Es hat sich nun geklärt. Angeblich wusste man nichts von dem „neuen“ Gesetz (auf der Deutschen Botschaft stand Juli 2022).
Ich danke für den Tipp mit der 1135. Die hat angeblich den Hotel Manager auf die aktuellen Vorschriften hingewiesen!
Es hat sich nun geklärt. Angeblich wusste man nichts von dem „neuen“ Gesetz (auf der Deutschen Botschaft stand Juli 2022).
Ich danke für den Tipp mit der 1135. Die hat angeblich den Hotel Manager auf die aktuellen Vorschriften hingewiesen!
Es handelt sich um das Rhodos Princess und ich bin noch bis 06.10. hier. Bis dahin dürfte wohl hoffentlich Corona keine Rolle mehr spielen.
Gegen eine Maske hab ich auch überhaupt nichts einzuwenden. Da aber ab Morgen auch die Maskenpflicht im Flieger fällt verstehe ich nicht, warum ich hier auf meinem Zimmer festgehalten werde.
Der Hotel Manager sagte, die Isolationspflicht stünde in der Hausordnung. Der RV sagt, geregelt in der Hausordnung. Aber in der Hausordnung steht nichts.
Ich habe nun die 1135 angerufen, die sagen, es gibt keine Isolationspflicht. Der Hotelmanager will nun die Hotels auf Rhodos anrufen und fragen, wie die das handhaben. Danach den RV angerufen und man hätte meinen Fall nun nach Deutschland gegeben. Soll ich da wirklich die Polizei anrufen? Was für ein Urlaub…
Habe ich, Sie verweist auf die Hausordnung. Die habe ich auch erhalten, dort steht jedoch nichts von einer Isolationspflicht.
Ich habe nun den Reisemangel per Mail gerügt mit Frist bis morgen um 12 Uhr. Ich fühle mich tatsächlich gerade irgendwie gesetzwidrig in Gewahrsam genommen…
Darauf habe ich den Hoteldirektor verwiesen, der wollte davon nichts wissen. Was mache ich denn nun? Ich sitze auf meinem Hotelzimmer und trau mich nicht mehr raus.
Hey!
Ich habe gerade ein Problem, ich hatte gestern Abend einen positiven Selbsttest auf meinem Zimmer gemacht und mich dann auf der Seite der Deutschen Botschaft informiert, was ich nun machen muss. Dort steht, dass bei keinen oder milden Symptomen nichts zu beachten ist, außer eine FFP2 Maske zu tragen, es gibt keine Isolationspflicht.
Ich habe den Test in der Verpackung in den Zimmermüll geschmissen. Die Reinigungskräfte haben den tatsächlich aus meinem Müll genommen und wurde zum Gespräch mit dem Hoteldirektor gebeten. Dieser teilte mir mit, dass ich auf meinem Zimmer bleiben muss und erst nach zwei neuen negativen Test, von denen jeder 10€ kosten soll, mein Zimmer verlassen darf.
Mein RV sagte, das ist so, sei die Hausordnung.
Die Hausordnung wurde mir beim Check-In ausgehändigt, dort steht allerdings nur drin, dass sich das Personal regelmäßig testet, etc.
Muss ich das wirklich so über mich ergehen lassen - vollständig geimpft und ohne Sympthome?
Steht das "n. rk." am Ende des Artikels für "nicht rechtskräftig"?
Nun bin ich auch Betroffener der Corendon Airlines Streichungen:
Gebucht im März für Ende September Pauschalreise von Hannover nach Rhodos und Anfang Oktober zurück. Hinflug nun statt um 01:40 Uhr, Abflug um 14:30 Uhr, aber nicht ab Hannover, sondern ab Dortmund. Rückflug mit TUI bislang unverändert, also Rückflug nach Hannover.
Ich würde es so hinnehmen, wobei ich es "schöner" finden würde, Hin- und Rückflug am selben Flughafen zu haben. Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich und/oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?
Meine Fragen bezogen sich nicht auf die Fragen der TO, sondern auf das Abstrakte.
Ich danke für deine Ausführung. Magst du noch kurz auf den Punkt 1, generell bezogen sagen, weshalb der Rückflug am Vortag i.O. ist, obwohl der Tag, dem der Rückreise dient, erst der nächste Tag wäre?
Mich interessieren zwei rechtliche Zuordnungen aus diesem Thread. Ich hatte im Jahre 2016 auch so meine Probleme mit TUI, von denen ich hier im Forum berichtet habe. Rein aus Interesse würde ich gerne folgendes wissen:
Ich danke!
@vonschmeling sagte:
[...] hack oder kack.
Hack oder kack - daran habe ich mich nun gehalten!
Gegen die Klage habe ich brav meine Klageerwiderung mit Benennung meiner Beweise und Zeugnisse geschrieben. Der RA des RV hat erwidert, das AG schlägt nun einen Vergleich vor.
Gegen diesen Vergleich habe ich auch in der Hauptsache prinzipiell nichts einzuwenden, denn ich habe ja bereits VOR dem Gerichtsverfahren meinen Willen zu einer außergerichtlichen Einigung gezeigt. Der RA schrieb jedoch nur, "kein Wille vorhanden einer außergerichtlichen Einigung".
