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  • Stornierung ?
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Gabriela,

    hast du dir die Fundstelle einmal angesehen?

    **##**Das Verhalten der K war auch nicht treuwidrig oder missbräuchlich, wie der BGH S. 1048 unter (2) ausführt. Hierfür reicht aus, dass K das Ersatzangebot nicht willkürlich, sondern unter Berufung darauf abgelehnt haben, dass es nicht gleichwertig war. Deshalb beruht das Entschädigungsverlangen nicht auf einem Verstoß gegen § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung.
    (...)

    Zusammenfassung

    • Die Gewährleistungsregelung beim Reisevertrag in §§ 651 c - h ist weit zu fassen. Sie umfasst auch die Unmöglichkeit oder vollständige Nichterbringung der vom Reiseveranstalter geschuldeten Reise.
    • Im Fall der Überbuchung des vereinbarten Hotels ist der Reiseveranstalter nicht berechtigt, den Kunden auf ein Ersatzangebot zu verweisen, das nicht vollständig gleichwertig ist. Darf der Kunde deshalb das Ersatzangebot zurückweisen, kann er die Zahlung des Reisepreises verweigern oder diesen zurückverlangen und Schadensersatz wegen Vereitelung der Reise nach § 651 f I, II verlangen.  (...) ##   (Hervorhebungen durch mich Manfred)
       
      Genau das behaupte ich doch seit "Menschengedenken". Der BGH fordert eine völlige Gleichwertigkeit. Ist diese gegeben, und man weist das Angebot zurück, gibt es eben keinen Schadensersatz.
       
      Von deinem AG-Urteil, also unterste Instanz, hätte ich gerne den vollständigen Wortlaut, bevor ich dazu was sage.
       
      Gruß
       
      Manfred
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung ?
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    I.
     
    Ja mei, ich bin doch dafür, dass ihr klagt! Ich will doch endlich Urteile sehen. Seit Tagen bettele ich doch darum. Und was bekomme ich: Wunschzettel, auf denen steht, was z.B. Gabriela gerne hätte;  was nicht da steht, ist die geltende Rechtslage. Ich halte es allerdings für unverantwortlich, den Usern eigene Wünsche und Vermutungen als "gesicherte Rechtslage" zu verkaufen. Und genau das werfe ich Gabriela vor.

    Also klagt, klagt, klagt! Und bitte bitte bitte teilt mir dann die Urteile mit Aktenzeichen mit. Ich werde dann hier bei auftauchenden Fragen selbstverständlich auf verbrauchergünstige Urteile hinweisen. Schließlich habe ich hier schon häufig auf die 50-Prozent-Regelung hingewiesen.

    II.

    Es ist ja nicht so, dass es keine günstige Entwicklung gibt. Es geht doch in die richtige Richtung. Durch das Maledivenurteil wurde den RV die Möglichkeit genommen, Reisenden Alternativen in anderen Destinationen anzubieten und dadurch Schadensersatz zu vermeiden.

    Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt hat zwei positive Aspekte:

    Wenn ich erst vor Ort von einer Überbuchung erfahre,
     
    bedeutet dies 1. praktisch automatisch eine Reisepreisminderung um 15 Prozent. Und ich kann zweitens außerdem, wenn ich das Ersatzhotel unter Vorbehalt annehme, Unterschiede zum ursprünglichen Hotel als Reisepreisminderung geltend machen. Und damit komme ich unter Umständen sehr schnell zu meinem 50prozentigen Schadensersatz. Es bleibt natürlich abzuwarten, ob andere Gerichte dem LG Frankfurt folgen und was vielleicht der BGH dazu sagen wird.

    III:

    Ich bin davon überzeugt, dass in naher Zukunft weitere verbraucherfreundliche Urteile zum Reiserecht ergehen werden, insbesondere zum Schadenbsersatz bei Überbuchungen. Was ich allerdings nicht glaube, ist, dass die Gerichte allein aufgrund einer Überbuchung einen 50prozentigen Schadensersatz zusprechen werden. Aber das ist reine Spekulation, ich bin kein Hellseher.
     
    IV.
     
    Bis mir neue Urteile bekannt werden, werde ich hier Auskünfte nach bestem Wisssen und Gewissen nach der jetzigen mir bekannten Rechtslage erteilen. Denn es ist meine Überzeugung, dass der Community nur damit und nicht mit Phantasien und Wunschdenken gedient ist. Wenn mich deswegen jemand für einen Veteidiger der Reisebranche hält, sei es drum! Allerdings sehe ich in der Reisebranche auch keinen natürlichen Feind.

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel Diamond oder Iberostar Sunny Beach??
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    6.9. - 27.9.2009

    Bulgarien

  • Stornierung ?
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Strawberryhill, langsam wird es albern!

