Krankenhauskosten in Ägypten
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Mein Mann hatte im September einen Unfall und musste im EL Salam Hospital in Hurghada operiert werden. Wir haben beim ADAC unsere AuslandsKV, die von der 1. Minute eigentlich alles geregelt hat. Im Krankenhaus wurde mein Mann sehr gut behandelt, die Ärzte haben sehr gut gehandelt.
Nun aber nach unserer Rückkehr gibt es wiederholt Problem. Das Krankenhaus versucht noch Kosten uns gegenüber geltend zu machen. Der ADAC hat uns aber verdichert, er kümmer t sich. Nun vermuten wir, dass das Krankenhaus überzogene Forderungen gegenüber dem ADAC stellt. Hat jemand schon solche Abrechnungsprobleme erfahren müssen? Wenn ja, wie wurde letztendlich alles geregelt? -
Hallo Flieger-Giraffe,
das Krankenhaus stellt Euch nur die Restkosten in Rechnung, die über die Leistungsgrenze ((Deckelung bzw. maximale Summe, bis zu welcher der Versicherer leistet) von 13.000 Euro für die Kostenübernahme bei stationärer Behandlung, beim ADAC in allen 3 Tarifen gleich ist, hinausgeht.
Leider stehen die Leistungsgrenzen dafür und auch für andere Sparten, (darin ist oft eine Selbstbeteiligung vorhanden) NUR in den Versicherungs-Bedingungen, die aber die wenigsten lesen.
Unfälle können kostenintensiv sein und sollten durch eine zusätzliche Versicherung, ist meines Wissens in der ADAC Premium, abgesichert werden.
Drücke euch die Daumen, dass vielleicht eine bei euch vorhandene Unfallversicherung, die auch für Unfälle im Ausland Leistungen erbringt, diese Restkosten übernimmt.
VG
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Würdest du mir bitte sagen, in welchen Bedingungen du das gelesen hast? Ich finde zur Höchstbegrenzung nichts...in keinem der Tarife.
lg
andrea -
Es gibt keine Höchstgrenze. Die 13.000 EUR sind nur eine Garantie für das Krankenhaus, dass bis zu dieser Summe bezahlt wird, auch wenn sich dann herausstellt, dass es kein versicherter Fall war.
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Zur Höchstgrenze finde ich ebenfalls nichts.
Nur zur Zahlungsgarantie: Beim ADAC (wohl @wally/x' Versicherung und auch meine) werden diese 13000 Euro für alle Tarife unter § 14.2 erwähnt:"Bei einer stationären Krankenhausbehandlung geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie bis maximal 13.000,– Euro. Die Abgabe der Zahlungsgarantie ist keine Anerkennung der Leistungspflicht. Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten handelt, können wir von Ihnen eine Sicherheit in Höhe der Zahlungsgarantie verlangen. Besteht kein Anspruch nach § 14 Nr. 1, ist der von uns ausbezahlte Garantiebetrag nach unserer Rechnungsstellung von Ihnen zurückzuzahlen."
(Der erwähnte § 14.1 besagt: "Es ist eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland ein getreten." )
Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Bed_1686.pdf -
Hallo fernweh und Kourion
der Fehler von Sommer-Sonne-Strand und Holly-man liegt eigentlich jedem auf der Hand, der begriffen hat, dass der Mann von Flieger-Giraffe nicht nur eine Verletzung hatte, sondern einen Unfall mit einer dafür notwendigen Operation, die auf der ganzen Welt sehr kostenintensiv sein können.
Deswegen bekam sie ja auch die Rechnung für die Behandlungskosten, die ÜBER der Garantie-Summe von 13.000 Euro lagen.
Es gibt nur sehr wenige Auslands-Krankenversicherer (für Europäer die dauerhaft im Ausland arbeiten, oder leben) die aber NUR bei einem Unfall den stationären Aufenthalt mit der Leistungsgrenze von 30.000 Euro übernehmen.
Höchstgrenze = Leistungsgrenze
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenschutzversicherung/auslandskrankenschutz/kontakt_service.aspxLeistungen
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Welche Leistungsgrenzen gibt es beim Auslands-Krankenschutz?
