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Verbindliche Buchungsanfrage bei Traveloverland.de

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
17 Beiträge 5 Kommentatoren 10.7k Aufrufe
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  • VokkBerV Offline
    VokkBerV Offline
    VokkBer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Eine Buchung für einen Flug mit Finnair wurde von Traveloverland.de bearbeitet und als verbindliche Buchungsanfrage mit konkretem Reisepreis und Kreditkarteninformationen per eMail an mich übermittelt. Meine Hausbank hat mich auch über eine vorgemerkte Belastung in Höhe des Reisepreises informiert. Drei Tage später erhielt ich die Information, dass sich der Reisepreis um 30€ erhöht hat und ich könnte dies akzeptieren oder die Buchung stornieren. Im System von Finnair war jedoch meine Buchung noch mit dem vereinbarten Reisepreis minus Service Gebühr des Reiseportals Traveloverland.de sichtbar.
    Dies zeigt deutlich, mit welchen Mitteln die Reiseportale ihre Kosten zu Lasten ihrer Kunden decken wollen. Mein Anruf bei Traveloverland.de, bei welchem ich der freundlichen Mitarbeiterin mein Problem schilderte, führte zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis. Anschließend war auch die Buchung bei Finnair nicht mehr sichtbar. Daraufhin habe ich die Buchung storniert und bei einer anderen Airline mit sofortiger Buchungsbestätigung direkt gebucht.
    Fazit: Verbindliche Buchungsanfrage heißt noch lange nicht, dass der Reisepreis verbindlich ist. 😀
    Also Vorsicht bei Buchungen mit Traveloverland.de !☝

    Günter/HolidayCheckG vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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    • Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #2

      Na klar müssen die ihre Kosten decken-- wovon sollen sie denn sonst leben? Und das ist wohl auch hier so- völlig normal.

      Das was Du hier beschreibst ist nicht anderes als eine Service-Fee, die Traveloverland zusätzlich zum Flugpreis erhebt.
      An einer einen Flugbuchung hat ein Vermittler -- und ein solcher ist die Firma ---keinerlei Ertrag.Fakt.Gilt auch für Reisebüros, auch die erheben bei Flugbuchungen ganz normal Gebühren/eine Fee.
      Der Reisepreis, hier der Finnair-Flug -- wurde natürlich verbindlich genannt -- und die Service fee schreiben sie sehr deutlich in ihre Vermittlungsbedingungen rein.Nichts falsch gemacht.
      Dass der bezahlte Betrag auf der Finnair Seite reduziert auftaucht- ebenfalls klar-- die Diffferenz bekommt ja Traveloverland und nicht Finnair.
      Hier kannst Du die Gebühren/Service fee auf deren Vermittler- Page lesen- danach wären es sogar 35,--Euro

      Klickmal
      Vielleicht überdenkst Du jetzt auch die "Vorsicht bei Buchungen mit Traveloverland"- Ausssage in Deinem Beitrag😏

      Buch das nächste mal einfach direkt bei Finnar--ohne Gebühr- meine Empfehlung.

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      • VokkBerV Offline
        VokkBerV Offline
        VokkBer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo ,
        vielleicht sollte man einen Beitrag gewissenhaft durchlesen, bevor man reagiert.
        Wenn ich vom Reisepreis spreche, dann ist die Service Gebühr (fee) selbstverständlich enthalten. Dazu sind die Unternehmen ja mittlerweile gesetzlich verpflichtet. Nein, man erhöht trotz "verbindlich" den Reisepreis und da er bei der Finnair nicht verändert war, muss ich vermuten, dass hier mit Trick 17 oder XY gearbeitet wurde. Zum besseren Verständnis hier noch ein Auszug aus der eMail.
        Zitat:
        "leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir den von Ihnen getätigten Buchungsauftrag nicht ausführen können, da die Fluggesellschaft den Tarif nicht bestätigt hat. Wir können nur für bestätigte Tarife eine Ticketausstellung
        Der Tarif ist gestiegen um 30.00 EUR. ( Nur Tages Aktuell zu garantieren )
        Sollten Sie die Erhöhung nicht akzeptieren können wir Ihren Buchungsauftrag kostenfrei stornieren.
        Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.
        Mit freundlichen Grüssen
        Ihre Travel-Overland Flugexperten 
        Zitat Ende
        Aber vielleicht hast Du eine andere Definition für "verbindlich".

