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bernardo2001B

bernardo2001

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  • Ryan-Air Terravision Bustransfer
    bernardo2001B bernardo2001

    Wenn ich von der Ryan-Seite auf Terravision weiter geleitet werde und nach einem Flughafentransfer in Deutschland suche, finde ich also keine Daten.......

    Entweder sind die Busverbindungen schon laenger ausgesetzt, oder bei Terravision arbeitet man zuverlaessig schnell.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ryan-Air Terravision Bustransfer
    bernardo2001B bernardo2001

    @chriwi

    Ob ich Unsinn verzapfe, wage ich zu bezweifeln. Wenn ich mich an eine Bushaltestelle begebe und auf einen Bus warte, der aber nicht kommt, weil auf dem Fahrplan zu erkennen ist, dass die Busverbindung eingestellt ist, habe ich keinen Ersatzanspruch, denn ich habe ja noch keinen Befoerderungsvertrag abgeschlossen.

    Das daraus tatsaechlich ein Anspruch gegen Ryan resultiert wg. falscher Information, wenn man nachweisen kann, dass die Verbindung auf der Ryan-Website zu finden war, bleibt dahingestellt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kann ich was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    @ Gabriela Maier

    Das ist doch purer Unsinn. Ob 1 Std. Transfer oder 5 Stunden, die so genannten "Vorlaufzeiten" bleiben in jedem Fall unveraendert. Und wenn die Kinderchen 1,5 Std. nicht abkoennen, dann fahr ich nicht in Urlaub oder setz mich in die Blechbuechse - 10 bis 12 Std. bis zur Adria, geht doch......

    Aber da waere noch eine Moeglichkeit, vielleicht ist ja um das Hotel herum ausreichend Platz und die Hoteldirektion baut noch schnell eine Landebahn, kleine Zwischenlandung und das Problem waere behoben. Das nenn ich Service, gibts aber wohl nur in der Dom Rep (La Romana).

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ryan-Air Terravision Bustransfer
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ich kann auf der Ryan-Website keinen Hinweis finden, dass in Deutschland ein Airport-Transfer angeboten wird.

    Aber unabhaengig davon ist immer der Nachweis zu erbringen, wer denn der Vertragspartner ist. Wuerde ein Transfer in Deutschland bestehen und man bucht diesen zusammen mit dem Flugschein bei Ryan, dann duerfte Ryan Vertragspartner sein, da eine direkte Kausalitaet zum Flug besteht.

    Kann man dieses Angebot aber nicht ueber Ryan buchen, sondern ist nur der Hinweis vorhanden, dass die Firma xy (hier Terravision) ab dem und dem Ort einen Busdienst zum Flughafen Hahn anbietet, dann ist Ryan nicht haftbar zu machen, da dann kein rechtsgueltiger Befoerderungsvertrag mit Ryan zustande kommt.

    Und wenn Terravision kurzfristig wg. Erfolglosigkeit diesen Dienst einstellt, dann duerfte daraus ebenfalls kein Rechtsanspruch abzuleiten sein, weder gegen Ryan noch gegen Terravision.

    Da sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt und nicht erst am Abflugtag informieren, ob der Dienst eingestellt wurde oder nicht.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kann ich was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ich sehe da kein Problem. Der Transfer zum naeher gelegenen Flughafen haette rd. 1,5 Stunden gedauert und zum weiter entfernten Flughafen ca. 3 Stunden, was sind denn 1,5 Stunden.......?

    Man kann auch alles uebertreiben.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anstehende Trennung/Scheidung und gebuchte Reise im Mai... Rücktritt?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    auch ich halte das fuer sehr ausschlaggebend - wer hat die Reise angemeldet und ist damit der Vertragspartner zum Reiseveranstalter.

    Bist Du der Vertragspartner solltest Du auf jeden Fall die Reise sofort stornieren. Siehe in den AGB Deines Veranstalters, je kurzfristiger Du stornierst, je hoeher werden die Kosten. Wenn Du wartest kann Dir die RRV daraus einen Strick drehen.

    Dann den Schaden sofort an die RRV melden und nachschauen, ob fuer solche Faelle Versicherungsschutz besteht. Wenn ja, das dem Arzt sagen, damit dieser Dir korrekte Atteste ausstellt und Du Dich zu allem Aerger nicht auch noch mit der RRV unnoetig auseinander setzen musst.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Andere Maschiene
    bernardo2001B bernardo2001

    carsten79 wrote:
    Während des Flugs kam eine Lattevon der Decke runter,

    Ui, dass muss aber eine alte Schaukel gewesen sein, denn Holz wird schon lange im Flugzeugbau nicht mehr eingesetzt......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Andere Maschiene
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    wenn ich so manche Bewertung lese, dann bekomme ich Schreikraempfe. Der Sitz kippt nach hinten und ausgerechnet dort sitzt ein 150 kg - Mensch. Und ueber die Lautsprecher toente Katja mit "Wunder gibt es immer wieder.....".

