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  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    Hallo,

    folgende Antwort habe ich von DEHOGA :

    Der Hotelaufnahmevertrag ist ein Vertrag, der auf freien Vereinbarungen beruht, die für beide Parteien gelten.

    Insofern kann nur auf freiwilliger Basis ein Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten vereinbart werden.

    Das Hotel hat mir einen "Düsseldorf Gutschein" im Wert von 50€ angeboten. Was ist ein Düsseldorf-Gutschein???

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  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    DANKE, vonschmeling und Fugimaxi: Eure "LINKS" sind richtig!! 😉

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  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    ja, es ist das Hotel Residenz in Düsseldorf   😞  .

    Den Tip mit der Meldung beim Hotel- und Gaststättenverband finde ich gut, werde ich machen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    Hallo,

    nur zur Info: Hotel hat sich nicht weiter geäußert. Ich habe jetzt bei der Privatzimmervermittlung Düsseldorf noch etwas preisgünstiges bekommen. Wenn ich jetzt gerichtliche Schritte gegen das Hotel einleiten würde (ich weis ja, dass ich im Recht bin!) zieht sich die Sache bestimmt ein Jahr hin. Ich  brauche aber jetzt die 2 Zimmer, also kommt er so davon  😞 😞 ❓ . Das finde ich zwar nicht ok, aber was soll man machen.
    Ich habe außerdem gerade eine "Sache" gegen Condor am laufen, wegen einer 10 Std. Verspätung in die DomRep. ! M u ß man eigentlich heut zu Tage seine R e c h t e  als Kunde überall einklagen? Armes Deutschland . S e r v i c e w ü s t e

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  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    vielen Dank für Eure Ratschläge, werde alles versuchen  😱

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    in den AGB´s steht:

    1. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Hotels Residenz frei festgelegt und
      können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen
      Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
    2. Reserviemngen sind für beide Geschäftspartner verbindlich.

    Also kann er den Preis evtl anpassen??!Aber nicht komplett stornieren!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kurzfr. Zimmerstorno des Hotels
    bigittB bigitt

    bereits im August 13 hatte ich 2 Doppelzimmer in einem Hotel in Düsseldorf für März 14 gebucht. Ich bekam schriftlich eine verbindliche Zusage. In den Buchungsbedingungen  stand, dass ich die Reservierung bis 14 Tage vor Ankunft kostenfrei stornieren kann. Bei späterer Stornierung können 80% der Kosten anfallen.
    (Ist das ein beidseitiges Stornorecht??)

    Jetzt 4 Wochen vorher, hat mir das Hotel, der Chef selbst geschrieben: bedingt durch einen Ausfall des Reservierungssystems in August 2013 sind 
    hunderte Reservierungen nicht weitergeleitet worden. 
    Erst wo nun bekannt wurde das auch Ihre Reservierung hiervon betroffen war 
    haben wir unser beidseitiges Stornorecht von 14 Tagen vor Anreise unserseits 
    in Anspruch genommen und Ihnen Rechtzeitig per 29 Januar 2014 die Storno mitgeteilt. 
    Wir bedauern die eventuelle Unannehmlichkeiten.

    Kann so etwas sein? An dem Wochenende ist eine Messe und alle "günstigen"Zimmer sind jetzt ausgebucht. Es gibt ab 200 Euro aufwärts noch Zimmer für 1 Übernachtung (ich brauche 2 Zimmer). Ich habe bereits die Bahnfahrkarten für 2 Tage gekauft, auch Messe-Eintrittskarten für 2 Tage.
    Mit scheint, dass das Hotel jetzt erst gemerkt hat, dass die Messe stattfindet und er für die Zimmer den dopp.Preis nehmen kann. 
    Darf ich hier das Hotel nennen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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