Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reklamationsfristen?
  6. Reklamationsfristen?

Reklamationsfristen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
7 Beiträge 6 Kommentatoren 8.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • sandro-ttS Offline
    sandro-ttS Offline
    sandro-tt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Kann mir einer genau sagen wie diese 4 Wochenreklamationsfrist berechnet wird? Urlaubsende z. B. 8. September2009! Bis wann muss die Reklamation beim Reiseveranstalter schriftlich eingegangen sein. Ach ja im Zeitalter der Mails, gelten diese auch?
    Danke
    sandro-tt

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mogan13M Offline
      mogan13M Offline
      mogan13
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @ sandro-tt

      Wenn das Urlaubsende am 08.09 war am 6.10.
      Die Beschwerden7Reklamationen  sollten 4 Wochen nach Reiseende mit einer Bestätigung des/der Reiseleiter/in beim Veranstalter eingegangen sein, wenn man  ev.  Bildmatrial beifügen kann,noch besser.

      Liebe Grüße Mogan13

      Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • AntoniaWA Offline
        AntoniaWA Offline
        AntoniaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3
        1. Frage:
          Vier Wochen nach dem 08.09. kommt der 06.10.

        2. Frage:
          Meiner Erfahrung nach werden auch Emails angenommen - hängt vielleicht vom VA ab. Wie mogan1 schon schreibt, am besten gleich mit Anhang von Belegen und Photos senden.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • DylanD Offline
          DylanD Offline
          Dylan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Leider erst jetzt gelesen; aber vielleicht hilft es doch noch:

          Wenn das Urlaubende im Laufe 08.09.2009 war, beginnt in diesem Fall die einmonatige Ausschlussfrist ab dem 08.09.2009 um 00:00 Uhr. Die Ausschlussfrist endet dann am 08.10.2009 um 24:00 Uhr.

          Wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich die Ausschlussfrist bis zum nächsten regulären Arbeitstag.

          Bei E-Mail oder Fax sollte man aber darauf achten, dass an dem Tag, an dem die Ausschlussfrist endet, die E-Mail oder das Fax zu den üblichen Geschäftszeiten beim Reiseveranstalter eingeht.

          Sinnvoller ist es jedoch ein Einschreiben mit Rückschein für den Nachweis der fristgerechten Zustellung.

          Eine schriftliche Form der Reklamation ist nicht zwingend erforderlich – jedoch aus Beweisgründen und aus praktischen Gründen sehr sinnvoll. Wenn ein Schriftstück aufgesetzt wurde, sollten alle betroffenen volljährigen Reisemitgliedre jene Reklamation unterschreiben.

          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist auch mein Kenntnisstand: nicht 4 Wochen sondern 1 Monat beträgt die Reklamationsfrist. E-mail bzw. Fax zählen heute als legales Medium, aber es muss ein Absendeprotokoll vorhanden sein. Möglicherweise schliessen Passagen der AGB von Veranstaltern das aber noch aus, dürfte aber -weil veraltet bzw. überholt- im Streitfall angreifbar sein.

            Die sichere Seite trotz allem ist das Einschreiben mit Rückschein, vor allem dann, wenn es sich bei der Reklamation nicht um "peanuts" handelt.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Im -  § 651g Ausschlussfrist; Verjährung - steht:
              I Ansprüche nach den §§651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats

              "Monat" wird allerdings nicht definiert (ob 28, 30 oder 31 Tage), daher neige ich zur Meinung meiner Vorredner: Urlaubsende der 8., Reklamation muss bis zum 7. Mitternacht des Folgenmonats beim Reiseveranstalter eingegangen sein.

              Feinheit: hat man eine längere Reise gemacht, die aus verschiedenen Bausteinen von verschiedenen Veranstaltern bestand, gilt der letzte Tag der jeweilige Leistung als Beginn dieser Frist. Beispiel: Urlaub vom 8.7. bis 7.9., Leistungmängel in der ersten Woche mit Leistungsende z. B. 15.7. --> Ende der Reklamationsfrist 14.8.!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                mosaik wrote:
                Urlaubsende der 8., Reklamation muss bis zum 7. Mitternacht des Folgenmonats beim Reiseveranstalter eingegangen sein.

                Nein, lieber Mosaik. Wenn das Urlaubende (8. Sept.) der Fristanfang sein soll, dann ist das Fristende bei einer Monatsfrist der 8. Okt. um 24:00 Uhr.

                § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                Antworten
                • In einem neuen Thema antworten
                Einloggen
                • Sortiert nach
                • Älteste zuerst
                • Neuste zuerst
                • Meiste Stimmen

                • 1 von 1
                Reiseforum Service
                • RSS-Feed abonnieren
                • Verhaltensregeln im Reiseforum
                • Reiseforum Hilfe
                • Forensuche
                • Aktuelle Themen

                • Inhalte melden
                • Veranstalter AGB
                • Nutzungsbedingungen
                • Datenschutz
                • Privatsphäre-Einstellungen
                • AGB
                • Impressum
                © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                • Erster Beitrag
                  Letzter Beitrag