Unterm Strich bleiben nur 3 Tage Aufenthalt in einem -minderwertig ist immer subjektiv und beweispflichtig- deiner Meinung nach schlechterem Hotel übrig. Die Aufzählung dafür bleibst du aber mehr oder minder ( im Vergleich ) schuldig. Gerichtlich wohl aussichtlos. Ich fürchte auch, das deine gedanklichen Ansprüche recht hoch sein werden, aber: keep cool !
Ich würde die 6% nehmen, und ein zusätzliches bonbon des RV erbitten.
Gruss Gabriela