Hallo, hat jemand schon Erfahrung gemacht mit dem seit 2013 neuen Gesetz bezüglich der voraussichtlichen Flugzeiten?
"Reiseveranstalter sind an ihre Angaben zu "vorläufigen Flugzeiten" gebunden. Urlauber dürften erwarten, dass Reisezeiten nur bei einem "sachlichen Grund geändert" und vorläufige Zeitfenster nicht völlig aufgehoben werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 24/13)."
Folgende Situation: Wir haben schon im Januar (bei TUI - 12Fly) von 21.-28.08. einen Urlaub in die Türkei gebucht mit Abflughafen Friedrichshafen. Der frühe Abflug (9:15 und ohne Zwischenlandung Instanbul) war ein entscheidendes Kriterium für unsere Buchung. Vor einer Woche bekamen wir jetzt die Nachricht, dass sich unser Abflug auf 17:55 geändert hätte und das ohne Angabe von Gründen und wir sollten die geänderten Reiseunterlagen unterschreiben und zurücksenden. Der Flieger um 9:15 morgens geht aber, das wissen wir. Warum wir auf den Abendflieger umgebucht wurden können wir nur spekulieren, vielleicht weil unser Nachname mit W anfängt... keine Ahnung...
Wir haben sofort zurück geschrieben und Einspruch eingelegt, auch mit der Begründung, dass wir genau wegen der angenehmen Abflugzeit schon so frühzeitig und genau auch bei TUI gebucht hätten und sie doch die später Buchenden auf den Abendflieger verlegen sollen. Bis heute kam keine Antwort und nun haben wir nochmals geschrieben.
Kann uns jemand schon aus Erfahrung sagen, ob wir eine Chance haben?
Vielen Dank!