All inclusive Zeiten kürzer als angegeben
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Hallo,
unser Veranstalter hat "All inclusive" bis 24 Uhr angeboten. Vor Ort werden wir in 2 Wochen feststellen, dass um 23 Uhr der Gehsteig hochgklappt wird. Die Kellner gehen nach Hause, keine weitere Bar auf der Anlage geöffnet.
Wir haben dies durch Bekannte erfahren, die bereits vor Ort sind. Diverse Reiseveranstalter haben unterschiedliche Hotelinformationen herausgegeben. Unser Reiseveranstalter sagt bis 24 Uhr, andere bis 23 Uhr.
All inclusive war in diesem Hotel früher grundsätzlich bis 24 Uhr, angeblich wurde dies geändert. Dennoch steht in unseren Reiseunterlagen bis 24 Uhr.
Was tun? Welche Reisepreisminderung bzw. Forderung der Rückerstattung ist angemessen?
Viele Grüße
Adsche -
Im groben kann man es mit Hilfe der Frankfurter Tabelle überschlagen. Ein Ausfall der Verpflegung wird dort mit 50% des Tagessatzes angesetzt. Berechnet man nunmehr diese anteilige Stunde, also z.B. statt 14 Stunden AI nunmehr nur 13 Stunden, so ergibt das 7,14% weniger AI-Leistung. Macht also, da in dieser Stunde ja die Verpflegung komplett ausfällt 3,57% des Tagessatzes der Unterbringungskosten.

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Danke für die Antwort.
Tja, die Zeiten sind nicht weniger geworden, sondern anders. Bei uns steht 11-24 Uhr, bei anderen Veranstaltern 7-23 Uhr oder 10-23 Uhr.
Ich möchte in der Früh um 7 Uhr unglücklicherweise keinen Wodka oder Wein, würde aber im Urlaub in Ägypten nur ungern schon um 23 Uhr ins Bett geschickt werden.
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Wenn die Zeiten nur verschoben wurde, was in Ägypten durch die fehlende Sommerzeit ja auch Sinn macht, dann hast Du keinerlei Anspruch auf "Minderung". Warum auch?
Die ursprünglich genannten Zeiten bezogen sich bestimmt auf die Sommerzeit und da es diese in diesem Jahr in Ägypten nicht gibt, sind die 24:00 Uhr Sommerzeit = 23:00 Uhr Normalzeit (EET) -
Hallo @Adsche,
findest Du es nicht etwas übertrieben Dir Gedanken zu machen über eine mögliche "verlorene" Stunde Allin und "mögliche" Reisepreisminderung?
Das verschiedene Rv verschiedene Allinzeiten angeben ist mir zwar auch schon aufgefallen, aber um eine Stunde Verschiebung mache ich mir keine Gedanken.
Ein Vorschlag zur Güte: Sollte um 23.00 Uhr Schluss miT Lustig sein , nimm Dir doch um 22,59 Uhr noch mehrere Drinks kipp sie hinunter, dann hast Du bestimmt keine Lust Dir noch Gedanken über Entschädigung zu machen.
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Das ist doch nicht dein Ernst, dass du dich allen ernstes an einer fehlenden Stunde Trinken ergeiferst? :?
Bin immer wieder fassungslos, mit welch sinnfreien "Sorgen" sich manche rumschlagen. Dann bestell dir kurz vor 23 Uhr eine Flasche Wodka, dann bist du bis 24 Uhr bestens versorgt...Unglaublich, für sowas einen Thread zu eröffnen und auch noch ernsthaft an eine Reisepreisminderung zu denken. Wäre ich der RV, würde ich vor lachen nicht in den Schlaf kommen...
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also ich muss zwar auch schmunzeln wenn sofort nach "Reisepreisminderung" gefragt wird, aber die Frage warum und wieso und ob es einfach so hinnehmbar sein muss, muss doch erlaubt sein.
Dass der TO jetzt einigermaßen sinnfreie Kommentare erhält ist genauso bescheuert wie die sofortige, reflexartige Frage nach Reisepreisminderung. -
Danke lupo, so sehe ich das auch...
Ich gucke mir auch vorab die Zeiten an und grad, wenn man am Abend gern mit anderen Leuten an der Bar ist, könte das sehr wohl für mich ein Kriterium sein, dieses Hotel NICHT zu buchen.