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Der ADAC Auslands-Krankenschutz leistet bei medizinisch notwendiger ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung. Bei einer stationären ärztlichen Behandlung geben wir eine Zahlungsgarantie bis 13.000,- Euro.
Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport wird von uns organisiert und in unbegrenzter Höhe übernommen.
Leistungsgrenzen in allen Tarifen:
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Personen-Bergung: 2.600,- Euro pro Person.
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Überführung im Todesfall: Kosten für Rückführung in voller Höhe, Bestattung am Sterbeort bis 10.000,- Euro pro versicherter Person
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Telefonkosten zur Meldung einer stationären Behandlung, eines Krankenrücktransportes oder einer Überführung im Todesfall: bis 52,- Euro
Leistungsgrenzen im Tarif EXKLUSIV und PREMIUM:
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Krankenhaus-Tagegeld: 30,- pro Tag / max. 30 Tage
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Übergangsleistung:
Erstes Übergangsgeld ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 1.000,-
Zweites Übergangsgeld ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 2.000,- . -
Sofort-Leistung: einmalig 5.000
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Begleitung Verlegungstransport: bis zu 1.000,-
Leistungsgrenzen im Tarif PREMIUM:
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Invaliditätsleistung: Bereits ab einer Beeinträchtigung von 75% bezahlen wir Ihnen die volle Leistung in Höhe von 100.000,- Euro.
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Todesfall-Leistung: Führt ein Unfall im Ausland innerhalb eines Jahres zum Tode, zahlen wir 5.000,- Euro
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Unfallhilfeleistung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall im Ausland (Invalidität von mehr als 25 Prozent), stehen wir Ihnen beratend zur Seite und beteiligen uns an medizinischen Hilfsmitteln bis zu 5.200,- und an einem Fahrzeugumbau bis zu 2.100,- Euro.
Also noch einmal, der ADAC zahlt nur bei Verletzungen die Leistungsgrenze, NICHT für einen Unfall mit Operation.
Wer aber eine private Unfallversicherung hat, der kann die Zusatzkosten von dieser übernehmen, oder sich erstatten lassen.
Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls ab. Diese umfassen sowohl den akuten medizinischen Notfall als auch längerfristige Schäden in Form von einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod. Um sich bei Unfällen und eventuell daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch sportliche Aktivitäten, Hobbys oder durch Verletzungen im Haushalt abzusichern, müssen Verbraucher eine private Versicherung abschließen.
Diese gilt dann weltweit, also auch bei Unfällen im Ausland. -
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Totaler Humbug!
@Wally
Ruf mal morgen beim ADAC an und lass dich aufklären. Das, was du hier in die Tasten hämmerst ist leider total falsch.Sind wir mal froh, dass der ADAC auch Leistungen von 100.000 und höher übernimmt, wenn es sich um einen versicherten Fall handelt und gerade dazu gehört ein Unfall.
Unterscheidungen zwischen Verletzung und Unfall? Jede Versletzung resultiert aus einem "Unfall" oder es handelt sich um Selbstverstümmelung.
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Um es dir nochmals "etwas einfacher" zu erklären:
Wenn jemand mit einer Vorerkrankung wissentlich in den Urlaub fährt und dort wegen dieser Vorerkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden muss, dann ist der ADAC bereit, Kosten bis zu 13.000 EUR zu übernehmen um die kurzfristige Behandlung sicherzustellen, aber wird sich diese im Nachhinein wieder holen.
Wenn du mit einem Herzinfarkt in Singapur vom Hocker kippst und in ein erstklassiges Krankenhaus in Singapur eingeliefert wirst, bist du dort Privatpatient und wirst als solcher auf Kosten des ADAC behandelt. Dass da ganz schnell eine Rchnung von >30.000 entsteht, ist wohl klar. Überdies wird dich der ADAC auch noch, wenn notwendig, nach Hause fliegen, wenn der Krankenhausaufenthalt > 2 Wochen ist.
