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Flugverspätung-Ausgleichszahlung mit Abzug??

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  • GarffieldG Offline
    GarffieldG Offline
    Garffield
    schrieb am zuletzt editiert von Garffield
    #1

    Hallo Allerseits,

    letztes Jahr Rückflug aus der Türkei um einen Tag verspätet. Vom Reiseveranstalter, für einen Tag, anteilig etwas über 100 € erhalten.
    Von der Fluglinie  2 x 400 €.

    Dieses Jahr selbe Situation. Reiseveranstalter zahlt wieder, anteilig für einen Tag, etwas über 100 €.
    Die Fluglinie will auch 2x 400 € zahlen zieht jedoch die Ausgleichszahlung vom RV ab!

    ZItat Fluggesellschaft:

    Unsere Recherchen haben ergeben, dass Ihre Mandantschaft von ihrem direkten Vertragspartner für die vorliegende  Reklamation bereits eine Regulierung in Höhe von 115,57 € als Ausgleich für die Verspätung erhalten hat.  
    Nach Art. 12 Abs. 1 der Verordnung werden geltend gemachte Schadenersatzanspruche auf die gewährte Ausgleichszahlung angerechnet.  Somit ergibt sich vorliegend ein maximaler Erstattungsbetrag in Höhe von 400 € pro Person.

    Meine Anwältin schreibt dazu folgendes:

    Zitat-Anwältin:

    Unseres Erachtens ist die Rechtsauffassung nicht richtig, dass die Reisepreisminderung auf die Ausgleichszahlung für Flugverspätung angerechnet wird. Lediglich umgekehrt mag eine Anrechnung in Betracht kommen. Sie sollten sich jedoch überlegen, ob Sie wegen 115,57 € weiter streiten und einen Rechtsstreit führen wollen!

    Jetzt werden manche sagen, mach den Deckel zu wegen den 115.57 € dieser ganze Aufwand??  
    Mir geht es nicht um den Restbetrag, macht mich nicht ärmer/reicher.
    Mir gehst ums Prinzip auch...wie die mit Kunden umgehen wenn es zu Flugverspätungen, Streichungen kommt, da könnte ich auch mal dagegen halten.
    Auch wenn man derzeit mitbekommt was dir Iren da gerade wieder betreiben, dann möchte ich als Verbraucher wenn mir die 115,57 zustehen, diese auch erhalten!
    Natürlich, wenn das Verhalten der Fluggesellschaft rechtens ist, dann Deckel zu.

    Meine RSV hat mir schriftliche Deckungszusage für erste Gerichtsverhandlung erteilt.

    Was meint Ihr? Ist die Angelegenheit eindeutig, egal welche Richtung oder bedarf es hier wirklich einmal eines Grundsatzurteils??

    "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

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    • Herr_ReiseH Offline
      Herr_ReiseH Offline
      Herr_Reise
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Siehe folgende Urteile

      • Entweder Ausgleichszahlung laut Fluggastverordnung, oder Reisepreisminderung, nicht beides: LG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2/24 S 67/12
      • Anrechnung von der bereits erfolgten Ausgleichszahlung laut Fluggastverordnung auf eine Reisepreisminderung ist zulässig laut BGH, Urteil v. 30.09.2014, Az.: X ZR 126/13, umgekehrt aber nicht: AG Frankfurt a. M., Urteil v. 04.12.2013, Az.: 31 C 2243/13 (17)
      • Laut aktuellerem Urteil des LG Berlin kann die Airline so verfahren und bereits gezahlte Reisepreisminderungen des Veranstalters anrechnen: LG Berlin, Urt. v. 20.1.2015 – 55 S 2/14, RRa 2015, 188

      So ist mein Kenntnisstand. Da ansonsten eine doppelte Entschädigung vorliegen würde, würde ich mit meiner Meinung nach auch mit dem Urteil vom LG Berlin übereinstimmen. Ein Grundsatzurteil könnte hier allerdings sicher nicht schaden, offensichtlich wurde ja schon unterschiedlich geurteilt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • GarffieldG Offline
        GarffieldG Offline
        Garffield
        schrieb am zuletzt editiert von Garffield
        #3

        Danke Herr_Reise  😎

        Meine Anwältin schrieb ja:
        Unseres Erachtens ist die Rechtsauffassung nicht richtig, dass die Reisepreisminderung auf die Ausgleichszahlung für Flugverspätung angerechnet wird. Lediglich umgekehrt mag eine Anrechnung in Betracht kommen.

        Urteil 2 klingt ja auch so oder umgekehrt???  Das umgekehrt bei Anwältin u. Urteil versteh ich gerade nicht??

        OK, knapp 10 Std. Computer, da sollte ich erstmal ein paar KM joggen 😜

        "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

        SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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        • GarffieldG Garffield

          Danke Herr_Reise  😎

          Meine Anwältin schrieb ja:
          Unseres Erachtens ist die Rechtsauffassung nicht richtig, dass die Reisepreisminderung auf die Ausgleichszahlung für Flugverspätung angerechnet wird. Lediglich umgekehrt mag eine Anrechnung in Betracht kommen.

          Urteil 2 klingt ja auch so oder umgekehrt???  Das umgekehrt bei Anwältin u. Urteil versteh ich gerade nicht??

          OK, knapp 10 Std. Computer, da sollte ich erstmal ein paar KM joggen 😜

          SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Mit "umgekehrt" meint die Anwältin wohl, dass - bei bereits geleisteter Zahlung durch die Airline - der RV diese auf die Reisepreisminderung anrechnen kann.

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Herr_ReiseH Offline
            Herr_ReiseH Offline
            Herr_Reise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Deine Anwältin meint damit das Gleiche wie mein zweiter Punkt. Das etwas mehr als ein Jahr jüngere Urteil aus Berlin aus meinem Punkt drei widerspricht dem allerdings.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • GarffieldG Offline
              GarffieldG Offline
              Garffield
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nach einem kurzen Mittagsschläffschen ist Kopp halbwegs wieder aufnahmebereit und die letzten beiden Antworten wurden "verstanden" 😜

              "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • GarffieldG Offline
                GarffieldG Offline
                Garffield
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Sodele, nach einem längeren Austausch mit unserer RA haben wir entschieden das "Angebot" von tui-fly anzunehmen.
                Wir hatten gemeinsam noch weitere diverse Urteile gefunden und wollten am Ende auch ob des geringen Betrages, dann doch nicht weiter verfahren auch wenn die RSV weiterhin ihre DZ aufrecht hielt.

                "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

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                • HannileinKH Offline
                  HannileinKH Offline
                  HannileinK
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Eine Frage Garfield. Hast du sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet oder es erst einmal alleine probiert?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • GarffieldG Offline
                    GarffieldG Offline
                    Garffield
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Hannilein,

                    wieder aus dem Urlaub zurück, habe ich sofort meine RSV angerufen und die hat in beiden Fällen sofort DZ erteilt.
                    Die Anwältin hat meine RSV empfohlen.

                    "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HannileinKH Offline
                      HannileinKH Offline
                      HannileinK
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Leider habe ich keinen Rechtschutz. Ich werde es einmal über bestimmte Portale im Internet probieren.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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