Registrierung im YUPASS System
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Hallo,
muss oder sollte man sich bei der SGK im YUPASS System registrieren lassen, wenn
man eine Auslandreise-Krankenversicherung für Urlauber abgeschlossen hat ? Oder reicht die Kombination von Auslandkrankenschein T/A 11 und Auslandreise-Krankenversicherung ohne Registrierung.Danke für Eure Hilfe !
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Ich meine der einzige Unterschied ist die Zustellung der Anspruchsbescheinigung.
Direkt an die türkische Adresse geht nur mit YUPASS Registrierung m.W. - ansonsten muss sie im akuten Fall zusätzlich angefordert werden.
Oder anders ausgedrückt: im akuten Fall ist jede zusätzliche Maßnahme unwillkommen und - sofern möglich!? - eine Registration sicher das Mittel der Wahl. -
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Hallo,
meine Freundin hat ihr Ikakmet nicht bekommen, weil sie in Deutschland privat versichert ist und diese Versicherung von der SgK nicht anerkannt wird. Die türkische Behörde hat gesagt, sie müsse sich in der Türkei nochmal ( zusätzlich) privat versichern. Stimmt das und was kann sie machen? Gibt es eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Privatkassen und einer türkischen vereinigung wie der SgK?
Danke.