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Straßenseite anstatt Meerblick

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • PeterStegerP Offline
    PeterStegerP Offline
    PeterSteger
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Leute,

    wir haben im Juni eine Woche Mallorca bei tui.com gebucht. In zwei Wochen geht es schon los. Bei der Buchung haben wir explizit ein Meerblickzimmer gebucht (den Haken Meerblick bei der Buchung gesetzt). Laut der damaligen Beschreibung war das Zimmer auch ein Meerblickzimmer. Wir haben also den entsprechenden Mehrpreis auch bezahlt. Beim verbindlichen Buchungsauftrag und der ersten Buchungsbestätigung war auch Meerblick aufgeführt (Nachweise liegen noch vor). Wegen neuen Einreisebestimmungen haben wir ein paar geänderte Buchungsbestätigungen bekommen. Auf der letzten Buchungsbestätigung war dann beim Zimmer „Straßenseite“ aufgeführt. Die erste Nachfrage per Mail blieb von TUI unbeantwortet. Also hatte ich vor zwei Wochen bei TUI angerufen. Die meinten, dass es richtig ist, dass ich ein Meerblickzimmer gebucht habe. Aber da der Anbieter Ltur sei, kann nur Ltur die Buchung ändern. Der Herr am Telefon wollte das dann an Ltur weitergeben. Da zwei Wochen rum sind und noch nichts passiert ist, habe ich tui nochmals mehrmals angeschrieben. Die Antworten reichten von „der Hotelier ist für die Zimmervergabe zuständig, wenden Sie sich an das Hotel“ bis „Sie haben Straßenseite gebucht, ich kann Ihnen für eine Zuzahlung aber das Meerblickzimmer zubuchen“. Also habe ich TUI nochmals angerufen. Die Dame am Telefon musste das mit den Kollegen besprechen. Die schriftliche Antwort ist jetzt, dass ich definitiv ein Meerblickzimmer gebucht habe und auch Anspruch darauf habe, aber TUI muss das an Ltur weiterleiten. Wenn TUI von Ltur eine geänderte Buchung erhält, will TUI sich bei mir melden.

    Nun befürchte ich, dass wieder nichts passiert und wir bei der Anreise natürlich ein Zimmer zur Straßenseite zugewiesen bekommen. Auf Stress und Ärger gleich am Anfang des hoffentlich erholsamen Urlaubs habe ich verständlicherweise keine Lust. Was wären eure Tipps, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll? Vielen Dank für Antworten.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Forum von HolidayCheck, @PeterSteger!

      Soweit deiner Schilderung zu entnehmen hast du alle zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.
      Leider fällt mir außer "Daumen drücken!" nichts ein, was noch weiterhelfen könnte. Also mach ich genau das und hoffe, du bekommst doch noch vor der Abreise die befreiende Bestätigung deiner gebuchten Kategorie.
      Viel Glück! 🍀

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
        #3

        Nur mal so: die Begrifflichkeit „Meerblick“ sagt nichts anderes aus als dass es einen Blick aufs Meer in jedweder Form gibt. Keinesfalls bedeutet es „Meerseite“ - sonst wäre es ja so ausgelobt. Und auch von einer Straßenseite kann man einen Meerblick haben. Ich könnte aus dieser Änderung jedenfalls nichts ableiten, dass zwingend einen Einfluss auf die Lage des Zimmers haben muss.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #4

          "Meerblick" = voller Meerblick.
          Bei der Angabe "seitlicher Meerblick" kann man sich schon mal den Hals verrenken, um einen Blick aufs Meer zu haben.
          Die Bezeichnung "Meerseite" muss keinen Blick aufs Meer beinhalten.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und damit dann auch der letzte versteht, dass der Begriff „Meerblick“ eben einen seitlichen oder sonstwie verbauten Meerblick bezeichnet :
            http://www.laymann.de/knowhow/prospekt

            Und noch mal mit entsprechendem Gerichtsurteil
            https://www.nd-aktuell.de/artikel/548073.reiserecht-meerblick-oder-meerseite.html

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #6

              Ich weiß, was ich seit 2000 gebucht und erhalten habe und das ist zu 100% das, was ich oben geschrieben habe.
              Vielleicht sind ja viele Veranstalter genau in ihren Bezeichnungen - früher im Katalog, heute im Online-Angebot.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Unabhängig von deinen wie immer gearteten Buchungen gibt es viele Möglichkeiten dass eine Straßenseite auch einen Meerblick beinhalten könnte. Ich habe zum Beispiel häufiger schon Hotelzimmer mit freiem Blick aufs Meer bewohnt, wo der Strand nur durch die Straße vom Hotel getrennt war. Auf der landeinwärts gelegenen Seite befand sich dann der Garten. Bedeutet also: Straßenseite = Meerblick, Gartenseite = kein Meerblick. Die Begrifflichkeit „Straßenseite“ sollte in diesem Fall dann eventuell auf eine mögliche Lärmbelästigung hinweisen.