Reisepreisminderung würde ich allerdings auch nicht fordern
Wenn es denn jetzt so ist, mach das beste draus - nehmt euch jeder noch 2 Getränke mit und setzt euch auf den Balkon/die Terrasse... -
Was ist dagegen zu sagen, wenn es jemanden stört, daß um 23 Uhr die Bar schließt.
Wir und unsere Freunde würden niemals in solch ein Hotel fahren. In dem konkreten Fall würden wir im Vorfeld unserem Reisevermittler um Klärung bitten und dann umbuchen oder stornieren. Es geht dabei gar nicht um die kostenlose Dröhnung als vielmehr um die tote Hose ab 23 Uhr.
Grüße
Martina -
Einfach mal ohne subjektive Betrachtung, ganz sachlich:
curiosus hat es doch oben beantwortet: 3,57% des Tagessatzes der UnterbringungskostenWo kommen wir den hin wenn jeder RV in den Reiseunterlagen oder Katalogbeschreibungen einfach so schreiben kann was er möchte. Der Pauschalreisende @Adsche hat einen Anspruch auf 100% der angebotenen Leistung die er gegen Zahlung des Reisepreises angenommen hat.
Wo sollte denn sonst die Schmerzgrenze gezogen werden? Nach 90 Minuten, 120, 180???? -
@Curiosus: Was ist das denn für eine Antwort? Wenn mein Rückflug um 16 Uhr von Ägypten zurück nach Hause geht, dann geht er um 16 Uhr ägyptische Zeit. Dann rechne ich auch nicht auf deutsche Zeit um.
Wenn da steht, dass es bis 24 Uhr eine Leistung gibt, dann ja wohl im Urlaubsort und nicht zu Hause!
@Computerangsthase: Für Dich vielleicht nicht vorstellbar, aber es gibt Menschen, die im Urlaub nicht mit den Hühnern schlafen gehen wollen und sich das Hotel durchaus auch nach Kriterien aussuchen, was es zu bieten hat und wie lange. Ich buche kein Seniorenhotel, wenn ich Party machen möchte.
Ich würde Dich gern mal sehen, wenn Du ein Hotel laut Beschreibung direkt am Meer gebucht hast und vor Ort stellst Du fest, dass Du 3 km vom selbigen entfernt bist.
@Claudia86: Du hast ebenfalls nicht begriffen, dass es nicht um eine Flasche Wodka geht. Thema verfehlt! Setzen - 6! Wir treffen im Urlaub Bekannte und möchten ganz gern bis Mitternacht draußen sein. Es ist aber in diesem Hotel so, dass nach Ende der All-in-Zeit die Kellner nach Hause gehen und es keine andere Möglichkeit auf der Anlage gibt, noch ein bißchen beisammen zu sitzen (außer im Zimmer).
Wir können in die benachbarte Tauchbase gehen, aber muss natürlich bezahlt werden.
@lupo39 und tripplexXx: Ihr habt es verstanden, danke!
Es geht darum, dass der Veranstalter in seinen Informationen Leistungen beschreibt, die vor Ort nicht erbracht werden. Die Beweggründe, warum mich das dann im Einzelnen stört, sind zunächst irrelevant. Tatsache ist, dass ein Vertragsbruch besteht, und daraus leitet sich die Frage nach Regressansprüchen ab.
Noch etwas: Wir wären zur EM dort. Die wird auch freundlicherweise übertragen. Es wäre uns sehr unangenehm, wenn Halbfinale oder Endspiel ist, und kurz vorm Elfmeterschießen wird die Großleinwand weggepackt (gut, das glaube ich nun nicht gerade) oder die Kellner verschwinden in ihre heiligen Gemächer.
Ein bißchen mehr Sachlichkeit wäre ganz nett.
Grüße
Adsche -
Adsche,
vielleicht sind die Info/Zeitangaben des RV noch veraltet. Wenn es hier 16.oo Uhr ist, ist es dies auch in Ägypten, da die Uhren dort nicht mehr auf Sommerzeit umgestellt werden wie früher.
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@Adsche
Dann bleibt mir nur, auf das erste Posting von curiosus zu verweisen.