    Wenn Fluggesellschaften aus Drittlaendern in die EU einfliegen duerfen, dann kann man davon ausgehen, dass die Maschinen ordentlich gewartet werden.

    Wer nicht einsteigen will bleibt draussen und hat einen schoenen Urlaub am Flughafen......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Regress wegen Änderung der Flugstrecke?
    bernardo2001B bernardo2001

    Korrekt.

    Trotzdem schoene Ferien.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wen ansprechen?
    bernardo2001B bernardo2001

    privacy:
    .....Flüge mit Start außerhalb der EU fallen nur unter die EU-Verordnung, wenn diese von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden......[/quote]
    Sorry, das sehe ich anders. Der Flug bis Dubai war zwar ein reiner "Drittstaatenflug" und wurde auch nicht von einer EU-Fluggesellschaft durchgefuehrt aber massgebend scheint mir, dass der Weiterflug von einem "Drittstaat" in die EU fuehrte und zwar von einer Airline, die zwar eine "Drittstaaten-Airline" ist, aber in der EU mit Niederlassungen registriert ist. Und durch die Kausalitaet beider Elemente = 1. Flug Drittstaat in Drittstaat, 2. Flug Drittstaat in die EU meine ich, dass die EU-Fluggastverordnung anzuwenden ist, denn der 1. Flug verursachte, dass der 2. Flug verpasst wurde.

    Aber wie ich schon sagte, in diesem Fall wohl nicht, da Witterungsverhaeltnisse ursaechlich waren, und das ist hoehere Gewalt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wen ansprechen?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    sowohl der Reiseveranstalter als auch die Fluggesellschaft sind Ansprechpartner. Der Reiseveranstalter hat die Reiseleistung ohne Maengel zu erbringen, siehe § 651a BGB, die Fluggesellschaft haftet gemaess EU-Fluggastverordnung.

    Aber ich denke mir, dass man in diesem Fall keine Ansprueche gegen keinem von Beiden durchsetzen kann, denn Nebel ist hoehere Gewalt und es hat weder der Veranstalter noch die Fluggesellschaft einen Einfluss auf widrige Wetterverhaeltnisse.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Regress wegen Änderung der Flugstrecke?
    bernardo2001B bernardo2001

    So ist es!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reisekostenrückerstattung wg Unfall des Reisebuses?!
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ohne Zweifel ist, dass der RV die Reiseleistungen frei von jedem Mangel zu erbringen hat. Dazu zaehlt auch die Auswahl des Unternehmens, dass fuer ihn die Transfere Flughafen zum Hotel und zurueck durchfuehrt.

    Baut also der Fahrer eines beauftragten Transferunternehmens einen Unfall wegen ueberhoehter Geschwindigkeit und Missachtung der Vorfahrt, dann ist das ganz sicher ein Mangel, denn so etwas geht schon in die Knochen.

    In welcher Hoehe sich daraus ein Anspruch auf Rueckzahlung ableiten laesst ist, jedenfalls meiner Auffassung nach, schwierig zu beantworten und duerfte von der Intensitaet der erlittenen Verletzung abhaengen. Als Anspruchsteller wird man da nicht nur einen cleveren Anwalt, sondern auch einen verstaendnisvollen Richter brauchen. Beispiel: Urteil Beinaheabsturz.

    Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Geld zurück bei Angst vor Absturz
    bernardo2001B bernardo2001

    @mkfpa

    Schoene Story, hab ich so etwas schon mal bei SAT 1 - Comedy gesehen, oder war es doch bei Rudi Carell?

    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebühr für Übergepäck nur beim Rückflug
    bernardo2001B bernardo2001

    so ist es. Genau so wuerde ich auch vorgehen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Geld zurück bei Angst vor Absturz
    bernardo2001B bernardo2001

    Ich bleibe dabei, dass dieses Urteil nicht verkehrt ist. Denn Information bedeutet viel und vor allen Dingen beruhigen Informationen.

    Mir ist es passiert, dass auf einem Langstreckenflug ploetzlich der Pilot meldete, dass man den naechstgelegenen Flughafen anfliegen wuerde, da ein Signal einen Defekt anzeigen wuerde. Aus Gruenden der Sicherheit wuerde man einen Zwischenstopp einlegen um das ueberpruefen zu lassen.

