Pauschalierte Rücktrittskosten
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In den AGB von Reiseveranstaltern ist oft der Text enthalten "Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten (als die Pauschalsätze) entstanden sind."
Wie stellt man das an? Oder ist das nur Augenauswischerei und wenn ja, warum wird diese Formulierung von den RV verwendet und rechtlich nicht beanstandet?
Sollte es zu diesem Thema bereits Antworten geben, bitte ich um Hinweise und um Nachsicht; es ist mir nicht möglich, alle bereits behandelten Reiserecht-Themen durchzuforsten.
Manfred -
Hi,
warum sollte es Augenwischerei sein ?
Du kannst versuchen nachzuweisen, dass dem RV (z. B.) bis zum 31. Tag vor Reiseantritt keine oder viel weniger Kosten in Vorlage entstanden sind als eben die bei vielen RV eingehaltenen 25% des Gesamtpreises.
Diese Möglichkeit des Nachweisens wird dir nicht verwehrt. Das ist m. E. alles, was dieser Punkt besagt.
Wie man das anstellt ? Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass man vom RV eine Auflistung seiner Vorlagen "einfach so" verlangen kann.
Außerdem: Die Formulierung "Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen" beinhaltet für mich, dass der Beschwerdeführer den Nachweis erbringen muss, dass etwas nicht "stimmt".
Es bedeutet m. E. nicht, dass der RV einen "Beweis" bezüglich der ausgewiesenen Höhe der Stornokosten zu erbringen hat.
Edit:
Und in diesem Zusammenhang: Es gibt - was Reiseverträge, Verträge mit Hotels, Airlines u. Ä. betrifft - im Regelfall kein Widerrufsrecht. Bleibt eben nur die Stornierung, die aber nicht kostenfrei ist, da der Veranstalter, etc. für die Dienstleistung, die in einem festgelegtem Zeitraum zu erbringen ist, in Vorlage treten muss.
So verstehe ich es. Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren
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Kourion wrote:
Es gibt - was Reiseverträge, Verträge mit Hotels, Airlines u. Ä. betrifft - im Regelfall kein Widerrufsrecht. Bleibt eben nur die Stornierung, die aber nicht kostenfrei ist,...
Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren
Korrektur:
ich habe z.B. im Mai für 3 Tage ein Hotel in Bayern gebucht, das ich bis zum Vorabend kostenfrei stonieren kann,
Gruß Peter -
gastwirt wrote:
Korrektur der Korrektur: ...dann ist es sicher eine Buchung über ein Buchungsportal
und kein **Vertrag mit dem Hotel...**Hoffentlich irre ich nicht.und das war nicht die frage? nach den konditionen bzw. storno einer buchung über ein buchungsportal?
sorry, wenn das so ist, habe ich den to wohl falsch verstanden. -
leider nicht rischtisch und darum die Korrektur, der Korrektur der Korrektur:
Es handelt sich bei mir um eine reine private Buchung, also ein Vertrag zwischen mir und dem Hotelbesitzer, kein Vermittler oder omimöses Hotelportal und in der mir vorliegenden Buchungsbestätigung schreibt der Hotelbesitzer wörtlich:
"Hiermit bestätige ich Ihnen Ihr DZ für xx,xx € die Nacht inkl. Frühstück. Stornieren können Sie bis 1 Tag vor Anreise kostenlos. Ab dann verrechnen wir allgemein 40 % des Zimmerpreises....."
also nochmal, es kann NICHT verallgemeinert werden, dass grundsätzlich Stonierungsgebühren anfallen. Ich finde, bis 1 Tag vorher ggf. kostenfrei kündigen ist mehr als fair,
Gruß Peter -
@Rhodos-Peter
Das ist ja richtig, es ist ebenfalls beim Hotel direkt möglich.
Der Passus des TO bezieht sich auf die AGB der RV und bei diesen gilt er für alle ihre angebotenen Optionen.
Und auf Verträge mit RV bezog sich auch mein obiges Posting - siehe letzten Abschnitt. (Ich habe das übrigens nicht erfunden. Es ist nachzulesen.
)
Edit zu meinem letzten Posting:
Verträge, die über Hotelportale abgeschlossen werden, unterliegen anderen Konditionen als eine Hotelbuchung bei einem RV. -
Mal zurück zur Ausgangsfrage bezüglich:
"Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten (als die Pauschalsätze) entstanden sind."
@manfredlenk fragt an, wie man das anstellt.
Meiner Meinung nach hat man nicht annähernd die Möglichkeit, dem RV nachzuweisen, daß diesem geringere Kosten angefallen sind.
Insofern ist dieser Hinweis im AGB für mich nur Makulatur, weil nicht anwendbar. -
manfredlenk wrote:
....
Wie stellt man das an? Oder ist das nur Augenauswischerei und wenn ja, warum wird diese Formulierung von den RV verwendet und rechtlich nicht beanstandet?..@kourion
ich habe es jetzt so verstanden, dass rhodos peter gar nicht dich meinte, sondern den beitrag von gastwirt antwortete.
denn du hast dich auf die buchung über reiseveranstalter bezogen, aber gastwirt hat ein völlig neues thema mit herein gebracht.
