Bei einem Erwachsenen würde die Reiserücktrittskostenversicherung in Falle eines Schnupfens bzw. einer Erkältung wohl zumindest einen Selbstbehalt (ca. 20-25%) des Stornobetrages vom Kunden verlangen.
Ob man einem Kind (da es ja nicht unbedingt die Fähigkeit hat, eine Krankheit vorzutäuschen, um den Eltern die Stornokosten zu ersparen) Kulanz zeigt, hängt wohl vom Versicherungsunternehmen und der Glaubhaftigkeit des ärtzlichen Befundes ab.

