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albo2A

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    @vonschmeling

    Chargebacks werden sehr ungern bearbeitet, da sie zeit- und kostenaufwendig sind. Man muss bei der ersten Anfrage oft davon ausgehen abgewiesen zu werden. Setze der Bank eine schriftliche Frist und erkläre hilfsweise die Anstrengung des Klagewegs bei Nichtberücksichtigung.

    Normalerweise reicht das aus...

    zu deinen weiteren Ausführungen: geht alles an der Realität vorbei. Es gibt in der jetzigen Situation keinen Grund eine Zahlung für eine Reise zu leisten, die innerhalb der nächsten 6 Monate stattfinden soll. Es gilt immer noch der gesunde Menschenverstand auch im Vertragsrecht und es gilt ganz klar, dass bei einem sich abzeichnenden Leistungsausfall oder Zahlungsausfalls des Vertragspartners keine Zahlung geleistet werden muss. Kein Gericht in diesem Land würde dem Kunden in dieser Situation zumuten weitere Zahlungen leisten zu müssen.

    Allen Reiseveranstaltern ist derzeit durch externe Faktoren und das eigene Verhalten (Gutscheine statt Rückbuchungen) gemein, dass die rechtliche Grundlage der Vertragserfüllungspflicht der Kunden vollumfänglich entfallen ist. Gefällt dir vielleicht nicht; ist aber so.

    und wenn du dich ein wenig umschaust wird das in vielen anderen Branchen auch schon so gelebt..

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
    albo2A albo2

    @sanni740

    die einzig richtige Lösung ist, keine Zahlung mehr zu leisten. Auch nach der Anmahnung sollte keine Zahlung erfolgen. Dein Vertragspartner wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht schlüssig darstellen können, wie der Vertrag erfüllt werden kann. Auch die Implikationen bei einer etwaigen Insolvenz des Zubringers kann der RV derzeit nicht absehen.

    Für dich als Kunde ist es derzeit nicht zumutbar, die Zahlung zu leisten, da bereits jetzt erhebliche Zweifel an der Liquidität des RVs bestehen. Weise den Reiseveranstalter schriftlich darauf hin, dass du dich nicht in der Lage siehst, eine Zahlung unter den jetzigen Voraussetzungen zu leisten. Teile dem RV auch direkt mit, dass du seine Liquidität anzweifelst und daher die Gefahr des Leistungsausfalls für dich zu hoch ist.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    @superbarn

    wenn es möglich ist, solltest du auf Sepa Lastschrift umstellen. Weiß nur nicht, ob der RV das jetzt noch unterstützt.

    Die bessere Variante ist allerdings folgendes Vorgehen: du fragst beim RV schriftlich an, ob Du im Falle der Stornierung durch den Veranstalter dein Geld in Euro zeitnah zurückerstattet bekommst. Kommt keine Antwort, veranlasst du direkt einen Chargeback und tätigst keine weiteren Zahlungen

    Sollte Dir aus den Medien jetzt schon bekannt sein, dass der Reiseveranstalter seine Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen versucht,, solltest du gar keine Zahlung mehr leisten und den Veranstalter auf seine Zahlungsunfähigkeit hinweisen. Gleichzeitig das Chargeback bei der Bank in Auftrag geben.

    Nochmal, du hast das Recht deine wirtschaftlichen Interessen zu schützen; es ist abzusehen, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann und die weltweite Reisewarnung aufrechterhalten wird. Niemand muss einen Vertrag erfüllen, wenn nach bestem Wissen und Gewissen die Gegenseite keine Möglichkeit zur Erfüllung hat. Schütze Dein Geld

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    @ingsimaus sagte:

    @albo2
    das Chargeback geht aber nur, wenn die Airline oder der RV explizit eine Barauszahlung verweigert. Das ist das Problem, sie bieten eben nur eine Umbuchung oder Voucher an.

    Dies ist in keiner AGB so festgehalten. Ich arbeite selbst für einen der weltweit größten Kreditanbieter. Dir steht der Chargeback zu, sobald die Leistung ausbleibt. Du bist nicht verpflichtet einen Gutschein zu akzeptieren! Dran bleiben und drauf hinweisen. Bei Kreditkartenchargebacks braucht man oft 2-3 Anläufe. Aber eine nachhaltige Ablehnung bei einer rechtlich sauberen Forderung findet normalerweise nicht statt.

    nach dem Motto, „versuchen kann man es ja mal“ agieren die Banken da leider

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    @vik62

    Rechtliche Schritte stehen immer allen Seiten zur Verfügung. Jeder Kunde, der einen Waren oder Dienstleistungsausfall befürchtet hat das Recht, ex-ante, also vorgelagert, den Schutz des eigenen Vermögens sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt im Streitfall durch ein Gericht. Für den Kunden spricht derzeit bei jeder Rückbuchung, dass ein Zahlungsausfall der Gegenseite entweder schon bestätigt wurde oder aufgrund sich abzeichnender wirtschaftlicher Verwerfungen wahrscheinlich wird. Die Gegenseite hat derzeit keinerlei Chance, eine Rückbuchung rechtlich als unbegründet zu definieren.

