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Unterschiedliche Freigepäckgrenzen bei Pauschalreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FugimaxiF Offline
    FugimaxiF Offline
    Fugimaxi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Haben bei  unserem letzten Urlaub den Hinflug mit Air Berlin angetreten.
    Freigepäck p.P 23 Kg.
    Soweit so gut.
    Der Rückflug ging  dann mit Condor. 20 Kg p.P Freigepäck.

    Da die Koffer ja bekanntlich im Urlaub nicht unbedingt leichter werden,würde mich mal interessieren,was Ich wohl für Rechte hätte bei den dann 6 Kilo Übergepäck auf dem Rückflug. Könnte man sich das Geld (Immerhin fast 100 Euro) vom RV (hier alltours) zurückholen?
    Oder zählen bei Buchung einer Pauschalreise mit 2 verschiedenen Fluglinien,diese unterschiedlichen Grenzen nicht?

    Bin gespannt auf eure Ratschläge und/oder eigene Erfahrungen.

    Gruß,Jürgen

    Männer haben auch Gefühle:
    Hunger zum Beispiel.

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    • shippyslyS Offline
      shippyslyS Offline
      shippysly
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      meiner Ansicht nach hast Du lediglich das "Recht" Dein Übergepäck selber zu bezahlen... thats it...

      -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

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      • editheE Offline
        editheE Offline
        edithe
        Admin Türkei Experte Türkische Riviera
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Seh ich auch so.
        Das vorgegebene Gewicht ist massgebend..

        Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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        • FugimaxiF Offline
          FugimaxiF Offline
          Fugimaxi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das vorgegebene Gewicht war ja auch 23 Kilo.Die ich auch eingehalten habe.
          Also hatte Ich kein Übergepäck,was Ich selbst zu zahlen hätte.

          Auf dem Rückflug plötzlich andere Fluggesellschaft mit 3 Kilo weniger p.P.
          Da wars jetzt, das Übergepäck.Aber Ich sehe nicht ein,dafür zu zahlen,wenn der RV unterschiedliche FG mit untersch.Freigepäckgrenzen für meinen Transport beauftragt.
          Man kann ja nicht im Urlaub 6 Kg Klamotten wegschmeissen, oder?

          Gruß,Jürgen

          Männer haben auch Gefühle:
          Hunger zum Beispiel.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Fugimaxi:
            Könnte man sich das Geld (Immerhin fast 100 Euro) vom RV (hier alltours) zurückholen?

            Nein. 😉 :?
            Mit welcher Argumetiation denn auch? ❓

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • editheE Offline
              editheE Offline
              edithe
              Admin Türkei Experte Türkische Riviera
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Fugimaxi
              Das war doch sicher nicht kurzfristig bekannt,  dass es verschiedene Airlines sind .
              Bestimmt doch bei Erhalt der Unterlagen bekannt.
              Kommt heut doch oft vor, dass es so ist.,
              und auf das muss ich mich einstellen.
              Ist so, leider.

              Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Auch kurzfristige Änderungen sind im Rahmen der AGB möglich und kein Argument für Nachforderungen - ggf. sind die geringsten Freigepäckgrenzen maßgeblich.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Luna25L Offline
                  Luna25L Offline
                  Luna25
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ist bei uns auch nicht anders.
                  Wir haben eine Freigepäckgrenze von 30 Kilo und beim Weiterflug 20 Kilo.
                  ALSO: kann ich nur 20 kg mitnehmen. Thats it.

                  Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Claudia86C Offline
                    Claudia86C Offline
                    Claudia86
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ist es denn nicht so, dass in den Urlaubsunterlagen bei einer Pauschalreise direkt im Flug-Voucher die jeweilige Freimenge an Gepäck steht? Somit wäre es ja auf den ersten Blick ersichtlich.

                    Eine selbstständige Recherche des Urlaubers halte ich für überzogen und nicht erforderlich. Meine Omi würde sicherlich kein Internetcafe besuchen um sich solche evtl. Abweichungen vorher in Erfahrung zu bringen... 🙂

                    De gustibus non est disputandum.
                    Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • eva-mariaE Offline
                      eva-mariaE Offline
                      eva-maria
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @vonschmeling,

                      verstehe ich das richtig? Wenn bei Pauschalreisen die Dokumente eine Fluggesellschaft beinhalten, die 30 kg Freigepäck pro Person genehmigt (wird ja im Ticket ausgewiesen) und im Urlaub dann plötzlich eine Änderung kommt auf eine andere Fluggesellschaft die nur 20 kg akzeptiert, dann muss ich bezahlen? Nicht, dass mein Koffer gefüllt 30 kg wiegt (wäre ja eine Zumutung für das Bodenpersonal), aber manchmal wiegt er halt doch 22 - 23 kg.

