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  • Zug zum Flieger
    AntoniaWA AntoniaW

    @deifi

    Ich sehe das selbst wie Du. Auch in meinem Unternehmen geht Kundenfreundlichkeit in all Ihren Varianten vor.

    Mir scheint es so, als ob mit der Größe des Unternehmens die Bereitschaft zur Kulanz proportional sinkt. "Man" ist ja wer und hat "nett sein" nicht mehr nötig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zug zum Flieger
    AntoniaWA AntoniaW

    Erst mal möchte ich auf den Vergleich zum Supermarkt eingehen. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat sich dazu leicht verständlich ausgelassen:

    http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/archiv/supermarkt.php

    Fest steht, dass die schriftliche Bestätigung seitens des Veranstalter entscheidend ist. Diese kann durchaus Änderungen zum Buchungsangebot des Kunden beinhalten, dieser hat daher innerhalb einer Frist von meist 10 Tagen die Möglichkeit das "Gegenangebot" (Rise ohne Zug zum Flug) abzulehnen.

    http://www2.gobucher.de/go-bucher/jsp/popup/agb.jsp#a1
    http://dejure.org/gesetze/BGB/651a.html

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaub von zwei auf eine Woche kurzfristig verkürzen?
    AntoniaWA AntoniaW

    Wie deifi würde ich Dir raten, Dich an Dein Reisebüro zu wenden. Die möchten für Dich prüfen,

    ob für den Hinflug ein zweiter Sitzplatz und für den Rückflug nach einer Woche zwei Sitzplätze frei wären
    und
    ob Dein (Einzel-)Zimmer auch zu zweit genutzt werden kann.

    welche Kosten für die gewünschten Reiseleistungen - jetzt ohne Frühbucher - anfallen
    und
    welche Umbuchungsgebühren für die neue Reise anfallen.

    Noch ein Tipp: Wenn euch bzw. Deinem Freund die zweite Tunesienwoche zu langweilig erscheint, würde ich euch zu einer Rundreise raten. Es gibt spannende mehrtägige oder einwöchige Touren, die sich auch mit eurer TUI-Reise kombinieren lassen sollten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestorno, brauche etwas Hilfe!
    AntoniaWA AntoniaW

    Bisher hat sich noch niemand zum Thema "Personenmehrheit" (vgl. reisemangel.de - Stichwort Reisevertrag) ausgelassen ...

    • Sollte hier tatsächlich eine Familienreisen vorliegen, bei der Reiseanmelder alleiniger Vertragspartner für seine Familie ist?

    • Wäre die Reise nicht eher als Gruppenreise (ok, Kleingruppe) zu bewerten, bei der ein Reiseteilnehmer stellvertretend für den anderen bucht? Demnach hätte die Ex-Freundin wohl auch ein paar Euronen abzugeben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
    AntoniaWA AntoniaW

    @Reisemarie
    Habe ich bzgl. der Tarife etwas anderes behauptet? Von A bis Z kann ich auch buchstabieren. 😉

    Ich wollte sagen, dass es eine komplexe Tarifsstruktur gibt, die schon heute und nicht erst seit gestern den Sitzplatz (RAUM) und (Um-)Buchungsmöglichkeiten (ZEIT) berücksichtigt. Warum sollte es demnächst nicht auch eine dritte Dimension (GEWICHT) geben, die den Flugpreis bestimmt?

    @hema2812
    DerCavemann hat es doch schon sehr treffend formuliert. Die Airline wird sich nicht an die "Verkaufsversprechen" oder AGB irgendeines Vermittlers oder Reiseveranstalters halten. Wenn sie meint 15 kg sind für eine Reise genug, dann kostet eben jedes Gramm darüber.

    Diesen Mehrpreis kannst Du Dir dann beim Vermittler/Veranstalter wieder zurückholen, so diese tatsächlich verbindliche Angaben zum erlaubten/kostenfreien Gepäck gewagt haben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
    AntoniaWA AntoniaW

    @hema2812
    Die Zeiten der Personenwaagen am CheckInn werden schon noch kommen. Schon jetzt gibt es ja verschiedene Tarife für ein und denselben Flieger, warum nicht neben der Flexibilität auch das Gewicht des Passagiers mit in die Kalkulation einfliessen lassen?

