Dann noch mal zur Causa:
TK bietet seit Sommer 2020 (nachdem die Einreise in Kenia wieder möglich war) Flüge nach Mombasa an, storniert diese aber regelmäßig zu 100% einige Wochen (ca. 8 - 12 Wochen) vor Reisebeginn. Gerade wurden die Flüge von März bis September storniert. Es gibt aber bereits wieder die Buchungsmöglichkeit ab Oktober.
Die Landerechte in Mombasa wurden der Turkish Airline im Sommer 2020 nicht mehr erteilt, als der Airport in Mombasa wieder geöffnet wurde.
Pauschalreisen werden seit 2020 von verschiedenen Anbietern (z.B. FTI und Dertour) mit TK Flügen angeboten und dann bis 2 Monate vor Abflug storniert bzw. gegen Aufpreis auf andere Airlines umgebucht.
Dass TK seit 2020 keinen einzigen Flug nach Mombasa durchgeführt hat, muss den Veranstaltern also bekannt sein, trotzdem werden die Reisen verkauft.
Meine Frage ist also, ob man einen Reiseveranstalter dafür haftbar machen kann, und eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug erwarten darf und die Kostenübernahme der Zubringer nach Frankfurt (ET, 4Y, DE fliegen ab Frankfurt nach Mombasa).
Oder, und das ist meine Vermutung, ob die Reisen seitens des Veranstalters storniert werden können mit dem Verweis auf Unmöglichkeit nach BGB.
Andererseits kann man den Veranstaltern auch Vorsatz unterstellen, da sie seit fast 3 Jahren das Problem kennen.
Zu diesem Sachverhalt wollte ich eure Meinung hören.