Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten Kette
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Folgender Sachverhalt:
Wir haben im November für zwei Wochen das Iberostar Djerba Beach gebucht, davon ausgehend, dass es sich, wie im Vorjahr auch, um ein Hotel der Iberostar-Kette handelt, die wir vorzugsweise buchen, weil wir damit immer beste Erfahrungen gemacht haben.
Im Tunesien-Forum steht jetzt, dass es sich ab 01.10.2009, nicht mehr um ein Iberostar-Hotel handelt, da es zwischen dem Besitzer und der Iberostar-Kette Differenzen wegen der Finanzierung durchzuführender Renovierungsarbeiten gibt.
Frage:
Wird von seiten des Reiseveranstalters der Vertrag noch mit allen zugesicherten Eigenschaften des Hotels erfüllt, wenn das gebuchte Hotel, zum Reisezeitpunkt, nicht mehr einer Hotelkette angehört, zu der es zum Buchungszeitraum noch gehörte ?
Im Winter-Katalog ist das Hotel noch als Iberostar Hotel aufgeführt.Schließlich wurde ein Iberostar und kein No-Name-Hotel gebucht und dies war für uns ein erhebliches Entscheidungskriterium für dieses Hotel.
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So nach meinem reinen Bauchgefühl...
ihr habt nicht eine bestimmte Hotelkette gebucht sondern ein vertraglich zugesichertes Leistungsspektrum. Solange dieses Spektrum erfüllt wird könnt ihr, denke ich, wenig machen. Sollten hier Differenzen auftreten habt ihr die Möglichkeit der Reklamation.
Allerdings ein anderer Gedamke...
wenn ich bei einem Versandhaus ein Markenteil (Lacoste, Chanel, Camel etc.) bestelle erwarte ich ja auch das ich das bestellte Markenteil erhalte und nicht nur ein No Name Teil "gleicher" Qualität und Aufmachung.
MfG Rainer
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Du buchst ein Hotel, dass deinen Ansprüchen entspricht. Ob der Name danach wechselt ist so was von nebensächlich. Wichtig ist nur, dass alle versprochenen Einrichtungen wie Restaurants, Zimmerausstattung etc erhalten bleibt. Meistens verbleibt ja auch das Personal und das Management wie gehabt im Hotel. Wenn das Frankfurter Arabella Sheraton plötzlich Grand Westin heisst, was solls - es steht immer noch am selben Ort und das Personal hat nur die Uniformen gewechselt. Mit der Hotelkette stehen meistens nur sehr wenige Dinge in direkter Verbindung. Ob die Schokolade auf dem Kopfkissen diesen oder jenen Aufdruck hat, ist doch egal.
Vergleiche mit Handtaschen oder sonstigen Markenartikeln ist fehl am Platz.
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Kein gutes Beispiel, Sheraton und Westin gehören zum gleichen Laden = Starwood.
Zudem dann Westin absolut nicht als Nachteil gesehen werden muss
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Vielleicht nicht optimales Beispiel, aber auch hier gibts Unterschiede zwischen den Zweigen von Starwood. Aber es ist doch einfach mal so, dass es nicht unbedingt schlechter sein muss, wenn ein Namenswechsel stattfindet. Das Vier Jahreszeiten in Hamburg heisst ja auch plötzlich Fairmont und das SAS Radisson firmiert neu unter Radisson BLU.
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Klar nicht optimal, Westin ist bei Starwood höher positioniert als Sheraton, wie schon geschrieben.
Radisson BLU ist eine pure Umbennung von ehemals Radisson SAS.
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Erstmal ein Danke für Eure bisherigen Antworten.
Hier wird aber nicht ein Iberostar in ein z. B. RIU- oder Melia- Hotel umbenannt, sondern in ein NO-Name-Hotel.
Die Zugehörigkeit zu dieser Kette beinhaltet in der Regel einen gewissen Qualitätsstandart, der sich meist auch im Preis niederschlägt.
