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Rechte bei Storno durch Reiseveranstalter

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  • GarbasG Offline
    GarbasG Offline
    Garbas
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Welche Rechte hat der Pauschalreisende, wenn der Reiseveranstalter die Reise mit der Begründung "Flugzeug ist nicht ausgelastet", storniert?
    Im BGB Reiserecht § 651 findet sich darauf keine Antwort. Hier wird nur die Stornierung durch denReisenden behandelt.

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du hast zuersteinmal das "Recht" Dich an das (deutlich besser passende) Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" zu wenden und Dein Anliegen dort in einem sicher schon existenten thread vorzutragen 😉

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Urlauber61U Offline
        Urlauber61U Offline
        Urlauber61
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Garbas wrote:
        Begründung "Flugzeug ist nicht ausgelastet"

        Das wird ja immer skuriler, was sich manche Veranstalter so einfallen lassen.
        Nach eigener Recherche gab es Fälle, wo LMX dem Kunden ebenfalls diese Begründung aufgetischt hatte. Nur stellte sich dann heraus, dass die Maschine nicht mangels Auslastung storniert wurde, sondern überbucht war.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...bitte nutzt doch den bereits bestehenden Thread im Forum zu reiserechtlichen Fragen, welches ja bekanntlich für derlei Anliegen hier vorliegt... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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