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich vermute, auf der für dich zugänglichen Ebene war die Preiserhöhung bei Finnair schlichterdings nicht zu sehen.
          Der Versuch einer neuen Buchung direkt bei Finnair hätte vermutlich das Ergebnis +30€ für den tagesaktuellen Ticketpreis ergeben.
          Mir ist nicht bekannt, dass Agenturen mit so albernen Taschenspielertricks eine Stornierung riskieren (wegen 30 Tacken?!?).
          Die Unterstellung halte ich für abenteurlich konstruiert.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • VokkBerV Offline
            VokkBerV Offline
            VokkBer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Mir geht es mehr um die Tatsache, dass bei einer verbindlichen Buchungsanfrage der Reisepreis nicht verbindlich ist. Das birgt natürlich die Gefahr, dass man draufzahlen muss, wenn man bereits Anschlussflüge gebucht hat, obwohl es ansonsten günstigere Alternativen gegeben hätte.
            Ein solches Verfahren lässt dann dann natürlich Spielraum für Vermutungen offen. Deshalb mein Hinweis, bei Buchungen ohne sofortiger Buchungsbestätigung vorsichtig zu sein.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              @VokkBer
              Na gut, ich lese da eher eine ausdrückliche Warnung vor der Buchung bei einem bestimmten Portal, aber sei´s drum ...
              An sich "warnst" du im zweiten Teil jetzt vor den tagesaktuellen Preisen, was ungefähr so wirksam ist wie vor dem Einbruch der Nacht zu warnen - die Methode ist nun mal unausweichlich. Zudem betrifft sie diverse Sparten von Reisen.
              Was glaubst du wohl wie oft hier schon erboste User festgestellt haben, dass ihre früh gebuchte Pauschalreise später deutlich preiswerter zu bekommen war und die Fluggesellschaft XY direkt nach der Buchung special price tickets aufgelegt hat.
              Ich halte das Ganze für einen Sturm im Wasserglas - zum einen drehen die gegenständlichen 30 Tacken gewöhnlich nicht komplette Budgets auf links, zum andern wurde dir direkt auch die Möglichkeit zur Neuentscheidung belassen - alles in allem eine ziemlich vorbildliche Handhabe.

              Um deinen freundlichen Hinweis an Günter aufzugreifen:
              Ein bisschen "gewissenhaftes" Lesen im Forum hilft solche Risiken einzuschätzen! 😏

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • VokkBerV VokkBer

                Eine Buchung für einen Flug mit Finnair wurde von Traveloverland.de bearbeitet und als verbindliche Buchungsanfrage mit konkretem Reisepreis und Kreditkarteninformationen per eMail an mich übermittelt. Meine Hausbank hat mich auch über eine vorgemerkte Belastung in Höhe des Reisepreises informiert. Drei Tage später erhielt ich die Information, dass sich der Reisepreis um 30€ erhöht hat und ich könnte dies akzeptieren oder die Buchung stornieren. Im System von Finnair war jedoch meine Buchung noch mit dem vereinbarten Reisepreis minus Service Gebühr des Reiseportals Traveloverland.de sichtbar.
                Dies zeigt deutlich, mit welchen Mitteln die Reiseportale ihre Kosten zu Lasten ihrer Kunden decken wollen. Mein Anruf bei Traveloverland.de, bei welchem ich der freundlichen Mitarbeiterin mein Problem schilderte, führte zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis. Anschließend war auch die Buchung bei Finnair nicht mehr sichtbar. Daraufhin habe ich die Buchung storniert und bei einer anderen Airline mit sofortiger Buchungsbestätigung direkt gebucht.
                Fazit: Verbindliche Buchungsanfrage heißt noch lange nicht, dass der Reisepreis verbindlich ist. 😀
                Also Vorsicht bei Buchungen mit Traveloverland.de !☝

