Hoteländerung vor Antritt der Reise
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Ich war gestern in einem Hotel, was ich für Dezember 2023 gebucht habe und habe mir ein Zimmer angesehen. Bei der Gelegenheit sagte mir die Dame an der Rezeption, dass es sein KANN, dass ich im Dezember nicht in dieses Hotel komme, sondern in ein anderes, nicht weit entfernt, was ebenfalls zu der Gruppe gehört, weil sie beide Hotels evtl. nicht voll bekommen und daher nur eines geöffnet haben wollen. Meine Frage ist: Offiziell habe ich dazu noch nichts gehört, aber wenn der Reiseveranstalter mir VOR Antritt der Reise mitteilt, dass ich nicht in das gebuchte Hotel komme, sondern in das andere, was gleichwertig ist oder besser, MUSS ich das hinnehmen oder kann ich die Reise dann kostenlos stornieren?
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Da sich damit die gebuchte Reise deutlich verändern würde, könntest du vom Reisevertrag zurücktreten und die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern.
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Hier was vergleichbares: Ersatzunterkunft: Wenn das gebuchte Hotel überbucht ist, klick hier
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Trifft aber nicht den o.g. Punkt "vor der Reise".
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Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung. -
Du musst es nur annehmen wenn das andere Hotel den gleichen oder einen höheren Standard bietet.

@haberling sagte:
Du musst es nur annehmen wenn das andere Hotel den gleichen oder einen höheren Standard bietet.

Es ist ebenfalls ein 4 Sterne Haus, wenn ich es gebucht HÄTTE, wäre es geringfügig teurer gewesen. Aber ich habe es nun mal nicht gebucht und würde im Fall des Falles die Reise nicht antreten wollen.
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Da sich damit die gebuchte Reise deutlich verändern würde, könntest du vom Reisevertrag zurücktreten und die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern.
@rhincodon-typus sagte:
Da sich damit die gebuchte Reise deutlich verändern würde, könntest du vom Reisevertrag zurücktreten und die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern.
Deutlich verändern ist ja Auslegungssache. In dem Fall, wäre das Hotel ja sogar etwas teurer, hätte ebenfalls vier Sterne. Aber wenn ich das gewollt hätte, hätte ich es ja auch gebucht.
meine Tendenz, geht eher dahin, dass ich kostenlos von der Reise zurücktreten kann, sollte es zu dieser Hotel Änderung kommen. -
Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung.@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung.Insgesamt scheint es eine Auslegungssache zu sein und ich warte mal ab, was mir angeboten wird. Blöd trotzdem, wenn die Vorfreude keine mehr ist

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Es ist keinesfalls "Auslegungssache", du brauchst ein alternatives Hotel nicht anzunehmen, auch dann nicht, wenn es das Doppelte gekostet hätte. Die Wahl des Hotels ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil und dessen Änderung folglich auch wesentlich. Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob die Änderung deine Reise beeinträchtigt oder nicht.
Also ist es alleine deine Entscheidung, ob du ggf. einem neuen Angebot zustimmst oder es ablehnst. Gründe dafür brauchst du nicht anzugeben.
Ebenfalls unbeachtlich ist der Zeitpunkt der Änderung, lediglich die Maßnahmen unterscheiden sich. Bist du bereits vor Ort solltest du zumindest das alternative Angebot ansehen, musst du aber nicht und kannst gleich die Rückreise vom Veranstalter begehren.
Wichtig hingegen: Immer Fristen setzen zur Abhilfe (beim Veranstalter), ein Versäumnis kann zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ansprüche führen.
Noch ein redaktioneller Hinweis @Uca:
Es ist nicht nötig und auch nicht erwünscht, dass du vor deiner Antwort die Beiträge zitierst. Benutze bitte den Button Antworten und die Kennzeichnung @username, dann weiß jeder worauf du dich beziehst ohne die ganzen Sermone nochmal lesen zu müssen. -
Uca, wenn das von dir gebuchte Hotel nicht verfügbar ist, ist das eine deutliche Veränderung der Reise, so dass du kostenfrei von selbiger zurücktreten kannst.
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Ist das die "Übersetzung"?

