Heute 7.6. Check-in verweigert Köln Bonn
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Hallo,
ich brauche dringend Hilfe bzw. Rat.
Eigentlich wollten wir heute nach Hurghada fliegen da wir in Bayern Schulferien haben, also mein Sohn, ich und meine türkische Frau (mein Sohn und ich sind deutsche). Meine Frau hat einen türkischen Pass und einen aufenthaltstitel der immer auf zwei Jahre befristet ist.
ich habe mich im Vorfeld informiert u.a. Beim Konsulat, Botschaft, etc. Dass meine frau zur Einreise lediglich ihren Reisepass benötigt und einen aufenthaltstitel aus einem eu-Land welcher noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Dies trifft alles zu.
Beim Check in bei der nesma Airlines hat man uns nicht mitgenommen, zuerst wurde die Aussage getroffen dass das Problem der aufentHaltstitel ist, weil dieser befristet sei bis august 2015 und zu guter letzt, hätte sie nur als Gruppe mit mindestens 10 Türken einreisen dürfen.
Ganz ehrlich wo sind wir denn. Ich habe jetzt das Problem , Flüge gebucht über 5 Vorflug und Hotel über Reisebüro bei 12fly. Jetzt bin ich 620 km Auto gefahren zusätzlich noch park und Ride parkplatz gezahlt...... Und zu guter letzt sitz ich jetzt daheim.bitte um Rückmeldung bzw. wer einen fachanwalt für Reiserecht kennt.
die größte Frechheit am Flughafen, es interessiert niemanden, zudem überall angerufen angeblich auch in hurghada und dort konnte man aber auch keine aussage treffen.
scheinbar ist meine Frau die erste Türkin auf der Welt, die von Deutschland aus nach Ägypten reist.
Vielen Dank.
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Habe gerade aktuell eine Seite gefunden, da steht folgendes:
Einreisebestimmungen für türkische Staatbürger für Ägypten Montag, 27. Januar 2014, 06:41Während türkische Staatsbürger bei einer Reise von der Türkei nach Ägypten ein Visum bei der Ankunft erhalten können, ist dies für türkische Bürger, die in Deutschland leben und von hier aus nach Ägypten reisen, nicht möglich.
Hier der Link dazu: www.tourexpi.com/de-de/news.html~nid=86321
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Überflüssiges Zitat entfernt.
ja vielen Dank, wenn du aber auf anderen Seiten ließt wie die Übersetzung z.b. Auf www.Aegyptische-Botschaft.de dann stimmt dies nicht bzw. Das war auch die Aussage vom Konsulat, sofern sie mit einem Deutschen verheiratet ist dann sagt die aktuelle "gesetzgebung" das was ich geschrieben habe. Zudem deckt es sich auch nicht mit der aussage des flughafenpersonals warum man ihr die Einreise verweigerte, nämlich Befristung des aufenthalttitels und einreise als Gruppe mit mindestens 10 Personen. -
Servus,
genaustens beschrieben in den Visainformationen der Ägyptischen Botschaft
Zitat :
- Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen.
von daher hätte das Visum vorab beantragt werden müssen, ist anscheinend nicht geschehen - und damit wurde dann auch richtigerweise der Check In verweigert
sehr schade aber richtig
Gruß Vik
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hier noch ein Link:
http://www.tourexpi.com/de-de/news.html~nid=86321Auch vom 27.Januar 2014.
Es ist zu vermuten, dass du sicher auch nicht den Namen der MA des Konsulat hast, der dir die Auskunft gab, dass eine vorherige Visumsbeantragung nicht nötig wäre (?).
Die CheckIn-MA haben leider entsprechend der aktuellen Lage gehandelt.
Nimmt eine Airline einen Passagier mit, der KEIN gültiges Einreisevisum vorweisen kann, zahlt die Airline an den ägyptischen Staat eine vierstellige Summe und ist dann auch noch verpflichtet, den Passagier wieder mit zurückzunehmen.Es ist ein bedauerlicher Vorgang aber der Reisende ist verpflichtet sich um die Einreisebestimmungen selber zu kümmern.
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Hallo besten Dank für die Antworten.
www.aegyptische-botschaft.de linke spalte Visum und dann etwas runter scrollen, da steht leider etwas anderes und das war auch die Aussage von der Botschaft am Telefon. Zudem ist eine telefonische Aussage rechtlich nicht haltbar.Andere Frage, Dienstag früh ägyptisches Konsulat in Frankfurt, bekommt meine Frau evtl. Das Visum gleich mit oder dauert das Tage.
habe ja bisher noch nicht mal Antwort der Airline ob mein Rückflug überhaupt noch steht, was mit dem Hotel ist und und und
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Du solltest schon die richtige Seite der Botschaft nutzen, die u.a. auch im allg. Hinweis-Thread im Ägypten-Forum verlinkt ist.
