Hochzeit mit einem Dominikaner
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Hola,
mein dominikanischer Freund und ich planen, in absehbarer Zeit zu heiraten. Es interessiert mich nun, welche Dokumente ich aus Oesterreich brauche (bin geschieden), damit das alles reibungslos ablaeuft. Auch er ist schon einmal geschieden, aber eben Einheimischer, da kann er sich selbst erkundigen, was er braucht.
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Wer kann mir "zweckdienliche Hinweise" geben?
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Danke und alles Liebe
Sabine, noch bis 28.10. bei 35 Grad in Punta Cana
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hinweis: www.1001geschichte.de. dort wird dir geholfen!

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den link hab ich im netz gefunden, ich hoff er hilft dir weiter: http://www.abenteuer-hochzeit.de/hia-karibik-domrepublik.htm
in der firma habe ich noch eine Seite mit weiteren Informationen, ich hoff ich find ihn am Montag wieder
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Oh - da brauchst du allerhand...
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Ehefähigkeitszeugnis, Scheidungsurkunde und was weiß ich, was noch alles...alles natürlich übersetzt und beglaubigt,
dazu viel Geduld, später mal deinen Einkommensnachweis, Versicherungen für deinen Mann in spe usw, weil du deinen Liebsten vermutlich mal nach Ö holen willst... Weiß er eigentlich, wie kalt es bei uns sein kann?Ja - und wie Sentina schon geschrieben hat...www.1001geschichte.de ist in dem Fall sehr informativ (es betrifft übrigens nicht nur Tunesien und Ägypten, sondern leider auch die DR, auch wenn davon nicht so viel geschrieben steht!!)
Viel Glück!!
Lara -
Schöne 1000 und eins Geschichten

Das Amiga Syndrom!
A M I G A

Aber Meiner Ist Ganz Anders

Das sagen sich alle vorher.
Mit den Frauen aus der Karibik soll es aber nicht anders sein."Die Besten Schauspieler/innen der Welt"
Hat mal jemand gesagt.
+++Übrigens seit neuestem brauchen die angeheirateten Ausländer deutsche Sprachkenntnisse um hierher einreisen zu können!

Dies gilt zwar für Deutschland, aber Ö. wird es sicher genauso machen!?Zum Familiennachzug meine ich! Ansonsten kannst du ihn nur für 3 Monate einladen

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juanito wrote:
Ansonsten kannst du ihn nur für 3 Monate einladen
Für manche langen 3 Monate....

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1001 Geschichten hin und her, die gültigen Auskünfte welche Papiere du benötigst bekommst beim Standesamt der Stadt wo du aktuell gemeldest bist.
Deinem Namen nach zu schließen also in Wien.
Gruß
Stephan -
Juanito, ich lese täglich liebend gern deine ernsthaften und/oder ironischen Beiträge, aber des hier is Quatsch:
juanito wrote:
Übrigens seit neuestem brauchen die angeheirateten Ausländer deutsche Sprachkenntnisse um hierher einreisen zu können!
Dies gilt zwar für Deutschland, aber Ö. wird es sicher genauso machen!?Zum Familiennachzug meine ich! Ansonsten kannst du ihn nur für 3 Monate einladen

Wenn dies so wär, würde ich "dachdächlich" meinen Job verkehrt machen...
Sobald verheiratet mit nem Deutschem/mit ner Deutschen, dann rein nach D-land!!!
Das mit der Einladung für D. stimmt.
Gruß
Stephan -
Hier geht es aber um Österreich Stephan. -
Das mit der Einladung nach Ö ist wie in D...ich glaub, in DE sind die Bestimmungen noch ein bisschen strenger als in Ö...hängt halt von der Frau ab, wie sehr sie sich in die Sache reinkniet und Ämter abklappert.
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@ ronjaT
Gelesen?
die_Wienerin wrote:
Sabine, noch bis 28.10. bei 35 Grad in Punta Cana
Sie hat sicher was besseres zu tun.