                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #7

                @vokkber sagte:

                Dies zeigt deutlich, mit welchen Mitteln die Reiseportale ihre Kosten zu Lasten ihrer Kunden decken wollen. Mein Anruf bei Traveloverland.de, bei welchem ich der freundlichen Mitarbeiterin mein Problem schilderte, führte zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis. Anschließend war auch die Buchung bei Finnair nicht mehr sichtbar. Daraufhin habe ich die Buchung storniert und bei einer anderen Airline mit sofortiger Buchungsbestätigung direkt gebucht.

                Vielleicht hättest Du die Infos/Mail besser gleich komplett einfügen sollen- so ergibt das ein etwas anderes Bild.Eines das zuvor nicht zu erkennen war.Soviel zum Thema gewissenhaft durchlesen.
                Das genau ist es, was unser User Candecor immer wieder erwähnt-- es fehlen Elemente im Beitrag zur Einordnung.

                Bei solchen Portalen ist das Massengeschäft-- Tagesaktuelle -oder Minutenaktuelle Preise sind auch bei Airlines der Normalfall.
                Ich vermute einfach mal- da war das Tarif-Update noch nicht eingespielt, zum Zeitpunkt der Anfrage.
                Du hast keinen Schaden davongetragen- und damit relativiert sich auch der Hinweis "Vorsicht bei Buchungen mit Traveloverland"
                Dass Du Dich geärgert hast verstehe ich-- aber solche Unterstellungen können auch gegen Dich ausgehen. In diesem Forum lesen auch Portale und Veranstalter mit-- nur mal so erwähnt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • VokkBerV Offline
                  VokkBerV Offline
                  VokkBer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  #Günter
                  Noch einmal.

                  1. Dass es mir bei meinem ersten Beitrag gar nicht um eine Service Gebühr sondern um einen verbindlichen Reisepreis ging, das hattest Du offensichtlich nicht richtig verstanden oder missverstanden.
                  2. Die eMail eines Geschäftspartners in einem Forum zu veröffentlichen, sollte möglichst vermieden werden.
                  3. Dass das System des Reiseportals nicht aktuell ist, sollte doch wohl dem Kunden nicht angelastet werden, deshalb meine Warnung: Vorsicht bei sogen. "Verbindlichen Buchungsanfragen" (welche den Reisepreis betreffend gar nicht verbindlich sind) sondern nur mit abschließender Buchungsbestätigung buchen.

                  #vonschmeling
                  Ich bin der Meinung, dass es Sinn und Zweck solcher Foren ist, die potenziellen Flugreisenden über solche Probleme zu informieren und die diversen Reiseportale zu veranlassen, ihre Systeme aktuell zu halten bzw. die Verträge mit den Airlines kundenfreundlicher zu gestalten.

