Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Stornierung durch Reiseveranstalter
  6. Stornierung durch Reiseveranstalter

Stornierung durch Reiseveranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
21 Beiträge 12 Kommentatoren 19.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Urlaubsreif 989U Offline
    Urlaubsreif 989U Offline
    Urlaubsreif 989
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo und guten Abend,

    ende August in diesem Jahr wollten ich und mein Freund nach Tunesien reisen.
    Wir haben über ein Reisebüro gebucht.
    Tickets hatten wir nach erfolgreicher Anzahlung auch erhalten.
    Der letzte Abschlag musste noch bezahlt werden. Am 21.08 war die Frist. 
    Ich habe am 21.08 mit einem Mitarbeiter vom Reiseveranstalter gesprochen, dass wir das Geld 1 Tag später einzahlen und wir als Bestätigung den Überweisungbeleg per Fax zusenden. Dieses wurde dann auch Planmäßig eingehalte.

    10 Tage später sollte der Urlaub dann los gehen. 
    Wir mussten zum fast 2 Std entfernten Flughafen fahren. 
    Aber....wenn man in Urlaubsstimmung ist, ist das ja kein Problem...

    Am Flughafen angekommen wurde wir nun überrascht.

    Die Reise wurde am 26.08 vom Veranstalter storniert.

    Nun standen wir da...keiner konnte uns weiter helfen. Die einzige möglichkeit war es

    gewesen wieder Nachhause zu kommen und am nächsten Werktag das Reisebüro aufzusuchen. Die Damen von Reisebüro hat zwecks Stornierung nichts vom Veranstalter erhalten.

    Nun haben wir ein Beschwerdebrief eingereicht.

    Heute nach 6 Wochen, kam dann die Antwort, dass die Reise storniert wurde weil das Geld nicht rechtzeitig kam. 
    Jedoch haben wir weder eine Stornorechnung, Email, Anrufe sonstiges erhalten. Wir wurden über diese Stornierung nicht informiert. 
    Jetzt ist das ganze Geld weg (naja 160 Euro haben wir zurück bekommen von 1140Euro viel Geld für ein Junges paar)
    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Es geht ja nicht nur darum das der Urlaub geplatzt worden ist sondern auch und mehr kosten die entstanden sind.

    Hat einer ein Tipp ob ich noch was erreichen könnte?

    Vielen Dank im Voraus

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • maximoritzM Offline
      maximoritzM Offline
      maximoritz
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich denke, wenn wirklich alles so abgelaufen ist, wie du es hier schreibst, hat man euch übel mitgespielt. Leider bin ich reiserechtlich nicht so firm, daß ich dir hier helfen könnte.
      Es gibt aber hier im Forum user, die bei unberechtigten Forderungen an RV`s sofort im Duett auftreten. Vllt. können sie dir ja Tipps geben, was ich hoffe für dich.
      Thomas

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • demiD Offline
        demiD Offline
        demi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der letzte Abschlag musste noch bezahlt werden. Am 21.08 war die Frist.

        und genau diese Frist wurde vom TO nicht eingehalten

        Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • maximoritzM Offline
          maximoritzM Offline
          maximoritz
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Abgesehen davon, dass er den RV über den einen Tag Zahlungsverzug informiert hat und er sich damit einverstanden erklärte, berechtigt das den RV vllt. sogar die Reise zu stornieren( was ich nicht weiß, aber bezweifele). Aber es berechtigt den RV auf keinen Fall dazu, den Kunden bis zu seiner Ankunft am Flughafen im ungewissen zu lassen. Was sollen das denn für Methoden sein? Man sollte sich einmal in die Lage des TO versetzen.
          Thomas

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • C.+S.C Offline
            C.+S.C Offline
            C.+S.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Urlaubsreif 989:

            Tickets hatten wir nach erfolgreicher Anzahlung auch erhalten."

