Ich glaub nicht, an Fahrkarten aus dem Computer sind die doch schon länger gewöhnt.
Die sind doch bei der Bahn uptodate, denn nur mal an die pseudo- englischen Bezeichnungen für alles.
Ich glaub nicht, an Fahrkarten aus dem Computer sind die doch schon länger gewöhnt.
Die sind doch bei der Bahn uptodate, denn nur mal an die pseudo- englischen Bezeichnungen für alles.
Du kannst sowas aber meist per email bekommen, hab ich auch letztes Jahr. Mo gebucht, Do früh geflogen, da war keine Zeit für Post.
Aber wart erstmal ab, es wird schon klappen.
Weiß man nie, aber du kannst deine Unterlagen spätestens am Schalter am Flughafen abholen.
Wird bei kurzfristigen Buchungen (außer per mail) grundsätzlich gemacht.
Juanito, du baust die Leute heut wieder auf 
Ruf spätestens ne Woche vorher da an, heuzutage kann man das ja auch mit email machen.
Im Sommer, mit den ganzen Urlaubern, aber zumindest der Bewohner- Nationalitäten nach ja.
Als Gewinner einer so tollen, kostbaren Reise hätte du doch aber ein Lexikon nehmen sollen. 
Bei anderen hat das mit dem zweiten Anruf aber geklappt.
Aber die haben vielleicht nicht gesagt, daß sie schonmal angerufen haben.
Kann dir bei Alanya auch passieren.
Nee, sowas würde Bertelsmann nie machen.
O.T.
Wißt ihr eigentlich, wie Firmen es machen, damit sie bei google immer ganz oben stehen und nicht erst auf Seite 3 oder so?
Sie schreiben ihren Namen extrem häufig in dem Dokument, daß aufgerufen werden soll, z. B.
Die Bäckerei Müller ist seit Jahren...Wir, die Bäckerei Müller... Auf die Bäckerei Müller ist immer Verlaß... und deshal will die Bäckerei Müller....

Bertelsmann scheint ja deinen Brief Wort für Wort gelesen zu haben.

fraenni, neu ist aber, daß ein Weltkonzern wie Bertelsmann mit seinem "guten" Namen so etwas veranstaltet. Das hat schon wieder eine ganz andere Qualität.
Vom zusätzlichen Losverkauf gar nicht erst zu sprechen.
Logisch, die wollen Reisen verkaufen. Und das Gesetz umgehen, denn bei einem Gewinn kannst du dich nicht beschweren, wenn der Kahn vor Rost auseinanderfällt, das Frühstück nicht schmeckt usw.
Der so hochgelobte Kleopatrastrand ist meiner Meinung nach winzig. 
Ich habs gesagt, eine DVD

...und dafür gaaaaanz viel Los- Abos verkauft.
Rallo, wenn die Zusatzkosten (die du ja zum Gewinn zahlen sollst) so hoch sind, daß sie den Aufenthalt mit decken, ist das kein seriöser Gewinn. Schon gar nicht, wenn dir am Telefon (auf extra Nachfrage) gesagt wird, daß die im Gewinn schon mit drin sind.
Und wenn dir am Telefon dann auch noch ein Los- Abo verkauft werden soll, ist das meiner Meinung nach ein Verstoß gegen §3 UWG.
Wenn Bertelsmann die Nilkreuzfahrt als Sonderangebot losgeschickt hätte, kein Problem. Aber als Gewinn für treue Mitgliedschaft ist es einfach eine Täuschung.
Es ist einfach ein Pauschalurlaub mit eingeschränkten Rechten für den Kunden.
Edit
Ich bezweifle, daß man einfach so einen Gutschein für die Kreuzfahrt oder so etwas bekommt, wenn man die Zusatzkosten nicht zahlen will. Den hätte man nämlich gleich schicken können, ohne Umweg Losverkauf.
Party machen kannst du überall. Um Side herum hast du einen kilometerlangen Sandstrand, Hotels direkt am Strand mit eigenem Strandabschnitt, sehr gute Busverbindungen nach Kumköy oder Side mit vielen guten Bars und Diskotheken.
Alanya direkt hat auch etliche Stadthotels, einen relativ kleinen Strand. Die Region hinter Alanya ist weniger dicht besiedelt, hat weniger gute Busverbindungen. Aber Party gibts in Alanya auch.
Ich persönlich würde die Side Region vorziehen. Da hat man auch vor den Hotels was zum shoppen usw. In manchen Orten hinter Alanya eher nicht.
Man hat da auch nicht so eine lange Fahrt vom/zum Flughafen.
Das weiß ich, ich laß mir den Termin, das Schiff geben.
Und wehe, die Kabine ist nicht frei.
Wenn das alle machen, fährt das Schiff leer, denn ich bin nicht gezwungen, die Reise anzutreten.
Aber Bertelsmann muß fürs Schiff zahlen.
Rallo, ich bin kein Gewinner, aber irgendwie muß doch öffentlich gemacht werden, wie dieser Weltkonzern mit Mitgliedern umgeht, wie er täuscht, vorgaukelt. Gegen Uwg verstößt.
Nein, daß die Verbraucherschützer da nichts ausrichten können ist klar.
Jemand mit einer guten Rechtschutz könnte was tun. Und darauf könnten die Medien hinweisen.
Es gibt klar einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, denn auf der Gewinnbenachrichtigung steht wohl nichts von Glückspirale.
Es besteht gesetzlich ein Anspruch auf den angekündigten Gewinn.
@ buki154
Jetzt ist es kein Gewinn mehr, sondern ein Angebot?
Da würde ich aber ganz schnell nachhaken.
fraenni wrote:
Ein grundsätzlich bestehender Anspruchdes Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen.
Meistnicht durchsetzen
. Aber bei einem Global Player wie Bertelsmann ist schon was zu holen, denn der Anspruch auf den Gewinn besteht ja grundsätzlich erstmal.
Bisher kamen diese "Gewinne" ja immer von irgendwelchen kleinen dubiosen Firmen.