    5.3.8. Bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) die bei Buchung zu einer Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. "Dynamic Packaging" zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft einer solchen gebuchten Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:
    Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen
    vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
    14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel Diamond oder Iberostar Sunny Beach??
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Natürlich das Hotel Diamond! Da bin ich nämlich auch. 😉

    Bulgarien

  • Umbuchung
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Ich spreche von portas Beitrag.

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Leider kein Superbeitrag, zumindest dann nicht, wenn es um die herrschende Rechtslage geht. Darüberhinaus vermischt der Beitrag Wünsche mit dieser herrschenden Rechtslage.

    ##wenn nun der RV den Vertrag einseitig bricht muss ich KEIN Ersatzhotelakzeptieren. Ganz egal ob gleich nebenan, teurer oder weiß der Kuckuck.Du behauptest er muss aber - wegen der Schadensminderungspflicht.##

    Nein, das behauptet niemand. Du hast das Recht, kostenlos zu stornieren und fertig. Aber:  Wenn du noch zusätzlich Schadensersatz haben willst, dann bist du zur Schadensminderung verpflichtet.

    Wenn dir der RV ein gleichwertiges Hotel am selben Ort anbietet und du dieses ablehnst, wirst du es sehr schwer haben, Schadensersatz zu erhalten. Dabei gilt allerdings überwiegend deine subjektive Beurteilung. Wenn die Hotels eigentlich völlig identisch sind, aber das eine im Zentrum und das andere am Rand der Destination liegt, wirst du Erfolg mit einer Schadensersatzforderung haben. Die hier erwähnten Urteile (Maledivenurteil und das des Landgerichtes Frankfurt) gehen immer um die Frage, ob ein gleichwertiger Ersatz gestellt wurde. Und dies kann in Zukunft sehr spannend werden. Und es wird sich zeigen, ob das erhoffte Wiedersehen mit einem Heiratskandidaten/Animateur ausreicht, um ein Ersatzhotel abzulehnen und trotzdem Schadensersatz zu erhalten. Aber grundsätzlich haben die Gerichte meiner Kenntnis nach nicht das Recht des RV in Frage gestellt, ein gleichwertiges Hotel am selben Ort anzubieten und dadurch Schadensersatz zu vermeiden.

    Was die Ungleichbehandlung betrifft: Kein Mensch zwingt dich, bei einem RV zu buchen, dessen AGBs dir nicht gefallen. Abgesehen davon hast du die Möglichkeit, dem RV einen niedrigeren Schaden als die Pauschalen nachzuweisen.

    Die künftige Rechtsprechung wird interessant; aber gerade deswegen ärgert es mich, wenn Gabriela einfach eine nicht vorhandene Rechtsprechung erfindet.

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung ?
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Da sehe ich leider schwarz. Selbst eine Umbuchung dürfte teuer werden, denn bei "Gobucher-Reisen" gelten auch hier besondere Bedingungen (siehe 5.4):

    " Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8. GoBucher (BucherPackaging) genannten Reiseleistungen betreffen, können nichtpauschalisiert berechnet werden, sondern werden anhand dertatsächlichen Gegebenheiten ermittelt."

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Gabriela, es geht schlicht darum, dass du deine Vermutungen und Wünsche als Fakten ausgibst und damit bei hier Ratsuchenden falsche Vorstellungen erweckst und sie unter Umständen zu falschen, mindestens aber riskanten Entscheidungen verleitest.

    Wenn du schreibst, *"Der Schadensersatz aus demVertragsbruch ist vergleichbar mit Stornokosten des RV, wenn du denVertrag gebrochen hättest. Die Gerichte sprechen in solchen Fällen demReisenden pauschal einen Schadensersatz in Höhe von ca. 50%des ursprünglichen Reisepreises zu.",*muss doch jeder annehmen, dass es sich hierbei um gefestigte, mindestens aber übliche Rechtsprechung handelt. Wenn man dann aber mal nachbohrt, und diese Gerichtsentscheidungen lesen möchte, kommt von dir nichts.

    Ich finde, du solltest gegenüber den hier Ratsuchenden so fair sein, deine private Rechtsauffassung nicht als gesicherte Erkenntnis auszugeben.

    Vielleicht folgen ja die Gerichte irgendwann mal deinen Wünschen. Wenn das tatsächlich so kommen sollte, wäre ich für die Fundstellen der Urteile dankbar.  Aber einfach nur eine Rechtsprechung zu behaupten, und dafür dann jeden Beweis schuldig zu bleiben, das finde ich - mit Verlaub - daneben.

