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TUI Card kündigen, wann?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • natzN Offline
    natzN Offline
    natz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    hab keinen Thead gefunden , von daher hoff ich das es hier ok ist. Wenn nicht dann bitte verschieben.

    Und zwar haben wir die TUI Card die wir kündigen wollen. 6 Wochen vorher muß ja die Kündigung eingereicht werden. Auf der Karte steht 12/10.
    Muß die Kündigung auf den 31.12. oder auf den 30.11/01.12. erfolgen!

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...die Kündigung muß spätestens zum 19.11. erfolgen, da die Karte bie Ende12/10 gilt... 😉

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      • RavesplashR Offline
        RavesplashR Offline
        Ravesplash
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Schreibe doch einfach. Hiermit kündige ich meine ... fristgerecht zum nächst möglichen Termin. Bitte schicken Sie mir eine Kündigungsbestätigung...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          wie ravesplash schon schrieb:
          zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen.
          so verhindert man, dass die kdg. abgelehnt wird und man erneut kündigen muß.
           
          am besten per einschreiben mit rückschein verschicken, so hat man einen beleg.
           
          am besten sofort kündigen, damit man evtl. fristen wirklich einhält.
           
          das genaue datum des endes bekommt man dann schriftlich mitgeteilt.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Zoni69Z Offline
            Zoni69Z Offline
            Zoni69
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Genau, jetzt schon kündigen. Allerdings kein Einschreiben, einfacher Brief. Das spart Geld und funktioniert in den meisten Fällen. Solltest Du bis Oktober aber noch keine Bestätigung haben, dann sollte es doch ein Einschreiben mit Rückschein sein.
             
            So mache ich es jedenfalls und ausser bei einem Mobilfunkanbieter hatte ich immer Erfolg mit der ersten "normalen" Kündigung.
            P.S. Über die Geschichte mit dem Mobilfunkanbieter könnte ich ein Buch schreiben...
             
            Gruß Zoni69

            Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust, mit Idioten zu diskutieren.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              nein, zoni.
              das spart kein geld.
              das ist geld an der falschen stelle gespart. ganz einfach.
              man hat per einschreiben einen beleg.
              sollte der angeschriebene nicht innehralb von 14 tagen reagieren, gilt die kündigung als angenommen.
              dafür hat man dann einen beleg.
               
              danach evtl. nochmal zu erinnern, kostet doch wieder porto.
              macht doch keinen sinn.
              dann lieber einmal und dann richtig.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Dirk-1708D Offline
                Dirk-1708D Offline
                Dirk-1708
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Einschreiben mir Rückschein oder Einwurfeinschreiben sind rechtlich völlig wertlos!

                Telefaxe mit Sendeprotokoll werden von Gerichten anerkannt.

                Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Kannst du das näher erklären?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • natzN Offline
                    natzN Offline
                    natz
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Danke an alle

                    @Dirk-1708 - das wußt ich auch nicht. Also könnte ich auch meine Kündigung per Fax rausschicken und eben den Sendebericht mit dazu ablegen!?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Dirk-1708D Offline
                      Dirk-1708D Offline
                      Dirk-1708
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Gastwirt

                      Ich war früher auch in dem Irrglauben dass Einschreiben rechtlich gesehen als zugestellt gelten. Wie ich selbst aus leidvoller Erfahrung berichten kann ist das leider nicht so.
                      Ich hoffe Du verstehst dass ich hier nicht meine eigene Geschichte zum besten gebe, aber ich hab mal ein wenig gegoogelt und DAS gefunden.
                      Es gibt auch ein Urteil vom BGH welches ich aber auf Anhieb nicht gefunden habe. Wen das interessiert kann ja noch ein bischen googeln.