            Tickets???  Wirklich?
            Im Normalfall bekommt man die tatsächlichen Reiseunterlagen, Voucher oder was auch immer grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und zwar immer noch - zumindest wenn ein normales Zeitfenster zur Verfügung steht - mit der guten alten Post oder man holt sie im Reisebüro ab.
            Wahrscheinlich habt Ihr nur eine Reisebstätigung mit Angabe der gebuchten Leistung bekommen?

            "Urlaubsreif 989:

            Der letzte Abschlag musste noch bezahlt werden. Am 21.08 war die Frist. "

            Ganz ehrlich, ich hab so eine Restzahlung (war allerdings "nur" Hotel) auch schon mal 2, 3 Tage verschusselt - kann mich nicht genau erinnern, meine aber, ich hätte eine freundliche Erinnerung per Mail bekommen. Behaupten möchte ich dass jetzt aber nicht.
            Nichts desto trotz bekam ich - nach Verbuchen des verspäteten Zahlungseingangs - ganz regulär und problemlos meine Reiseunterlagen.

            Das alles hilft dem TO nicht weiter, aber ich habe den Eindruck, dass hier möglicherweise ein paar Details der Geschichte fehlen könnten.

            VG

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überweisungen dauern je nach Bankverbindung ja ein, zwei, drei Tage. Wenn jetzt am Tag nach der Fälligkeit erst die Überweisung getätigt wird, das ungeschickterweise auch noch nach Buchungsschluss für diesen Tag, die Laufzeit noch zwei Tage ist, evtl ein Wochenende dazwischen, schon ists passiert.
              Das - in diesem Fall eh sehr großzügige, weil nur 10 Tage vor Abreise gesetzte - Fälligkeitsdatum ist ja kein "Einsendeschluss" sondern das Datum an dem das Geld bereits auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein soll. Wenns sehr pressiert, dann gibts ja immer noch die Eilüberweisung. Die ist auf alle Fälle billiger als ein Storno....

              Was sagen denn die AGB? Warum hat man sich nach der verspäteten Zahlung nicht erkundigt, ob denn das Geld eingegangen ist?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ginusG Offline
                ginusG Offline
                ginus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Also irgendwie komme ich mit den ganzen Angaben von Urlaubsreif989 nicht ganz klar.

                Ihr habt zwar im Reisebüro (stationär?) gebucht, solltet aber vereinbarungsgemäß an den RV direkt zahlen? Ich kenne es eigentlich so, dass das Reisebüro Inkassovollmacht hat. Das war bei euch dann demzufolge anders/nicht so.

                Mich wundert auch, dass der Reiseveranstalter bei so kurzem Zahlungsziel sich überhaupt mit Zahlung auf Rechnung begnügte und nicht Lastschriftzahlung einforderte.

                Leider gibt uns der TO so gut wie keine Fakten an die Hand aus denen man was Relevantes entnehmen könnte (Name des RV/wann gebucht/vereinbarte Zahlungsform etc, etc.). Dennoch meine ich mal ganz vorsichtig eine Kündigung ohne vorherige Mahnung dürfte nicht so einfach möglich/rechtens sein.
                Schon gar nicht möglich ist, dem Kunden bzw. seinem Reisebüro die Kündigung NICHT  zukommen zu lassen, sondern einfach die Leistungen zu verweigern und beim Leistungserbringer zu kündigen. Welche Daten hatte denn der RV von dir (Telefon/email/Fax???). Hattet ihr den Banküberweisungsbeleg als bankbestätigte Version übermittelt, stand die BuchungsNr. wegen der Zuordnungsbarkeit mit dabei?