    Ob ich dann mit meinen leichten 50kg noch ein paar Euro rausbekomme oder mehr Gepäck mit nehmen darf? 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung / Schadensersatz
    AntoniaWA AntoniaW

    Da der RV nur die Umbuchung zulässt und ihr keine adäquaten Hotels (Anfang August? In Tunesien?) findet, würde ich fast zum Reiseantritt raten. Allerdings würde ich mich für eine Reisepreisminderung schon im Vorfeld, spätestens aber vor Ort, wenn die Situation genau bekannt ist, stark machen.

    Soviel zur Baustelle, nun zur Verpflegung. So wie ich den Katalogtext lese, bekommst Du natürlich nicht an der Bar von 10:00 bis 00:00 Uhr Getränke. Auch bei den drei Buffets werden wohl Speisen und Getränke gereicht - das ist so üblich und eigentlich in kaum einem Katalog extra abgedruckt (Wobei hier schon steht "Getränke ... während der Mahlzeiten."). Gute Weine oder andere Spirituosen können davon erfahrungsgemäß ausgenommen sein. Sicher kocht das Personal auch am morgen und nicht nur zur Vesper Tee und Kaffee.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug+Hotel bei verschiedenen Anbietern buchen
    AntoniaWA AntoniaW

    Mein Tipp: Günstig ist, wenn man Flug und Transfer und Hotel seperat bucht und dann eine der Leistungen nicht fristgerecht oder gar nicht eingehalten wird ... (Ironie)

    Allgemeine Fragen

  • Wer kennt sich sehr gut mit Mietautos aus?
    AntoniaWA AntoniaW

    hubkatfrie wrote:
    Kann mir jemand darüber etwas genaueres sagen wie sich das Rechtlich ausgewirkt hätte.

    In welchen Fällen die eine oder die andere Versicherung "gegriffen" hätte, steht in den Dir vorliegenden AVB. Ohne diese zu kennen, können wir nur Vermutungen anstellen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preise für die Wintersaison
    AntoniaWA AntoniaW

    Mir scheint, dass die verschiedenen Veranstalter zwei Probleme bei der zeit-un-gleichen Katalog-Veröffentlichung haben:

    • Die Voraussbuchen sorgen tatsächlich dafür, dass bestimmte Termine (Flüge, Hotels, Rundreisen) bereits mit der Saisoneröffnung ausgebucht sind.
    • Die Angebote der neuen Saison immer nur nach und nach (online) verfügbar werden. Die entsprechenden Problemmeldungen würde ich machmal nicht als "nicht mehr buchbar", sondern als "noch nicht buchbar" deuten.
    Reiseveranstalter

  • was soll ich machen??
    AntoniaWA AntoniaW

    Egal bei welchem RV ich mich informiere. "Leger geführtes Haus", "einfache/zweckmäßig eingerichtete Zimmer", "Empfangshalle mit Mietsafes" etc. ist überall zu lesen. Große Erwartungen darf man an ein solches 2-Sterne-Haus (eher Jugendherberge, Party-Bettenburg) nicht haben.
    Da die Sauberkeit nur vor Ort zu begutachten ist, hast Du nicht die Möglichkeit nur wegen "Hörensagen"/Urlauberbewertungen kostenfrei umzubuchen bzw. zu stornieren. Reisemängel nach dem Urlaub anzumelden, ist natürlich schon möglich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel für eine person (von insg. dreien) 3 tage vor abflug wg. überbelegung umgebucht
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich würde mich noch gerne einmal kurz zu Wort melden wollen ...

    Eingangs habe ich diesen Fall wohl etwas anders beurteilt als er sich letztendlich herausgestellt hat. In den letzten 24 Stunden haben sich hier einige sehr sinnvolle Beiträge angesammelt.

    • Besonders dankbar bin ich DerCavemann für den Hinweis auf die Preisfrage (Soweit ist es schon gekommen. Die Reisebüros denken in der für Sie ungünstigen "Geiz ist geil!"-Dimension selbst dann, wenn der Kunde gar nicht darum bittet.)
    • Ein zweites Dankeschön an holzwurm für die deutliche Warnung vor der Zwei-Veranstalter-Reise. Selbst als Insiderin war ich mir dieser Problematik nicht so bewußt. Bisher sind wir immer verschont geblieben von solchen Hotelumbuchungen. Nach atitom11s Fall haben wir ja eine Horror-Quote von 50%!

