@vonschmeling sagte:
Für die geforderte Stornogebühr in der Folge gibt´s dann auch keine "Gegenleistung".
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Da hast du natürlich recht, liebe VS.
Aber bevor ich dem schlechten Geld (Anzahlung) mein gutes hinterher schmeiße und ich dann nachlaufen muß, zahle ich gar nichts.
So müssen die dem Geld nachlaufen und nicht ich. Das ist wesentlich entspannter für mich als geprellter Kunde, denn ich würde meine Restzahlung ja tätigen.
So müssen die RV dem Geld evtl. nachlaufen für eine ihrerseits vertraglich zugesicherte Leistung die sie nicht erbringen können.
Das ist wesentlich entspannter als umgekehrt.