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                  #8

                  Natürlich kann eine Uferstraße zwischen Hotel und Strand / Meer liegen. Das behindert nicht den vollen Meerblick. Hatte ich in zwei Fällen, wobei die Uferstraßen in den jeweiligen Hotelinformationen (gibt's auch online ) ausdrücklich erwähnt wurden.
                  Dies könnte man gewiss noch um einige andere Beispiele erweitern, hat aber nichts mit dem Problem des TO zu tun, hilft ihm nicht weiter.
                  PeterSteger hat Meerblick gebucht und gezahlt und möchte das Gebuchte erhalten.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                    Nur mal so: die Begrifflichkeit „Meerblick“ sagt nichts anderes aus als dass es einen Blick aufs Meer in jedweder Form gibt. Keinesfalls bedeutet es „Meerseite“ - sonst wäre es ja so ausgelobt. Und auch von einer Straßenseite kann man einen Meerblick haben. Ich könnte aus dieser Änderung jedenfalls nichts ableiten, dass zwingend einen Einfluss auf die Lage des Zimmers haben muss.

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    @jlechtenboehmer sagte:

                    Nur mal so: die Begrifflichkeit „Meerblick“ sagt nichts anderes aus als dass es einen Blick aufs Meer in jedweder Form gibt. Keinesfalls bedeutet es „Meerseite“ - sonst wäre es ja so ausgelobt. Und auch von einer Straßenseite kann man einen Meerblick haben. Ich könnte aus dieser Änderung jedenfalls nichts ableiten, dass zwingend einen Einfluss auf die Lage des Zimmers haben muss.

                    Ich muss das jetzt leider mal ad hoc zitieren, weil es wohl der größte Mumpitz ist, den man zum Thema absondern kann.
                    Es wurde "Meerblick" gebucht.
                    Bestätigt wurde jetzt "Straßenseite" (oft freundlicher als Landblick beschrieben), und wenn nicht genau die in Richtung Meer geht - und zwar unverstellt! - ist das ein glasklarer Mangel.

                    Vollkommen zu Recht fragt PeterSteger daher nach zuverlässigen Bestätigungen, daran gibt´s auch nix zu verschwafeln!
                    Seitlicher Meerblick darf Verrenkungen beinhalten, Meerseite hingegen sagt gar nichts aus über den tatsächlichen Ausblick.

                    Du magst es vielleicht als Letzter verstehen, aber du hast erwiesener Maßen keine Ahnung! Punkt.

                    Sämtliche Urteile aus deinen Beiträgen berühren das Thema des t.o. noch nicht einmal peripher und tragen noch weniger zur Beantwortung seiner Frage "Was kann ich noch unternehmen?" bei.
                    Was du also "aus der Änderung ableiten" kannst ist offenkundiger Quadratmumpitz in verblüffender jl Selbstzerlegung.
                    Chapeau! 😳

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • HABERLINGH Offline
                      HABERLINGH Offline
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                      #10

                      Sorry, mich haut es schon wieder um, wenn ich so was wie von jl. lese... wo hat er nur seine Expertisen her?

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        An den Quelle lässt er ja teilhaben, aber Informationen sammeln und genau nicht in den Kontext zu bringen ist offenbar tatsächlich eine weitere seiner Spezialitäten neben den waghalsigen Rechenexpempeln des Grauens ...
                        Mit der Frage des t.o. hat sein Exkurs wie bereits festgestellt zero zu tun.
                        PeterSteger hat einen Meerblick gebucht und wenn er ihn - wie auch immer geartet! - nicht erhält ist das ein glasklarer Beschwerdegrund - und zwar in "jedweder Form", um nur mal eine weitere verquaste Formulierung jl zu zitieren.
                        Das war wirklich einer seiner finstersten Momente in Sachen Fallanalyse - und wird hoffentlich rechtschaffen ignoriert!? 😳

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • jlechtenboehmerJ Offline
                          jlechtenboehmerJ Offline
                          jlechtenboehmer
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hier werden ja mal wieder die waghalsigsten Theorien aufgestellt und in einen Begriff die abstrusesten Dinge hinein definiert. Straßenseite bedeutet Straßenseite und nichts anderes. Was ist eventuell nicht bedeuten könnte - wie zum Beispiel kein Meerblick - das kann niemand von euch sagen. Und wenn ein Produkt mit einer Begrifflichkeit ( Strassenseite oder Meerblick) ausgewiesen werden kann, andererseits aber mehrere beinhaltet (Strassenseite und Meerblick), dann hat der Veranstalter eben nur eine davon aufgenommen. Nämlich die, die Herr für das zweckmäßigste hält. Dann kann man sich auf den Kopf stellen, und trotzdem bleiben die Dinge wie sie sind. Punkt.

