zu später(früher) Flug
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:? Hallo,
ich habe eine Reise vom 23.09-30.09.06 gebucht, und erfahre jetzt im Nachhinein, dass der Flug erst am 24.9. um 03:20 geht.
Damit geht mir mind. ein halber Tag flöten (1x Abendessen und wahrsch. 1x Frühstück).
Weiss jemand ob man da was machen kann. -
Das hatten wir auch mal.
Unser Flug ging zwar schon um 17 Uhr hier weg aber im Hotel waren wir als das Abendessen rum war.
Wir bekamen vom Hotel einen Gutschein für das A la Card Restaurant um dort am nächsten Tag ein Mittagessen einzu nehmen.
Mit dem Frühstück hängt es von der Flug- und Transferzeit ab.
Kannst Dich mal mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und fragen auf welche Weise er die Fehlzeit bzw. die Nichteinnahme des Abendessens und des möglicherweise nicht einnehmbaren Frühstücks ausgleichen will, da Dein Urlaub ja bereits am 23.09. beginnt und nicht erst am 24.09.
TOC hat uns dies vorab nach Rückfrage mit dem Gutschein mitgeteilt.
Gruß
holzwurm -
"Luuzzer" wrote:
Der Rückflug ist morgens um 07:10 Uhr. Somit fällt an diesem morgen wohl auch das Frühstück aus......In den meisten Hotels kannst du aber ein "Vorfrühstück" bekommen. Ist zwar nicht so umfangreich, aber hauptsache etwas im Magen.
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Uns ist es letztes Jahr im September ähnlich ergangen.Sollten morgens um 5.00 Uhr fliegen.Sind aber aber tatsächlich erst um 20.00 Uhr geflogen.Hatten auch AI gebucht und wollten den Tag noch nutzen!Schön blöde wars,denn wir kamen nachts nach 1.00 Uhr im Hotel an.Es gab zwar noch etwas zu Essen,aber mit Getränken sahs schon bitter aus.Hatten uns vor Abflug auch noch mit unserem Reisebüro in Verbindung gesetzt.Da kann der Reiseveranstalter nichts dafür,so lautete die Aussage.Haben uns dann aber direkt mit demFlugveranstalter in Verbindung gesetzt.Netten Brief geschrieben.Geht doch!Bekamen einen Scheck in Höhe von Euro 70.--,mit dem freundlichen Hinweis,daß sie zu nichts verpflichtet sind.
Hatten übrigens einen schönen Urlaub auf Fuerteventura trotz der Verspätung.Aber alles darf auch nicht immer hinnehmen.MIt Freundlichkeit kann doch einiges erreichen.
Wohin gehts denn?
Lg
Fuertefan Mary
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"Erika1" wrote:
Das ist egal, holzwurm: an- und Abreisetage gelten als Reisetage. Aber bei Luuzzer ist es ein anderer Anreisetag.Darum hatte ich ja geschrieben, daß er sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen soll zwecks der nicht nutzbaren Zeit.
Meiner Meinung müsste der Reisepreis dann pro Person um einen Tag gekürzt werden.
Wenn es dann diesen Ausgleich gibt, dann kann man nicht meckern. Im Endeffekt hat man dann für 13 Tage bezahlt statt für 14 Tage.
Gruß
holzwurm -
Servus, Wir hatten mal das gleiche Problem , WIR wären damals erst nach 24 Uhr gelandet und der Heimflug wäre schon vor 7 Uhr gewesen. Ich habe danch sofort im Reisebüro angerufen , Im Reisebüro sagten sie dann zu mir ich möchte vorbeikommen. Wir bekammen dann neue Flugzeiten früh hin- nachts wieder zurück. ich würde es auch einfach mal versuchen. Trotzdem schönen Urlaub

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Das kann der Reiseveranstalter nicht machen, da der Vertrag für den 23.09. abgeschlossen wurde, nicht für den 24.!
