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Krankenhauskosten in Ägypten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
48 Beiträge 12 Kommentatoren 26.3k Aufrufe
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  • Flieger-GiraffeF Offline
    Flieger-GiraffeF Offline
    Flieger-Giraffe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mein Mann hatte im September einen Unfall und musste im EL Salam Hospital in Hurghada operiert  werden. Wir haben beim ADAC unsere AuslandsKV, die von der 1. Minute eigentlich alles geregelt hat. Im Krankenhaus wurde mein Mann sehr gut behandelt, die Ärzte haben sehr gut gehandelt.
    Nun aber nach unserer Rückkehr gibt es wiederholt Problem. Das Krankenhaus versucht noch Kosten uns gegenüber geltend zu machen. Der ADAC hat uns aber verdichert, er kümmer t sich. Nun vermuten wir, dass das Krankenhaus überzogene Forderungen gegenüber dem ADAC stellt.  Hat jemand schon solche Abrechnungsprobleme erfahren müssen? Wenn ja, wie wurde letztendlich alles geregelt?

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    • wally/xW Offline
      wally/xW Offline
      wally/x
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Flieger-Giraffe,

      das Krankenhaus stellt Euch nur die Restkosten in Rechnung, die über die Leistungsgrenze ((Deckelung bzw. maximale Summe, bis zu welcher der Versicherer leistet) von 13.000 Euro für die Kostenübernahme bei stationärer Behandlung, beim ADAC in allen 3 Tarifen gleich ist, hinausgeht.

      Leider stehen die Leistungsgrenzen dafür und auch für andere Sparten, (darin ist oft eine Selbstbeteiligung vorhanden)  NUR in den Versicherungs-Bedingungen, die aber die wenigsten lesen.

      Unfälle können kostenintensiv sein und sollten durch eine zusätzliche Versicherung, ist meines Wissens in der ADAC Premium, abgesichert werden.

      Drücke euch die Daumen, dass vielleicht eine bei euch vorhandene Unfallversicherung, die auch für Unfälle im Ausland Leistungen erbringt, diese Restkosten übernimmt.

      VG

      Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

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      • fernweh1957F Offline
        fernweh1957F Offline
        fernweh1957
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Würdest du mir bitte sagen, in welchen Bedingungen du das gelesen hast? Ich finde zur Höchstbegrenzung nichts...in keinem der Tarife.

        lg
        andrea

        gehe in die welt und sprich mit jedem

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Soommmer-Sonne-StrandS Offline
          Soommmer-Sonne-StrandS Offline
          Soommmer-Sonne-Strand
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es gibt keine Höchstgrenze. Die 13.000 EUR sind nur eine Garantie für das Krankenhaus, dass bis zu dieser Summe bezahlt wird, auch wenn sich dann herausstellt, dass es kein versicherter Fall war.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @fernweh

            Zur Höchstgrenze finde ich ebenfalls nichts.
            Nur zur Zahlungsgarantie: Beim ADAC (wohl @wally/x' Versicherung und auch meine) werden diese 13000 Euro für alle Tarife unter § 14.2 erwähnt:

            "Bei einer stationären Krankenhausbehandlung geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie bis maximal 13.000,– Euro. Die Abgabe der Zahlungsgarantie ist keine Anerkennung der Leistungspflicht. Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten handelt, können wir von Ihnen eine Sicherheit in Höhe der Zahlungsgarantie verlangen. Besteht kein Anspruch nach § 14 Nr. 1, ist der von uns ausbezahlte Garantiebetrag nach unserer Rechnungsstellung von Ihnen zurückzuzahlen."

            (Der erwähnte § 14.1 besagt: "Es ist eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland ein getreten." )
            Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Bed_1686.pdf

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Holly-manH Offline
              Holly-manH Offline
              Holly-man
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Soommmer-Sonne-Strand hat es schon richtig beschrieben.
              Wenn der KH-Aufenthalt mehr als 13.000 Euro kostet, ist das selbstverständlich versichert !

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wally/xW Offline
                wally/xW Offline
                wally/x
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo fernweh und Kourion

                der Fehler von Sommer-Sonne-Strand und Holly-man liegt eigentlich jedem auf der Hand, der begriffen hat, dass der Mann von Flieger-Giraffe nicht nur eine Verletzung hatte, sondern einen Unfall mit einer dafür notwendigen Operation, die auf der ganzen Welt sehr kostenintensiv sein können.

                Deswegen bekam sie ja auch die Rechnung für die Behandlungskosten, die ÜBER der  Garantie-Summe von 13.000 Euro lagen.

