Achtung Langzeiturlauber:Neue Regelung
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Auf seiner Seite informiert das Auswärtigen Amt aktuell über folgenden Neuregelung, die besonders Langzeiturlauber über 90 Tage Aufenthalt in der Türkei planen- betrifft:
Achtung , gilt auch für gestückelte, nicht zusammenhängende Urlaube!!
Zitat:"Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.
Personen, dies sich gegenwärtig bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind."
Zitatende.Quelle Auswärtiges Amt:
Originalinfo
klick -
Dazu noch ein Beitrag aus Türkei Zeitung.de
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Wichtig erscheint mir diejenigen zu erreichen, die häufiger für längere Zeit (z.B.Überwinterer,etc.) in der Türkei sind.
Türkei-Zeitung.de fasst einen wichtigen Punkt zusammen, der hier nochmals hervorgehoben werden sollte
Zitat:
"Die Neuregelung betrifft Langzeiturlauber und Residenten gleichermassen. Viele Residenten sind bisher kurz vor Ablauf der 90-Tage kurz nach Deutschland oder Zypern gereist, um einen Tag später erneut einzureisen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.Residenten sollten sich am besten eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) besorgen. Für das Ikamet muss man allerdings entweder einen Rentenbescheid vorlegen oder Bankguthaben in der Türkei nachweisen. Verlangt werden 350 Euro pro Monat Ikamet-Laufzeit. Bei einem Jahr Laufzeit sind das 4.200 Euro und bei fünf Jahren 21.000 Euro."
ZitatendeQuelle:Türkei-Zeitung.de
Anmerkung:
Besonders bei gestückelten Langzeit-Urlaubenwerden die Veranstalter keine diesbezüglichen Hinweise geben können. Noch schwieriger wird es bei Langzeiturlaubern die Aufenthalte -möglicherweise aus Konditionsgründen- über mehrere Veranstalter buchen.
Dies betrifft sicher nur einen Bruchteil unserer User, aber das Thema erscheint mir wichtig!!
Abzuwarten bleibt natürlich auch, ob diese neue Verordnung auch effektiv "hart" umgesetzt wird. Vergessen wir aber nicht: Allein in der Region Alanya sollen-sofern die Zahlen stimmen- rd 10 000 Deutsche auf Dauer leben.
Alle Angaben und Anmerkungen erfolgen freilich ohne unser Obligo- wir geben nur die Infos weiter, die uns aktuell bekannt geworden sind. Dies zur Klarstellung.
Für die individuelle Abklärung seiner eigenen Situation und der sich hieraus ergebenden möglichen Konsequenzen jeglicher Art ist jeder Urlauber/Betroffene selbst verantwortlich. -
@ Günter/HC,
Natürlich steht die Neuerung beim Langzeiturlaub im Vordergrund dafür vielen Dank.
aber das kommt im Moment ja für das noch nicht in Rente kommendes Volk
in Frage.
Darum nochmal vielen Dank für die zusätzliche INFO mit der Zeitung das fand ich wahnsinnig interesant. Die werde ich mir jetzt öfters ansehen.
LG Karin -
Ich habe in Istanbul sozusagen meinen Zweitwohnsitz.
Bei meiner letzten Ausreise hat man am Ataturk Airport meinen Reisepass wegen der vielen Stempel genau kontrolliert.
Aber ich reise abwechselnd mit Reisepass und Ausweis ein, so dass man die Einreisen mit Ausweis nicht nachvollziehen kann und ich nicht über das Maximum komme.
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Da bei jeder Ein- und Ausreise Dein Dokument gescannt wird, ist Deine Aufenthaltsdauer sehr wohl kontrollierbar.

LG
Sokrates
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Hallo [Bearpower](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=zU4MQ4Rpva7NT6m8X3Z4gg%3D%3D', 'mhcprofile'))
ich habe gerade mein Ikamet erhalten, da ich umgesiedelt bin und für die Überführung (über Zoll) meiner Sachen aus DE musste ich u.a. von der Ausländerpolizei einen Nachweis über meine Ein- und Ausreisen der letzten 5 Jahre haben. Und die erhaltenen Angaben stimmten. Ich bin da auch mit Perso und Reisepass abwechselnd eingereist
Hallo [Günter/HolidayCheck](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=bqiBrn0pAVpbVz2xMClMAQ%3D%3D', 'mhcprofile'))
zum eingetragenen Zitat: Bei einem Jahr Laufzeit sind das 4.200 Euro und bei fünf Jahren 21.000 Euro."
Ich weiß, dass du die Information aus der Türkei-Zeitung.de entnommen hast, aber zur weiteren Info: Stimmt so nicht, ist doch noch Willkür der Beamten. Ich konnte auch 21.000,-- € nachweisen und habe nur 3 Jahre erhalten.
Genaue Infos unter
http://www.invest.gov.tr/de-DE/investmentguide/investorsguide/comingtoturkey/Pages/HowToGetAResidencePermit.aspxLG aus der sonnigen TR
fliegenimWinter -
Seit nunmehr zwei Jahren ist die neue Regelung zum Langzeitaufenthalt in Kraft.
Wie sind eure Erfahrungen damit?-
Diese Frage richtet sich speziell an User, die mehr als 90 Tage bleiben wollen.Oder verkürzt ihr den Aufenthalt in den Wintermonaten nunmehr..
Vielen Dank für eure Antworten, auch gerne per PN.
Usei
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Derzeit gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Aussagen zur 180 Tage Zeit. Kann mir jemand verbindlich sagen ob folgender Aufenthalt möglich ist:
Letzte Ausreise aus der Türkei am 30.10.2014 (Ablauf eines 180 Tage-Zeitraums).