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Hallo Hugo, das solltest du aber wirklich wissen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
gibt bekannt:Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten
aus dem Ausland
Deutschland hat sein Ausländerrecht geändert
Informationen für nachziehende Ehegatten
und ihre Ehepartner in Deutschland
www.integration-in-deutschland.de
Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach
Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie nach Deutschland kommen, um dort zu
heiraten und mit Ihrem Ehegatten zu leben?
In diesen Fällen müssen Sie vor der Einreise nachweisen,
dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben.Damit soll sichergestellt werden, dass Sie sich in Deutschland von Anfang
an auf einfache Art auf Deutsch verständigen können.Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen
Sprache auf der "Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen". Dazu gehört,
dass Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache
Sätze verstehen und verwenden können (z. B. nach dem
Weg fragen, einkaufen etc.). Sie sollen sich und andere vorstellen
und Fragen zu Ihrer Person stellen und beantworten
können, z. B. wo Sie wohnen oder welche Leute Sie kennen.
Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich
sprechen und bereit sein zu helfen.
Sie sollen auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben
können, z. B. auf Formularen von Behörden Name, Adresse,
Nationalität usw. eintragen können.Wie können Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Sie müssen die Sprachkenntnisse vor der Einreise im Regelfall
bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug
in der deutschen Botschaft bzw. im Generalkonsulat
nachweisen. Dazu müssen Sie den Antragsunterlagen ein
Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1
"Start Deutsch 1" beifügen. Die Goethe-Institute sind die
deutschen Kulturinstitute im Ausland. Sie bieten Sprachunterricht
und Sprachprüfungen an. Die Sprachprüfung "Start
Deutsch 1" kann im Goethe-Institut abgenommen werden.
++++Also schon mal den angeheirateten Ausländer in Deutscher Sprache unterrichten.
Nicht nur: te amo, te quiere mucho und trallala
In Kuba gibt es kein Goethe-Institut, da werden die chicas/chicos in der Botschaft in ein Gespräch "verwickelt"
Der Deutsche Partner darf nicht dabei sein.
++++
@ admin, kannst du ja wieder in die Ulk-Abteilung verschieben, hat mit Reisen eigentlich nichts zu tun.Ist Lebenshilfe!
Ja, noch etwas: Gilt natürlich nur für Deutschland. Österreich wird wohl nachziehen!?
In der Schweiz werden keine Deutschkenntnisse verlangt.
Wie denn auch?
Ob sich dies allerdings mit Art.6 GG vereinbaren lässt?
Muss Karlsruhe irgendwann mal entscheiden. -
Dazu ist zu sagen: Papier ist geduldig! Sehr geduldig sogar!!

Gruß
Stephan
Bei einen Beitrag, auf den man direkt anwortet darf im Sinne der Übersicht auf die Zitierfunktion gerne verzichtet werden. Gruß Sternedieb
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Hugo, es ist tatsächlich so mit den Deutschkenntnissen. Eine Freundin von mir hat kürzlich einen Kenianer geheiratet. Er hätte kein Visum bekommen wenn seine Deuschkenntnisse unzureichend gewesen wären. Er mußte sogar eine Prüfung ablegen. Um sicher zu gehen das er diese Prüfung auch besteht hat seine Braut ihm die Deutschschule gesponsert
. Desweiteren muß er, wenn er dann hier in D ist einen 6 monatigen Integrationskurs machen. Auch der wird kosten
. Die arme Frau ist schon bettelarm bevor der Angetraute richtig da ist. 
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Hallo zusammen,
ich denke, wenn die Liebe so groß ist zu ihrem Freund, wird es den Frauen das Geld wohl wert sein.
Jedenfalls finde ich es gut, dass für Deutsch- und Integrationskurse nicht der deutsche Steuerzahler in die Pflicht genommen wird.LG DomRepperin