                Es gibt nur sehr wenige Auslands-Krankenversicherer (für Europäer die dauerhaft im Ausland arbeiten, oder leben) die aber NUR bei einem Unfall den stationären Aufenthalt mit  der Leistungsgrenze von 30.000 Euro übernehmen.

                Höchstgrenze = Leistungsgrenze
                https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenschutzversicherung/auslandskrankenschutz/kontakt_service.aspx

                Leistungen

                • Welche Leistungsgrenzen gibt es beim Auslands-Krankenschutz?

                • Der ADAC Auslands-Krankenschutz leistet bei medizinisch notwendiger ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung. Bei einer stationären ärztlichen Behandlung geben wir eine Zahlungsgarantie bis 13.000,- Euro.
                  Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport wird von uns organisiert und in unbegrenzter Höhe übernommen.

                Leistungsgrenzen in allen Tarifen:

                • Personen-Bergung: 2.600,- Euro pro Person.

                • Überführung im Todesfall: Kosten für Rückführung in voller Höhe, Bestattung am Sterbeort bis 10.000,- Euro pro versicherter Person

                • Telefonkosten zur Meldung einer stationären Behandlung, eines Krankenrücktransportes oder einer Überführung im Todesfall: bis 52,- Euro

                Leistungsgrenzen im Tarif EXKLUSIV und PREMIUM:

                • Krankenhaus-Tagegeld: 30,-  pro Tag / max. 30 Tage

                • Übergangsleistung:
                  Erstes Übergangsgeld ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 1.000,-  
                  Zweites Übergangsgeld ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 2.000,- .

                • Sofort-Leistung: einmalig 5.000

                • Begleitung Verlegungstransport: bis zu 1.000,-

                Leistungsgrenzen im Tarif PREMIUM:

                • Invaliditätsleistung: Bereits ab einer Beeinträchtigung von 75% bezahlen wir Ihnen die volle Leistung in Höhe von 100.000,- Euro.

                • Todesfall-Leistung: Führt ein Unfall im Ausland innerhalb eines Jahres zum Tode, zahlen wir 5.000,- Euro

                • Unfallhilfeleistung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall im Ausland (Invalidität von mehr als 25 Prozent), stehen wir Ihnen beratend zur Seite und beteiligen uns an medizinischen Hilfsmitteln bis zu 5.200,-  und an einem Fahrzeugumbau bis zu 2.100,- Euro.

                Also noch einmal, der ADAC zahlt nur bei Verletzungen die Leistungsgrenze, NICHT für einen Unfall mit Operation.

                Wer aber eine private Unfallversicherung hat, der kann die Zusatzkosten von dieser übernehmen, oder sich erstatten lassen.

                Welche Leis­tungen erbringt die Unfall­ver­si­che­rung?
                Eine Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls ab. Diese umfassen sowohl den akuten medizinischen Notfall als auch längerfristige Schäden in Form von einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod. Um sich bei Unfällen und eventuell daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch sportliche Aktivitäten, Hobbys oder durch Verletzungen im Haushalt abzusichern, müssen Verbraucher eine private Versicherung abschließen.
                Diese gilt dann weltweit, also auch bei Unfällen im Ausland.

                Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

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                • Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                  Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                  Soommmer-Sonne-Strand
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Totaler Humbug!

                  @Wally
                  Ruf mal morgen beim ADAC an und lass dich aufklären. Das, was du hier in die Tasten hämmerst ist leider total falsch.

                  Sind wir mal froh, dass der ADAC auch Leistungen von 100.000 und höher übernimmt, wenn es sich um einen versicherten Fall handelt und gerade dazu gehört ein Unfall.

                  Unterscheidungen zwischen Verletzung und Unfall? Jede Versletzung resultiert aus einem "Unfall" oder es handelt sich um Selbstverstümmelung.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                    Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                    Soommmer-Sonne-Strand
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Um es dir nochmals "etwas einfacher" zu erklären:

                    Wenn jemand mit einer Vorerkrankung wissentlich in den Urlaub fährt und dort wegen dieser Vorerkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden muss, dann ist der ADAC bereit, Kosten bis zu 13.000 EUR zu übernehmen um die kurzfristige Behandlung sicherzustellen, aber wird sich diese im Nachhinein wieder holen.

                    Wenn du mit einem Herzinfarkt in Singapur vom Hocker kippst und in ein erstklassiges Krankenhaus in Singapur eingeliefert wirst, bist du dort Privatpatient und wirst als solcher auf Kosten des ADAC behandelt. Dass da ganz schnell eine Rchnung von >30.000 entsteht, ist wohl klar. Überdies wird dich der ADAC auch noch, wenn notwendig, nach Hause fliegen, wenn der Krankenhausaufenthalt > 2 Wochen ist.

