@kourion sagte:
Auf der DRSF-Seite läuft oben der Text:
Achtung. Es sind betrügerische SMS und E-Mails mit Aufforderung zur Eingabe von Bankdaten im Umlauf !
Hier klicken
Das fehlt noch!
@kourion sagte:
Auf der DRSF-Seite läuft oben der Text:
Achtung. Es sind betrügerische SMS und E-Mails mit Aufforderung zur Eingabe von Bankdaten im Umlauf !
Hier klicken
Das fehlt noch!
@anna-26 sagte:
Es sind auch Juristen dabei,die sich gut auskennen
Das ist aber nicht erlaubt, hier auf Mandantenfang zu gehen. Rechtsberatungen finden hier nicht statt.
wende dich an das Reisebüro. Evtl. ist der Rückflug auch mit Air Cairo oder TUIfly
@vhi sagte:
ich habe eine Pauschalreise, die im Juni beginnen sollte und storniert wurde, vollständig bezahlt. Als Ausländer, der mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraut ist, muss, wenn ich das richtig verstehe, der Insolvenzantrag zunächst vom Gericht genehmigt werden (frühestens im September 2024). Erst danach, nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen, wird der DRSF die Personen kontaktieren, die entschädigt werden müssen?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie ein Gläubigeranschreiben. Bitte melden Sie Ihre Forderung erst nach Erhalt der Gläubigeranschreiben unter Verwendung der dort angegebenen PIN (persönliche Identifikationsnummer) an. Bitte warten Sie den Erhalt dieses Aufforderungsschreibens ab. Dieser PIN wird die Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung erleichtern und beschleunigen.
Natürlich würde//müsste der Kunde sein Einverständnis erklären, wenn die Reise von einem anderen Veranstalter übernommen würde. Das geschieht nicht, ohne den Kunden vorher zu fragen.
Das sind alles noch ungelegte Eier, Klarheit geben neue Infos vom IV und FTI, die zeitnah eintrudeln müssten.
Danke vonschmeling. Wutschnauber und Hobbyadvokaten haben jetzt mal Pause
Wir empfehlen, alle Ihnen vorliegenden Unterlagen aufzubewahren, die die Buchung Ihrer Reise dokumentieren. Wichtig ist insbesondere der den Buchungsunterlagen beiliegende Sicherungsschein des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Sollten Sie vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet haben, um Ihren Urlaub fortsetzen zu können, sollten Sie unbedingt ihre Quittung oder Rechnung für diese Zahlung aufbewahren und vorlegen. Auch der Zahlungsnachweis Ihrer Zahlung an FTI ist im späteren Erstattungsprozess beim DRSF zwingend einzureichen.
Auszug aus der aktualisierten FTI Seite klick
Die FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH haben beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin am 03.06.2024 und 06.06.2024 Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ist frühstens im September 2024 zu rechnen.
Wann kann ich meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
Eine Anmeldung etwaiger Forderungen zur Insolvenztabelle ist erst mit Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens möglich.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie ein Gläubigeranschreiben. Bitte melden Sie Ihre Forderung erst nach Erhalt der Gläubigeranschreiben unter Verwendung der dort angegebenen PIN (persönliche Identifikationsnummer) an. Bitte warten Sie den Erhalt dieses Aufforderungsschreibens ab. Dieser PIN wird die Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung erleichtern und beschleunigen.
Auszug aus der aktualisierten FTI Seite klick
Die FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH haben beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin am 03.06.2024 und 06.06.2024 Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ist frühstens im September 2024 zu rechnen.
Wann kann ich meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
Eine Anmeldung etwaiger Forderungen zur Insolvenztabelle ist erst mit Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens möglich.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie ein Gläubigeranschreiben. Bitte melden Sie Ihre Forderung erst nach Erhalt der Gläubigeranschreiben unter Verwendung der dort angegebenen PIN (persönliche Identifikationsnummer) an. Bitte warten Sie den Erhalt dieses Aufforderungsschreibens ab. Dieser PIN wird die Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung erleichtern und beschleunigen.
Versuche die Reise telefonisch zu buchen und frage nach
@michiii66 sagte:
Hallo
ich bin kein Betroffener dieser Pleite.......wenn ich aber so mitlese was der IV so treibt stellen sich mir die Nackehhaare.
Wieso wird da kein sauberer Schnitt vollzogen , dieses gewurschtel ist doch Wahnsinn!
Allen betroffenen wünsche ich einen guten Abschluss................
was treibt er denn innerhalb von nur 8 Tagen nach Bekanntgabe der Insolvenz bei zig tausenden von Kunden? Was der "treibt", ist vollkommen richtig bisher. Solche Einwürfe von stillen Mitlesern, bringen nullkommanix
Per Mail,Post...?
@mishak sagte:
Das ist richtig; ich habe ja auch lediglich erwähnt, dass ich Klage für besser als MB halte (wenn schon jemand gerichtlich aktiv werden will). Ich gehe davon aus, dass bei der völlig eindeutigen Rechtslage der Absicherer es nicht auf gerichtliche Schritte ankommen lässt (was allerdings zB LH idR egal ist) sondern zügig zahlt.
Mich wundert, dass die Geschädigten keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehem (viele dürften doch eine RSV haben) sondern sich gegenseitig mit juristischem Halbwissen verwirren. Ein Anwalt hätte diejenigen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, zB darauf hingewiesen, dass man die "Hängepartie" uU über § 103 II InsO beenden kann, um neu buchen zu können oder zumindest erklärt, wie man auch vom Absicherer schnellstmöglich sein Geld zurück bekommt.
Sag mal, das ist gerade mal 8 !!!!!! Tage her
Mahnbescheid ist eh der falsche Weg bei einer Insolvenzauszahlung
Noch ist ja gar nicht abzusehen, wie lange es dauert, der Klageweg dauert bestimmt länger.
@mishak sagte:
Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.
Sobald geklärt ist, was mit den Pauschreisen ab Juli ist, kontaktiert der Versicherer alle FTI Kunden und stellt den Link zum Online Erstattungs/ Formular zur Verfügung. Das kann bei der Masse an zu sichtenden Reiseverträgen ein wenig dauern. Da braucht keiner zu klagen und den Betrieb unnötig aufhalten mit seinen Querschlägen.
Danke...
Es gab demnach ein Treffen des Deutschen Botschafters mit dem Tourismusministerium und der nochmaligen Zusage, das der DSRF die Hotelkosten so schnell wie möglich übernimmt und alle Touristen vor Ort ihre gebuchten Leistungen erhalten.........
Willkommen Josefin Ulbrich
Gepäck zubuchen evtl. Bitte kläre das im zuständigen Sammel-Thread zur Airline klick