@flaggde sagte:
@ägyptenfan,
zum einen hat man geklaute Texte aus dem www. als Zitat zu kennzeichnen und zu verlinken
Der Hinweis auf Wiki reicht als Kennzeichnung aus
Zum anderen bedarf es keiner Mahnung, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, was auf Pauschalreisen zutrifft. (vgl. § 286 (2)).
Irrtum - Der Schuldner ist zwar im Verzug, eine Mahnung aber vor der Stornierung zwingend notwendig. Wurde bereits in Gerichtsurteilen so bestätigt.

- sei's drum , in diesen Zeiten ist alles möglich ... da werden Grundrechte ausgehebelt und der Pöbel applaudiert dem bayerischen König zu. Da darf es nicht wundern, wenn vs am Rechtsstaatsrädchen dreht und sich auf außergewöhnliche Zeiten beruft.