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  • Schönes Hotel?
    bahama247B bahama247

    Du müßtest mal Dein Wunsch- "Zielgebiet" etwas eingrenzen.
     
    Ostern (deutsche) ist 2011 mit Ende April relativ spät, von daher wahrscheinlich noch etwas wärmer als zb. dieses Jahr. Trotzdem würde ich mich auf dem Festland südlich orientieren. Die Saison geht da so langsam los, das heißt, man muß mit den Flügen ggf. etwas jonglieren bzw. Linienflug nach Athen nehmen und ggf von dort weiter oder Mietwagen. Nach meinen Erfahrungen alles kein Problem.

    Sonstiges griechisches Festland

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    Ein Streik in Frankreich ist sicherlich nicht vergleichbar mit einem Vulkanausbruch, wo 75% des europäischen Luftraums dicht waren. In Frankreich wird allenthalben gestreikt, trotzdem wird von Deutschland aus auf die Kanaren geflogen. Was ich damit sagen will: In diesem Fall gab es höchstwahrscheinlich Alternativen für Flüg ab/bis Portugal, nur waren sie dem Veranstalter zu teuer! Das mit der schwarzen Veranstalter Liste war nicht wörtlich gemeint, nur so nebenbei...
     
    Der Kunde hat einen Vertrag mit seinem Veranstalter, nicht mit der Airline. Wenn der Flug von der Airline gestrichen wird, muß sich der Veranstalter um Ersatz kümmern und kann den Kunden nicht einfach alleine sitzen lassen. Das hat nichts mit einem Rundumsorglospaket zu tun. Vertrag kündigen und Kunden im Ausland alleine lassen, ist no-go! Dem Veranstalter gehört dafür (das scheint ja unstrittig) schon Feuer gemacht und zwar mit Rechtshilfe, weil man ohne vermutlich nicht weiter kommt.
     
    Im übrigen scheinen mir aber, wie einige Vorredner schon ausführten,  dass hier zu einer abschließenden Beurteilung noch einige Fakten fehlen. Von daher traue ich mir nicht zu das alles abschließend im Detail zu werten, juristisch schon gar nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    Also das riecht nach Rechstanwalt. Die Frage die ich mir zunächst stelle, ist, warum man aus Portugal nicht abfliegen kann, wenn in Frankreich Streik ist. Es war sicherlich der  Flughafen in Portugal nicht geschlossen. Demnach kann der Veranstalter nicht einfach den Flug abblasen, da er sicherlich, wenn auch für ihn teurere Möglichkeiten gehabt hätte, einen Rückflug zu organisieren und wenn erst einen Tag später. Einfach Storno und den Kunden alleine lassen geht da nicht! Und höhere Gewalt war das auch nicht, zumindest nicht am Abflugsort.

    Man fragt sich echt manchmal, mit was für Himmelfahrtkommandos man unterweges ist. Da kommt irgendwas dazwischen oder es wird teurer und dann sagt der Veranstalter "sieh halt zu wie Du nach Hause kommst! Ich halte mich daraus, kann Dir noch nicht mal Zwischenunterkunft und Ersatz Flug organsieren" Über die Kosten hätte man sich ja später unterhalten können. Es wäre auch hier interessant zu erfahren, welcher Veranstalter sich so was traut, um ihn gleich auf die schwarze Liste zu setzen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    bahama247B bahama247

    Also hier noch mal der Text aus dem EuGH Urteil.
    "...wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen." EuGH C-402/07 und C‑432/07.

    Also Verspätung bei Ankunft von mehr als 3 Stunden -> Ausgleichszahlung (für die Strecke ACE-FRA 400€ pro Nase)

    Und noch mal: Der Veranstalter wird sich vermutlich auf die sog. Frankfurter Tabelle beziehen. Die Pauschale Entschädigung gem. EuGH unabhängig bei der Airline geltend machen. Aber das wurde/wird ja in einem anderen Diskussionsfaden hier schon ausführlich besprochen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    bahama247B bahama247

    Ich seh die Sache so: Die Fluglinie hat im Auftrag des Pauschalreiseveranstalters den Transport des Kunden übernommen. Da man den Vertrag mit dem Veranstalter hat, ist dieser zunächst Ansprechpartner für Ansprüche. Verantwortlich für den Transport ist die Fluglinie. Die kann nicht einfach den Ankunftsflughafen ändern ohne sich um die Passagier zu kümmern. Sie hat die Pflicht einen Transport zum gebuchten Ankunftsort zu organisieren. Tut sie das nicht verletzt sie ihre Sorgfaltspflicht. Was gar nicht geht, ist die Passagiere einfach im Regen stehen zu lassen. Im übrigen wäre es nicht das erste Mal, dass Passagiere wegen Frankfurter Nachflugverbot mit Stadtbussen über die A3  aus Köln kutschiert würden.
     
