Umbuchung des Reiseveranstalters
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Hallo zusammen,
auch wir haben leider ein Problem mit unserem Reiseveranstalter TUI. Wir haben schon im Oktober 06 unsere Reise für April (Jamaika) gebucht. Abflughafen München am 13.04.. Ankunft in Frankfurt 30.04.. Jetzt hat uns die TUI ohne unser Wissen völlig umgebucht auf den Abflughafen Frankfurt am 15.04. (Wir erfuhren es durch den Erhalt der Tickets!!)
Die zwei verlorenen Tage müssen wir nicht zahlen, wir bleiben jedoch auf den wesentlich höheren Flughafengebühren (von 100€/p.P.) sitzen.
Wir hätten die Möglichkeit gehabt, umzubuchen oder von der Reise zurückzutreten (lt. einem Schreiben im Nov. von TUI). Leider hat uns dieses Schreiben NIE erreicht und somit die Umbuchungs- bzw. Stornierungsfrist abgelaufen!!Können wir diese Flughafengebühr nun einklagen?
(Beschwerdebrief an TUI läuft, haben sich jedoch seit 3 Wochen nicht gemeldet!)Ich hoffe, es kann uns jemand eine hilfreiche Auskunft geben.
Vielen Dank schon mal.LG
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Bei derart gravierenden Vertragsänderungen sollte man bei einem
renommierten Veranstalter davon ausgehen, dass era) solche Änderungen nachweislich versendet ( z.B. per Einschreiben)
und
b) bei Nichtreaktion des Kunden nochmals den Kontakt sucht.Da ihr Euch schon entschieden habt, den Flug ab Frankfurt wahrzunehmen, den Veranstalter auf das Problem schriftlich
hingewiesen habt (per Einschreiben/Rückschein?), bleibt nur,
einen schönen Urlaub zu wünschen und nach Eurer Rückkehr
das Thema nochmals frisch anzugehen. -
Die TUI muss nachweisen, dass Sie Euch das Umbuchungsangebot/ Ruecktritt unterbreitet hat, Z.B. durch ein Einschreiben.
Sofern die TUI dies nicht durch eine Empfangs-Quittung nachweisen kann, so koennt Ihr immer noch umbuchen bzw. zuruecktreten....
Ich wuede auf jeden Fall dort noch einmal nachhaken, bzw. Anrufen!
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So sehe ich die Lage auch.
TUI kann sich nicht so einfach rausreden nur weil Euch der Brief nicht erreicht hat. Es kommt in der heutigen Zeit immer öfters vor, daß bei der normalen Post Schriftstücke abhanden kommen können. In der heutigen Zeit stehen ja mehrere Komunikationswege zur Verfügung. Fax, Email, Telefon, Einschreiben. Über eine dieser Möglichkeiten wäre man garantiert erreichbar gewesen.
Ich hatte auch mal einen Fall:
Da ging es zwar um ne Lebensversicherung mit Beitragsrückgewähr. Die Versicherung wollte die Orginalpolice zurück haben. Habe die Unterlagen dann per Einschreiben eingereicht, obwohl die Versicherung meinte es reiche auch mit normaler Post. So habe ich was in der Hand und kann nachweisen, daß die Unterlagen von meiner Seite aus raus sind und im Falle des Verlustes der Schwarze Peter dann nicht bei mir ist.
Gruß
holzwurm -
Hey super! Danke!
So haben wir das nämlich auch gesehen. Aber jetzt genießen wir erstmal den Urlaub!
Wenn wir wieder in Deutschland sind, werden wir sehen, ob sich TUI was einfallen hat lassen. Ansonsten...?!
Bis dahin... wünsch euch was!!
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Nicht Kümmern lassen, sondern , da direkt gebucht, halt selber kümmern.
Ersparniß = nix, da immer gleicher Preis.
Fazit: Rechte selber durchsetzten, Zeitaufwand, Schriftverkehr, nicht wissen ob und wie und ob überhaupt; summa summarum , dumm gelaufen, aber wer auf hilfe verzichtet, der muß eben opfer bringen und alles selbst machen.
good luck und schönen Urlaub, der nun auch noch 2 Tage kürzer ausfällt... zu allem unglück, kam auch noch pech hinzu.

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Glaube nicht dass es was mit dem RSB zu tun hat... Im Gegenteil, der "Informationsverlust" ist im Prinzip durch ein zwischengeschaltetes Reisebüro ja grösser.
Ansprechpartner ist bei Reklamationen immer der Veranstalter, da der Reisevetrag (auch wenn Du über ein RSB buchst) immer zwischen Dir und dem Veranstalter zustande kommt. Das Reisebüro kann sich kundenorientiert Verhalten und die Reklamationen weiterleiten, aber unter dem Strich ist es eigentlich egal... Das Reisebüro hätte Dir sicherlich keinen Cent zurückerstattet... Was können die denn schliesslich dafür?
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@mabysc
das RSB hätte nicht die Kosten erstattet, aber im November die Mitteilung der TUI erhalten und dafür gesorgt, dass diese Info den Kunden erreicht; und somit wäre der Ärger kurz vor Abreise vermieden worden und man hätte noch Zeit gehabt sich um Alternativen zu kümmern.