Ich gebe Euch schon recht, dass ich den Anspruch auf bestimmte zugesicherte Eigenschaften des Hotels gebucht habe, und wenn diese erfüllt sind, der Vertrag wahrscheinlich auch erfüllt ist, aber ich habe nun mal klar ein Iberostar- und kein 0815-Hotel gebucht und dies auch ganz bewußt.
Ich finde es nur äußerst interessant, dass NEC weder seinen Reisebüros, noch seinen Kunden, eine Mitteilung darüber schickt und darüber hinaus, das Hotel laut Katalog, immer noch als Iberostar verkauft, bzw. über die Reisebüros und das Internet verkaufen lässt. -
Eine vom Reiseveranstalter versprochene Leistung muss er einhalten.
Eine Hotelkettenbezeichnung ist ein für Kunden wahrnehmbares Leistungszeichen.
Eine wie auch immer Umbenennung eines Hotels kann daher auch eine Leistungsänderung nach sich ziehen.Meist sind alle Hotels, die unter einem Kettennamen betrieben werden, im Franchise-System betrieben. Das heißt, der Besitzer ist immer der Grieche, Spaniern, Türke oder sonst wer. Nur die Bedingungen, unter denen er es betreiben muss ändern sich. Eine der Bedingungen sind natürlich auch handfester Art: Franchise-Geldbeiträge.
Daher könnte ein Hotellier sich sagen: den Standard von der Kette X habe ich eh (jetzt...). Wozu noch den teueren Namen bezahlen? Und kündigt den Vertrag.
Es könnte aber auch eine Hotelkette prüfen und feststellen, dass Hotel X nicht mehr ihren Mindeststandards entspricht und den Vertrag kündigen.
Aus all diesen Überlegungen meine ich, dass eine Namensänderung eines Hotels im Angebot eines Reiseveranstalters dieser, nämlich der Reiseveranstalter zu verantworten hat und es sich daher um eine einseitige Leistungsänderung handelt. Diese muss ein Kunde nicht hinnehmen, da sie meines Erachtens eine doch maßgebliche Leistungsänderung darstellt. Somit hat der Reiseveranstalter für einen gleich- oder höherwertigen Ersatz zu sorgen und kann sogar unter Umständen Schadenersatz pflichtig werden.
Höherwertiger Ersatz: Differenz der Hotels muss Kunde aber selbst bezahlten, sofern die Änderung vor Abreise erfolgte.
Schadenersatzpflicht könnte aber eintreten, wenn aus bestimmten Gründen (z. B. Weihnachtszeit, Osterzeit) und der späten Änderungsnachricht keine passenden Alternativen mehr vorhanden sind und man gezwungen wäre, teurer zu buchen. Aber diese Sache ist bitte nicht so einfach, wie ich sie hier mit drei Zeilen schreibe! Daher Vorsicht bei Anwendung!
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Auf Deine Antwort habe ich die ganze Zeit schon gewartet, weil ich weiß, dass da etwas Fundiertes kommt.
Noch eine Frage hierzu: Was wäre ein gleich- oder höherwertiger Ersatz zu einem 4-Sterne-Iberostar-Hotel in Tunesien ? Käme auch eine andere Destination in Frage, z. B. ein 4-Sterne-Iberostar in einem anderen Land ? Was wäre dann mit Mehrkosten für das Hotel, bzw., für den eventuell teureren Flug ?
Oder in welchem Rahmen bewegt sich der gleichwertige Ersatz ? Richtet sich das ausschließlich nach dem Preis ?
Ich muß schließlich alle Punkte abwägen können, bevor ich eine Entscheidung treffe. -
Gleich- oder höherwertig bedeuten:
- im selben Urlaubsgebiet (z. B. Südtürkei: von Alanya über Side - Belek - Antalaya - Kemer bis Tekirova)
- in derselben Hotelkategorie oder höher
- mit den selben Merkmalen, die im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden waren (ruhige Lage oder "nahe zum Ortszentrum", das kleine familiär geführte Hotel kann nicht gegen ein 600-Betten-Hotel getauscht werden usw.)