    Unabhängig von TUI (Mietwagenkosten etc.) würde ich mich als Passagier in dem Fall direkt an Condor wenden. Natürlich gibt es Ausgleichzahlungen für Verspätungen und zwar für Ankunftsverpätungen am Zielort in dem Fall von mehr als 3h! Zielort ist Frankfurt und nicht Köln. Da Condor für keinen Weitertransport gesorgt hat, fallt Ihr auf jeden Fall in diese Regelung und ihr habt Anrecht auf pauschal 400€ Pro Person nur von Condor! Außerdem hat Condor mit der technischen Panne selbst für die Schwierigkeiten gesorgt.
     
    @tom99
    Nimm Dir am besten direkt einen Anwalt, bei Condor kommt Du ohne einen solchen sowieso nicht weiter und warte nicht zu lange damit!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    bahama247B bahama247

    Du kannst eine Beschwerde beil Luftfahrtbundesamt machen. Da gibt es ein Formular. Dieses macht dann ggf. die Abmahnung und kann auch ein Bußgeld festsetzen. Als Privatperson bekommst Du i.d.R. allerdings nicht gesagt, ob Deine Eingabe erfolgreich war. Außerdem türmen sich beim LBA angeblich schon diese Beschwerden besonders gegen manche Airlines.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Du kannst Condor auch per Mail anschreiben, Du bekommst dann eine Eingangsbestätigung. Geantwortet wird relativ zügig binnen ca. 7 Tagen, in der Regel per Post.

    "Verjährung" sind niemals 4 Wochen, schadet aber keinesfalls zeitnah seine Ansprüche anzumelden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Du wendest Dich direkt an Condor und forderst 400€ pro Nase. Sinnvoller wäre allerdings, sofort einen Anwalt einzuschalten, da Condor grundsätzlich nichts bezahlt!
     
    Mit dem Verzehrgutschein hast Du einfach Pech gehabt, evtl. kannst Du noch Telefonkosten etc. geltend machen.
     
     
     
    @lieber bernhard707 😉
     
    Ich will nicht den Rechthaberischen geben aber die Regelung ist nunmal so:
     
    "...Bei Kurzstrecken bis zu 1500 km 250 Euro, bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1500 km 400 Euro. Ebenso viel bei nicht innergemeinschaftlichen Flügen zwischen 1500 und 3500 km. 600 Euro bei nicht innergemeinschaftlichen Flügen über 3500 km, sofern die Ankunftsverspätung mindestens vier Stunden beträgt."
     
    Nach Fuerteventura gibts also 400€

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    bernhard707 wrote:
    Sowas kann schon funktionieren, denn nach der EuGH Regelung hätte Cooper eigentlich einen Anspruch auf 600 Euro.

    Weeze - Fuerteventura (das war ja wohl die Strecke) sind unter 3.500km also nach EUGH 400€ pro Nase. Entfernungen lassen sich hier leicht nachvollziehen: http://gc.kls2.com/

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anspruch auf Schadensersatz?
    bahama247B bahama247

    Auch haben wir die Bildzeitung nun informiert. In Bild kämpft für Sie, gibt es einen Bericht. Betroffene können sich gerne bei uns melden, je mehr wir sind, desto besser die Chance das hier mal Bewegung in die Sache kommt.

    Also wenn Bild so kämpft wie hier...naja
    Bei 17 Stunden Verpätung haben diese beiden statt einem 150€ Gutschein dann einen Check über 300€ bekommen. Zugestanden hätten Ihnen wie es aussieht 400€...pro Person! Hoffentlich sagt denen beiden das keiner...
     
    http://www.bild.de/BILD/news/bild-kaempft/2010/09/27/gertraud-wolfgang-rocher-reiserecht/wir-sind-zu-alt-fuer-gutscheine.html

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!
    @gabriela_maier

    Hast mich etwas falsch verstanden glaube:
    Wenn eine Airline sich dumm stellt, gar nix zahlt oder sich in einem solchen Fall auf Frankfurter Tabellen etc. beziehen mit paar Euro Fuffzig, also keine akzeptable Regelung raus kommt, dann wird geklagt und zwar durch!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    @bernhard707

    Verschleppung durch Justizüberschwemmung sozusagen...nicht schlecht.
    Ich weiß nicht, ob ich letztlich klagen würde in einem solchen Fall. Das würde ich glaube mal davon abhängig machen, wie provozierend die Antworten wären, die mir präsentiert werden.  Wenn ich mal in Rüsselsheim landen werde, gebe ich Dir jedenfalls zuvor Bescheid 😉

    Würde man danach wieder in einen DE Flieger einsteigen, wenn man seine Rechte so durchboxen muß...würde man wieder in einen DE Flieger einsteigen, wenn jetzt durch die Klagen massenweise technische Defekte diskutiert werden...weiß ich beides nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    @bernhard707
    Ja das mag sein, bis Februar gab es in Deutschland allerdings auch nicht diese klare Rechtslage. Es hat sicher auch eine Weile gedauert, bis diese sich herumgesprochen hat. Was sich jetzt abspielt konkret zu Condor, gab es allerdings bisher nicht...guckste hier:

    http://www.echo-online.de/suedhessen/ruesselsheim/Klagewelle-gegen-Condor-am-Ruesselsheimer-Amtsgericht;art1232,1155395