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Nun ja, genau das habe ich befürchtet. Du hast zwar deine juristische Meinung, die aber leider durch keine Gerichtsurteile gestützt wird. Und deswegen sollte man deine juristischen Beiträge mit Vorsicht genießen und immer daran denken, dass Gerichtsverfahren kein Wunschkonzert sind. User, die hier um Rat fragen, sollten sich bewusst sein, dass deine Meinungen mehr Wunschdenken als Sachkenntnis beinhalten.  Wer also keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich des Kostenrisikos von Gerichtsverfahren bewusst sein.

    Schade finde ich übrigens, dass sich unsere Reisebürofachleute bei diesen Fragen von Überbuchungen und Schadensersatz vornehm zurückhalten.

    Edit: Selbstverständlich muss ich kein Ersatzangebot annehmen; ich kann in diesen fällen kostenlos stornieren. Aber wenn ich Schadensersatz haben will, bin ich auch zur Schadensminderung verpflichtet. Darum geht es.

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Hallo privacy,

    das ist doch das "Maledivenurteil", das wir alle kennen. Da wurde aber ein anderer Urlaubsort angeboten, nicht derselbe. Mir geht es darum, ob man Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der RV ein gleichwertiges Hotel am selben Urlaubsort anbietet und man dieses ablehnt. Und das bezweifle ich.

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Na, mit dem Schadensersatz ist das nicht ganz so einfach. Wenn der RV ein gleichwertiges Hotel am selben Urlaubsort anbietet, kann der "Schadensersatz" auch 0 Euro betragen. Nur wenn der RV das nicht macht, gibt es Schadensersatz.

    Gruß

    Manfred

    P.S. Gabi, du sprichst so beiläufig von Gerichtsurteilen , die pauschal 50 Prozent Schadensersatz zugestehen. Kannst du mir bitte die Fundstellen mitteilen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Warum sind die Servicekräfte so unfreundlich ??
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Gehst du denn in Deutschland auch mit Einkaufstaschen in den Supermarkt? Ich kenne das so, dass man in Deutschland in den Supermärkten aufgefordert wird, die Taschen im Auto zu lassen. Der Grund dürfte der gleiche sein wie in Bulgarien: Man will es den Ladendieben nicht zu einfach machen.

    Gruß

    Manfred

    Bulgarien

  • Gepäck 3 Tage zu spät erhalten....
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Und wofür willst du dann noch Geld haben?

    Gruß

    Manfred

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Warum sind die Servicekräfte so unfreundlich ??
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Na Gastwirt, was bekommt man bei dir denn, wenn man einen großen Schnaps bestellt? Vermutlich weniger, als wenn du in Bulgarien einen kleinen bestellst.  😉

    Bulgarien

  • Bei Mietwagenbuchung Info an Reiseveranstalter?
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Sag doch einfach bei deiner Ankunft am Transferbus Bescheid.

    Gruß

    Manfred

    Archiv

  • Warum sind die Servicekräfte so unfreundlich ??
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Ich sags mal so:  Die Bulgaren wirken etwas verschlossen, weil sie nicht gleich jeden angrinsen. Kommt man aber mit ihnen in Kontakt, können sie lächeln und sogar herzhaft lachen.

    Oft liegt es auch daran, dass man ihre Fremdsprachenkenntnisse überschätzt. Dann wissen sie nicht so richtig, was sie tun sollen. Sie können Bestellungen in mehreren Sprachen entgegennehmen. Vorausgesetzt, man bestellt einfach und klar. Richtig: "3 kleine Bier und zwei Kaffe mit Milch bitte." Falsch: "Dieses Mal nehme ich zwei kleine Bier, weil die großen zu schnell warm werden. Und Kaffe brauchen wir, weil wir gestern einen genommen haben." Diesen Roman versteht kaum jemand, sie wollen wissen, was man haben möchte, nicht warum. Also bitte keine Romane.

    Gruß

    Manfred

    Bulgarien

  • Saison 2009
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Es wird aber erwähnt, dass "falsche Zöllner" oder solche mit einer "nicht angemeldeten" Nebentätigkeit versucht haben, Geld abzuzocken.

    Gruß

    Manfred

    Bulgarien

  • Vollmacht minderjährige
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Es wäre nett, wenn du anschließend hier darüber berichtest, ob diese Vollmacht am Sonnenstrand notwendig war. Schönen Urlaub!

    Gruß

    Manfred

    Bulgarien

  • Rezepftpflichtige Medikamente
    BulgarienfanB Bulgarienfan

    Teils, teils. Viagra soll man angeblich ohne Rezept bekommen. Ein Antibiotikum gegen Bronchitis wollte man mir nicht ohne ärztliche Verordnung geben. Das wird wohl von den Vorschriften in Bulgarien abhängen.
     
    Gruß
     
    Manfred

    Bulgarien
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