                  Es kommt noch besser. Mein Konto wurde nun auch mit dem von meiner Bank bislang vorgemerkten Reisepreis tatsächlich belastet. So war auch noch ein Anruf beim Reiseportal erforderlich, damit das Konto wieder ausgeglichen wird.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    Ganz recht, nur ist eine Verzögerung der Sichtbarkeit für den Verbraucher ganz sicher nicht spezifisch für Traveloverland.
                    Wie die Verbindlichkeit zu interpretieren ist (in all diesen Fällen!) erkennt man schon an der Formulierung "Buchungsanfrage. Das bedeutet nichts anderes, als dass du als Verbraucher dem Vermittler/ Veräußerer ein verbindliches Angebot unterbreitet, dessen Prüfung sich die jeweilige Vertragsgeberseite ausdrücklich schriftlich vorbehält.
                    Diese Bedingungen gelten gleichermaßen für alle Anbieter des Genres, bzw. genauso für Buchungsanfragen für z.B. Pauschalreisen.
                    Was du erlebt hast ist demnach keine wissenswerte "Neuentdeckung" nicht befriedigender Dienstleistung sondern ein vollkommen banales Vorgehen um eben auszuschließen, dass man ein Ticket / ein Reise 200€ oder mehr zu billig verkümmelt, weil bereits 10min nach deiner verbindlichen Anfrage der Preis geändert wurde.
                    Übrigens wird darüber und über andere Buchungsdetails hier im Forum weidlich informiert, werden Irrtümer aufgeklärt und Erläuterungen zu bestimmten Beachtlichkeiten zur Verfügung gestellt.
                    Imho wäre es ganz passend, wenn du einsehen würdest, dass deine "Warnung" einigermaßen unpassend war ...

                    Weil es wiederholt zu irrtümlichen Auslegungen kommt hier nochmal die Begriffserklärung:
                    Verbindliche Buchungs**anfrage** ist das Angebot, dass der Buchungswillige dem Anbieter unterbreitet. und nichts anderes.
                    Unverbindlich insofern als seitens des Buchenden Gewissheit darüber besteht, dass nach Prüfung durch den Anbieter und Erfüllung aller maßgeblichen Parameter die Buchung fest wird und sodann nur noch zu den ausdrücklich deklarierten Konditionen widerrufen werden kann. verbindlichen Buchungsbestätigung
                    Seinerseits nimmt der Anbieter das Angebot des Buchungswilligen mit der verbindlichen Buchungs**bestätigung** an. Änderungen sind danach nur noch gem. §119 BGB (Erklärungsirrtum z.B. Schreibfehler) oder mit ausdrücklicher Einverständniserklärung des Buchenden möglich.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • VokkBerV Offline
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                      VokkBer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ist möglicherweise nicht typisch für diesen Anbieter, ich will und darf aber auch nicht derartige Kritik pauschalisieren.
                      Auch kann es dazu beitragen, dass derartige irreführenden Bezeichnungen wie "verbindlich" weggelassen oder präzisiert werden. Es gibt ausreichend Fälle, wo Reisende ihre "verbindliche Buchungsanfrage" nur über ihren Anwalt geändert oder storniert bekommen haben.
                      Ansonsten bedanke ich mich für die rege Diskussion und wünsche uns noch viele problemlose Buchungen für interessante Reisen
                      👍🚝✈️

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • VokkBerV VokkBer

                        Eine Buchung für einen Flug mit Finnair wurde von Traveloverland.de bearbeitet und als verbindliche Buchungsanfrage mit konkretem Reisepreis und Kreditkarteninformationen per eMail an mich übermittelt. Meine Hausbank hat mich auch über eine vorgemerkte Belastung in Höhe des Reisepreises informiert. Drei Tage später erhielt ich die Information, dass sich der Reisepreis um 30€ erhöht hat und ich könnte dies akzeptieren oder die Buchung stornieren. Im System von Finnair war jedoch meine Buchung noch mit dem vereinbarten Reisepreis minus Service Gebühr des Reiseportals Traveloverland.de sichtbar.
                        Dies zeigt deutlich, mit welchen Mitteln die Reiseportale ihre Kosten zu Lasten ihrer Kunden decken wollen. Mein Anruf bei Traveloverland.de, bei welchem ich der freundlichen Mitarbeiterin mein Problem schilderte, führte zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis. Anschließend war auch die Buchung bei Finnair nicht mehr sichtbar. Daraufhin habe ich die Buchung storniert und bei einer anderen Airline mit sofortiger Buchungsbestätigung direkt gebucht.
                        Fazit: Verbindliche Buchungsanfrage heißt noch lange nicht, dass der Reisepreis verbindlich ist. 😀
                        Also Vorsicht bei Buchungen mit Traveloverland.de !☝

                        vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @vokkber sagte:

                        Eine Buchung für einen Flug mit Finnair wurde von Traveloverland.de bearbeitet und als verbindliche Buchungs**anfrage** mit konkretem Reisepreis und Kreditkarteninformationen per eMail an mich übermittelt.