- An- und Rückreise müssen im vergleichbaren Komfort sein!
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Jetzt hat mich der Günter - danke - hintenrum angstessen [angestoßen], dass meine Aussage, viele Hotelketten wären (nur) in Franchise-Systemen, net ganz richtig ist... Ja, ja, da hat er schon recht: da gibt es noch die Managementverträge, simple Pachtverträge, ja sogar Hotelketten im eigenen Besitz gibt es. Ich wollte lediglich Franchise als Synonym für die vielen Möglichkeiten stellen, um nicht Unerfahrene (noch mehr) zu verwirren,
erklärt gerne
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mosaik wrote:
Gleich- oder höherwertig bedeuten:- im selben Urlaubsgebiet (z. B. Südtürkei: von Alanya über Side - Belek - Antalaya - Kemer bis Tekirova)
- in derselben Hotelkategorie oder höher
- mit den selben Merkmalen, die im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden waren (ruhige Lage oder "nahe zum Ortszentrum", das kleine familiär geführte Hotel kann nicht gegen ein 600-Betten-Hotel getauscht werden usw.)
- An- und Rückreise müssen im vergleichbaren Komfort sein!
Na, dann sind ja auf Djerba die Alternativen zum gebuchten Hotel so gut wie nicht vorhanden.
Da gibt es , zumindest im NEC/TC - Programm, eher nur minderwertige Ersatzmöglichkeiten.D. h. wohl dann, NEC erfüllt einen vertraglich festgelegten Leistungsbestandteil (Hotel der Iberostargruppe) nicht, kann aber mangels anderer Möglichkeiten, nicht dafür zur Verantwortung gerufen werden ?
Oder käme hier auch ein gleich- oder höherwertiges (Iberostar-)Hotel auf dem tunesischen Festland in Betracht ?
Oder gar eines anderen Veranstalters ? Oder nur von NEC und zumindest noch TC ? -
ich muss dir hier widersprechen. Niemand muss ein angeblich "gleichwertiges" Quartier akzeptieren. In der hier zur Diskussion gestellten Problematik muss ganz klar und eindeutig darauf hingewiesen werden, das eine Hotel-Kette -oder Club-Kette wie z.B. Robinon, Aldiana, Magic Life u.a.- ein ausgewiesenes Qualitätskriterium ist. Warum ? Ganz einfach, da sprechen wir von Markengarantie !!
Wenn das sich ändert, ist der geschlossene Reisevertag nicht mehr gültig. Wie man da raus kommt, ist Faust 2. Teil !!
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
@mosaik:ich muss dir hier widersprechen. Niemand muss ein angeblich "gleichwertiges" Quartier akzeptieren. In der hier zur Diskussion gestellten Problematik muss ganz klar und eindeutig darauf hingewiesen werden, das eine Hotel-Kette -oder Club-Kette wie z.B. Robinon, Aldiana, Magic Life u.a.- ein ausgewiesenes Qualitätskriterium ist. Warum ? Ganz einfach, da sprechen wir von Markengarantie !!
Wenn das sich ändert, ist der geschlossene Reisevertag nicht mehr gültig. Wie man da raus kommt, ist Faust 2. Teil !!
Gruss Gabriela
Du hast nicht aufmerksam genug meine Beiträge gelesen
.In meinem ersten Beitrag sprach ich, so meine ich, deutlich davon, dassdas Ändern eines Hotelnamens (= Kettenwegfall oder -änderung) in meinenAugen einen wesentlichen Reisemangel darstellt.In meinem anderen Beitrag schrieb ich dann davon, was der Reiseveranstalter in so einem Fall tun muss. Und in diesem Zusammenhang erklärte ich, was man unter "höherwertig" versteht.
