Serviceleistungen im Hotel, die nicht vom Veranstalter genannt werden
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Guten Abend,
ich versuche, meine Frage so gut es geht zu formulieren, auch wenn es nicht ganz einfach ist.
Ich habe vorhin die webside des Hotels angesehen, in das ich in gut 2 Wochen reisen werde. Dort werden natürlich auch die einzelnen Serviceleistungen genannt, die im Hotel angeboten werden. Eine davon lautet " Einmal in der Woche kostenloser Wäschereiservice ".
In der Hotelbeschreibung des Reisveranstalters, bei dem ich die Reise gebucht habe, ist aber nichts davon zu lesen.
Habe ich nun Anspruch auf diese Leistung oder nicht?
Ich finde, solch ein Service ist doch ein grosser Vorteil für den Hotelgast, weil er dann nicht so viel Kleidung in den Koffer packen müsste, was auch hilft, Übergepäck zu vermeiden.
Ich sehe euren Beiträgen mit Spannung entgegen.
Eine schönen Abend euch allen,
Florian
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Hallo Florian,
einen Anspruch darauf hast du nicht, da den Vertrag mit dem Veranstalter schließt und dessen Ausschreibung (Katalog) Grundlage des Reisevertrags ist.
Wie es das Hote letztendlich handhabt ist eine andere Frage, aber Anrecht darauf besteht nicht.
Gute Reise und Gruß
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Doch, es ist einfach:
für Dein Hotel gilt die Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters, bei dem Du gebucht hast.
Leistungen können sich von Veranstalter zu Veranstalter unterscheiden und auch, wenn man das Hotel direkt gebucht hat.
Kurz:
Nein, Du hast keinen Anspruch auf die Leistung "kostenloser Wäscheservice", da dies nicht dezidiert in der Leistungsbeschreibung Deines Veranstalters aufgeführt ist.
Aus diesen unterschiedlichen Leistungen resultieren unterschiedliche Preise. Deshalb ist A teurer als B, deshalb bietet das Hotel bei Direktbuchung völlig andere Preise, u.a. deshalb, weil es nur max. drei Saisonzeiten gibt - Veranstalter haben weitaus mehr unterschiedliche Saison-Preise.
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Ich möchte hier mal aufklären wie es im türkischen Reisegesetz wäre: Auch in der Türkei gibt es, wie die 'Frankfurter Tabelle', die 'Kütahya Cizelgesi'. Hieraus geht hervor das die aufgeführten Leistungen vom Veranstalter wie auch des Hotels gültig sind. Wenn auf der Homepage des Hotels dieser Service aufgeführt ist gilt dies für jeden Gast der im Hotel übernachtet, egal ob als Pauschal oder Walk-in Gast. Wie gesagt dieses ist das türkische Reisegesetz.
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Türkische Reisegesetz mag schön und gut sein, aber es gelten jene gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Konsument die Reise gebucht hat: in Deutschland --> deutsche Gesetzgebung.
Daher folgerichtig, nur was der Veranstalter, den man gebucht hat, beschreibt und verspricht, muss dieser einhalten.
Theoretisch könnte es doch sein, dass der deutsche Veranstalter einen besseren Preis bekommen hat, weil er auf das - gratis - Wäscheservice verzichtet hat, oder?
meint
Peter -
Also bei diesem "Problemchen" muss ich echt schmunzeln. Über die Ernsthaftigkeit wie damit umgegangen wird. Ich stelle mir das mal in der Praxis vor:
man gibt seinen Wäschebeutel ab und wird gefragt, zeig mal deinen voucher, mit welchem Reiseveranstalter bis du gekommen ?
Aber auch die Hinweise auf die anscheinend so immens wichtige vollständige Hotelbeschreibung, na ja, ok ! Ob Halb- oder Vollpension, Balkon oder Terrasse, Meerblick oder nicht, ja sicher ! Aber Wäscheservice nur für "Premiumbucher" ?
Es lebe der deutsche Grundsatz: es ist alle verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist !
Im Mittelmeerraum sehen die Völker das Gott sei Dank ganz anders. Mein Vorschlag: Wäsche abgeben, waschen lassen, zurückbekommen und dann später hier berichten.
Gruss Gabriela
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Hallo,
also ich muß mich doch sehr über Gabriela wundern. Gerade lese ich in einem anderen Thread, wie böse doch die Reisebüros wieder sind. Im nächsten, wie kundenfeindlich doch die AGB's der Veranstalter wären und hier steht geschrieben, daß es doch eigentlich egal ist, was in den katalogen steht.
Zumindest eine klare Linie kann Dir keiner unterstellen.
Es gilt die Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters. Und wenn dem Kunden der eine, oder andere Punkt wichtig ist, dann macht es durchaus Sinn eventuell etwas mehr auszugeben und bei einem anderen Veranstalter zu buchen. Eine Wertung steht hier keinem zu.
Somit habe ich zwar höchstwahrscheinlich keine andere Reise, denn meist werden die Leistungen vor Ort identisch sein. Jedoch habe ich halt beim einen Vernstalter die Möglichkeit fehelndes wieder einzufordern, bzw. eine Erstattung für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten.
Das Ganze ist Reiserecht "pro Kunde" und wird von unserem obersten Reisebüro- und Resieveranstalterkritiker als "Problemchen" abgetan.
Da versteh' noch einer die Welt!