                        Welchen Teil meiner Erläuterung hast du nicht verstanden?
                        Selbstverständlich war deine Buchungsanfrage verbindlich, jedoch stand die verbindliche Annahme deines Angebots ja noch aus.
                        Meine Ausführungen sollten eben dazu dienen, künftig solche Irrtümer zu vermeiden - die Formulierung des Anbieters hingegen ist keineswegs irreführend!

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HC-Mitglied2162603H Offline
                          HC-Mitglied2162603H Offline
                          HC-Mitglied2162603
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603
                          #12

                          ich finde solche themen immer schwierig
                          da die experten von hc die viel mehr kenntnis und wissen und ganz andere sichtweisen haben
                          und hier der verbraucher, der das ganze oft nicht versteht, weil vieles einfach unverstaendlich ist

                          und, wie oft bucht ein durchschnittsdeutscher eine reise ? und staendig aendern die veranstalter was, da gibt es nicht mehr nur DIE TUI
                          sondern noch x-tui usw...

                          ein veranstalter bietet eine reise an
                          der verbraucher stellen eine verbindliche buchungsanfrage, die, wovon er ausgeht so wie er sie praesentiert bekommt, auch angenommen wird
                          denn wenn es fuer den verbraucher verbindlich heißt, ist er ja, wenn der veranstalter das angebot annimmt, daran gebunde, mit allen rechten und pflichten die er mit dem vertrag eingeht

                          ploetzlich kommt aber der veranstalter um die ecke und sagt nö, nicht zu dem preis,
                          kannste trotzdem kriegen kostet jetzt aber 100 euro mehr

                          der verbraucher fuellt sich unverstanden und veraeppelt

                          anderes beispiel
                          wenn am regal im supermarkt ein anderer preis steht, als dann letztendlich die kasse ausspuckt kann der verbraucher ja auch sagen, nö kannste behalten lieber supermarkt
                          und nur mit dem auflegen auf das kassenband und das eintippen muß der verbraucher die ware ja auch nicht verpflichtend kaufen

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #13

                            Für deinen Vergleich gilt:
                            Finde den Fehler!
                            Natürlich ist auch der Anbieter an sein Angebot gebunden, das hat mit Expertenwissen wenig zu tun - und wird dieses ja immerhin hier reichlich zur Verfügung gestellt.
                            Nur kann der Anbieter (wie z.B. im Falle VokkBer!) eben von verschiedenen Leistungsträgern abhängig sein, während der Buchungswillige seine Entscheidung allein verantwortet. Insofern herrscht hier nicht etwa "Ungerechtigkeit" sondern vielmehr Ausgewogenheit.
                            Salopp formuliert kannst du halt Äpfel nicht mit Birnen vergleichen - beim einen liegt die alleinige Entscheidungsgewalt, beim andern bestehen Abhängigkeitsverhältnisse.
                            Juristen sind zur Präzision verdammt - sei es beim Formulieren oder beim Lesen.
                            Da der weit überwiegende Teil der Ausschreibungen juristisch geprüft sein dürfte bedarf es für einen Widerspruch eben gegenteiliger Expertise.
                            Alternativ kann man sich auch die hier hinterlassenen Hinweise zu Risiken und Nebenwirkungen auf einem durchaus kompetenten Niveau reinziehn ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • CandecorC Offline
                              CandecorC Offline
                              Candecor
                              Bekannter Forentroll Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                              #14

                              Kurzerklärung für Suzimausi & Co., welche sich darauf berufen, selber keine Ahnung zu habe: Finger weg von Onlineportalen

