Hallo,
also nach meiner Meinung müsstest Du das nicht machen. Die Rückbestätigung dient ja dazu, Dich rechtzeitig von Flugzeitenänderungen wissen zu lassen. Hier sollten aber auch die AGB des Veranstalters aufschluß geben. Denn normalerweise ist die Rückbestätigung ja eigentlich mit den Transferinformationen abgedeckt.
Da diese entfällt würde ich mich einmal dort erkundigen. Wie es rechtlich ausschaut kann ich nicht definitiv beantworten, würde aber dazu neigen, daß der Veranstalter hier in der Informationspflicht ist. Hast Du denn eine Reiseleitung vor Ort? Hier vielleicht die entscheindende Frage.
Gruß
Berthold


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