                ginus

                Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Zusammengefasst, die Restzahlung ist verspätet eingegangen, eine telefonische Vereinbarung mit einem Mitarbeiter (Call Center) des Veranstalters ist nicht belegbar, ebenso wenig wie ein Überweisungsbeleg per Fax auch nur ansatzweise anerkannt werden kann.
                  Unverständlich hingegen, dass der RV die Stornierung nicht mitgeteilt hat, möglicherweise ist die mail im Spam Ordner gelandet (?)... 
                  Aber ich denke auch, @Urlaubsreif hat nur einen Teil der Geschichte geschildert.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ginusG Offline
                    ginusG Offline
                    ginus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Eine verspätete Zahlung ist dann nicht mehr schädlich, wenn der RV zu einem Zeitpunkt also hier am Tage der eigentlichen Fälligkeit (genaues was/wann/wo fällig war, ist aber aus den vagen Angaben von Urlaubsreif auch nicht zu entnehmen) telefonisch eine andere/spätere Zahlung eindeutig akzeptierte.

                    Was sagt denn die AGB des RV zu den Folgen einer verspäteten Zahlung aus?

                    Ich stimme mit bernhard707 allerdings voll überein: es ist eine Frage der Beweisbarkeit.

                    Ginus

                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Keine Ahnung ob meine Meinung rechtlich richtig ist, aber wenn jemand meine verspätete Zahlung nicht akzeptiert und deswegen die vereinbarte Leistung nicht erbringt, dann kann er mein verspätet überwiesenes Geld nicht trotzdem einsacken.

                      Ausser das steht in den AGB's, wobei es selbst dann interessant wäre ob so eine Klausel einer gerichtlichen Überprüfung stand halten würde.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ginusG Offline
                        ginusG Offline
                        ginus
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @mkfpa

                        na ja, der RV hat ja nicht die Reisesumme eingesackt sondern nur die Summe die zum damaligen Zeitpunkt als Stornierungsschuld anstand. Wie du lesen kannst hat der TO ja eine Summe von € 160,-- zurückerhalten.

                        Aber der RV hat anscheinend weder gemahnt noch gekündigt, hat also auch noch dem Urlauber Zusatzkosten auferlegt durch nutzlose Anreise zum Flughafen. Ein einwandfreier Ablauf seitens des RV war das in keinem Fall. Und wenn er denn je gekündigt hätte, was ja bestritten wird (auch vom RB, das die Kündigung ja auf jeden Fall auch hätte erhalten sollen) muss er doch dafür in geeigneter Weise Sorge tragen, dass die Kündigungsmitteilung auch beim Kunden anlangt. Eine einfache mail reicht meines Wissens (vage Erinnerung an richterliche Beurteilungen dazu) dafür nicht aus.

                        Ginus

                        Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MaryleinM Offline
                          MaryleinM Offline
                          Marylein
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo!

                          Als jahrelange Urlaubsbucher bei Holidaycheck haben wir letzte Woche uns täglich Reiseangebote für November auf Teneriffa angesehen. Schlussendlich haben wir uns am Sonntag dann für ein Angebot von Neckermann entschieden, welches bereits einige Tage so im Netz stand (Parque Santiago IV auf Teneriffa um 1.160,00 Euro für 2 Personen).
                          Buchung erfolgt am Sonntag, 06.10.2013, wir erhielten auch umgehend die Bestätigung, dass die Reise von Neckermann bereits bestätigt wurde (Anzahlung sofort 20 % fällig, Rest bis 15.10.). Reise wurde am Montag, 07.10. sofort zur Gänze überwiesen. Am Dienstag erhielten wir von Neckermann direkt per mail die Reisebestätigung genau aufgeschlüsselt wie sich der Preis zusammensetzt (Abschläge wie 14 Tage Angebot, 11 zahlen, Sonnenscheinabschlag, Flughafenabschlag etc. ergibt Reisepreis von 580,00 pro Person, dazu den Reisepreissicherungsschein usw.). Wir haben dann bereits am Flughafen München einen Parkplatz reserviert, haben einen Mietwagen auf Teneriffa bereits bestellt für die 2 Wochen usw. Am 09.10. erhielten wir dann auch noch von Neckermann(TC) die Bestätigung, dass die Zahlung des Reisepreises eingetroffen ist.
                          Am 10.10. erhielten wir nun von Holidaycheck die Mitteilung, dass der Reiseveranstalter Neckermann mitteilt, dass sich im System des Veranstalters leider ein technisch bedingter Preisfehler eingeschlichen hat (Anm: dieser Preis war tagelang online zu haben). Aufgrund des Preisfehlers fechtet Neckermann Reisen den Reisevertrag an. Die Buchung wurde bereits kostenfrei ( 😉  - wie witzig! ) storniert.

