Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
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In den letzten Wochen ist durch die Presse gegangen, dass laut mehrerer Gerichtsurteile das Verlangen einer Anzahlung für eine Reise in Höhe von 40% nicht rechtens ist. Ich habe jetzt eine Reise bei einem x-Veranstalter gebucht und eine Rechnung bekommen - mit einer Anzahlung in Höhe von 40%!! Wie soll ich mich jetzt verhalten, irgendwelche Ideen?
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Alltours-x verlangt nur 15 %.aber eigentlich ist´s egal,du musst sowieso alles zahlen.Dann ist die Schlussrechnung eben kleiner.

Gruß,Jürgen -
Klar kannst du klagen, aber dann kannst du die Reise vergessen. Wenn die Anzahlung nicht eintrifft, ist die Buchung hinfällig, denke ich mal. Oder du bekommst eine Zahlungsaufforderung vom Veranstalter...Hast du wenigstens die Stornobedingungen gelesen? Nicht dass du dich über hohe Stornokosten wunderst.

Also besser vorher informieren statt hinterher aufregen. -
@shoshoni
Du könntest natürlich dem RV mitteilen, dass du die überhöhte Anzahlung nicht zahlen willst.
Allerdings hast du die AGB und damit die Höhe der Anzahlung durch Anklicken oder deine Unterschrift akzeptiert.
Keine Ahnung, was geschieht, wenn du dich wie o. e. verhältst.
Im besten Fall akzeptiert der RV - was mich aber wundern würde, denn wenn ich dein Posting richtig gelesen habe, erfolgte deine Buchung nach den Pressemitteilungen.
Demzufolge hättest du die Sache vor der Buchung nach Lesen der AGB klären können, statt die 40% mit der Buchung zu akzeptieren. -
So wie ich das mitbekommen habe, sind große Reiseveranstalter abgemahnt worden, die mehr als 20 % Anzahlung nehmen, weil führende Reiserechtler alles, was über 20 % hinausgeht, für zu viel halten.
Nun müssen Gerichte klären, ob mehr als 20 % ok sind oder nicht.In deinem Fall würde ich sagen: Du hast die AGBs akzeptiert und solltest deshalb die 40 % Anzahlung zahlen.
Wenn Du das nicht willst, kannst Du dich ja weigern, nur 20 % zahlen und schauen, was dann passiert (von Veranstalter ist kulant über Mahnung mit Gebühren bis kostenpflichtiger Storno halte ich alles für möglich).
Aber was hättest Du davon außer Nerverei und Rechthaberei? Ob Du nun 20 und später 80 % zahlst oder 40 und später 60 macht bei dem derzeitigen Zinsniveau wirklich nur minimalsten Zinsgewinn aus. -
@shoshoni
du kannst natürlich einen auf reiserecht spezialisierten rechtsanwalt mit deinem anliegen beauftragen und versuchen, ein exempel zu statuieren.
sollte es dann vor gericht kommen, wirst du dir die frage gefallen lassen müssen, warum du den veranstalter gebucht hast (und somit der anzahlung in h.v. 40% zugestimmt hast), wenn du doch von der "rechtswidrigkeit" wußtest. -
Bloß kurz zur Info (um nicht einen neuen Thread aufzumachen): ITS verlangt gemäß AGB für ganz normale Pauschalreisen 25 % Anzahlung - also auch mehr als die 20 %.
Birgit -
Erst einmal ist eine Reiseanzahlung von 40 % noch nicht rechtwidrig.
Es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln das zu Gunsten eines Reiseveranstalters entschied *(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/05)*hat aber "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde das Urteil zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen".
Bis zu einer Entscheidung werden die Kunden wohl mit den gängigen 20 bis 30 %igen Anzahlungen leben müssen....aber wie schon geschrieben, dann ist die Restzahlung eben geringer
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@Helmut & Ulla
Auch Neckermannn nimmt 25% Anzahlung -
@muschelsucherin
habe ich bei meiers auch angezahlt
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Ob nun 20 % oder 25 % - ist mir egal, solange die Anzahlung durch den Sicherungsschein gedeckt ist. Aber viele gehen ja doch von den 20 % der vergangenen Jahre aus.
Vielleicht sollten wir mal ganz kurz zusammentragen wer was nimmt? (Ohne den Xlern.
Also ITS; Neckermann Deutschland und Meiers 25 % -
Mühlengeist wrote:
....
Vielleicht sollten wir mal ganz kurz zusammentragen wer was nimmt? (Ohne den Xlern.
....vielleicht wäre es einfacher, zusammen zu tragen, wer MEHR als 25% nimmt.
denn bis zu 25% nimmt fast jeder.
ich weiß nur von einem va, der 40% nimmt.
dessen name fällt mir gerade nur nicht ein. -
JT Touristik GmbH - 35%

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urlaubstours 40% auf volle aufgerundet
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Als Faustregel gilt meistens, dass die Höhe der Anzahlung in etwa den Stornokosten entspricht. Falls der Kunde die Restzahlung nicht oder nicht fristgerecht leistet, wird vom RV storniert und er braucht ausstehenden Beträgen nicht hinterherzurennen.