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Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung.@vonschmeling sagte:
Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Sollte man auch versuchen, wenn man etwas pokern kann. Ist mir einmal passiert, und ich habe mich nicht vor einem anderen Hotel absetzen lassen. Nach 30min gab es doch noch ein Zimmer, sogar ein Upgrade.
Kann man aber nur machen, wenn man es auch durchziehen würde. -
@Danny_15
Den Gast vor einem anderen Hotel absetzrn und sich aus dem Staub machen bevor er es bemerkt ist doch wirklich die allerletzte Vorgangsweise.
Gruß
Karl -
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Hier wurde natürlich Danny 15 nicht etwa mutwillig vor einem fremden Hotel alleine gelassen bevor sie/er es bemerkt hat!
Vielmehr wich der/ die Betroffene nach der Ablehnung nicht vom Fleck und bestand auf seine Unterbringung in eben diesem Haus seiner gegenständlichen Buchung.
So jedenfalls interpretiere ich den Beitrag.
Entgegen der ersten Aussagen war nach beherztem Insistieren tatsächlich doch noch eine Vakanz in einer höheren Kategorie vorhanden, die der Hotelier / Veranstalter dann zähneknirschend anbot.
Zudem geht es hier um Änderungen vor Reiseantritt, somit sind die letzten Beiträge ziemlich off topic.Grundsätzlich ist "keine Scheu vor eigenmächtigen Vorschlägen!" eine gute Basis für die Krisenbewältigung, man kann ja ggf. jederzeit stornieren vor der Reise.
Vor Ort erst konfrontiert ist der Diensteifer seitens des Veranstalters / seiner Erfüllungsgehilfen zumeist deutlich ausgeprägter - immerhin ginge es andernfalls womöglich um die Organisation einer umgehenden Rückreise. -
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Hier wurde natürlich Danny 15 nicht etwa mutwillig vor einem fremden Hotel alleine gelassen bevor sie/er es bemerkt hat!
Vielmehr wich der/ die Betroffene nach der Ablehnung nicht vom Fleck und bestand auf seine Unterbringung in eben diesem Haus seiner gegenständlichen Buchung.
So jedenfalls interpretiere ich den Beitrag.
Entgegen der ersten Aussagen war nach beherztem Insistieren tatsächlich doch noch eine Vakanz in einer höheren Kategorie vorhanden, die der Hotelier / Veranstalter dann zähneknirschend anbot.
Zudem geht es hier um Änderungen vor Reiseantritt, somit sind die letzten Beiträge ziemlich off topic.Grundsätzlich ist "keine Scheu vor eigenmächtigen Vorschlägen!" eine gute Basis für die Krisenbewältigung, man kann ja ggf. jederzeit stornieren vor der Reise.
Vor Ort erst konfrontiert ist der Diensteifer seitens des Veranstalters / seiner Erfüllungsgehilfen zumeist deutlich ausgeprägter - immerhin ginge es andernfalls womöglich um die Organisation einer umgehenden Rückreise.Sorry, dass ich hier wohl etwas widersprüchlich geantwortet hatte.
VS hat natürlich Recht, ich wurde nicht irgendwo abgesetzt, sondern erfuhr am Flughafen, dass das Hotel wohl voll ist.Da ich nur mit Frau unterwegs war, pokerten wir etwas.
Wir nahmen das Hotel nicht an, und wollten sofort nach Hause gebracht werden.
Auch kündigte ich sogleich Schadensersatz in Form von verschwendeter Urlaubszeit an.Wir sollten kurz warten, und dann gab es anstatt ein Doppelzimmer dann doch ein Zimmer mit direktem Poolzugang im gebuchten Hotel.
Aber wie gesagt, mit Familie vor Ort wäre ich da wahrscheinlich auch nicht so "cool" geblieben.
Aber da es hier um Reiseänderungen VOR Antritt geht, werde ich das nicht weiter ausführen.
Vor Antritt betraf es mich im April diese Jahres. Mit Hilfe von VS machte ich Gegenvorschläge, wovon auch einer angenommen wurde,
so dass ich trotzdem einen schönen Urlaub nur in einem anderen Ort hatte. Mir gefiel das Hotel sogar sehr gut, so dass ich nächstes Jahr dort nochmal hinreisen werde. -
Da waren die wohl überrascht von deiner Coolness sofort wieder nach Hause fliegen zu wollen.

Cool ist falsch ausgedrückt.
Natürlich wollte ich nicht nach Hause aber ich hatte vorher gelesen, dass man mal etwas Gegenwind erzeugen soll.
Ich lese gerne in Foren wie diesem. Ich meine auch der Tipp stand mal hier irgendwo. Ist aber auch schon 4 Jahre her, ob das heute noch so gehen würde, wer weiß.
Hatte da geklappt, geht aber wahrscheinlich nicht immer.
Aber wie gesagt, ist hier das falsche Thema. -
@Danny_15
Der Tipp kam von mir und hat immer noch Gültigkeit!
Pokern ist das allerdings schon, denn bisweilen sitzt man tatsächlich 24h später im Flieger nachhause (passiert aber eher selten). Und last not least ist das bei grottigen Alternativangeboten vielleicht wirklich die bessere Wahl?
Okay, der Titel lautet "vor Antritt", trotzdem finde ich es prima, dass du deine Erfahrungen hier berichtest. Wenn du magst kannst du sie ja auch noch im Thread "Hotel überbucht" wiedergeben? Bestimmt ermutigt so ein Erfolg andere Betroffene!
Ich fand das übrigens nicht widersprüchlich geschildert, und mich freut es ganz aushäusig mal so ein super positives Feedback auf die Anwendung unserer Hinweise zu erhalten, für die wir uns ja ziemlich viel Zeit nehmen und Mühe machen.