                          Eure Meinung dazul

                          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Marylein

                            Speziell zu deinem Fall gibt es den Thread Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtum durch Veranstalter

                            Du wirst dort lesen, dass Derartiges des öfteren vorkommt, dass die Stornierung innerhalb einer gewissen Frist erfolgen muss usw. usf.
                            Lies dir doch mal einige Seiten durch und hänge dich - falls du noch Fragen hast - ans Threadende... bzw. kopiere deinen Beitrag dort hinein.  😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • MaryleinM Offline
                              MaryleinM Offline
                              Marylein
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Vielen Dank, werd ich machen!

                              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @mkfpa + Urlaubsreif
                                Da du die AGB ansprichst - dort ist bei einem x-beliebigen RV zu lesen:
                                "Bei Buchungen, deren Abreise innerhalb der nächsten 28 bis 15 Tage liegt, hat der Kunde den Reisepreis bis 10 Werktagevor Abflugbei uns eingehend zu leisten."
                                Quelle: traveltainment.de

                                ... was m. E. bedeutet, dass das Geld bereits am 21.8. auf dem Konto des RV hätte sein müssen. Schließe mich hier @Mam62 an.
                                Und ich gehe davon aus, das @Urlaubsreif unter diesen Punkt fällt = kurzfristig gebucht hat, da ansonsten die Restzahlung 28 Tage vor Reiseantritt beim RV eintreffen muss.

                                @Urlaubsreif
                                Da auch mir einiges unklar ist, hier noch ein paar Fragen 😉 :

                                1. Ist es richtig, dass du bereits nach Überweisung der Anzahlung Flugtickets, Hotelvoucher, etc. erhalten hast ?
                                2. Stichtag für (das Eintreffen der) Restzahlung war Mittwoch, der 21.8. An diesem Tag hast du das Geld nicht überwiesen, aber mit einer MA (Hotline) des RV telefoniert. Hast du deren Namen vermerkt ? Hast du einen Beweis dafür, dass dieses Gespräch (einen Tag verspätet überweisen) stattgefunden hat ?
                                3. Überweisung erfolgte am Donnerstag, dem 22.8. An diesem Tag wurde auch das Fax verschickt... so habe ich es verstanden. Hast du an diesem Tag noch einmal über die Hotline die MA des RV kontaktiert, nachgefragt, ob Fax, etc. angekommen ist, die Sache klar geht ?
                                  Zu 2. und 3.:
                                  M. E. wäre es besser gewesen, diese Art der "Verhandlungen" über dein örtliches RB laufen zu lassen, dessen MA vllt. über die Hotline hinaus mit den entsprechenden Zuständigen hätten reden können... denn (s. Posting an @mkfpa) m. E. warst du mit der Zahlung viel zu spät dran.

                                Nicht verständlich ist - wie schon mehrmals hier geschrieben - das Fehlen des Stornierungsbescheides bzw. - vorausgehend - eine Zahlungserinnerung / - mahnung, ev. eine Nachfristsetzung.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @urlaubsreif
                                  herzlich willkommen im forum von holidaycheck.