                      Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • soedergrenS Offline
                        soedergrenS Offline
                        soedergren
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ja, rechtlich gesehen beweist ein Einschreiben nur, dass der Empfänger einen Umschlag mit seiner Adresse darauf bekommen hat. Ein Fax mit Sendebericht (mit Kopie der ersten Sendeseite) wird als sicherer angesehen, am sichersten wäre die Zustellung per GV - aber, das alles wäre dann doch ein bißchen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

                        In der Praxis reicht eine Kündigung per Einschreiben-Rückschein in aller Regel aus, insbesondere bei halbwegs seriösen Firmen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Dirk-1708D Offline
                          Dirk-1708D Offline
                          Dirk-1708
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Dann ist eine Firma die mit T anfängt und mit om aufhört unseriös.... 😉

                          Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • soedergrenS Offline
                            soedergrenS Offline
                            soedergren
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            😉 Na ja, die waren ja auch Dauergast damals bei Wie Bitte??? Mit Telefonfirmen hab ich eh so meine Erfahrungen, na ja...

                            Trotzdem, im allgemeinen reicht's.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • abcde-56789A Offline
                              abcde-56789A Offline
                              abcde-56789
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo
                              Wir haben vor 4 Jahren unsere Tui-Card per Einschreiben gekündigt Da wir im letzten Jahr dann wieder bei Tui unseren Urlaub gebucht haben, haben wir auch wieder eine Tui-Card genommen und diese dann auch wieder per Einschreiben gekündigt.Beide Male ohne Probleme ,Tui hat uns eine Empfangbestätigung geschickt und sich bedankt das wir Kunden waren

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TinelinchenT Offline
                                TinelinchenT Offline
                                Tinelinchen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hola!  Um nochmal die ursprüngliche Frage von Natz aufzugreifen: In den TUI-Card Kartenbedingungen steht unter III.2. Kündigungsrecht des Karteninhabers: Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Der jetzige Termin wäre also zum Ende Juli 2010. Man muss auf keinen Fall das Ende der Gültigkeitsdauer der Karte abwarten. Habe meine Karte selber gekündigt, nach dem ich die Ankündigung einer Gebürenerhöhung erhalten habe. Habe im September zum Ende Oktober 09 gekündigt, und das ging reibungslos!

                                Liebe Grüsse Christine

                                Tinelinchen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • useiU Offline
                                  useiU Offline
                                  usei
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo, 
                                  ich habe meine Tui-Card fristgemäß im Mai zum 30. Juni gekündigt und das mit einem normalen Brief. Am letzten Donnerstag bekam ich die schriftliche Bestätigung - also alles problemlos.
                                  Usei

                                  Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    natz
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    danke an Tinelinchen und usei

                                    Bekommt man dann seinen Anteil am Jahresbeitrag wieder Rückerstattet?
                                    Wäre ja dann fast die hälfte des Betrages.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      usei
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Natz, 
                                      ich hatte meine Karte genau 1 Jahr, sodass keine Anteile übrig sind. 
                                      LG 
                                      Usei

                                      Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen.

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                                        #19

                                        natz wrote:
                                        danke an Tinelinchen und usei

                                        Bekommt man dann seinen Anteil am Jahresbeitrag wieder Rückerstattet?
                                        Wäre ja dann fast die hälfte des Betrages.

                                        Ich habe gerade meine TUI Card gekündigt (normaler Brief) und in dem Antwortschreiben stand schon, dass nach Ablauf des Monats die anteilige Jahresgebühr zurückerstattet wird auf das bekannte Abrechnungskonto.

                                        Fand die Karte eigentlich ganz nett, aber irgendwie buchen wir doch nicht immer nur bei TUI und dann lohnt sich das aus meiner Sicht bei dem Kartenpreis nicht, da nehme ich meine Stammkreditkarte mit Reiserücktritt und bezahle mal für Sitzplatzreservierung oder nehme verfügbare Plätze...

                                        So long

                                        Nenne Dich nicht arm, weil Deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind; wirklich arm ist nur, wer nie geträumt hat... Liebe das Leben... :-)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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