Gruß
Berthold
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Ja, liebe Gabriela, alles gibt es: z. B. wird man in manchen südlichen Ländern gefragt, zu welcher Reisegruppe man gehört, wenn man frühstücken geht. Weil nämlich Gruppe A de luxe gebucht, und Gruppe B normal... da gibt es dann zwei Frühstücksräume - wann ich das zum letzten Mal persönlich miterlebt habe? 2007 im Sommer ...
Da gibt es doch glatt Hotels, die haben beispielsweise all inclusive und Halbpension ...
Man muss dabei übrigens nicht den Voucher vorweisen, sondern das rote, grüne oder gelbe Armbändchen oder eine Plastikkarte...
Dein Vorschlag - waschen lassen usw. - ist schon ok. Aber die betroffene Person sollte nachher bitte nicht lamentieren, wenn sie z. B. dafür extra zu bezahlen hatte. Wenn sie nicht extra zu bezahlen hatte, dann ist es eben entweder doch für alle inklusive oder es ist eben Sache des Hotels, es zu kontrollieren.
Aber sei beruhigt, liebe Gabriela, gerade die Türken verstehen ihr Geschäft. Wenn da etwas zu bezahlen wäre, dann verlangen die es auch!
Meint
Peter -
@ mosaik:
Hallo Peter, 100% pro, wenn die Urlauberin was bezahlen müsste darf sie nicht meckern. Ich bezweifel aber nach wie vor, das es dazu kommen würde. Oder hast du in deinem Erfahrungsschatz einen Streitfall vor Gericht, die dieses ( o.ä.) beinhaltete ? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, aber nichts ist unmöglich.
Was denkbare Unterschiede bezgl. RV oder Reisegruppen angeht, stimme ich dir nur bedingt zu. Reisegruppen ( denkbar auch RV mit einem event o.ä. ) haben natürlich Platz- und Zeitansprüche, was die Frequentierung von Restaurants, Sportmöglichkeiten, Freizeitangebote etc. angeht.
In rund 40 Türkeiurlauben habe ich nur wenig Erfahrungen gesammelt in Bezug auf Armbänder, hatte ich nur einmal. Was Halb- bz. Vollpension angeht erinnere ich mich, das man mittags vor Betreten des Speisesaals den Zimmerausweis ( oder von mir aus auch ein Plastikkärtchen ) zeigen musste, der den Zutritt erlaubte. Ich habe aber nie gesehen, das innerhalb eines Anlage unterschiedliche Farbbänder zu sehen waren, also eine klare Definition einer Klassengesellschaft. Oder eine dritte Farbe, die womöglich nicht berechtigt war, Getränke zu konsumieren.
Ich glaube, das Armband soll nur den Zutritt zur Anlage ( oder des Hotels ) legitimieren.
Was die Geschäftstüchtigkeit der Türken angeht, habe ich sie nur ausserhalb der Hotels oder von den Subunternehmern in den Hotels kennengelernt. Die Serviceleistungen der Hotels waren davon nicht berührt.
Gruss Gabriela
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@gabriela maier
Ob du 10/20 oder 30 mal in der TR ist nicht relevant. Es gibt weitere etwa 200 Länder auf der Welt und dort gibt es in einigen Ländern sehr wohl, diverse Unterschiede in den Hotels vs Reiseveranstalter.
Das hier behandelte "Wäsche" Beispiel ist sicherlich in der Handhabung insgesamt Peanuts.
Gruß
Hans
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@ UteEberhard:
hmm, ich weiss nicht wie ich deinen Beitrag einordnen sollst. Kleine Hilfestellung: es war meinerseits eine Antwort auf den Beitrag von Peter ( mosaik ). Kannst ja noch mal nachlesen, aber wir haben immer nur von der Türkei gesprochen ( wie übrigens hier im ganzen thread ) und nicht weltweit.
Verstehe dich leider nicht, aber trotzdem
Gruss Gabriela
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@gabriela meier
Falsch !
Weder die Headline, noch Schnuckelhase, noch @mosaik reduziert das Thema auf die Türkei.
Ich gebe dir mal ein Beispiel aus Business-Hotels in Fernost.
Standard-Übernachtung = Continentales Frühstück
Superior-Übernachtung = Frühstücksbuffet
Superior Plus-Übernachtung = wie Superior, jedoch mit Barbesuch/Nachtclub (kostet sonst Eintritt)Wird von Veranstaltern unterschiedlich angeboten, also Vorsicht.
Beispiel ein TUI (Konzern) Hotel Ägypten:
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Variante 1 = all inclusive
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Variante 2 = all inclusive + weitere Zusatzleistungen (Bademantel, kostenlose Wäscherei, Essen mit dem Management).
Und unterschiedliche Armbänder in verschiedenen all inclusive Hotels gibt es ebenfalls. Finde ich persönlich schlimm, gibt es aber.
Der Gast kann buchen, all inclusive oder Ultra all inclusive usw. Siehe dazu auch den Beitrag von @MaxilindeWeiteres Beispiel. Ein Hotel Hotel bietet Halbpension und all inclusive an.
Der Halbpension-Gast muß genau so wie der All inclusive Gast alle Getränke quittieren. Der Halbpension-Gast findet die Getränke auf seiner Hotelrechnung, der All inclusive Gast nicht. Auch dieses System würde mir nicht gefallen, aber darum geht es nicht. Es gibt eben solche Systeme !Es gibt weltweit zahlreiche weitere, kreative Beispiele. Leider bist in diesem Bereich nicht ausreichend informiert. Helfe aber gerne weiter.
Gruß
Hans
ps Wie du meine Beiträge einordnen sollst, weißt du nicht ? Mußt du schon selber machen, kann ich dir nicht helfen.

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