                              Erklärung in einfacher Sprache zum vorliegenden Fall:

                              1. Kunde findet Flug auf PortalTraveloverland (Vermittler) von der Finnair (Leistungserbringer) zum Preis X
                              2. Kunde stellt "verbindliche Buchungsanfrage" bei Portal "Traveloverland"
                              3. Traveloverland bestätigt verbindliche Buchungsanfrage dem Kunden (... aber nicht die Buchung)

                              "Verbindliche Buchungsanfrage" durch den Kunden bedeutet, dass, wenn die Buchung zum Preis x möglich ist, die Buchung auch ohne weitere Rücksprache durch Traveloverland bei Finnair erfolgt. Das ist die "Verbidlichkeit" bei der Anfrage.

                              In diesem Fall war die Buchung zum Preis x nicht möglich, die "verbindliche Buchungsanfrage" damit hinfällig und es gab ein neues Angebot an den Kunden, was dieser ablehnte.

                              Wenn Kunde denkt, mit der Buchungsanfrage schon eine Buchung getätigt zu haben oder eine Preisgarantie zu haben, so irrt sich der. Das geht eben nur direkt bei der Airline (manchmal dann oft deutlich teurer als über den Vermittler)

                              Alles rechtens, alles normal - kein Grund hier irgendwelche bösen Vermutungen anzustellen.

                              HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CandecorC Candecor

                                Kurzerklärung für Suzimausi & Co., welche sich darauf berufen, selber keine Ahnung zu habe: Finger weg von Onlineportalen

                                Erklärung in einfacher Sprache zum vorliegenden Fall:

                                1. Kunde findet Flug auf PortalTraveloverland (Vermittler) von der Finnair (Leistungserbringer) zum Preis X
                                2. Kunde stellt "verbindliche Buchungsanfrage" bei Portal "Traveloverland"
                                3. Traveloverland bestätigt verbindliche Buchungsanfrage dem Kunden (... aber nicht die Buchung)

                                "Verbindliche Buchungsanfrage" durch den Kunden bedeutet, dass, wenn die Buchung zum Preis x möglich ist, die Buchung auch ohne weitere Rücksprache durch Traveloverland bei Finnair erfolgt. Das ist die "Verbidlichkeit" bei der Anfrage.

                                In diesem Fall war die Buchung zum Preis x nicht möglich, die "verbindliche Buchungsanfrage" damit hinfällig und es gab ein neues Angebot an den Kunden, was dieser ablehnte.

                                Wenn Kunde denkt, mit der Buchungsanfrage schon eine Buchung getätigt zu haben oder eine Preisgarantie zu haben, so irrt sich der. Das geht eben nur direkt bei der Airline (manchmal dann oft deutlich teurer als über den Vermittler)

                                Alles rechtens, alles normal - kein Grund hier irgendwelche bösen Vermutungen anzustellen.

                                HC-Mitglied2162603H Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @candecor sagte:

                                Kurzerklärung für Suzimausi & Co., welche sich darauf berufen, selber keine Ahnung zu habe: Finger weg von Onlineportalen

                                Erklärung in einfacher Sprache zum vorliegenden Fall:

                                ich schreibe der verbraucher
                                wie kommst du auf das schmale brett mir persoenlich zu unterstellen ich habe keine ahnung ?
                                und raetst mir von onlineportalen ab ?😡

                                du solltest vielleicht mal genauer lesen, bevor du anderen so etwas unterstellst...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ... und wie auf das schmale Brett, eine "einfache" Erklärung sei noch nötig gewesen? 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Die Geschichte ist doch inzwischen geklärt-- es wurden kompetente Erläuterungen der Abläufe geliefert
                                    Zudem entstand kein Schaden für den User.Thema erledigt.
                                    Nebendiskussionen braucht keiner.
                                    Danke für die Hintergrundinfos-- dann machen wir zu.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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