Auf der offiziellen Seite des Konsulats steht es eindeutig formuliert:
3-Visabestimmungen wrote:
Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen.Ob das Konsulat in Frankfurt das Visum umgehend ausstellt bezweifle ich, da die Bearbeitung des Visa-Antrags gewöhnlich ein paar Tage dauert.
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Die Mindestbearbeitungszeit sind an sich 5 Tage - je nach Notwendigkeit von Rückfragen kann das aber auch gut und gerne mal 3 Wochen in Anspruch nehmen.
Ich bezweifle eine falsche Auskunft, vermutlich handelte es sich um ein Missverständnis bei der fernmündlichen Erkundigung - rechtlich ist auch ein notierter Name des Gesprächspartners (obwohl ich es immer mache!) nicht relevant (i.e. würde nicht zur Inanspruchnahme für zusätzliche Kosten ermächtigen).
Der Fürsorgepflicht des Reisebüros ist zuzumuten, dass es über die notwendigen Dokumente zur Einreise informiert, vor allem wenn erkennbar ist, dass einer der Reisenden möglicherweise keine deutschen Papiere hat. Ansprüche lassen sich aus dem Versäumnis aber auch nicht ableiten.
Ebenfalls bezweifle ich realistische Aussichten auf eine sehr deutlich beschleunigte Erteilung des Visums - aber man kann auch mal Glück haben.
Bei einer Stornierung nach Datum des Reiseantritts hat man ohnehin keine Erstattung zu erwarten - ich würde daher versuchen, einen Flug via IST zu buchen, auf diesem Reiseweg dürfte es keine Probleme für die Inhaberin des türkischen Passes geben. -
vonschmeling:
Der Fürsorgepflicht des Reisebüros ist zuzumuten, dass es über die notwendigen Dokumente zur Einreise informiert, vor allem wenn erkennbar ist, dass einer der Reisenden möglicherweise keine deutschen Papiere hat. Ansprüche lassen sich aus dem Versäumnis aber auch nicht ableiten.Das sehe ich anders. Rechtlich gesehen, so sind wir uns sicher einig, obliegt es NICHT dem Reisebüro, dem Kunden Informationen zu den notwendigen Einreisedokumenten zu geben. Das ist ganz allein Sache des Kunden.
Aber auch, wenn man es nur als Zusatzservice betrachtet, geben die Reisebüros meist keine Infos und sollten es auch nicht tun.
Erstens gibt es so viele verschiedene Fälle, dass es für das Reisebüro unmöglich ist, übertrieben gesagt für jede Nationalität die Einreisebestimmungen in jedes Land zu kennen. Die Reisebüro-MA sollten über die Einreisebestimmungen für deutsche Gäste informiert sein, wobei es auch nicht Sache des Reisebüros ist, zu kontrollieren, ob jeder einen gültigen Pass hat. Zweitens, und das ist entscheidend, will man als Reisebüro genau das verhindern, was hier passiert ist, nämlich dass falsche Informationen weitergegeben werden. Ein Reisebüro-MA würde nämlich genau das tun, was auch der Kunde tut: Sich beim zuständigen Konsulat bzw. im Internet erkundigen. Passiert dann sowas wie jetzt hier, dann macht der Kunde das RB verantwortlich, was aber nicht rechtens ist. D.h. viele RB DÜRFEN von ihrer GL her gar nicht solche Auskünfte geben. Was das Reisebüro machen kann, ist den Kunden darauf hinweisen, dass er sich am besten über die aktuellen Einreisebesimmungen informieren sollte. Das war's aber auch schon.Das Ganze ist hier natürlich sehr blöd gelaufen und ich vermute auch, dass es zeitlich nicht möglich ist, das Visum noch rechtzeitig zu beschaffen, abgesehen von Flugumbuchungen usw. Je nachdem, wie das Ganze ausgeht, würde ich aber trotzdem versuchen, über den Weg der Kulanz vom RV etwas zurückzubekommen. Manchmal kann man da echt Glück haben und man hat ja eh nichts zu verlieren. Es gibt einige VA, die wirklich kulant sind, vor allem, wenn man häufiger mit ihnen reist.
Weiterhin solltet ihr daraus gelernt haben, dass man sich am besten immer auf der Internetseite der Botschaft selbst erkundigt. Mein Mann ist auch Ausländer und wenn wir verreisen, schreibe ich zusätzlich immer eine Mail an die zuständigen Botschaften, damit ich danach was schriftlich habe. Wichtig ist auch, den Fall ganz genau zu schildern, denn wie Du jetzt gesehen hast, sind Kleinigkeiten ausschlaggebend.
