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Brauche schnell mal HIlfe "Reisepreiserhöhung"

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sanni_schneckeS Offline
    sanni_schneckeS Offline
    sanni_schnecke
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    Thomas Cook hat heute einen Brief zu meinen Eltern geschickt und denen mitgeteilt, dass sich der Reise Preis von 5358,00 auf 6024,00 Euro erhöht hat, können die das einfach so machen???

    Wir haben jetzt erst einmal ein Fax dort hin geschickt und Einspruch eingelegt und mitgeteilt, dass wir die Reise zu dem gebuchten Betrag antreten wollen.

    Hat so etwas schon mal jemand gehabt?

    Danke für eure Antworten.

    LG
    Sanni

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum !!!!

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Grundsätzlich darf ein Reiseveranstalter nur aus Gründen, die bei Buchung vereinbart wurden, nachträglich seinen Preis erhöhen.

      Dabei ist zu beachten, dass die allgemein verwendete Klausel der Treibstoffkostenpreiserhöhung so gut wie nie Gültigkeit hat! Denn um diese rechtswirksam anwenden zu können, muss ein Veranstalter vor bzw. bei Buchung eine Kalkulationsgrundlage dem Kunden bekannt geben, von der aus sich eine allfällige Erhöhung berechnet. Also beispielsweise: ...der Pauschalpreis setzt sich aus 30 % Flugkosten, 60 % Hotelkosten und 10 % Transfer, Reiseleitung usw. zusammen.

      In diesem Fall dürfte er dann von 30 % des Reisepreises eine maximale fünfprozentige Erhöhung verlangen.

      Meint
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • sanni_schneckeS Offline
        sanni_schneckeS Offline
        sanni_schnecke
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        danke für die schnelle Antwort, also kann ich nun davon ausgehen, dass die Erhöhung nicht okay ist??

        Eine Aufstellung wie sich der Reisepreis zusammensetzt hab ich nur bedingt bekommen

        870 Euro Basispreis
        12 Euro Transfer
        1323 Euro Hotel 21 Tage zu 63 Euro

        • 189 "21 Tage zu 18 Tage-Preis
        • 82 euro Geburtstags-Bonus
          45 Euro Carrier
          700 Euro Zuschlag Relax-Class

        insgesamt 2679,00 Euro

        Wir haben nur diese Berechnung bekommen.

        LG
        Sanni

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        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Womit haben die denn die Preiserhöhung begründet?

          Gruß

          Manfred

          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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          • sanni_schneckeS Offline
            sanni_schneckeS Offline
            sanni_schnecke
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            gar nicht, die haben nur geschrieben

            wir mußten leider feststellen, dass Ihnen mit der buchungsbestätigung ein falscher Reisepreis genannt wurde. Unsere Überprüfung hat ergen, dass bei der Preiseingabe ein Fehler unterlaufen ist. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.

            Der korrekte Preis für das genannte Angebot beträgt 6024,00 Euro.

            Zur Wahrung unseres Rechtspunktes sind wir ehalten, Ihnen folgendes mitzuteilen und bedauern aus rechtlichen Gründen auf unten anstehende Formulierung nicht verzichten zu können.

            Aufgrund eines beachtlichen Erklärungsirrtums sind wir verpflichtet, hiermit unverzüglich nach Erkennen desselben die Reisebestätigung vom Buchungstag anzufechten, was zur Nichtigkeit des Vertrag führt. In Kenntnis des Irrtums wäre die Erklärung in der Reisebestätigung vom Buchungstag nicht abgegeben worden.

            Ihre Reisebuchung wurde mittlerweile auf den Betrag von 6024,00 Euro korrigiert, eine entsprechende Bestätigung erhalten sie mit separater Post. Die Reiebestätigung, datiert in der KW 18, stellt ein neues angebot dar. Wir bitten Sie , uns unverzüglich mitzuteilen, ob Sie die Reise gemäß dieser neuen Reisebestätigung/Rechnugn durchführen möchten.

            Selbstverständlich haben sie die Möglichkeit, die Reise aufgrund dieser Information kostenlos zu stornieren bzw. ein anderes Angebot oder ein anderes Zielgebiet zu wählen. sollten Sie dies wünschen, so wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro, hier wird man Ihnen gerne behilflich sein.

            Wir bitten Sie nochmals ausdrücklich um Entschuldigung udn um Ihr Verständnis.

            Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum !!!!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das ist ein schwieriges Thema. Unter bestimmten Umständen dürfen die. Da warte am besten auf Antwort von unserem Reiserechtsexperten Peter ("mosaik").

              Gruß

              Manfred

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              • panguitchP Offline
                panguitchP Offline
                panguitch
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich würde gleichzeitig mal überprüfen, ob ich die gleiche Reise bei einem anderen Anbieter zu dem günstigeren Preis bekommen kann. Nur damit man im Notfall gerüstet ist.

