Hallo Freunde,
an für sich ist es so:
Die Reisegesellschaft gibt ein Prospektversprechen. Für einen Anwalt
ist es da leicht zu argumentierne. Der Anwalt muß sich nur auf den
Inhalt des Katalogversprechens beschränken.
Worauf es ankommt:
Durchsetzen muß man sein Recht können.
Das geht aber nicht ohne Rechtschutzversicherung. Habe mir mal von
einem Makler eine Übersicht machen lassen. Die Versicherung kostet
zwischen 130 und 180 Euro jährlich je nach Risikodeckung.
Für den Ulauber ohne Versicherung ist eine Klage nicht empfehlenswert.
Einen schönen Tag noch
kurt