                                  es gibt wirklich noch ein paar lücken in deiner schilderung, die mir noch nicht ganz klar sind:

                                  • du hast nach der anzahlung deine tickets erhalten? ist das wirklich so?
                                    (das habe ich im rahmen von pauschalreisen noch nicht erlebt. eigentlich erhält man die unterlagen erst nach eingang der restzahlung beim rv)
                                  • mit welchen unterlagen genau seid ihr zu eurem vermeintlichen reiseantritt gefahren? (waren da wirklich "tickets", transfervoucher und hotelvoucher dabei?)
                                  • du hast an dem tag, an dem das geld hätte beim rv eintreffen müssen (21.08) mit dem rv telefoniert. was wäre denn gewesen, wenn die gesagt hätten: das geld MUSS heute hier sein? macht man sowas nicht ein paar tage vorher, wenn man weiß, dass man nicht rechtzeitig bezahlen kann?
                                  • du schreibst, dass ihr nach dem dilemma am flughafen nur eine möglichkeit gesehen habt: nach hause fahren und am nächsten tag mit dem reisebüro sprechen. warum habt ihr den rv nicht direkt vom flughafen aus kontaktiert? ging doch am 21.08 auch (und eben nicht via reisebüro)

                                  p.s.: ich glaube auch nicht, dass der sachbearbeiter im callcenter dazu berechtigt war, mit dir den deal auszumachen, dass ihr einen tag später bezahlt. auch die übersendung des zahlungsbelegs per fax hat keine rechtsgültigkeit. man kann ja irgendeinen überweisungsbeleg mit einer summe ausfüllen und dann nicht bei der bank abgeben. oder das konto kann ungedeckt sein, so dass die summe gar nicht eingelöst werden kann. gibts alles. habe ich alles schon erlebt.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied65311H Offline
                                    HC-Mitglied65311H Offline
                                    HC-Mitglied65311
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Mir erscheint die Frist von 10 Tagen (Restzahlung bis zur Abreise) recht kurz. Üblicherweise wird die Restzahlung 2 bis 6 Wochen vor Abreise verlangt.
                                    Könnte es sich um eine Last Minute Reise handeln?
                                    In diesem Fall habe ich bereits desöfteren erlebt, dass mir der Sicherheit halber die Tickets/Vouchers am Flughafen hinterlegt werden. Teilweise war sogar erst bei Abholung der Tickets am Flughafen die Restzahlung fällig.

                                    Vielleicht wurde das der TO so kommuniziert und sie sah daher die Reisebstätigung/Rechnung als Voucher an.

                                    Darüberhinaus könnte es sein, dass der RV eine Stornierung geschickt hat und die TO diese nicht erhalten hat. Sicherlich ist der RV hier in der Beweislast.
                                    Ich habe meine Stornierungsbestätigung für meinen Ägyptenurlaub auch nur ganz normal per Post erhalten, also nicht per Einschreiben.

                                    Wäre schön, hier weitere Informationen der TO zu erhalten 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Offline
                                      KourionK Offline
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @xgdsbme
                                      Ich habe bei AlltoursX nachgeschaut. Da gab es drei Möglichkeiten:

                                      • langfristige Buchung: Restzahlung muss bis 28 Tage vor Reiseantritt da sein.
                                      • Buchung 28-15 Tage vor Reiseantritt: Restzahlung bis 10 Tage vor Reisebeginn.
                                      • Buchung ab 15 Tage vor Reiseantritt:  Zahlung (cash) am Flughafen oder KK (z. Zt. wohl
                                          auch noch per Lastschrift).

                                      Vllt. nennt @Urlaubsreif ja noch den RV.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Urlaubsreif 989U Offline
                                        Urlaubsreif 989U Offline
                                        Urlaubsreif 989
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        erstmal vielen Dank fir die zahlreichen antworten. 
                                        Und entschuldigt Bitte meine verspätete Antwort.  
                                        Ich benutze zum ersten mal so einen Blog daher habe ich im ärger ein bisschen Detail los die ganze sache geschildert.