    Gute Nacht ... und schönen Urlaub!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerbelegung
    AntoniaWA AntoniaW

    @Brenni2000
    Ich glaube, das driftet ab ... So helfen wir Supok nicht wirklich und ziehen nur den Thread in die Länge.
    Ich finde beim Veranstalter Neckermann immer nur die beiden unterschiedlichen großen Zimmertypen. Dass die Unterbringung nur für 2+2 oder 3+1 gedacht wäre, taucht nur beim Veranstalter ITS auf. Die haben wohl andere Räume (Doppelzimmer statt Appartments plus) nehme ich an.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel für eine person (von insg. dreien) 3 tage vor abflug wg. überbelegung umgebucht
    AntoniaWA AntoniaW

    atitom11 wrote:
    das wir 2 seperate buchungen haben is klar!
    darum sollte das reisebüro die orga, das wir zusammen in ein hotel kommen (also die buchungen "zusammen gehören"), übernehmen!!! (...) ich habe mich (leider) darauf verlassen , dass das reisebüro dies auch tut und habe nicht selber in irgendeiner weise kontakt zu neckermann im vorfeld aufgenommen "um auf nummer sicher zugehen". tja, das wäre evtl. besser gewesen (hinterher is man immern schlauer/ich verlass mich zukünftig DEFINITIV nich mehr aufs reisebüro und mach alles lieber selber!)

    Das sehe ich aus der Praxis nicht so. Wie geschrieben, vermute ich schon eine entsprechende Aktivität des RB. Das ist nämlich recht unproblematisch: ein Kommentar, ein Anruf, fertsch!

    atitom11 wrote:
    dies sind, unter anderem, gründe für die belegung in einemhotel und kann nun nicht wie von mir geplant und GEBUCHT!!, "laufen".

    So in etwa habe ich auch gedacht. Diese "Reisemängel" sollten dem Verantwortlichen gegenüber vorgetragen werden. Damit es keine falschen Beschuldigungen gibt, wäre jedoch zu klären, ob a) Du das Gegenangebot vom 31.05. verpennt und damit akzeptiert hast oder b) das RB ein anderes Hotel eingebucht hat (Eigentlich nur so wäre die aktuelle Situation mit dem RB zu verbinden.) oder c) der Veranstalter N. eigenmächtig die Abmachtung (Hotelvertrag) geändert hat.

    atitom11 wrote:
    (ich glaube neckermann hat meine mutter "rausgeworfen" weil sie ein doppelzimmer alleine "hat" und nun "ihr" zimmer nun gewinnbringender an zwei vollzahler "geht"!!!!)

    Das ist schlüssig. Ich habe auch das Gefühl, dass sich sich N/TC mit Einzelzimmern - zumindest in manchen Regionen - schwer tut. Allerdings werden diese "Engpässe" mehr oder weniger offen angesprochen und nicht "heimlich" umgebucht.


    Ich habe mir die Hotelbeschreibungen noch einmal genauer angesehen. Die beiden Häuser werden ja schon als "Schwestern" verkauft. Deshalb ist die Verlegung der werten Mama ins andere Haus erklärlich, aber nicht per se vertraglich.
    Wurde schon versucht, dass eine oder andere Zimmer auf das jeweils andere Hotel umzuändern? Mit Hilfe des RB, direkt über den VA oder ggf. ein anderes RB?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel für eine person (von insg. dreien) 3 tage vor abflug wg. überbelegung umgebucht
    AntoniaWA AntoniaW

    11/2007 war es noch nicht möglich für eine Reise nach dem 24.06.08 (um mal ein defintives Datum vor der Abreise zu nennen) buchen. Damals waren die Kataloge für diese Saison einfach noch nicht sagen wir mal "fertig".
    Es ist also von einer Vorreservierung auszugehen, die dann mit Saisoneröffnung (31.05.08) zu einem Angebot wurde. In dem Schreiben dürfte von einer 10-Tages-Frist die Rede gewesen sein, um der aktuellen Konstellation zuzustimmen oder eben nicht. Keine Antwort ist auch eine Antwort - es folgte die Bestätigung am 17.06.08.

    Ich stelle hier nur Vermutungen an. So kann ich mir diese Situation erklären. Ein Blick in die vorliegenden Unterlagen wird mich bestätigen oder widerlegen.