                    Das gleich gilt, wenn du einen Unfall hast - sämtliche Behandlungskosten werden übernommen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ausserdem hat die to doch nie davon geredet, dass man nun alles über diese 13tsd euro hinaus einfordert. 
                      Zudem schrieb sie ja auch, dass sich der adac bemüht. 
                      Das würde er wohl nicht machen, wenn er nicht in der leistungsplficht wäre

                      ausserdem gibt es hier keine subsidirität in der kranken -  und unfallVersicherung 
                      du kannst u.u. Beide versicherungen für eine leistung in anspruch nehmen.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • wally/xW Offline
                        wally/xW Offline
                        wally/x
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich mache es jetzt ganz kurz und frage in die Runde, wer von euch ist eine Versicherungs-Fachkraft und zwareine, die die Leistungsgrenzen, die Begriffsunterschiede der Versicherer kennt und einem Laien(der ich übrigens nicht bin, da eine Fachkraft in meiner Familie ist)erklärt, warum der Versicherer mehr zahlen sollte, als in den Verträgen bei den Bedingungen steht? 
                        Dass der medizinische Rücktransport in UNBEGRENZTER Höhe stattfinden kann, sollte jedem zu denken geben.

                        Wenn von vornherein der TE schon geschrieben hätte (wie mir über PN), dass man bereits im Krankenhaus gesagt bekommen hat, dass der ADAC NICHT die gesamten Kosten übernimmt, der ihr gegenüber aber (wahrscheinlich mündlich) erwähnt hat, dass doch zu tun, dann hätte sie die erhaltenen Rechnungen doch nur an den ADAC zu senden brauchen, denn vielleicht ist der Versicherer ja so kulant und übernimmt diese dann doch, weil man es ihr ja versprochen hat?

                        und lexilexi, hätte sie eine Private Unfallversicherung, dann gäbe es dieses Thema nicht, denn dann hätten die 2  in Absprache zusammen diesen Fall bearbeitet.

                        Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @wally/x

                          Was du zum Unfall schreibst, ist so nicht korrekt.
                          Dazu findest du im "Produktinformationsblatt zum ADAC Ausland-Krankenschutz Basis" (ebenso Exklusiv / Premium):

                          "2. Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
                          a) Was ist versichert?
                          Der Tarif BASIS bietet rund um die Uhr Hilfe bei akuter, unerwarteter Erkrankung oder Verletzung im Ausland, z. B. nach einem Unfall. Wir erstatten unbürokratisch die Kosten für ambulante Behandlung und stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland. Bei Bedarf organisieren wir die notwendige Hilfe. Sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar, bringen wir Sie bei einer akuten, unerwarteten Erkrankung zu Ihrem Wohnort nach Deutschland zurück; wenn nötig per Ambulanz-Jet. Versicherungsschutz besteht welt-weit mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben."
                          Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Prodinfo_1687.pdf

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • wally/xW Offline
                            wally/xW Offline
                            wally/x
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das sind doch NUR die **Produkt-Informationen,**genau wie die Schlagzeilen in den Medien.

                            Das Kleingedruckte in den Verträgen informiert aber über die Preise für den Produktumfang.

                            Ich gebs jetzt aber auf, denn wem nicht zu raten ist, der soll seine eigenen Erfahrungen damit machen.