                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                          • NeckarSchwabeN Offline
                            NeckarSchwabeN Offline
                            NeckarSchwabe
                            schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                            #13

                            Ich halte die Debatte, was nun Meerblick und was Straßenseite oder sonstwas ist für ziemlich überflüssig - das ist doch alles hinreichend geklärt.

                            Es hülfe mal in Google Maps einen Blick auf die örtlichen Gegebenheiten des Hotels zu werfen, dann sieht man u.U. klarer. Evtl. ist zwischen dem Meer und dem Hotel in der Tat eine Straße. Das Hotel wurde leider nicht genannt.

                            Aber klar ist, wenn "Meerblick" gebucht und bezahlt wurde und das dann nicht geliefert wird ist das ein Mangel der entweder unverzüglich zu beheben, oder, falls nicht möglich, zu erstatten ist. Aber den Ärger hat man erstmal trotzdem und das muss nicht sein.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Eben.
                              Offensichtlich gibt es einen Unterschied, das lässt sich ja aus der präzisen Schilderung des t.o. mühelos herauslesen.
                              Letztlich fragte er, was er noch tun könne um dem Schlamassel vor der Abreise zu begegnen. Da sind Urteile zu vollkommen anderen Sachverhalten ungefähr so hilfreich wie ein Loch im Kopf!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Evtl. wäre eine Mail ans Hotel, welches Zimmer denn nun reserviert ist und wo sich das befindet, eine Möglichkeit. Ansonsten ist TUI, auch wenn der Veranstalter hier ein Tochterunternehmen ist, eine seriöse Firma die an reibungslosen Abläufen interessiert ist. Alles andere kostet die nämlich Geld.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KastenwagenK Offline
                                  KastenwagenK Offline
                                  Kastenwagen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich breche mal eine Lanze für jlechtenboehmer : wer nicht in derLage ist, in diesem Forum ( ich meine nicht den thread) mal 2 oder 3 Seiten zurück zu blättern um zu schauen , ob die Frage evtl. schon beantwortet sein könnte, hat vielleicht auch noch nichts davon gehört, dass es diverse Varianten von Meerblick gibt.

                                  Was die ursprüngliche Frage betrifft : eine Mail an ein Hotel ist eine " Bitte ", ein schriftliche Bestätigung des RV eine Bedingung die erfüllt werden muss. Und um diese zu bekommen : Schrieb an den RV mit genau dieser eindeutigen und unzweifelhaften Forderung.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • NeckarSchwabeN Offline
                                    NeckarSchwabeN Offline
                                    NeckarSchwabe
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Nur dass es hier nicht drum geht was Meerblick nun ist, sondern dass sich der TO - berechtigt - sorgt ob er die bezahlte Leistung auch geliefert bekommt. Und was er noch VORAB tun kann. Mein Hinweis diente lediglich dazu - neben der Selbstverständlichkeit den Veranstalter in die Pflicht zu nehmen - versuchen über die tatsächliche Lage vor Ort einen Faktencheck zu machen. Das würde ich parallel tun und nachdem hier ja Meinungen gefragt werden, bitteschön, da ist sie.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich finde, bei einer so präzise gestellten Frage darf man eine präzise Anwort erwarten anstelle eines vollkommen überobligatorischen Diskurses über die Möglichkeit, dass das Meer zur Straßenseite des Hotels liegen könnte.
                                      Den Versuch, den Veranstalter in die Pflicht zu nehmen hat der t.o. geradezu bedrückend geschildert, weshalb sich eine weitere Aufforderung dazu m.E. erübrigt.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • PeterStegerP Offline
                                        PeterStegerP Offline
                                        PeterSteger
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Danke für die Antworten.

                                        Also „Straßenseite“ heißt bei dem Hotel halt wirklich Blick zur Straße und „Meerblick“ Blick zum Meer.

                                        Bisher hat sich natürlich keiner gemeldet.

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                                        • PeterStegerP Offline
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                                          PeterSteger
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Es handelt sich übrigens um das Hotel Iberotel Selection Llaut Palma. Man kann aus den Bildern, Lage und Beschreibungen gut erkennen, welche Zimmer Meerblick haben und welche nicht.

                                          Das Hotel hatte mir noch geschrieben, dass Tui dort eine Reservierung ohne Meerblick zum Hotel geschickt hat. Sie wollen jetzt aber in ihrem System nachfragen, für welche Kategorie gezahlt wurde. Es bleibt also spannend 😀

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