Das gleich gilt, wenn du einen Unfall hast - sämtliche Behandlungskosten werden übernommen.
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Ausserdem hat die to doch nie davon geredet, dass man nun alles über diese 13tsd euro hinaus einfordert.
Zudem schrieb sie ja auch, dass sich der adac bemüht.
Das würde er wohl nicht machen, wenn er nicht in der leistungsplficht wäreausserdem gibt es hier keine subsidirität in der kranken - und unfallVersicherung
du kannst u.u. Beide versicherungen für eine leistung in anspruch nehmen. -
Ich mache es jetzt ganz kurz und frage in die Runde, wer von euch ist eine Versicherungs-Fachkraft und zwareine, die die Leistungsgrenzen, die Begriffsunterschiede der Versicherer kennt und einem Laien(der ich übrigens nicht bin, da eine Fachkraft in meiner Familie ist)erklärt, warum der Versicherer mehr zahlen sollte, als in den Verträgen bei den Bedingungen steht?
Dass der medizinische Rücktransport in UNBEGRENZTER Höhe stattfinden kann, sollte jedem zu denken geben.Wenn von vornherein der TE schon geschrieben hätte (wie mir über PN), dass man bereits im Krankenhaus gesagt bekommen hat, dass der ADAC NICHT die gesamten Kosten übernimmt, der ihr gegenüber aber (wahrscheinlich mündlich) erwähnt hat, dass doch zu tun, dann hätte sie die erhaltenen Rechnungen doch nur an den ADAC zu senden brauchen, denn vielleicht ist der Versicherer ja so kulant und übernimmt diese dann doch, weil man es ihr ja versprochen hat?
und lexilexi, hätte sie eine Private Unfallversicherung, dann gäbe es dieses Thema nicht, denn dann hätten die 2 in Absprache zusammen diesen Fall bearbeitet.
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@wally/x
Was du zum Unfall schreibst, ist so nicht korrekt.
Dazu findest du im "Produktinformationsblatt zum ADAC Ausland-Krankenschutz Basis" (ebenso Exklusiv / Premium):"2. Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
a) Was ist versichert?
Der Tarif BASIS bietet rund um die Uhr Hilfe bei akuter, unerwarteter Erkrankung oder Verletzung im Ausland, z. B. nach einem Unfall. Wir erstatten unbürokratisch die Kosten für ambulante Behandlung und stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland. Bei Bedarf organisieren wir die notwendige Hilfe. Sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar, bringen wir Sie bei einer akuten, unerwarteten Erkrankung zu Ihrem Wohnort nach Deutschland zurück; wenn nötig per Ambulanz-Jet. Versicherungsschutz besteht welt-weit mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben."
Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Prodinfo_1687.pdf -
Das sind doch NUR die **Produkt-Informationen,**genau wie die Schlagzeilen in den Medien.
Das Kleingedruckte in den Verträgen informiert aber über die Preise für den Produktumfang.
Ich gebs jetzt aber auf, denn wem nicht zu raten ist, der soll seine eigenen Erfahrungen damit machen.
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sorry.
Aber es wird einfach nicht besser.
klären wir mal ein paar begriffe.
Versihceurngsfachkraft ist jemand, bei allem respekt, der quereinsteiger ist und 1jahr lang hinsichtlich der tarife des eigenen hauses geschult wird. Rechtliche belange werden aufgrund der zeit nur an der oberfläche besprochen.
versicherungskaufmannn (heute kaufmann f. Versicheung und finanzidienstleitung) :lehrberuf, den man mindestens in 2,5 jahren erlent. Mit den rechtlichen hintergründen, die vor allem intensiv beleuchtet werden. baufinazierung, sämtliche finszdienstleitungen weren auch gelehrt.
Versicherungsfachwirt : studium nach der ausbildung , wo der rechtliche und betriebswirtschaftliche teil intensiver gelehrt wird.
Versicherungsbetriebswirt : stuidum mach dem fachwirt. Man befasst sich mit einem speziellen thema und verfasst seine bachelor arbeit.
Keine dieser irgendwie erarbeiteten titel oder bezeichnungen hat man, wenn man mit einem solchchen qualifizierten verwandt ist.