                                        Ich bin mir meiner Schuld bewusst dass der Betrag zu spät überwiesen wurde.  Ich hab zum allerersten nal eine Reise gebucht und prompt ging es daneben.  Ich habe mich drauf verlassen das wenn ich mit dem RV spreche und er mir zusagt dsss es kein Problem ist. Das Geld war definitiv aller spätestens 9 Tage vor Reise beginn dort. Im Nachhinein denke ich auch das ich nochmal anrufen hätte sollen.  Jedoch ist man im Nachhinein immer schlauer.  Auch wenn die Reise storniert worden wäre (offizielle) hätte ich mich sicherlich auch geärgert aber ich hätte mir alleine die schuld gegeben.  
                                        Jedoch was eigentlich meine frage ist.  Im grundsätzlichen. Wenn ein RV storniert ist es nicht notwendig dieses schriftlich mitzuteilen.  Er hatte ja Zeit genug laut Buchhaltung wurde am 26.08 um 08.11 Uhr storniert.  Wieder Aussage von der Buchhaltung ist dad Geld eine Std später eingegangen.  Ich habe bei der Bank nachgefragt leider nur eine mündliche Aussage.  Im Normalfall dauert es 1 Tag im Ausnahmefall 3 Tage.  Aber immerhin hätte der RV immernoch genug zeit gehabt eine Stornierung aufzusätzen. Der RV hat auch nie behauptet jemals eins geschrieben zu haben was vll im worst case fall nicht eingetroffen ist.  
                                        Die Tickets bzw die Reiseuntelagen habe ich nach Überweisung der Anzahlungen Anfang August per Post erhalten.  
                                        Am abreise tag am Flughafen habe ich selbstverständlich probiert jemanden zu erreichen auch die Damen vom tui Schalter waren sehr bemüht uns zu helfen.  Leider haben Sie im Reisebüro keinen erreicht (samstags ab 12 Uhr geschlossen) auch beim RV sitzt da keiner mehr in der Buchhaltung. 
                                        Am Montag sind wir direkt zum Reisebüro gegangen die Dame vom RB wusste von der Stornierung selber nichts  sie sagte dass sie so etwas noch nicht erlebt hat in 30 Jahren.  Sie und wir haben ein Brief an den Veranstalter geschickt.  Der Herr der die Reise storniert hat,  konnte die Damen vom RB nicht erreichen.  Dieser ließ sich bis heute nicht ans Telefon bekommen.  Meiner Meinung nach wurde es ausgenutzt das wir die Zahlungsfrist 1 tag überzogen haben.  
                                        Ich denke jedes Unternehmen hat kulanz Spielraum.

                                        Das einzige wo ich überhaupt noch eine Chance sehe ist,  das dieses nicht schriftlich storniert wurde.

                                        Auch wenn sich das alles bisschen komisch anhört es ist so passiert.  Wenn sogar langjährige Mitarbeiter vom rv selbst sowas nicht erlebt haben und die Dame vom rb kann man schon abmahnen dass da etwas nicht stimmt. 
                                        Ich denke ich bin noch der einzige Mensch von dem rv der die Reise 1 tag zu spät überweist. 
                                        Nochmal zun der Überweisungabwstätigung per Fax.  Eine Bestätigung von der Bank mit Bestätigung dass das Konto gedeckt ist und die Zahlung erfolgreich ausgeführt wird kann als Nachweis dienen.  Auch der fax Versand ist rechtlich gesehen auch ein Empfangsmittel  (per email ist es rechtlich kein Beweis)

                                        Ich Danke euch für eure mühe

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Mam62M Offline
                                          Mam62M Offline
                                          Mam62
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Eure Zahlung ist nicht einen Tag zu spät eingegangen, sondern 5 Tage (26-21=5). Der Veranstalter hat also doch schon länger gewartet. Glaubst Du, dass Kulanz ein verbrieftes Recht ist?
                                          Die Uhrzeit des Zahlungseingangs auf dem Konto ist ja auch noch immer nicht die Zeit der Verbuchung. Ausgenutzt wurde da gar nix.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag