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  • Sky Airlines
    ADEgiA ADEgi

    Grenne wrote:
    Ich habe eigentlich bewusst NICHT über GTI/Alltours gebucht, da mir diese als 'Billig'-Anbieter bekannt waren.. aber dass SchauinslandReisen auch dazugehört??? Jetzt weiss ich es...

    Hallo,

    hier noch ein kleines Veto. Wenn Du sagst, daß Schauinsland ein Billiganbieter ist, nur weil er mit der Sky fliegt, dann sind praktisch alle Veranstalter, die Flüge in die Türkei anbieten Billiganbieter!

    Zum Beleg darf ich mal die Veranstalterpartner der Sky laut deren Homepage zitieren:

    GTI, Thomas Cook, 12 Fly, Alltours, Demed, FTI, ITS, Jahn, L tur, Nazar, Neckermann, Phoenix, Rewe, Tjaereborg und TUI

    Und das sind nur die Deutschen! Hinzu kommen dann noch die ganzen Vertriebsmarken dieser Veranstalter und noch die ganzen virtuellen Veranstalter wie V-Tours, LMX, TSS, u.s.w.

    Die Flüge der Sky sind also sicher kein Kriterium, daß es sich um einen Billigveranstalter handelt.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Sky Airlines
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    bitte nicht falsch verstehen. Das soll keine Kritik an Grenne sein, zumal ich nicht weiß, wie die Reise gebucht wurde.

    Das kann ja auch im Reisebüro gewesen sein. Die Beratung die dann dort erfolgte kann ich nicht nachvollziehen, jedoch schon eher die Tatsache, daß man einen Buchungswilligen Kunden nicht wegschickt. Das können sich die stationären Büros maximal bei Stammkunden erlauben. Ansonsten mußt Du vermutlich lange suchen, bevor Du ein Reisebüro findest, daß Dir sagt, daß es vermutlich noch besser ist, zu warten.

    Umgekehrt wäre es bei einer Online-Buchung natürlich auch wieder ein Beispiel, wo die klassischen Reisebüros Ihre Vorteile haben könnten. Denn online Buchen will von Zeit zu Zeit auch gelernt sein, denn wenn es immer so einfach wäre, bräuchte ja keiner mehr die Reisebüros.

    Zudem ist die Zeitangabe "vor einem Jahr" ja nicht so präzise ist, daß damit nicht auch November, oder Dezember gemeint sein könnte.

    Also nix für Ungut.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Sky Airlines
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Grenne,

    ein paar Sachen dürften hier wohl nicht ganz stimmen.

    1. Wenn Du schon vier Tage als Verlust rechnest, dann mußt Du auch von einer Reisezeit von 15 Tagen ausgehen, sofern Du den ersten und den letzten Tag hinzuzählst.

    2. Gerade mit kleinen Kindern habe ich auch immer Eltern, die große Bedenken bezüglich der Flüge haben. Die Erfahrung danach ist dann bisher immer eine ganz andere gewesen. Der Tenor in der Regel wie folgt: So entspannt sind wir noch nie gelogen, da die Kunder die meiste Zeit geschlafen haben!

    3. Wenn Du vor einem jahr gebucht hast, dann dürfte das Problem nicht das gewesen sein, daß Du keine anderen Flüge mehr bekommen hast, wie Du schreibst, sondern vielmehr, daß Du noch keine anderen Flüge bekommen hast. Denn mit die ersten Kataloge waren im letzten Jahr die von Schauinsland und GTI. Also Deine zitierten. Der Rest kam dann meist erst im Zeitraum von November bis Dezember. Sonderkataloge, für die es ja auch ncoh Flüge geben muß werden ebenfalls später veröffentlicht und der "Meister der Zusatzflüge" Öger Tours, hat sicher ebenfalls nochmals zu einem späteren Zeitpunkt Flüge nachgelegt.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Sky Airlines
    ADEgiA ADEgi

    Lemmhead wrote:
    Werde nächstes mal mehr zahlen dann aber Stressfrei ankommen!!

    Hallo,

    dann schau doch mal im Condor Thread vorbei. Dort haben wir gerade ein Beispiel mit 37 Stunden Verspätung! Oder anders ausgedrückt: Wenn es einen erwischt, dann erwicht es einen halt.

    Ich kann mich an zwei LTU Flüge erinnern. Hinflug vier Stunden Verspätung. Rückflug 10 Stunden Verspätung.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Abflug wurde vom 28.09. auf den 29.09. verschoben - Rückerstattung ??
    ADEgiA ADEgi

    Jag20001 wrote:
    kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie ich so eine Rückerstattungs-Vorderung formulieren kann/sollte ??

    Hallo,

    ich weiß ja, daß ich manchmal gemein bin, aber als erstes würde ich Forderung nicht mit "V" schreiben. 😉

    Dann einfach die Umstände schildern, wie sie sich zugetragen haben. Dann in etwa folgender Satz:

    In anbetracht der geschilderten Vorkommnisse, fordere ich eine Rückzahlung in Höhe von € XX. Dies entspricht in etwa dem Tagessatz.

    Unter Umständen dann noch etwa wie folgt:

    Von der Zusendung eines Gutscheines bitten wir abzusehen, da wir auch in Zukunft bezüglich unserer Urlaubsplanung flexibel sein wollen, sichern Ihnen aber zu, daß wir im Falle einer einvernehmlichen Lösung gerne auch wieder Angebote Ihres Unternehmens wohlwollend prüfen werden.

    So in etwa halt. wichtig ist natürlich auch, daß der Rest des Briefes einigermaßen zum Text passen sollte.

    Den Tagessatz kannst Du über einen Katalog auch dadurch errechnen, daß Du einfach den Wochernpreis der Verlängerung durch sieben teilst. Eventuell sind auch einzelne Verlängerungstage ausgeschrieben.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wann endet eine Pauschalreise
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Dylan,

    hier irrst Du. Denn es gibt eine richterliche Entscheidung, daß die Reise erst als angetreten gilt, wenn man die Bordkarte in der Hand hält. Zumindest bei der Versicherung, die ich verkaufe.

    Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In. Bei einem Vorabend Check-In gilt hier ebenfalls der Erhalt der Bordkarte. Je nachdem kann das vor, oder auch nach dem Verlassen der Haustüre zur Abreise sein. Abhängig davon, ob ich nach einem Vorabend Check-In nach Hause zurückkehre, oder in einem Hotel übernachte.

    Hier geht es aber wirklich um das Ende bezüglich der Reisezeit und nicht bezüglich der Versicherung. Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rabatt im Reisebüro
    ADEgiA ADEgi

    ADEgi wrote:

    nixi25 wrote:
    Solange es geht, werde ich meine Freude daran haben

    Genau so meinte ich das! 😉

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Erfahrungen mit Vtours bzw. HCX Lastminutes
    ADEgiA ADEgi

    Micha963 wrote:
    .... und nicht Gulf Air.
    Der Fluggast hat ja keinen Einfluss darauf mit welch windigen Fluggesellschaften der Reiseveranstalter zusammen arbeitet.

    Hallo,

    also die Gulf Air als "windige Fluggesellschaft" zu bezeichnen, nur weil Sie keine Leistungen erbringt, zu denen sie auch nicht verpflichtet ist, ist schon etwas happig. Ich hoffe doch sehr, daß die Airline Spaß versteht und Du im anderen Fall einen guten Anwalt hast! 😉

    Ansonsten wäre es wirklich interessant zu erfahren, wann denn diese Reise stattgefunden hat.

    Gruß

    Berthold

    Reiseveranstalter

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Hema,

    Problem ist nur, daß Du in der Reisebranche ja keinerlei Monopol hast! Somit gibt es nichts, was aufzulösen wäre und die Alternativen sind doch zur Genüge vorhanden. Sie werden aber halt so wenig gebucht, daß das bisherige System aureichend ist.

    Ich möchte mir aber vor allem, von niemandem Vorschreiben lassen, daß ich jetzt garantierte Flugzeiten haben muß, wenn ich der Meinung bin, daß es ohne diese wesentlich günstiger ist, Urlaub zu machen.

    Wer feste Flugzeiten haben will, der kann diese doch buchen. Ich sehe hier absolut kein Problem! Wenn alle das machen und genügend Nachfrage vorhanden ist, dann werden alle das auch ändern. Angebot und Nachfrage.

    Hier ist also nichts, was man regeln muß, sondern hier darfst Du es dem Markt (also dem Kunden) überlassen, was er buchen möchte. Du machst das ja selbst auch nichts Anderes, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Lieber billig wohin, anstatt feste Flugzeiten. Warum willst Du denn Anderen nicht gönnen, was Du selber tust?

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäck wurde nicht transportiert - Anspruch auf Schadenersatz?
    ADEgiA ADEgi

    Katzenkratzbaum wrote:
    Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.

    Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer),

    Hallo,

    leider ist es so, daß Feuerzeuge jeder Art im Koffer verboten sind. Ich hatte auch schon welche, ohne Beanstandung dabei. Allerdings bei neun Stück und dann noch in Verbindung mit Munition, kann ich mir kaum vorstellen, daß hier irgendwelche Ersatleistungen in Anspruch genommen werden können.

    Entsscheidend sind übrigens im Zweifelsfall die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften. Diese bestimmen, was an Bord darf und was nicht. So wirst Du im Jemen keine Probleme bekommen eine Pistole mit an Bord zu nehmen. Diese wird maximal dann in einen gesonderten Transportbehälter gelegt. Wenn überhaupt....

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    trotzdem bitte nochmals: Welcher Wochentag und welche Strecke.

    Danke

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • zu einem anderen Zielflughafen geflogen als gebucht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Patzecal,

    beschweren würde ich mich schon, rein rechtlich dürftest Du aber nichts zu erwarten haben. Und zwar aus folgenden Gründen.

    Wäre der Flug wie folgt gewesen: AYT - STR - FKB, also mit einer Zwischenlandung in Stuttgart, dann wäre der Reisevertrag vollumfänglich erfüllt worden. Von STR nach FKB rechne ich mit einer reinen Flugzeit von ca. 20 Minuten. Dann die Landung in STR und das Aussteigen der alten bzw. das Einsteigen der neuen Passagiere hinzu. Eventuell noch Catering, oder Tanken und Du kommst auf die gleiche Reisezeit, egal, ob Bus, oder Flieger.

    Somit hat sich die Reisezeit nicht über das normal Maß hinaus verlängert. Einzig beeib die Auswechslung des Transportmittels, wobei das nach meiner Meinung nur eine Relevanz hat, wenn dardurch zeitliche Nahteile, oder solche im Komfort eingetreten sind. Beides kann ich nciht unbedingt hier erkennen.

    Reklamieren würde ich aber trotzdem. Und wenn nur ein kleiner Gutschein herausschaut, dann lohnt es sich schon. Bezüglich der grundsätzlichen Flugzeitenänderung hast Du das hinzunehmen. Erwähnen würde ich es aber trotzdem auf der Rekalamtion. (Tränendrüse!) Schaden wird es sicher nichts.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    hema2812 wrote:
    ...... "und der eigentliche Schuldige ist der Kunde"

    Den Satz habe ich mir gut gemerkt.

    Hallo,

    das sehe ich, daß Du dir diesen Satz gemerkt hast. Was aber im wesentlichen fehlt, ist daß Du ihn auch verstanden hast!

    Denn der Kunde hätte jederzeit die Macht nur noch diese Angebote zu buchen, die Ihm die Flugzeiten garantieren. Das ist problemlos möglich! Er tut es aber nicht, oder nur in verschwindend geringer Zahl. Somit sorgen die Kunden dafür, daß es so bleibt, wie es ist. Also ist der Kunde, der diese Angebote so bucht, wie sie ausgeschriegen sind, schuld daran, daß sich auch nichts ändern wird.

    Auch ich gehöre dazu, denn mir sind Flugzeiten auf meinen Urlaubsreisen sowieso sch...egal! Denn auf die Dauer gelicht sich das sowieso wieder aus.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Erika,

    kannst Du einmal posten welche Strecke und welcher Flugtag (Wochentag) das eigentlich ist, über den wir uns hier unterhalten? Wäre vielleicht auch ganz nett zu wissen.

    Zumindest habe ich diese Info nirgends von Dir gelesen.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gibts in der Türkei auch was anderes als "eng bestuhlt" am Strand?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Mona,

    ich glaube Du gehst hier von falschen Voraussetzungen aus. Nicht überall, wo fest installierte Sonnendächer vorhanden sind, werden die Liegen darunter dicht an dicht gestellt. Ich war jetzt zweimal in entsprechenden Hotels und konnte mich absolut nicht darüber beklagen. Da lag ich auf Mallorca und Ibiza enger neben dem Nachbarn.

    Außerdem haben diese durchgehenden Sonnendächer enorme Vorteile, gegenüber normalen Schirmen. Über die meist größere Fläche hat man wirklich auch komplett Schatten und nicht nur so halb. Denn zwei Liegen im Schatten zu haben mit nur einem Schirm ist schon ein Kunststück für sich.

    Gruß

    Berthold

    Türkei (alt)

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    AntoniaW wrote:
    wunder Wie kann Neckermann günstigerer Flüge haben als die eigene Airline? Das kommt mir nicht nur seltsam vor, dass halte ich für so unglaubwürdig, dass ich solche Spässchen wahrscheinlich gar nicht buchen würde.

    Hallo,

    das kannst Du ruhig glauben, denn das ist sogar öfters der Fall, als umgekehrt! Denn Airline und Veranstalter sind getrennte Firmen, auch wenn diese dann wieder dem gleichen Konzern gehören. Zumindest zum Teil.

    Unterschiede sind, daß wenn ein Ersatz eingesetzt wird, die Condor verpflichtet ist das zu sagen. Der Veranstalter nicht. Der Veranstalter darf auch die Airline wechseln, ohne die Kunden zu informieren. Sollte bei Neckermann auch für einen "nur Flug" ein Sicherungsschein ausgestellt werden (weiß ich momentan nicht), dann wären die Kundengelder insolvenzgesichert. Außerdem hat bei einer Pleite der Condor, der Condor-Reisende einfach Pech gehabt, während der Neckermann Reisende vom Veranstalter befördert werden muß.

    Faktisch wäre bei dieser Buchung der gleiche Flug herausgekommen. Condor hätte halt die Zeiten ändern können. Neckermann die Zeiten und die Fluggesellschaft. Also nicht wirklich ein wichtiger Unterschied.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    und falls Du über ein ordentliches Reiseportal mit einem Billigflugvergleich buchst, dann hast Du den, von fast allen ohnehin benötigten Koffer, schon dabei. Dann passt auch der Preisvergleich wieder.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    wieso ist das Kundenverachtend?

    Sorry, aber das ist Müll erster Güte! Es steht jedem Kunden frei Linienflüge zu buchen. Wenn er das nicht tut, dann wird er schon seine Gründe haben. Die Wahl zu haben ist Service! Kundenverachtend ist nur allen anderen seine Wünsche aufzwingen zu wollen.

    Also das was Du tust!

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    wir bleiben aber schon bei der vom Veranstalter ausgeschriebenen Air Berlin, als Beispiel.

    Aber gerade die Ryanair ist ein ganz gutes Beispiel. Diese hat doch angekündigt einige Flughäfen wegen viel zu hoher Gebühren über einen Zeitraum im November nicht anzufliegen. Unter anderem auch Palma de Mallorca. Die schon verkauften Tickets werden natürlich erstattet, aber das ist im Kampf für die Kundeninteressen ja nicht anders möglich.

    Jetzt einmal ganz davon abgesehen, daß es den Airport Mallorca so etwas von überhaupt nicht kratzen wird, ob die Ryanair ihn anfliegt, so weiß doch auch jeder, daß um diese Zeit auf der Strecke nach Mallorca garantiert kein Geld zu verdienen ist. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

    Da lobe ich mir doch gerade den Veranstalter, der dazu verpflichtet ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Denn dessen Kunden nüssen sich nicht selbständig neue und vermutlich teurere Flüge suchen!

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Sorry Ihr zwei,

    kommt davon, wenn man diesmal nicht nachgeschaut hat. War einfach das falsche Ziel. Ersetzt bitte Mallorca wahlweise durch Tunesien, Ägypten, oder die Türkei.

    Dann stimmt meine Aussage wieder. Für diese Ziele könnt Ihr auch Oktober durch Mai ersetzen, wenn Ihr wollt.

    Ist schon böse, wenn man zu faul ist zum nachschauen! 😉 Habe ich aber jetzt vorsichtshalber nachgeholt!

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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