                Schöne Reise!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BulgarienfanB Offline
                  BulgarienfanB Offline
                  Bulgarienfan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hier findest du mehr zum Thema:

                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                  • carstenW.C Offline
                    carstenW.C Offline
                    carstenW.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Elke-Maria
                    aber bei einer Umbuchung auf einen anderen Reiseanbieter ist die Anzahlung des vorherigen Reiseveranstalters doch weg. Dürfte auch nicht unerheblich sein.
                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sanni_schneckeS Offline
                      sanni_schneckeS Offline
                      sanni_schnecke
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      vor allem wollen wir gar nicht umbuchen, weil wir zu viert fliegen, meine Eltern und mein Mann und ich

                      und das Iberostar Bavaro wird ja nun nicht von vielen angeboten, meine Eltern kriegen schon ne Krise, so ein Mist

                      vielelicht hat ja noch jemand einen Tipp, was wir machen können und ob das über haupt okay ist

                      die Anzahlung haben wir ja auch schon im November gemacht

                      wenn man sich auf eine 5 % Erhöhung einigen könnte, wären meine Eltern ja mehr als zufrieden

                      Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum !!!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • juanitoJ Offline
                        juanitoJ Offline
                        juanito
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        carstenW. wrote:
                        @Elke-Maria
                        aber bei einer Umbuchung auf einen anderen Reiseanbieter ist die Anzahlung des vorherigen Reiseveranstalters doch weg. Dürfte auch nicht unerheblich sein.
                        LG

                        carsten, erst lesen 😄

                        Selbstverständlich haben sie die Möglichkeit, die Reise aufgrund dieser Information kostenlos zu stornieren

                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • carstenW.C Offline
                          carstenW.C Offline
                          carstenW.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @juanito
                          erst lesen???? Dem bin ich mächtig.
                          Das weiß ich doch nicht, ob das so einfach geht aus solchen Gründen. Aber danke für Deine Antwort, dann weiß ich nun bescheid.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • sanni_schneckeS Offline
                            sanni_schneckeS Offline
                            sanni_schnecke
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hi Carsten,

                            das steht in dem Schreiben, welches ich abgetippt hab, aber wie schon gesagt, wir wollen ja gar nicht stornieren.

                            Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum !!!!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • panguitchP Offline
                              panguitchP Offline
                              panguitch
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für deine Unterstützung Juanito, da muß ich nichts mehr sagen.

                              Ich hoffe, sanni schnecke, das es für Euch gut ausgeht!

                              Schöne Reise!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Erika1E Offline
                                Erika1E Offline
                                Erika1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                So schwer ist die Frage nicht zu beantworten: der Reiseveranstalter kann seine Willenserklärung (=Vertrag) anfechten. Genau das beinhaltet das Schreiben.

                                S. hierzu § 119 BGB Abs. 1

                                Zitat
                                "BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
                                (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
                                (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."

                                Vielleicht passt hier auch § 120 (hinsichtlich des Vermittlers)

                                Zitat
                                "BGB § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
                                Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittelung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung."

                                In diesem Fall geht
                                a) zurücktreten, kostenfrei natürlich
                                b) akzeptieren
                                c) sich auf einen Rechtsstreit einlassen...

                                der die Urlaubsvorfreude sicherlich ernorm erhöht.

                                Fazit:
                                Sucht was anderes, wenn Ihr den neuen Preis nicht akzeptieren wollt. Wobei allerdings Fristen einzuhalten sind, um vom kostenfreien Rücktritt Gebrauch zu machen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  carstenW. wrote:
                                  Dem bin ich mächtig.

                                  "Dessen bin ich mächtig"
                                  nichts für ungut ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sanni_schneckeS Offline
                                    sanni_schneckeS Offline
                                    sanni_schnecke
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    na das hört sich ja alles nicht so toll an, aber wenn die das nun schon machen dürfen, was ist denn dann mit den 5 % von denen Peter gesprochen hat, das wäre ja dann noch okay

                                    hat da noch jemand einen Tipp

                                    LG
                                    Sandra

                                    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum !!!!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Sanni Schnecke..

                                      Würde mal fragen, warum die jetzt erst schreiben, wenn ihr im November schon die Anzahlung gemacht habt...

                                      Das müsste denen doch schon früher aufgefallen sen...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • BulgarienfanB Offline
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                                        Bulgarienfan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Sanni

                                        Ich bleibe dabei: auf mosaik warten. Das ist hier schwieriger, als Erika meint. Natürlich kann der Veranstalter einen Fehler korrigieren, aber nicht zeitlich unbegrenzt. Aber die Details kennt mosaik am besten. Schick ihm doch ne PN.

                                        Die fünf Prozent, von denen mosaik gesprochen hat, betreffen einen anderen Fall, nämlich eine Preiserhöhung wegen gestiegener Treibstoffpreise. Hier geht es aber um einen angeblichen Irrtum. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

                                        Gruß

                                        Manfred

                                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo,

                                          bei der erfolgten Fehlerkorrektur sehe ich auch das Problem im zeitlichen Ablauf. Es kann nach meiner Meinung nicht rechtens sein, wenn man fünf Monate nach Buchung den Preis erhöht.

                                          Ich würde hier dem Veranstalter mit Kündigung und gleichzeitig Klage wegen entgangenen Urlaubs drohen, da man zum jetzigen Zeitpunkt sicher diese, oder eine ähnliche Reise nicht mehr um den selben Preis bekommt.

                                          Einschreiben mit Rückschein. Auf Erfüllung des Vertrages bestehen und ansonsten, hier wirklich zum Anwalt. Vor allem auch, weil es für den Kunden sicher nicht ersichtlich sein kann, daß hier ein Fehler vorliegt und weil die Zeit bis zur Änderung einfach deutlich zu lange ist. Schließlich wurden sicher auch schon Urlaube eingereicht und die Planung ist sicher auch schon etwas weiter.

                                          Wichtig wäre eigentlich auch noch zu wissen, wie lange es noch bis zum Abflug ist.

                                          Gruß

                                          Berthold

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