                      Danke für Deine Information.

                      LG
                      Eva

                      eva

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fraenniF Offline
                        fraenniF Offline
                        fraenni
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Claudia86,

                        dann könnte es für Deine Omi etwas schwierig werden. 😄
                        Ich habe heute noch ein E-Ticket für eine Pauschalreise bekommen und da ist die Freigepäckgrenze nicht vermerkt.
                        Auf den Reiseunterlagen des RV steht vermerkt:
                        Es gelten die Freigepäckgrenzen der jeweiligen Fluggesellschaft 😉

                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • frische luftF Offline
                          frische luftF Offline
                          frische luft
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • damal77D Offline
                            damal77D Offline
                            damal77
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zu dem Post von @frische luft sei noch anzumerken, dass Air Berlin für Flüge ab dem 25.03.2013 das Handgepäck bis zu einem Gewicht von 8 kg (10 Kg mit Laptop) zulässt.
                            Des weiteren fehlt bei der Aufstellung für die GWI  ein "nicht" zwischen und, und schwerer. 😉
                            Ein interessanter Bericht zum Thema ist online auf "Die Welt" nachzulesen.

                            Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Bei Pauschalreisen können verschiedene Regelungen gelten, die von @fraenni bestätigte ist sehr verbreitet.
                              Beispiel: Ich buche ein C-Class Ticket bei der CONDOR, mein Zubringer von MUC nach FRA ist die Lufthansa. Bei der CONDOR könnte ich mit 30kg und mehreren Koffern einsteigen, hingegen darf ich auf dem Zubringer nur einen mit max. 23kg befördern.
                              Also muss ich für eine Strecke zahlen oder mich an das geringste Freigewicht der Strecke halten.

                              Und ja, wenn man beispielsweise von AB auf DE umgebucht wird, hat man schlichterdings 3kg weniger Freigepäck. Ob Veranstalter das erstatten? Ich hab keine Erfahrungen damit, bezweifle es aber stark!
                              :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Vielleicht mal allgemein formuliert:

                                Ein Freigepäck stellt im Rahmen einer Pauschalreise oder eines Transportvertrages einen Vertragsbestandteil dar. Aber welchen rechtlichen Stellenwert die Menge dann hat, hängt von der Art der Bewerbung bzw. Reisebestätigung ab.

                                Wirbt ein Unternehmen mit einer bestimmten Freigepäcksmenge, dann muss sie diese auch tatsächlich zulassen. Steht bei inkludierten Leistungen lediglich "Freigepäck laut Fluglinie" ist alles gesagt: Freigepäck laut Fluglinie.

                                Noch eine letzte Bemerkung: erfährt der Konsument vor Abflug des ersten Fluges von unterschiedlichen Freigepäcksmengen, kann er sich während der einzelnen Flüge nicht auf eine ursprünglich höhere Freigepäckmenge berufen, denn er war sozusagen beim Packen im Besitz der Information der tatsächlich erlaubten Freigepäcksgrenzen.

                                Anders sieht die Situation natürlich dann aus, wenn er während seines Urlaubs erst erfährt, dass er am Rückflug eine geringere Freigepäcksmenge hat.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  mosaik:
                                  ...
                                  Anders sieht die Situation natürlich dann aus, wenn er während seines Urlaubs erst erfährt, dass er am Rückflug eine geringere Freigepäcksmenge hat.

                                  Und zwar wie? ❓
                                  Üblicherweise behält sich ein Pauschalveranstalter die Änderung des Leistungsträgers Flug vor. Demnach dürfte im Rahmen einer Pauschalreise auch ein maximales Freigepäck von 20kg und nur ein Gepäckstück vertraglich vereinbart werden.
                                  Möglich, dass dergleichen in den AGB nachzulesen ist - würde man sie denn lesen!
                                  😉

                                  Wie ist die tatsächliche Rechtslage, wenn die Angabe "Freigepäck gem. Bestimmungen des ausführenden Luftverkehrsunternehmens" lautet, der Urlauber für den "voraussichtlichen" Rückflug die sagenhaften 23kg recherchiert hat und durch eine Änderung dann leider nur 20kg "darf"?
                                  :?
                                  Ich weiß es nicht ... würde jede Erfahrung oder auch Einschätzung dazu begrüßen!
                                  Mein Verdacht: Wer wagt, der latzt! 😞

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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