    Warum das RB sich erst heute meldet, kann ich nur spekulieren. Späte Infos von Neckermann/Thomas Cook? Tagelange Versuche die Vormerkung/Buchung wie gewünscht zu arrangieren? ...?
    Ein (Mit-)Verschulden würde ich den dortigen Mitarbeitern nicht attestieren wollen. Die "Verknüpfung" zweier Vorgänge bei diesen Veranstaltern ist machbar - so ein Ergebnis nicht zu erwarten.


    Btw, hast Du mal die Lage der beiden Hotels gecheckt? Die liegen nebeneinander. So dramatisch ist diese ganze Choose also gar nicht zu bewerten. Je nachdem, bei wem der Fehler letztendlich liegt, würde ich aber doch um/auf eine kleine "Wiedergutmachung" bitten/drängen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerbelegung
    AntoniaWA AntoniaW

    @ADEgi
    Ach nein, mein Köpfchen und das der anderen Poster wie Brenni 2000 (Grüße!) sollen schon heile bleiben. Aber ich will der Sache gerne auf den Grund gehen. Zumindest online (Giata) stimmen normaler Katalog und Y&F überein.

    @Brenni2000
    Auch dort finde ich beim Veranstalter Neckermann nur den Hinweis auf die beiden Appartments. Wieder wird ITS angezeigt, mit dem zitierten Zimmer. Ob eine Buchung bei diesem Veranstalter über das Versandhaus Neckermann gemeint ist?

    wunder
    Wo schaut Ihr denn bloss nach, dass Ihr auf die Beschreibung mit den qm und den 3+1 bzw. 2+2 kommt?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frühbucher Rabatt???
    AntoniaWA AntoniaW

    @habebti

    "... denn dann kann man die schon lange gebuchte, ursprünglich günstigere Reise doch noach teurer an den Mann bringen. Ist uns übrigens auch schon passiert."

    Einfach so kann kein Reiseveranstalter den einmal geschlossen Vertrag ändern, in dem ein Mehrpreis verlangt wird. Das ist nur a) im Falle einer Umbuchung möglich oder b) bei zuvor nichtkalkulierbaren Zusatzkosten (z.B. Kerosinzuschlag).
    Mich würde interessieren, ob a) bzw. b) auf euch zutrifft. Andernfalls wäre das ein Grund sich mit dem Veranstalter/Vertragspartner "anzulegen".

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerbelegung
    AntoniaWA AntoniaW

    Jetzt habe ich mich noch mal beim Hotel selbst schlau gemacht ...

    Es gibt Doppelzimmer, Appartments und sogenannte Appartments plus. Letzteres ist für 4 Erwachsene und wohl Buchungsgrundlage: http://www.protur-hotels.com/de/hotels/habitaciones/protur-turo-pins-aparthotel.html (Ich hoffe, der Link ist mir erlaubt.)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerbelegung
    AntoniaWA AntoniaW

    Brenni2000 wrote:
    Im Online-Katalog von Neckermann steht:
    Grösse etwa 38qm.Maximale Belegung 3 Erwachsene und 1Kind.Auch als Economy-Appartements buchbar. Maxximale Belegung 2 Erwachsene und 2 Kinder.

    Wo bitte das? In der Online-Version des gedruckten Kataloges und selbst auf der Veranstalter-Webseite werden beide Appartmentstypen (ohne qm-Angabe) ausgegeben.
    Der von Dir zitierte Text ist 1:1 der der Konkurrenz ITS/Tjaereborg ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerbelegung
    AntoniaWA AntoniaW

    Also im finde im Neckermann-Katalog zwei Appartments:

    • Typ A1 (2-4 Personen), mit Mietsafe, Sat.-TV, Telefon, Klimaanlage (warm/kalt), Kochecke, kombiniertem Wohn-Schlafraum, sep. Schlafzimmer, Bad, Dusche, WC, Föhn und Balkon
    • Typ S (1-3 Personen), mit kombiniertem Wohn-und Schlafraum mit 2 Betten und einer Schlafcouch, sonst wie Typ A1 ausgestattet.

    (Dies ist eine Beschreibung aus dem Katalog Young & Fun Sommer 2008 des Veranstalters Neckermann. Der Katalog ist gültig vom 14.3.2008 bis zum 31.10.2008)

    Meiner Vermutung nach wurde Typ 1 im Reisebüro gebucht und vor Ort der Schlüssel für Typ 2 ausgehändigt. Der Zimmertyp sollte aus den Buchungs- und Reiseunterlagen hervorgehen. Wenn ich richtig liege, wäre das ein klarer Fall zur Reklamation.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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