So, natürlich kann man jede Alternative mit dem Hinweis: "...ist kein ...-Ketten-Hotel..." ablehnen. Aber würde ein Veranstalter anstelle eines Club Aldiana einen Club Robinson oder in diesem Sinn, kann ein Kunde zwar ablehnen, aber er verliert dadurch u.U. weitergehende Ansprüche. Man kann nicht einfach sagen: ich will den Aldiana-Standard - der einem auch in der Hotelkette X geboten werden würde, aber unter anderem Namen. Das wäre gleichwertig. Anders läge es bei der Ablehnung durch die Begründung, man mache seit X Jahren im Club Y Urlaub und hätte schon die Stammkundenkarte. Nun würde man um diesen Bonus sterben. Oder: der Club Robinson hat deutlich mehr und andere Sportarten als der Club Aldiana und ich bin im örtlichen Sportverein der Mister-1000-Sportarten (man muss nämlich beim Fehlen von Leistungen sehr wohl im Fall des Falles einen Nachweis bringen, dass man diese oder jene Sportart tatsächlich ausübt! Gell!
.Dem Wort Markengarantie stimme ich dir natürlich zu, wenn die Marke mit etwas Besonderem, sich Unterscheidendem von anderen Marken wirbt.
Ich möchte also klargestellt haben, dass niemand alles nehmen muss, sein Verhalten aber u. U. nicht erwünschte Folgen oder eben nicht-Folgen haben könnte. Alles klar

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Soweit habe ich das ja jetzt auch verstanden.
Nur beantwortet Euer Zwiegespräch nicht meine noch offenen Fragen, die ich oben noch hatte.
Es wäre gut, wenn ich darauf auch noch einige Antworten hätte, bevor ich mich eventuell mit NEC unterhalte, da die ja anscheinend nicht gewillt sind, von sich aus auf mich zuzukommen.
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Auch wir haben für November das Iberostar Djerba Beach gebucht. Ich gehe aber davon aus, dass wir, wenn irgendetwas nicht in Ordnung ist, das vor Ort klären können. Werde aber auch mal die Kritiken verfolgen, wenn die ersten Oktober-Reisenden zurück sind. Falls die Mängel zu gravierend sind, würde ich mich auch vorher noch an NEC wenden, obwohl ja jetzt nicht mehr viel Zeit ist, noch was zu unternehmen. Ich denke, wenn man so kurzfristig umbuchen würde, hat man nicht viel Möglichkeiten. Außerdem stimmt es - die Alternativen beim Veranstalter sind nicht sehr vielversprechend. Und aufs Festland möchten wir auch nicht, es sollte schon Djerba sein.
Ich meine aber auch, das Hotel auch, bevor es zur Iberostar-Gruppe gehört, schon recht gut war, jedenfalls haben das Stammgäste von dort erzählt.
Freue mich auf jeden Fall trotzdem auf den Urlaub.
Gruß, Barbara -
Du hast im Grunde ja absolut Recht, auf dem Festland ist es vom Wetter im November auch nicht mehr ganz so warm, da dort die Urlaubsorte (bis auf die Oase Zarzis), doch um einiges nördlicher liegen.
Und auf Djerba sind die Alternativen der TC-Gruppe nicht der Renner.
Weißt Du denn, seit wann das Hotel zur Iberostar-Kette gehört ?
Die Umstellung ist laut Iberostar selbst übrigens erst zum 01. November, nicht zum 01. Oktober, wegen der Beurteilungen meine ich jetzt.
Ich habe im letzten Jahr auch viele Stammgäste kennengelernt, die teilweise schon mehr als 20 Mal im Djerba Beach waren.
Wann seit Ihr denn genau da ? -
hugoonline wrote:
mosaik wrote:
Gleich- oder höherwertig bedeuten:- im selben Urlaubsgebiet (z. B. Südtürkei: von Alanya über Side - Belek - Antalaya - Kemer bis Tekirova)
- in derselben Hotelkategorie oder höher
- mit den selben Merkmalen, die im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden waren (ruhige Lage oder "nahe zum Ortszentrum", das kleine familiär geführte Hotel kann nicht gegen ein 600-Betten-Hotel getauscht werden usw.)