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Jesla:
Was das Reisebüro machen kann, ist den Kunden darauf hinweisen, dass er sich am besten über die aktuellen Einreisebesimmungen informieren sollte. Das war's aber auch schon.Das war´s auch schon was ich meinte ... ich hätte mich wohl präziser ausdrücken müssen.
Ich bezweifle allerdings nach wie vor, dass vom Konsulat eine falsche Auskunft gegeben wurde - und selbst wenn würde das keinen Anspruch rechtfertigen.
Was die Kulanz betrifft bin ich ebenfalls skeptisch - t.o. hat eine Kombination aus Flug und Hotelaufenthalt bei verschiedenen Anbietern gebucht - m.E. besteht da keine Hoffnung auf ein Entgegenkommen.
Ich hatte mal den Fall, dass ein türkischer Staatsbürger in Griechenland von den Behörden abgewiesen wurde und direkt wieder nach D zurückflog. Von seinen Auslagen hat er keinen Cent wiedergesehen und großes Glück, dass ihm die Airline nicht auch noch den außerplanmäßigen Rückflug in Rechnung gestellt hat - das kann nämlich auch passieren. So geschehen bei einem Familienvater, der seine Dokumentenmappe im MUC im Duty-Free verloren hatte. Ein Anruf bei den Flughafenbehördern ergab, dass sie gefunden worden war, der Vater hätte für beide Strecken 600 € bezahlen und die Papiere holen können. Stattdessen entschied er, mit Frau und zwei Kindern zurückzufliegen und den Urlaub in den Wind zu schreiben. Es herrschte noch weniger Begeisterung als die Airline verlauten ließ, die One-Way Tickets kosteten weiter 1000 € ...Für mich ist das ungefähr der UrlaubssuperGAU, weil man im Grunde genau weiß, man hat den Schlamassel selbst verschuldet.
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hallo und guten morgen,
also erstmal vielen dank für die wenig hilfreichen aussagen un tips hier, jeder denkt aber wohl irgendwas schreiben zu müssen, genauso wie verlinkungen auf seiten die irgendjemand eingestellt hat.
wer früher mal in der schule war, sollte wissen, dass es "muss"-vorschriften und "kann"-vorschriften gibt. so steht aus auch auf der botschaftsseite der ägyptischen republik. erst sind genannt, die länder, bei denen es ein muss ist und dann die länder, die "können" und das ist ein wesentlicher unterschied. nur zur info für euch.
am besagten abflugtag wurde uns vom head office der airline aus hurghada mitgeteilt, dass sie ein 30-tägiges touristenvisum vor ort am flughafen erwerben kann.so, dienstag früh ägyptsiches konsulat frankfurt bis 12 uhr täglich vor ort dann bekommt man das visum am gleichen tag um 15 Uhr. auf nachfragen ob es nötig gewesen sei, wurde nur die aussage getroffen, es sei besser bei der momentan politischen lage es vorher zu beantragen, so die aussage der sachbearbeiterin auf dem konsulat.
also neue tickets gekauft, obwohl die tui zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass das hotel und flug "no schow" also gekancelt sind.
trotz allem sind wir donnerstag mit der condor ab stuttgart geflogen........folgender ablauf am check-in.......reisepässe mit aufenthaltstitel hingelegt und buchungsnummer........zwei minuten gewartet.......plötzlich kommen die gepäckaufkleber und die boardingkarten......die dame von der condor hat nichtmal das visum angeschaut geschweige den pass durchgesehen.......meine nachfrage bei der netten dame ob wir den fliegen dürfen fragt sie mich warum nicht.......dann erklärte ich ihr den vorgang vom samstag und sagte, aufenthaltstitel 6 monate gültig kann das visum vor ort am flughafen in hurghada erwerben...........ok
so ,nun warte ich mal wieder auf ein paar tolle aussagen von euch
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Schön, dass es mit dem Urlaub doch noch geklappt hat....
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@uwehofi
Wow, na das nenn ich mal DREIST!DU wendest dich mit einem persönlichen Problem an das Forum - was ausdrücklich KEINE Rechstberatung ist - und meinst dann auch noch die User "beschimpfen" zu können?
Warte doch mal einfach ab ob du die Kosten erstattet bekommst oder ob und wie dann eventuell ein Gericht darüber entschieden hat.
Wenn die ägyptische Botschaft zu DEM Zeitpunkt als du hier dein Problem gepostet hast, auf ihrer Seite genau das, was die User dir hier eingestellt haben, als aktuelle Einreisebestimmungen angezeigt hat und nun anders gehandelt wurde (von einer anderen Airline?) und das gutging, bedeutet es noch lange nicht, dass es "wenig hilfreich" war - außer damals subjektiv!