    Alleine die Haltung, dass anstatt der rechtlich zustehenden Rückerstattung ein Gutschein angeboten wird, impliziert eine immanente Zahlungsunfähigkeit des RV. Der Einwand der unbegründeten Rückbuchung wird mit der Ansage „Gutschein“ negiert.

    Verzögerte Stornierungsbestätigungen während einer aktuellen Reisewarnung führen ebenfalls UNMITTELBAR dazu, dass eine Rückbuchung durch den Kunden hinreichend begründet ist.

    Die RV haben keine Chance, dies ist ihnen bewusst und daher verschleppen diese gegenwärtig Ansprüche auf Rückzahlung. Bestenfalls so lange bis die SEPA Rückbuchungsfrist oder Kreditkarten Chargeback Frist abgelaufen ist.

    Das Spiel ist offensichtlich. Vermeintliche Solidarität mit den Reiseveranstaltern durch Akzeptanz der Gutscheine führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Totalverlust der geleisteten Zahlungen. Kaum jemand wird sich darauf einlassen, sobald ihm bewusst ist; dass in vielen Fällen eine Einlagen gesicherte Form der Rückzahlung (Rückbuchung, Chargeback) zur Verfügung steht. Wer jetzt den Reiseveranstaltern die Hand reicht und seine Frist verstreichen lässt ist am Ende der Dumme...

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    @jlechtenboehmer

    Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Deckung deiner Lastschrift bei einer etwaigen Rückbuchung erfolgt nicht durch den Reiseveranstalter sondern durch die Bank des gegnerischen Kontoinhabers.

    SEPA Rückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks werden auch geleistet, wenn sich die Gegenseite bereits im Insolvenzverfahren befindet. Genau genommen ist extra für diese Fälle die Möglichkeit der Rückbuchung gegeben. Du erhältst Dein Geld bei einer Sepa Rückbuchung immer zurück; auch wenn das Konto der Gegenseite einen negativen Saldo aufweist, der in die Millionen geht.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    @vonschmeling

    Erneut; diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Ein Kreditkartenchargeback kann eingeleitet werden, wenn die Gegenseite die bezahlte Leistung nicht liefert. Man muss sich nicht mit einer Wartezeit abspeisen lassen. Der Antrag kann genau jetzt eingereicht werden, nichts hindert den Kunden daran.

    Quelle: Bankangestellter meines Vertrauens, nämlich ich...

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
    albo2A albo2

    @vonschmeling

    sag mal geht es noch? Eine Rückbuchung einer Sepa Lastschrift muss nicht begründet werden. Es ist das Recht jedes Kunden diese ohne Begründung zurückzufordern. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich oben eingebracht. Wieso erzählst du immer noch, dass man dies begründen müsste???

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    albo2A albo2

    Auch an dieser Stelle der Hinweis.

    Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.

    wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:

    Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu. Es gibt an dieser Stelle einfach keinen rechtlichen Spielraum für Reiseveranstalter Euch mit Gutscheinen abzuspeisen.

    siehe aktuellen Spiegel Artikel zum Thema:
    https://www.spiegel.de/wirtschaft/ausgefallene-reisen-wegen-coronavirus-gutschein-statt-rueckzahlung-a-036126d1-e0a5-41f1-88d8-7cbcf67a3336

    Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.

    dies kann sein:
    Sepa Lastschriftrückbuchungen: ist bis zu 8 WochEn nach Einzug ohne Angaben von Gründ rückbuchbar

    Kreditkarten Chargebacks: wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung gegen Euro anbietet, sondern Gutscheike anbietet ist dies für Euch ein sofortiger Grund ein Kreditkartenchargeback einzuleiten. Es besteht die hohe Gefahr, dass der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist die Rückbuchung zu leisten. Über Euren Kreditkartenvertrag seit Ihr abgesichert und ihr könnt auch Monate nach der Zahlung Euer Geld zurückfordern.

    Paypal Käuferschutz: eine nicht erbrachte Leistung berechtigt Euch, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Tut dies schnellstmöglich.

    Ihr habt es selbst in der Hand!

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
    albo2A albo2

    @vonschmeling sagte:

    Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ... 😏
    Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
    Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.

    was ist denn los mit Dir? Warum verbreitest du (absichtlich??) diese Unwahrheit? Es ist kein Nachweis erforderlich. Siehe Post oben!

    ähnlich verhält es sich mit chargebacks von Zahlungen die über Kreditkarten veranlasst wurden. Ihr könnte diese sofort (also jetzt!) vollumfänglich zurückfordern, wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung (in Euro!!!) anbietet. Allein das Anbieten eines Gutscheins ist für Euch ein ausreichender Nachweis für einen Chargeback. Lasst Euch nicht verarschen...

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
    albo2A albo2

    @vonschmeling sagte:

    Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
    Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
    Fazit:
    Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.

    Die Aussagen des users @vonschmeling sind falsch!

    ihr müsst jetzt sofort eure Sepa Lastschriftrückbuchungen durch Eure Bank in Auftrag geben!

    Die Aussage „nicht möglich“ durch vonschmeling ist rechtlich nicht haltbar. Ihr könnt Lastschriftrückbuchungen innerhalb von 8 Wochen immer und ohne Grund anweisen. So will es das Gesetz!

    Hierzu Abschnitt B, Punkt 2.5 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr": 
     
    "Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen."

    Wichtig! ohne Angabe von Gründen!!

    Reiseveranstalter
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