- An- und Rückreise müssen im vergleichbaren Komfort sein!
Na, dann sind ja auf Djerba die Alternativen zum gebuchten Hotel so gut wie nicht vorhanden.
Da gibt es , zumindest im NEC/TC - Programm, eher nur minderwertige Ersatzmöglichkeiten.D. h. wohl dann, NEC erfüllt einen vertraglich festgelegten Leistungsbestandteil (Hotel der Iberostargruppe) nicht, kann aber mangels anderer Möglichkeiten, nicht dafür zur Verantwortung gerufen werden ?
Oder käme hier auch ein gleich- oder höherwertiges (Iberostar-)Hotel auf dem tunesischen Festland in Betracht ?
Oder gar eines anderen Veranstalters ? Oder nur von NEC und zumindest noch TC ?
Zweiter Absatz - nein, nein, wenn NEC eine vertragliche Leistung nicht erfüllen kann, wird er u. U. Schadenersatz pflichtig. Ich gehe aber davon aus, dass NEC versuchen wird, Absatz drei anzubieten: ein Hotel aus der Kette am Festland.Ein Veranstalter muss grundsätzlich nur Alternativen aus dem oder den eigenen Katalog(en) anbieten. Eben da fängt dann die Schadenersatzpflicht an. Kann er es nicht, der Kunde muss auf einen anderen Veranstalter ausweichen, um eine Alternative derselben Kette im selben Zielgebiet, oder eben am Festland, buchen zu können, muss der Veranstalter die Mehrkosten dafür erstatten.
In meinem Hinterkopf habe ich sogar gespeichert, dass im Falle einer einseitigen Vertragsänderung von seiten des Veranstalters dieser "Stornogebühren" an den Kunden in jener Höhe zu zahlen hat, wie der Kunde zum selben Zeitpunkt an den Veranstalter zu bezahlen hätte (allerdings: dieser Punkt ist von mir im Moment nicht überprüft und daher mit Vorbehalt!).
Leider ist es aber in der Praxis so, dass bzgl. Schadenersatz sich jeder Veranstalter klagen lässt.
Vorgang in deinem Fall: NEC mitteilen, dass nur ein gleichwertiges IBEROTEL a) auf Djerba b) als Kompromiss am Festland in ... akzeptiert wird, ansonsten Schadenersatzforderungen vorbehalten der gebuchte Urlaub kostenfrei storniert wird. Bringt nun zwar keinen Vorteil für euch, aber so wäre einmal der Vorgang, wenn man mit der Umbennung des Hotels nicht einverstanden ist.
Bucht NEC nicht um, wäre es in der Tat ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Da eben Schadenersatzforderungen mit ein paar Dingen verknüft sein könnten (wie lange ist es noch zur Reise hin? Ist es eine Hochsaison? Wie schaut es tatsächlich mit vergleichbaren Alternativen in anderen Ländern aus? Zumutbarkeit? usw.)
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Ich danke Dir für Deine guten Auskünfte mosaik,
ich denke wir warten jetzt erstmal bis Anfang nächster Woche ab, was NEC so macht, da man dort ja von Iberostar auf das Problem hingewiesen wurde.
Leider fehlt es wirklich an brauchbaren Alternativen bei der TC-Kette und das es trotz der fehlenden Zugehörigkeit zur Iberostar-Kette nicht unbedingt zu einem Qualitätsverlust beim Hotel kommen muß, sieht man z. B. am Hotel Zephir und Spa in Zarzis, wo es im Oktober 2007 eine fast identische Situation gab. Heute hat das Hotel bessere Bewertungen als damals.Ich werde es zunächst mal so wie Barbara halten und beobachten.