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Ich kenne in einem konkreten Fall "techn. Defekt" eine Rechtschutzversicherung, die nach Prüfung der Sachlage sogar zur Klage geraten hat, weil sie die Chancen, den Fall zu gewinnen, sogar als "außergwöhnlich hoch" eingestuft hat. Sollte man sich das zweimal sagen lassen...Nach den durch EuGH und BGH erlassenen Urteilen, kommt doch auch ein Amtsgericht gar nicht darum herum, schon gar nicht, wenn es in kürzester Zeit mit mehreren hundert ähnlich gelagerter Fälle befasst ist, also mit den höchsten Entscheidungen bestens vertraut ist.

    Privacy hat es genau richtig beschrieben...die Büchse der Pandora!

    Auch wenn es bei der Durchsetzung ziviler Klagen nicht hilft: Man sollte das Luffahrtbundesamt nicht ganz vergessen. Bei einer Beschwerde, weil zum Beispiel der Pflicht nicht nachgekommen wurde und der Nachweis eines "außergewöhnlichen Umstands" durch die Airline tatsächlich geführt wurde, droht dieser ein Bußgeld.

    Ich sehe das Urteil und dessen Folgen auch ein bischen von 2 Seiten, trotzdem:
    Die Hinhaltetaktik ist ein Ritt auf dem Vulkan...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    bernhard707 wrote:
    ... die Schlange der Kläger bezüglich der EuGH Entscheidung ist sehr lang.

    Meines Erachtens ist das Strategie von Condor (die scheinen überproportional betroffen von dem Urteil) und ohne Rücksicht auf Ruf etc. eine knallharte wirtschaftliche Entscheidung im Hinblick auf manche Zwänge, in denen Condor steckt. So wird der Kunde/Verbraucher zur Klage gezwungen, will er die EuGH Entscheidung durchsetzen. Diese ist durchaus diskussionswürdig im Hinblick auf so manche Folgen für Airlines wie Kunden, aber so ein Verhalten von Condor kann einfach nicht durchgehen! Angesichts von massenhaft vorhandenen Rechtschutzversicherungen und im Hinblick auf unzählige drohende Urteile mit möglicher Dammbruchwirkung, würde ich diesen Weg zumindest noch einmal überdenken...
    Ja, ich gehe davon aus, dass die Airlines in diesem Forum mitlesen 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    bernhard707 wrote:
    Gegen eine Entschädigung von € 400 gemäss Urteil des EuGH wird Condor sich mit allen Mitteln sperren.

    Damit liegts Du vermutlich richtig, genau das ist aber laut der Schilderung mit dem technischen Defekt das gültige Recht! Die pauschale Entschädigung heißt deshalb so, weil sie pauschal ist...Also Reisefan76: Eingabe an Condor direkt, am besten Buchung und Tickets schon mal einsacannen. Angaben zum Reisepreis und der Dauer würde ich keinesfalls machen! Im Grunde kannst Du Dir schon einen Rechtsanwalt suchen, beim Amtsgericht Rüsselsheim stehen schon Hunderte Schlange...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    So wie Du es schilderst sag ich mal so: "Zurückschieben" macht der "Ground Service" des Airport. Dafür kann man nicht die Airline haftbar machen. So fallt Ihr nicht unter die EU Verordnung. Man kann höchstens darüber diskutieren, ob es hätte 7 Stunden dauern müssen, bis eine Ersatzmaschine da war. Ich glaube Eure Chancen stehen nicht gut, nur mal so damit Ihr Euch nicht zu große Hoffnungen macht. Aber mal abwarten...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    @ML2010

    Wurde ein Grund für die Verpätung genannt? Erst dann kann man vorläufig sagen, ob Du überhaupt Anrecht auf irgendetwas hast

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Parfüm
    bahama247B bahama247

    Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass man auf  Fuerte spätestens seit Zeiten des Internet keine großen Schnäppchen schlagen kann, Sprit und Rauchware ausgenommen. Da man Ersteres nicht transportieren kann bleiben nur Zigaretten und Co und da gibts tatsächlich Leute, die schon beim Hinflug im Boardverkauf zuschlagen und sich später ärgern 😉

    Preise vergleichen sollte man also schon zu Hause und wie Anna richtig sagt dann auf jeden Fall auch auf Fuerte in den Geschäften.

    Fuerteventura

  • EU Claim, hat jemand Erfahrung damit?
    bahama247B bahama247

    Eine Alternative wären zb. die hier, sogar etwas günstiger wie es scheint:

    http://www.flightright.de/

    Wo beide genau Ihre Infos zu den Flügen beziehen, um die Ansprüche "besser" durchsetzen zu können als wir normale Passagiere, ist mir nicht klar. Dazu müßten die zb. genaue Ursachen von techn. Defekten kennen. Das will ich bezweifeln.

    @alexander_kaefer
    sind bei den 80% auch "Verspätungsgeschädigte"?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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