Jetzt wird die Kostenaufhebung gegenseitig angestrebt, lt. Vorschlag AG. Ich habe ja (zum Glück) keine Anwaltskosten gehabt, auf denen ich sitzen bleiben könnte. Jedoch sehe ich nicht ein, hälftig Gerichtskosten zu übernehmen, denn ich stand zu einer außergerichtlichen Einigung jederzeit zur Verfügung und habe das auch mehrmals per Mail dem RV und RA mitgeteilt.
Kann der Vorschlag des AG dahingehend geändert werden, dass die Hauptsache, sprich der Vergleich bezüglich des Reisepreises, angenommen wird, nicht jedoch die Übernahme der Nebenforderung (hälftige Gerichtskosten)?
Ich bin davon ausgegangen, dass wenn man 15% einfach überweist und dies dem Anwalt so mitteilt, sich die Hauptforderung um 15% auf noch 30% vermindert und man ggf. vor Gericht über diese 30% obsiegt.
Somit hätte man dann über die noch einbehaltenen 30% vor Gericht gewonnen. Der Richter könnte in dem Falle dann den RV fragen, weshalb der trotzdem vor Gericht gezogen ist, wenn ich eh nur noch im Besitz der 30% bin.
Ich versuch es mal zur besseren Verständlichkeit in Zahlen auszudrücken:
Nehmen wir an, der Reisepreis lag insgesamt bei 1.000 EUR für 2 Personen, betrug die Anzahlung 200 EUR, der Rest wurde vor der Reise i.H.v. 800 EUR von meinem Konto per Lastschrift eingezogen.
Nach der Reise hat sich der RV nicht auf meine Mängelanzeige gemeldet, sodass ich 3 1/2 Wochen nach meiner Mängelanzeige die Lastschrift über 800 EUR widerrufen habe.
3 Monate später habe ich über diese 800 EUR einen Mahnbescheid erhalten. Ich habe einen Teilwiderspruch über 450 EUR eingelegt. Daraufhin habe ich sofort über 350 EUR (800 EUR - 450 EUR) eine Überweisung an den RV in Auftrag gegeben.
Ich habe daher im Moment von den 1.000 EUR noch 450 EUR (Anzahlung 200 EUR + Überweisung 350 EUR beim RV).
Die 450 EUR ergeben sich durch die kumulative Zusammenrechnung durch entsprechende Richtwerttabellen über meine angezeigten Mängel (45%).
Nun nach 1 1/2 Jahren habe ich die Abgabennachricht an das Amtsgericht erhalten.
Meine Strategie wäre nun, einfach 15%, also 150 EUR, nachzuüberweisen als Geste meiner gewillten außergerichtlichen Einigung. Dies würde ich dem Anwalt so schreiben.
Oder wäre es besser ein Angebot dem Anwalt zu schreiben, dass man gewillt ist, die 150 EUR zu überweisen, um einem Prozess aus dem Wege zu gehen?
30% sehe ich als unterste Grenze aufgrund meiner angezeigten Mängel. Bei einem versprochenen Erholungsurlaub kann man dem Reisenden nicht einen Irish Pub unter dem Zimmer zumuten...
Ich habe im Mahnbescheid einem Teil von 45% des Reisepreises widerrufen, die Differenz zu 100% wurden sofort an den RV überwiesen. Habe also die 45%, die ich Widerrufen habe, einbehalten.
Meine Idee wäre nun die Differenz zu 30% dem RV noch nachzuüberweisen (also 15% vom Reisepreis) und dem Anwalt darüber in Kenntnis zu setzen als Geste meines Willens einer außergerichtlichen Einigung.
Wäre das klug oder wäre es besser einfach nichts mehr zu unternehmen?
@vonschmeling
Richtet man dieses Schreiben dann direkt an den RV oder an den Anwalt, der im Mahnbescheid benannt wurde?
Soll man nun ein Angebot einer Minderung von 30% anbieten vom Reisepreis? Ohne Anerkennung einer Rechtsschuld und ohne Übernahme von bisher angefallenen Nebensforderung (evtl. Verzugszinsen, Anwaltskosten, etc.)?
Mir hat der RV allerdings noch gar nichts angeboten, auch nicht am Anfang als ich sagte, dass ich jede Nacht Lärm auf dem Zimmer hatte.
Kann man nun dem RV einen Brief schreiben mit einem konkreten Angebot?
Der jetzige Sachstand ist, dass der RV beim Mahngericht nach Teilwiderspruch meinerseits das streitige Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt hat.
Für die außergerichtliche Einigung müsste ich ja nun auch einen Anwalt einschalten, oder?
Wäre die Vertretung alleine vor Gericht eher keine so gute Idee?
Leider nein!:/
Das ist die Frage... Ich dachte anfangs, ich nehme eine Bevollmächtigung, aber umso mehr ich lese denke ich, es sollte ein Anwalt richten...
Stufst du es denn so ein, als wäre ein Anwalt ratsam?
Das stimmt.
D.h. der RV hat etwas für mich gebucht, was ich nie haben wollte.
Ist das überhaupt dann noch ein Mangel der Reise oder eher schon eine Art Täuschung bzw Betrug?