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weil -Systemseitig- jeder Änderung ;und sei es nur ein anderer Sitzplatz als gebucht; in einem Vorgang unweigerlich zu einer neuen Bestätigung inkl. Benachrichtigung per Mail führt, damit, selbst wenn die Post nicht ankäme, immer noch die mail (keine Email im klassischen Sinne, sondern eine mail innerhalb des Reservierungssystems) übrig bliebe, somit doppelte Absicherung.

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"mabysc" wrote:
Ich persönlich bin mir nicht sicher, da ich keine Ahnung habe :(, aber mein Anwalt sagt, dass es kein Einschreiben sein muß. Die Gerichte sehen einen "normalen" Brief mittlerweile als gleichwertig an, was immer mehr Urteile aussagen.
Diese "Einschreiben-Märchen" gibt es eigentlich nicht mehr.Das ist korrekt - es gibt keine strengere Form als die Schriftform - das heißt, es muss nicht eingeschrieben geschickt werden. Was natürlich immer - für beide Seiten - gilt, ist die Nachweispflicht.
Diese könnte z. B. vom Veranstalter aber dadurch erfüllt worden sein, wenn der Veranstalter nachweist, dass alle anderen (oder die Mehrheit) auf das Schreiben reagiert hat und er - der Veranstalter - eine Kopie nachweisen kann.
Was ich aber trotz allen rechtlichen Aspekten meine, wäre hier eine Kulanz vom Veranstalter, die Mehrkosten zu übernehmen. Aber natürlich muss man auch hier erkennen, dass der Veranstalter vielleicht die Erfahrung gemacht hat, dass Kunden zunächst mal warten und Alternativen suchen und sich dann erst verspätet beim Veranstalter melden usw.
Damit möchte ich aber ausdrücklich nicht gesagt haben, dass hier jemand die Unwahrheit geschrieben hätte!!!! Ich will nur mögliche Denkprozesse aufzeigen - warum wer wie freundlich oder unfreundlich reagieren könnte.
Hilft natürlich im Moment in dieser Sache nicht wirklich weiter. Aber trotzdem wollte ich das mitteilen.
Gruß
Peter -
Langt es wirklich, wenn der Verantsalter nachweisst, das ANDERE den Brief erhalten haben um MEINEN Vertrag einseitig zu aendern?
Ich sehe es eher so, dass der Brief ein neues Angebot darstellt, sofern ich dem also nicht AUSDRUECKLICH zustimme z.B. durch eine Antwort oder Unterschrift, bleibt der alte Vertrag bestehen und ich kann weiterhin von meinem Ruecktrittsrecht Gebrauch machen.....
Durch Schweigen kann ja kein neuer Vertrag geschlossen werden.....

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"Thorben-Hendrik" wrote:
Durch Schweigen kann ja kein neuer Vertrag geschlossen werden.....
Theoretisch ja, denn wenn ein "Anbieter" den "Empfänger" ausdrücklich auf die Folgen von einer Haltung, Unterlassung oder eben Schweigen hinweist.
Also: Sollten wir von Ihnen bis zum ... keine Nachricht erhalten, gilt unser Angebot als angenommen.
Wichtig ist dabei, dass man dem Empfänger ausdrücklich und unmissverständlich auf die Folgen seines Verhaltens hinweist.
Gruß
Peter -
"Thorben-Hendrik" wrote:
Langt es wirklich, wenn der Verantsalter nachweisst, das ANDERE den Brief erhalten haben um MEINEN Vertrag einseitig zu aendern?Ich sehe es eher so, dass der Brief ein neues Angebot darstellt, sofern ich dem also nicht AUSDRUECKLICH zustimme z.B. durch eine Antwort oder Unterschrift, bleibt der alte Vertrag bestehen und ich kann weiterhin von meinem Ruecktrittsrecht Gebrauch machen.....
Durch Schweigen kann ja kein neuer Vertrag geschlossen werden.....

Sobald in dem neuen Angebot eine Frist zur Rückantwort enthalten ist und man nicht reagiert gilt das neue Angebot.
So was nennt sich Widerruffrist und beträgt gesetzlich 14 Tage.
Gruß
holzwurm -
Hey, unser Thema ist ja zu einer richtigen Diskussion ausgeartet

Bin begeistert
Jo, aber nun haben wir, was wir wollten! Unser Geld von TUI zurück!!! Ich weiß leider nicht, was nun ausschlaggebend war, unser Beschwerdebrief oder unser RB. Jedenfalls rief uns unser RB gestern an und erklärte uns, dass uns die TUI die höhere Flughafengebühr doch erstattet.
Auf jedenfall gehts nun Morgen endlich in den lang ersehnten Urlaub
Und das noch OHNE Mehrkosten!! (wer hätte das gedacht!)LG an alle Daheimgebliebenen
