Hallo,
folgende Antwort habe ich von DEHOGA :
Der Hotelaufnahmevertrag ist ein Vertrag, der auf freien Vereinbarungen beruht, die für beide Parteien gelten.
Insofern kann nur auf freiwilliger Basis ein Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten vereinbart werden.
Das Hotel hat mir einen "Düsseldorf Gutschein" im Wert von 50€ angeboten. Was ist ein Düsseldorf-Gutschein???