Jeder Staat hat das Recht, seine Einreisebestimmungen so zu gestalten wie er das "mag" und auch zu ändern und das zu jeder Tages- und Nachtzeit.....
Keine Airline weist einen Fluggast ab aus Jux & Dollerei! Im Zweifelsfall ist aber das eben noch die günstigere Variante als einen Passagier zu befördern dem die Einreise in Ägypten verweigert werden kann.
Für die Einreisebestimmungen für NICHTdeutsche Staatsbürger ist und bleibt der Reisende zuständig und ist immer gut beraten, etwas schriftliches einer berufenen Behörde bei sich zuführen und das IST und BLEIBT die ägyptische Botschaft und kein Airline Office, das allgemeingültig darüber entscheiden kann oder auch nicht, welche Airline sich woran halten darf oder nicht........
Hättest DU dich schriftlich beim Konsulat erkundigt und bei der Airline das auch schriftlich vorzeigen können, wäre dir eventuell einiges erspart geblieben - so ganz praktisch betrachtet, oder? -
de la Diva:
Für die Einreisebestimmungen für NICHTdeutsche Staatsbürger ist und bleibt der Reisende zuständig
Soweit mir bekannt ist (bin kein Pauschreiseveranstalterkunde) steht bei jedem Veranstalter irgendwo im "Kleingedruckten" etwas zu Einreisebestimmungen, entweder explizit zu dem Land oder mit Querverweis auf entsprechende offizielle Informationsseiten des Ziellandes. Die Kenntnisnahme der Inhalte des "Kleingedruckten" akzeptiert jeder Kunde bei Buchungsabschluss, damit ist der Veranstalter aus der entsprechenden Haftungsverpflichtung raus. Natürlich ist es etwas mühsam, sich all dieses sprachlich sperrige Zeug durchzulesen, aber es ist nun mal Bestandteil des Reisevertrages.
Es kann u. a. bei Einreise nach Ägypten auch Reisende mit deutschem Pass übel treffen, wenn der Pass wenige Wochen nach Einreisedatum abläuft und Ägypten damit die Einreise verweigert, oder wenn jemand mit Personalausweis einreist und kein separates Passfoto dabei hat.
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Der TO hatte Flug und Hotel getrennt gebucht.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter NUR deutschen Staatsbürgern gegenüber Informationspflichtig.Du hast recht, dass das dafür notwendige im Kleingedruckten steht (meist unter Einreisehinweise).
Ausländische Staatsbürger werden IMMER an das Konsulat/Botschaft verwiesen, da es einfach zu viele verschiedene Möglichkeiten gibt.
Auch Reisebüros können (und dürfen) ausländische Staatsbürger NICHT informieren.
Nicht mal in der EU gelten für die EU-Bürger die selben Einreisebestimmungen nach Ägypten....da gab es schon die verrücktesten Sachen..... -
So ähnlich war mein Gedankengang auch gerade - erst groß um Hilfe schreien und dann, wenn einem die Antworten nicht passen, die User die versucht haben zu helfen, und die dafür ihre Zeit genutzt haben, anpöbeln.
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Naja, "anpöbeln" ist etwas überzogen formuliert, @uwehofi tut sich halt nur ein wenig schwer mit dieser Tatsache zurechtzukommen:
"vonschmeling:" wrote:
...ist das ungefähr der UrlaubssuperGAU, weil man im Grunde genau weiß, man hat den Schlamassel selbst verschuldet.
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"Dreist" finde ich allerdings sehr treffend ... immerhin stellt man hier ein Problem zur Diskussion, das nun mal auch bei genauer Betrachtung ein selbstverschuldetes ist, und vergisst scheinbar den Zusatz "bitte nur mitfühlende Hinweise"?
Naa ja ... so geht Forum nun einmal nicht, und auch ehrliches Interesse müsste die Kritik eigentlich aushalten?!
Im Übrigen kann man ja einmal die ABB der CONDOR studieren, die bei unzureichender Dokumentenlage ihrer Fluggäste potenzielle Strafzahlungen und Rückbringungskosten eiskalt zu 100% durchreicht.
Unschwer vorzustellen, wie hier - bei der scheints nonchalanten Behandlung der Papiere beim Check-In - das Lamento ausgefallen wäre, wenn Mutti erst am Ziel abgewiesen und wieder in die Heimat expediert worden wäre!?
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Sorry, aber selbst aus dem Schengen Raum ist die Einreisethematik in Drittländer nicht homogen geregelt. Ich denke maximale Vorkehrungen sollten da schlichterdings zur perönlichen Pflicht gehören.
Stellt sich nur die Frage, warum Du Dein Schulwissen nicht vor der Reise genutzt hast? :?