    Natuerlich war das fuer die Pax, vermutlich alles Laien, nicht einschaetzbar und beunruhigend. Viel schlimmer waere es jedoch gewesen, waere man ohne Info gelandet. Noch kurz vor der Zwischenlandung erklaerte der Kapitaen einiges zu einzuhaltenden Sicherheitsaspekten und teilte noch mit, dass beim Zwischenstopp alle verpflegt und fuer den Weiterflug dann aufgerufen wuerden.

    Saubere Landung - und alle verliessen ruhig die Maschine, so jedenfalls mein Eindruck. Die Reparatur dauerte gut 5 Stunden, dann wurde aufgerufen, niemand machte Randale und wollte nicht mehr weiterfliegen. Noch vor dem Start kam die Entschuldigung des Kapitaens, dass ein elektronisches Problem vorgelegen haette. Leider haette es gedauert bis man die Ursache gefunden haette.

    Er wuerde jetzt dem Vogel ein bisschen die Sporen geben (so krass hat er es nicht gesagt) um ein wenig der Verspaetung aufzuholen. An Bord blieb alles ruhig. Aus diesem Grunde finde ich das Urteil gut, natuerlich konnte niemand einschaetzen, ob das Problem nicht doch ein groesseres war, aber die Infos haben beruhigt. Und das halte ich fuer wesentlich.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    bernardo2001B bernardo2001

    @mkfpa

    Du hast nicht alle Beitraege gelesen, denn ich hatte schon geschrieben, dass der Gesetzgeber den Reiseveranstaltern abverlangt, dass voraussichtliche Flugzeiten bekannt gegeben werden muessen, siehe BGB-InfoV, hier speziell § 6, 2, 2. Also Verursacher des Chaos ist der Gesetzgeber und nicht der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft.

    Berthold (ADEgi) hat die Logik um Aenderungen der Flugzeiten richtig erkannt, damit waere alles gesagt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    bernardo2001B bernardo2001

    @AntoniaW

    Zunaechst duerfte fuer jeden Richter massgebend sein, was der Veranstalter in Wort und Schrift zum Leistungsinhalt in seiner Ausschreibung aussagt. Nur daran kann gemessen und auch beurteilt werden, ob Abweichungen, also Reisemaengel, vorhanden sind.

    War der Richter selbst noch nicht vor Ort, kann er Bilder nur schwer einschaetzen. Das wollte ich mit meinen Beispielen sagen.

    Und wenn dann noch alles durcheinander ist, so wie Du schreibst, Katalog, Vertrag und Situation vor Ort, dann macht es bei ihm klick, und ihn interessiert nur noch die Ausschreibung. Alles andere wuerde die Sache fuer ihn komplizieren.

    Viele Gruesse
    bernardoselva

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Drigende Hilfe benötigt! Buchung über ×××
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    leider gibt es immer wieder Chaoten, die es verstehen, Kunden abzuzocken. Was Dir jetzt helfen koennte waere, dass Du trotz der ausschliesslichen Hotelbuchung von Deinem "Veranstalter" einen Sicherungsschein erhalten hast. Dann waere Dein Geld abgesichert.

    Da das wahrscheinlich aber nicht der Fall sein wird, wirst Du das Risiko eingehen und zum vereinbarten Termin im Hotel erscheinen müssen. Denn es koennte ja sein, dass dieser Veranstalter seinen Zahlungsverpflichtungen dem Hotel gegenueber bis Freitag noch nachkommt, was eher unwahrscheinlich ist. Zahlt er aber, hast Du die schlechten Karten, wenn Du nicht anreist.

    Laesst man Dich nicht einchecken, weil die Rechnungen in der Tat nicht bezahlt sind, kannst Du taetig werden und Betrugsanzeige stellen. Aber in der Regel ist es so, dass das Geld leider futsch sein wird. Da der Name des Veranstalter zensiert wurde, kann man leider nicht erkennen, ob es sich um einen deutschen Anbieter handelt. Ist es ein spanisches Unternehmen, kannst Du vor Ort Strafanzeige stellen, ansonsten in Deutschland.

    Ich druecke Dir die Daumen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Geld zurück bei Angst vor Absturz
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    obwohl ich grundsaetzlich davon ausgehe, dass die Piloten und die Crew auch heil ankommen moechten, halte ich dieses Urteil fuer sinnvoll. Wo liegt das Problem, dass man den Passagieren nicht erklaert, was fuer ein Defekt vorgelegen hat. Sich hier den Passagieren gegenueber zu erklaeren sollte eigentlich selbstverstaendlich sein.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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