Geplante Einreise am 01.02.2015 bis 20.04.2015.
Danach erneute geplante Einreise am 01.09.2015 wieder für 90 Tage.Kann ich also nach Ablauf der 180 Tage einfach wieder für 90 Tage einreisen (bei Einreise Beginn des neuen 180 Tage-Zeitraums)?
Habe bereits schriftlich vor einiger Zeit beim türkischen Konsulat angefragt aber bis heute keine Antwort erhalten.
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frahan:
Derzeit gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Aussagen zur 180 Tage Zeit. Kann mir jemand verbindlich sagen ob folgender Aufenthalt möglich ist:Letzte Ausreise aus der Türkei am 30.10.2014 (Ablauf eines 180 Tage-Zeitraums).
Geplante Einreise am 01.02.2015 bis 20.04.2015.
Danach erneute geplante Einreise am 01.09.2015 wieder für 90 Tage.Kann ich also nach Ablauf der 180 Tage einfach wieder für 90 Tage einreisen (bei Einreise Beginn des neuen 180 Tage-Zeitraums)?
Habe bereits schriftlich vor einiger Zeit beim türkischen Konsulat angefragt aber bis heute keine Antwort erhalten.
Hallo, ja klar können Sie das so machen, Sie können auch zwischendurch jederzeit ausfliegen und wieder einfliegen bevor die Limits voll sind.
Wie sind mit dem Auto für einen Monat in die Türkei eingereist, haben beschlossen die Wohnung in Deutschland aufzugeben um wieder mit einem größeren Auto einzureisen weil wir alles mitnehmen wollten, Klamotten und Werkzeuge. Also zurück nach Deutschland, schnell einen Nachmieter gesucht und wieder innerhalb eines weiteren Monats in die Türkei. Obwohl wir mit einem anderen Auto eingereist sind wurde die erste Einreise mit eingerechnet. Die 180 Tage sind jetzt längst rum und wir hängen den zweiten Monat "Überzug" dran. Die 180 Tage sind überschritten, wir haben angerufen an der Grenze. 117 TL pro Monat Überzug, bei zwei Monaten 234 TL, allerdings darf man nicht mehr als drei Monate überschreiten. Dann muss man für 185 Tage wegbleiben.
Das wird dann bei echten Deutschen ohne Auto genau so sein. Man kann also splitten innerhalb der 180 Tage. Oder man bleibt länger wenn man sich eine Genehmigung holt. Die beim Konsulat haben meistens keine Ahnung, man sollte diese Sachen direkt beim Zoll erledigen.
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Hallo zusammen!
Ich habe gerade in einem Deutsch-Türkischen Online Portal einen Artikel gelesen,nachdem der Tourismus in der Gegend Antalya große Verluste verzeichnet.
Die Hotels sollen angeblich nur halb voll sein.Weiß jemand etwas genaueres? Ist die Situation
tatsächlich so? -
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Kann jemand infos zur 180 Tage Zeit geben? Wäre dringen!
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Hallo, da wir permanent pendeln hat es mich diesmal in IST erwischt. Also die rechnen wirklich 180Tage rückwirkend und das was da an Aufenthalt war legen die Zugrunde. Egal ob Flieger, Ausweis oder PKW.
Von heute 180Tage zurück, die Tage in der Türkei werden gezählt. 2 Tage drüber sind knapp 500TL gewesen, allerdings hatten wir bei usnerem Jünsgten auch schon für 12Tage knapp 500TL bezahlt. Ich vermute 1Monat sind 500TL ....
Was mich gerade interessiert. Der Beamte in IST meinte zu mir, dass ich jetzt 3Monate nicht rein darf, aber das in einem English was viel spielraum für Interpretationen läßt. Irgendwie brachte er das mit meiner Strafe in Zusammenhang. Kann aber nicht sein, da unser Jüngster ja auch wieder einreisen durfte nach 1,5Monaten. Gibt aber auch nirgends vernünftige Infos dazu. Evtl. weiß ja jemand von eucn mehr. Ich gehe dem Konsulat ab heute mal richtig auf die Nerven!
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Hatte es mal in einen seperaten Thema vorhin geschrieben. Blick da aber nicht wirklich durch vll kann mir bitte jemand helfen ist sehr wichtig gerade!
Hi,Ich muss in der letzten Zeit öfters in die Türkei. Ich bin ehemaliger türkischer Staatsbürger mittlerweile deutscher Staatsbürger. Ich habe von einer 90 Tage Regelung in 180 Tagen gelesen haber diese aber nicht ganz verstanden. Meine aufenhalte seit 2015 waren!
15.08.2015 - 23.09.2015
08.12.2015 - 05.01.2016
02.03.2016 - 26.03.2016Außerdem muss ich noch von bis in die Türkei:
11.05.2016 - 20.05.2016
und
01.08.2015 - 20.09.2016
Kann ich bei den nächsten beiden Aufenhalten also die im Mai und im August in die Türkei ohne Probleme einreisen oder muss ich bestimmte Sachen im türkischen Konsolat beantragen?
Danke für die Hilfe
mfg
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Guckst Du: Auswärtiges Amt
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Das ganze Zeugs kenn ich schon! Hab ich auch schon gesagt! Aber ich verstehe das mit den Tagen nicht ganz! Vll kann mir einer der sich gut auskennt der mir sagen kann ob ich im Mai probleme bei der Einreise bekomme oder im August! Vo fangen die 180 Tage an wo hören sie auf seit meiner letzten Einreise bzw Ausreise? Ich denke im Mai wirds keine großen Probleme geben aber im August evtl schon aber ich heirate zu dieser Zeit und muss vorher schon alle geklärt haben!
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