@manfredlenk
hier nun mein versuch, bevor dich die völlig allgemeingültigen aussagen, und versuche, das thema völlig zu entzerren, durcheinander bringen.
die beweislast in so einem fall liegt bei dir.
und insofern ist es augenwischerei, weil du ihn nicht antreten kannst.
dazu müßtest du nämlich in die bilanzen und bwa`s des verantalters einblicken dürfen. und das dürfte schwierig werden.
die formulierung wird verwendet, weil sie vermutlich rechtens ist.
stornierst du deinen vertrag und bringst deinen nachbarn, herrn müller, an, dann heißt es weiter in den bedingungen: umbuchung auf eine andere person. (dann werden die dem veranstalter spezifischen umbuchungsbedingungen genannt).
warum das rechtlich nicht beanstandet wird?
vermutlich, weil noch niemand dagegen geklagt hat und bisher niemanden aufgefallen ist, dass dieser passus sinnlos ist.
aber wenn du gaaaaaaanz viel zeit hast, kannst du ja damit anfangen.
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@kourion
...ja was denn nun ?
Richtig oder nicht, möglich oder nicht, in Deinem Edit schreibst Du doch, dass es nicht möglich ist, Verträge mit Hotels zu kündigen und wenn doch mit Stonierungskosten, jetzt auf einmal geht es doch?
Tut mir leid, ich verstehe überhaupt nichts mehr rolleyes
macht aber auch nichts, wie auch immer, schönen Abend
Gruß Peter -
@Rhodos-Peter
Ich kann dir hier leider keine Namen von Hotelportalen nennen.
Gib's einfach mal in die Suchmaschine ein und guck dir die Buchungskonditionen an. Nimm das mit den 3 Buchstaben und schau nach "garantierter Buchung". :?
Die Diskussion darüber ist nämlich völlig OT und hat nichts mit dem ztierten Passus des TO zu tun.
Der spricht von RV und bei einer Buchung über RV hast du Stornokosten fürs Hotel. -
Kourion wrote:
@omali
Ja, ähnlich sehe ich es auch.sorry, aber DAS hört sich in deinem ersten beitrag ganz anders an.
auf die frage danach, ob das augenwischerei ist, antwortest du:
"warum sollte es Augenwischerei sein ?" (eine frage mit einer gegenfrage beantwortet)
auf die konkrete frage , wie man das anstellt kommt:
"ich kann mir schwerlich vorstellen,......."
und dann kommt allgemeingültiges über veranstalter im generellen.
sieht für mich nicht danach aus, dass du mit "omali" einer meinung bist.
aber vieleicht täusche ich mich da und habe dich falsch verstanden. -
Lexilexi,
hier scheint es inzwischen um "Erklärungsversuche" persönlicher Art zu gehen.
Vielleicht trägt ein Austausch per PN viel schneller zur Klärung deiner Fragen bei?
Hier jedenfalls dürfte es lediglich zur weiteren Verwirrung (die du selbst weiter oben kritisiert hast) beitragen. -
@Lexilexi
Es war ironisch gemeint... geht doch auch aus dem Rest hervor:Kourion wrote:
Diese Möglichkeit des Nachweisens wird dir nicht verwehrt. Das ist m. E. alles, was dieser Punkt besagt.Dass es so gut wie unmöglich ist, es nachzuweisen, schreibe ich im Rest des Postings:
"Ich kann mir schwerlich vorstellen"
.... -
@omali
ne, hat nichts mit erklärungsversuchen zu tun.
daher auch meine interpretation ein paar beiträge weiter oben.
ich war auf einmal nur sehr überrascht, dass "kourion" dir zugestimmt hat.
"kourion" war grundsätzlich schon am thema. verwirrung hat "gastwirt" gestiftet (der schuft
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@kourion
ach kucke.
gut, dass wir drüber gesprochen haben.
ironie konnte ich eher in der antowrt an "omali" feststellen.
gut, dass du es nochmal gesagt hast, denn so hätte ich es nicht verstanden.
ich hatte es eher als nüchterne, allgemein gehaltene antwort, betrachtet.
danke, für die aufklärung. (ich weiß, ich bin selber immer "smiliy faul", aber vielleicht in zukunft mal den einen oder anderen smily benutzen? )
vielleicht hilft das ja auch dem einen oder anderen mitleser weiter. -
M. E. muss ein solcher Passus in den AGB stehen, da anders als beim nicht vorhandenen Widerrufrecht (wenn ich mich recht erinnere, rechtlich abgeklärt) die Sache mit den 20% (oder mehr) Stornokosten nicht festgelegt ist - wobei sich die Höhe der Stornokosten ja im allgemeinen nach der Anzahlung richtet.
Andere RV, z. B. die X-ler. nehmen eine höhere Anzahlung, haben höhere Stornokosten, da - davon gehe ich aus - sie höhere Vorlagen leisten.
Demzufolge ist der Satz: "es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen" schon wichtig - für den RV, dem Kunden hingegen bringt es wenig, da ihm m. E. (so interpretiere ich den Passus) die "Beweislast" auferlegt wird.
Ja, man kann es Augenwischerei bezeichnen, weil der Kunde im Grunde nichts davon hat, außer er macht per Anwalt, Gericht, usw. ein Fass auf - was zu bezweifeln ist.
Für den RV ist die Aufnahme dieses Satzes in die AGB m. E. allerdings notwendig.