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  • Bork1942B Offline
    Bork1942B Offline
    Bork1942
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Gran Canaria 14.011.2012 – 30.11.2012

    Der Flug DE 3246 am 14.11., Abflug 8:55, Ankunft 13:00 wurde gestrichen und auf Abflug 20:30 gelegt, dann wieder gestrichen und auf dem 15.11. 2012 Abflug 21:30 Ankunft am 16.11.2012 um 01:25 gelegt.
    Mit Bustransfer waren wir am16.11.2012 Ortszeit 03:30 im Hotel
    Las Afortunadas.
    Uns fehlten zwei Tage von unserem gebuchten Urlaub.
    Von der TUI Seite wurde uns keinerlei Verlängerung oder Ausgleich angeboten.
    Die fehlende Zeit möchten wir demnach erstattet haben.
    Da TUI Reklamation per Tel. und Maii sich nicht meldet, suchen wir zum Zwecke einer Sammelklage betroffene Reisende.

    Hotel aus diesem Beitrag
    98%
    Hotel Las Afortunadas
    Gran Canaria/Spanien
    Zum Hotel
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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Reiseforum von HolidayCheck 😉

      Schau mal bitte hier gibt es schon einen Thread zum Thema.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • nate1N 1
        nate1N 1
        nate1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Bork1942:
        ... suchen wir zum Zwecke einer Sammelklage betroffene Reisende ... 😱

        Sammelklage? ❓   Aber nicht bei uns in Deutschland, da es unser Rechtssystem gar nicht vorsieht.

        "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ... oder nur im Verwaltungsrecht ... 😉
          Es gibt schon einen Thread zur Thematik, also bin ich damit auch raus!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Bork1942B Offline
            Bork1942B Offline
            Bork1942
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            nate1:
            @Bork1942:
            ... suchen wir zum Zwecke einer Sammelklage betroffene Reisende ... 😱

            Sammelklage? ❓   Aber nicht bei uns in Deutschland, da es unser Rechtssystem gar nicht vorsieht.

            Hallo, wir leben in Europa, TUI hat auch in anderen Länder Niederlassungen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Bork1942
              Erstens ist der bestehende Thread verlinkt, zweitens ergibt sich der Gerichtsstand aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter, nicht etwa aus dessen "Niederlassungen" und drittens haben wir eine lange Liste vorrangiger Beschwerdeoptionen vor einer Klage ... !?
              :? ❓ 😱

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Bevor ich hier schließe  und auf den zuständigen Thread verweise, noch kurz dieses:

                Auszug TUI AGB....13.1Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.2Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich Hannover.

                1 Antwort Letzte Antwort
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