                            Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @wally

                              sorry. 
                              Aber es wird einfach nicht besser. 
                              klären  wir mal ein paar begriffe.  
                              Versihceurngsfachkraft ist jemand, bei allem respekt, der quereinsteiger ist und 1jahr lang hinsichtlich der tarife  des eigenen hauses geschult wird.  Rechtliche belange werden aufgrund der zeit nur an der oberfläche besprochen.  
                              versicherungskaufmannn (heute kaufmann f. Versicheung und finanzidienstleitung) :lehrberuf, den man mindestens in 2,5 jahren erlent. Mit den rechtlichen hintergründen, die vor allem intensiv beleuchtet werden. baufinazierung, sämtliche finszdienstleitungen weren auch gelehrt. 
                              Versicherungsfachwirt : studium nach der ausbildung , wo der rechtliche und betriebswirtschaftliche teil intensiver gelehrt wird. 
                              Versicherungsbetriebswirt : stuidum mach  dem fachwirt.  Man befasst sich mit einem speziellen thema und verfasst seine bachelor arbeit.  
                              Keine dieser irgendwie erarbeiteten titel oder bezeichnungen  hat man, wenn man mit einem solchchen qualifizierten verwandt ist. 
                              Krankenversicherung : hier speziell auslandskrankenbersicherung deckt die inanspruchnahme medizinsich notwendiger hilfe im ausland ab. 
                              Unfallversicheung : versichert ist der körper gegen den im versicherungsbegriff definierten begriff unfall (stichwort PAUKE). 
                              Und zwar unabhängig davon, was schin geleistet wurde.  
                              In der unfallversicherung ist hauptsächlich eine individialitätsleiistung versichert. 
                              Hat man aufgrund eines unfalls einen bleibenden invaliditätsgrad, bekommt man einen entsprechenden porzentsatz aus der versicherten inv. Summe. 
                              Wenn unfallkrankenhaustaggeld versichert ist, bekommt man aus der unfallbersicherung on top auch. Ochmal eine leitung, wenn man im ausland im krankenahus gelegen hat. 
                              Aber est zu hause.  Erst einmal hat die unfallbersicheRung mit der leistung im ausland nicjt viel zu tun. Aus welcher versicherten leistung heraus auch.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ich gebe dir aber recht, dass es wahrlich nicht viel braucht (aber das muss ich ja nicht beurteilen) und auch nicht viel bringt,  wenn man stumpf die agb zitiert.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK Offline
                                  KourionK Offline
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @wally/x

                                  Mir liegen der Vertrag / die Versicherungsunterlagen der von dir erwähnten ADAC Auslandskrankenversicherung vor**.**Dort wird erneut auf die Zahlungsgarantie in Höhe von 13 000 Euro hingewiesen. Neue Informationen über die Preise für den Produktumfang finde ich dort nicht - auch nicht im Kleingedruckten.

                                  Könntest du vielleicht ein Beispiel zu dem, was dir vorliegt, nennen ? Da ich persönlich betroffen bin, interessiert es mich schon sehr.

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Holly-manH Offline
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                                    Holly-man
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Kourion:
                                    Dort wird erneut auf die Zahlungsgarantie in Höhe von 13 000 Euro hingewiesen.
                                    ...............................................................................................................................

                                    0 800 5 12 10 06

                                    bei dieser kostenlosen ADAC-Hotline werden Sie geholfen 😉 .
                                    Die sind sogar so nett und erklären den Begriff "Zahlungsgarantie".

                                    (das hat alles andere damit zu tun, als das die nur bis 13.000 Euro zahlen  😆 )

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • panguitchP Offline
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                                      panguitch
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Eventuell sind das einfach noch Kosten die beim Verlassen des Krankenhauses noch nicht erfasst waren und deshalb noch nachträglich bezahlt werden müssen? Das hatten wir vor vielen Jahren in Key West. Wir bekamen ca 2 - 3 Wochen nach dem Aufenthalt noch eine Rechnung nach Hause. Diese Summe wurde auch von der Auslandskrankenkasse übernommen.

                                      Letztes Jahr hatte ich auch einen kleinen Unfall in Florida und (ambulant) habe alles bezahlt nach den Untersuchungen und bekam dieses Mal nach ca. 4 einen Scheck, da man mir zu viel bezahlt hatte...

                                      Schöne Reise!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • LexilexiL Offline
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                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Was die to der userin wally per pn noch für infos gegeben hat, die die situation weiter erklären könnte, wissen wir leider nicht.

                                        Zitat @kourion
                                        "
                                        Neue Informationen über die Preise für den Produktumfang finde ich dort nicht - auch nicht im Kleingedruckten."

                                        es steht nicht im kleingedruckten ? Ich frage mich auch ehrlich gesagt, was das sein soll ?
                                        Ist hier eine preisliste gemeint ?und was hat der preis für den tarif mit der leistung zu tun ?

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Offline
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                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Holly-man
                                          Das ist mir bekannt. Ich habe an keiner Stelle Leistungsgarantie = Höchstgrenze gesetzt. @wally/x - ja.

                                          In diesem Zusammenhang:
                                          Ich hatte bis Ende 2013 keine Auslandskrankenversicherung, da die Rechnungen für kleinere ambulante Behandlungen so gut wie immer voll von meiner Krankenkasse übernommen worden waren.
                                          Im Sommer 2013 brach sich eine Kollegin auf einer Ägyptenreise ein Bein (komplizierter Bruch), lag dort eine Woche im Krankenhaus und wurde - als sie transportfähig war - ausgeflogen und in ein Krankenhaus in Dt. gebracht. Versicherer war der ADAC, zusätzliche  Kosten hatte sie keine zu tragen.
                                          Das hat damals zu meinem Entschluss geführt, vielleicht besser doch für kleines Geld ein Auslandskrankenversicherung abzuschließen.  😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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