Was die Flugzeiten am An- und Abreisetag betrifft, solange sie am gebuchten Tag erfolgen, ist irrelevant. Die Tage darf man nie mit einrechnen, da sie nur zur An- und Abreise sind. Wenn man Glück hat und noch was vom Tag hat ist das gut, wenn nicht ist das Pech ohne Rückforderungsmöglichkeit. -
Aufgrund von Flugverspätung kann man nur dann eine Entschädigung (Schadenersatz) verlangen, wenn ein Schaden eingetreten ist.
Gemäss der Fluggastverordnung hat man Anspruch auf angemessene Verpflegung, u. U. Hotelunterbrinung und kann ab einer Verspätung von fünf Stunden die komplette Rückerstattung des Flugpreises verlangen, also die Reise nicht antreten.
Aber in diesem Fall ist es ja keine Verspätung, sondern eine Flugplanänderung.
Nun sind ja die Aussage bzgl. Anreise/Abreisetag usw. grundsätzlich richtig. Es gibt aber auch Entscheidungen, die sagen, wenn die Nachtruhe ungebührlich geschmälert wird, hat man Anspruch auf Rückzahlung eines gewissen Betrages.
Tatsache bleibt aber, dass eine "Nacht" im Beherbungswesen mit dem Check In, meist nach 13 Uhr, beginnt und mit dem Check out, meist zwischen 10 und 12 Uhr am nächsten Tag, endet.
WANN dazwischen der Kunde dann die gebuchte Leistung "Nächtigung" antritt, ist ihm selbst überlassen.
Einer der häufigsten Fehler: man zählt die STUNDEN oder TAGE bei seiner Urlaubsbuchung - richtig wäre aber die Anzahl der NÄCHTE.
Inwieweit in der modernen Pauschaltourismuszeit noch einzelne Mahlzeiten defacto in Kalkulationen einfließen, darüber habe ich schon mehrmals referiert. Mit der Forderung des Ersatzes eines Abendesssens oder Frühstücks wird man nicht weit kommen...
Gruß
Peter -
"Luuzzer" wrote:
:? Hallo,
ich habe eine Reise vom 23.09-30.09.06 gebucht, und erfahre jetzt im Nachhinein, dass der Flug erst am 24.9. um 03:20 geht....erste Frage ist: wohin?
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Bsp. Alcudia, Mallorca: Flugzeit ab Frankfurt etwa 2:10h. Ankunft in Palma gegen 5:30h, danach Koffer einsammeln, Bus suchen und Transfer nach Alcudia. Dort gegen 7:30-8:00 Ankunft im Hotel. Check-in und ab 8:30h auf dem Zimmer, aber keine Übernachtung sondern nur Frühstück.
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Bsp.: Hurghada, Ägypten Flugzeit ab Frankfurt etwa 4:30h. Ankunft in Hurghada gegen 8:00h, danach Koffer einsammeln, Bus suchen und Transfer zum Hotel. Dort gegen 9:30-10:00 Ankunft im Hotel. Check-in und ab 10:30h auf dem Zimmer, ebenfalls keine Übernachtung und auch kein Frühstück. Also beginnt die Hotelleistung erst einen Tag später. Ich würde in diesem Fall einen Tagessatz vom Veranstalter wegen nicht erbrachter Leistungen zurückfordern!
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Danke für Eure Tips und Hinweise.
Der Urlaub ist mittlerweile vorbei (war sehr schön), und auch das mit dem zu späten Anreisetag hat sich vorher erledigt.
Nach mehrmaligem Mailvekehr mit dem Veranstalter (hat nicht mit sich reden lassen) bekamm ich dann schließlich eine Mail: Man hätte sich geirrt (techn. Fehler), der Hinflug beginnt schon einen Tag früher. Ganzer Ärger umsonst, aber dafür 7 Tage Urlaub.Also machts gut,
Luzzer.