Er hat es dir mit Blick auf die Frankfurter Tabelle ausgerechnet: "3,75 % des Tagessatzes der Unterbringungskosten" lt. Frankfurter Tabelle - wobei die angegebenen Prozentzahlen der Frankfurter Tabelle nur Richtwerte beinhalten.Lass dir - falls es denn diese Einschränkung gibt - die Einschränkung vom RL vor Ort schriftlich bestätigen und lege dies nach der Reise deinem RV vor.
Ich hoffe aber, du kannst deinen Urlaub trotz der eventuell anfallenden Einschränkung genießen... auch während der EM-Spiele. :?
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Das hat doch aber damit nix zu tun. Ist ja nun nicht so, dass es dadurch ne Stunde länger wäre. 24 Uhr heißt 24 Uhr heißt 24 Uhr. Daran gibt es nix zu rütteln!
Selbst wenn das der Grund ist, muss der RV zumindest bei Abschluss der Buchung einen Hinweis darauf geben.
Und wie Adsche schreibt, es geht hier gar nicht um das Trinken als solches, sondern es ist nun mal so, dass wenn die Bar geschlossen ist, im ganzen Hotel tote Hose ist und das würde mich auch stören!
Aber vielleicht ist auch alles ganz anders, denn ja mehr wir auf die Saison zusteuern, um so warscheinlicher ist es auch, dass hier nicht ein harter Cut gemacht wird.
In meinem Hotel steht auch 24 Uhr an der Bar und 2 Uhr in der Disco... ich glaub um 3 haben wir auch noch was bekommen!Ich drück die Daumen, Adsche!
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@ahotep
vielleicht raffe ich ja irgendetwas nicht...
aber es ist doch vollkommen unerheblich ob Sommerzeit oder nicht, ob 1 oder 5 Stunden
Zeitverschiebung.....Die Angaben beziehen sich auf die im Urlaubsort zum Urlaubszeitpunkt gültige Uhrzeit!!!!
Da muss man doch nix verkomplizieren!
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Vielleicht finden wir die Lösung im Hotelthread oder den Bewertungen, wenn wir Hotel und Veranstalter kennen.
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Mal ganz davon abgesehen, ob es sich hier um eine Einschränkung / Störung o Ä. handelt:
Wenn die Ausschreibung nicht korrekt ist, so hat curiosus in seinem ersten Posting unmittelbar nach der Anfrage des TO bereits auf die Höhe einer ev. Preisminderung hingewiesen.
Und dies ist m. E. eine deutliche Antwort auf die Anfrage des TO.Leider ging der TO in seiner Antwort auf dieses Posting nicht ein. :?
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Hallo!
Die Uhrzeiten für All inclusive sind immer Ortszeiten.
Als ausgesprochener "Nachtmensch" wäre mir selbst Feierabend 24 00 Uhr schon zu früh. 23 Uhr geht gar nicht. Es geht ja nicht nur um "Gratis" sondern das die Bar ganz schließt. Besonders Single wollen wohl kaum alleine auf dem Zimmer trinken. Bei den meisten All Inclusive Hotels gibt es keine Getränke "im Vorrat" vor Feierabend, erst recht keine Flaschen zum mit auf das Zimmer zu nehmen.
Zur Minderung: Ich würde zwischen 23 und 24 Uhr in den Tauchclub gehen und dort trinken. Dort würde ich mir jeweils detaillierte Rechnungen austellen lassen (Getränke, Uhrzeit etc.) das Geld nach der Reise vom Veranstalter zurück fordern. Zusätzliche Zeugen können nicht schaden.
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Okay sachlich:
In deinem Eröffnungspost schreibst du, dass es in einigen Katalogen von 7-23 Uhr o.ä. geht. Also dürftest du diese 4 Std bis 11 Uhr (was in dienem Katalog steht) nicht nutzen.
Falls dich diese ganzen verschiedenen Zeitangaben zu sehr verunsichern, frag doch im bestehenden Hotel-Thread nach. Und zusätzlich beim RV. Sollte sich dein Verdacht bestätigen, und du nur bis 23 Uhr mit Getränken versorgt werden können - dann buch eben um wenn das dein Ausschlusskriterium ist.
Setzen - 6 ?
