Hallo,
das was Antonia schreibt ist korrekt. Man braucht hierfuer keine AGB. In einem solchen Fall sind AGB Nebensache, hier zaehlt einzig und allein das Gesetz, naemlich § 651 a ff BGB.
Der RV kann die Reise in der Form, wie sie gebucht wurde, nicht erbringen. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wird die Abhilfe vom Veranstalter nicht erbracht, kann der Reisende den Vertrag stornieren und der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis. Fertig!
Zusaetzlich kann der Reisende sich jetzt um Ersatz bemuehen, d. h. bei einem anderen Anbieter versuchen, die urspruengliche Reise (also So - So) zu buchen. Gelingt das, und ist das vergleichbare Angebot teurer, muss der urspruengliche RV die Differenz tragen.
Oder sich natuerlich auch mit dem RV auf eine kostenlose Umbuchung verstaendigen.
Viele Gruesse
bernardo2001
bernardo2001