Krankenversicherung : hier speziell auslandskrankenbersicherung deckt die inanspruchnahme medizinsich notwendiger hilfe im ausland ab.
Unfallversicheung : versichert ist der körper gegen den im versicherungsbegriff definierten begriff unfall (stichwort PAUKE).
Und zwar unabhängig davon, was schin geleistet wurde.
In der unfallversicherung ist hauptsächlich eine individialitätsleiistung versichert.
Hat man aufgrund eines unfalls einen bleibenden invaliditätsgrad, bekommt man einen entsprechenden porzentsatz aus der versicherten inv. Summe.
Wenn unfallkrankenhaustaggeld versichert ist, bekommt man aus der unfallbersicherung on top auch. Ochmal eine leitung, wenn man im ausland im krankenahus gelegen hat.
Aber est zu hause. Erst einmal hat die unfallbersicheRung mit der leistung im ausland nicjt viel zu tun. Aus welcher versicherten leistung heraus auch. -
@wally/x
Mir liegen der Vertrag / die Versicherungsunterlagen der von dir erwähnten ADAC Auslandskrankenversicherung vor**.**Dort wird erneut auf die Zahlungsgarantie in Höhe von 13 000 Euro hingewiesen. Neue Informationen über die Preise für den Produktumfang finde ich dort nicht - auch nicht im Kleingedruckten.
Könntest du vielleicht ein Beispiel zu dem, was dir vorliegt, nennen ? Da ich persönlich betroffen bin, interessiert es mich schon sehr.
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Kourion:
Dort wird erneut auf die Zahlungsgarantie in Höhe von 13 000 Euro hingewiesen.
...............................................................................................................................0 800 5 12 10 06
bei dieser kostenlosen ADAC-Hotline werden Sie geholfen
.
Die sind sogar so nett und erklären den Begriff "Zahlungsgarantie".(das hat alles andere damit zu tun, als das die nur bis 13.000 Euro zahlen
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Eventuell sind das einfach noch Kosten die beim Verlassen des Krankenhauses noch nicht erfasst waren und deshalb noch nachträglich bezahlt werden müssen? Das hatten wir vor vielen Jahren in Key West. Wir bekamen ca 2 - 3 Wochen nach dem Aufenthalt noch eine Rechnung nach Hause. Diese Summe wurde auch von der Auslandskrankenkasse übernommen.
Letztes Jahr hatte ich auch einen kleinen Unfall in Florida und (ambulant) habe alles bezahlt nach den Untersuchungen und bekam dieses Mal nach ca. 4 einen Scheck, da man mir zu viel bezahlt hatte...
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Was die to der userin wally per pn noch für infos gegeben hat, die die situation weiter erklären könnte, wissen wir leider nicht.
Zitat @kourion
"
Neue Informationen über die Preise für den Produktumfang finde ich dort nicht - auch nicht im Kleingedruckten."es steht nicht im kleingedruckten ? Ich frage mich auch ehrlich gesagt, was das sein soll ?
Ist hier eine preisliste gemeint ?und was hat der preis für den tarif mit der leistung zu tun ? -
@Holly-man
Das ist mir bekannt. Ich habe an keiner Stelle Leistungsgarantie = Höchstgrenze gesetzt. @wally/x - ja.In diesem Zusammenhang:
Ich hatte bis Ende 2013 keine Auslandskrankenversicherung, da die Rechnungen für kleinere ambulante Behandlungen so gut wie immer voll von meiner Krankenkasse übernommen worden waren.
Im Sommer 2013 brach sich eine Kollegin auf einer Ägyptenreise ein Bein (komplizierter Bruch), lag dort eine Woche im Krankenhaus und wurde - als sie transportfähig war - ausgeflogen und in ein Krankenhaus in Dt. gebracht. Versicherer war der ADAC, zusätzliche Kosten hatte sie keine zu tragen.
Das hat damals zu meinem Entschluss geführt, vielleicht besser doch für kleines Geld ein Auslandskrankenversicherung abzuschließen.