@vonschmeling Wie meinst du das?
Carsten89
Beiträge
-
Reiseveranstalter bucht einfach um -
Reiseveranstalter bucht einfach umEs wurde alles im Urlaub bei der Reiseleitung vorgetragen. Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.
Was mich ärgert: Als ich im November 2015 die Pauschalreise gebucht habe, habe ich 4 Sterne im Haupthaus gebucht (steht auch so auf meiner Buchungsbestätigung). Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.Ende Mai 2016 (3 Tage vor dem Abflug) wurde mir mitgeteilt, dass mein Zimmer im Annex zu finden ist. Es wurde nichts davon gesagt, dass es minderwertiger sei. Man beachte: der RV hat im November 2015 ja das falsche Zimmer für mich selbst gebucht.
Andere Gäste, die ebenfalls mit dem RV in diesem Hotel waren, hatten das gleiche Schicksal. Gebucht Haupthaus, untergebracht im Annex. Und: Alle haben nur 3 Tage vorher erfahren, dass ihre Zimmer im Nebengebäude sind, somit kann der RV ja wohl nicht behaupten, er hat seinen Fehler erst 3 Tage vorher bemerkt.Kann man das irgendwie nachvollziehen?
-
Reiseveranstalter bucht einfach umIch muss leider die alten Beiträge nochmal rausholen, denn es wird nun anscheinend ernst...
@vonschmeling, der Reisepreis wurde 3 Tage vor Antritt der Reise durch den Veranstalter um 26 EUR (13 EUR pro Person) = 2,5% des Reisepreises gemindert, jedoch mit der Begründung, das nun verfügbare Zimmer befindet sich im Nebengebäude.
Wie sich erst vor Ort heraus stellte, war es nicht nur ein Nebengebäude, nämlich auch statt 4 Sterne hatte es nur 3 Sterne. Und das Nebengebäude ist ein seperat buchbares Hotel, welches zwar zum gebuchten Haupthaus gehört, jedoch auch einzeln über den RV gebucht werden hätte können. Augfrund dessen wurde der Reisepreis von mir um 10% gekürzt. EIne Option der gebührenfreien Stronierung wurde mir nicht angeboten.
Gebucht wurde die direkte Strandlage lt. Katalog. Das Annex befand sich jedoch ca. 200m vom Strand entfernt. Die 200m musste man auf einer öffentlichen Straße zum Strand zurücklegen, einen Fußgängerweg an der Straße gab es nicht. Daher wurde der Reisepreis um weitere 5% gekürzt.
Aufgrund des Zimmers im Annex und der Lage befand sich direkt unter dem Zimmer ein Irish Pub. Jede Nacht (!) war laute Musik im Zimmer klar zu hören. Ich habe Videos gedreht (einmal 00:30 und an einem anderen Tag um 23:30) die dies bestätigen.
Lt. Katalog wurde "Entspannung pur" gebucht und kein Hinweis auf eine "lebhafte Lage" oder dergleichen. Es war sogar so heftig, dass ich mir Ohrstöpsel in der örtlichen Apotheke kaufen musste. Aufgrunddessen, dass der Lärm wirklich jede Nacht zu hören war, wurde um weitere 30% gekürzt.Ich habe insgesamt den Reisepreis aufgrund der Mängel um 45% gemindert. Nun soll es auf Wunsch des RV vor Gericht gehen.
Wie sehen meine Erfolgschancen aus?
-
1-2-FlyNein, vonschmelign hat schon recht. Es geht nicht um Preise, sondern um die Erbringung von Nachweisen aus einer Urlaubsreise aus 2016. Danke!
-
1-2-Fly -
1-2-FlyHallo!
Gibt es die Möglichkeit, einen bestimmtem Reisekatalog aus 2016 von 1-2-fly zu bekommen? Entweder als Seitenkatalog oder pdf? Es handelt sich um den Sommerkatalog 2016 Griechenland. Eventuell gibt es ja ein euch bekanntes Portal, wo solche Dokumente jahrelang abgespeichert werden.
Danke! -
Flugzeitänderung vor der ReiseJa danke! Dann kann man da wohl nicht mehr viel machen...
Hab den RV nun gefragt, wie das nun mit der All-In Leistung aussieht. Man bleibt ja nun 7 Stunden länger im Hotel; nicht, dass es ab 12 Uhr nichts mehr zu essen und trinken gibt...... -
Flugzeitänderung vor der ReiseNun habe ich beim Reiseveranstalter nachgefragt, die Antwort:
"Wir stimmen mit Ihnen überein, dass Ihre Flugzeiten nicht optimal sind. Leider können wir als Reiseveranstalter auf die Flugpläne der Fluggesellschaften keinen Einfluss nehmen. Aus diesem Grund weisen wir bereits vor Buchung darauf hin, dass An- und Abreisetag als Reisetag gelten und es nicht in unserer Gewalt liegt, die Flugzeiten zu bestimmen. Im ungünstigsten Fall kann Ihr Hinflug am Abend und Ihr Rückflug am frühen Morgen stattfinden. Natürlich würden wir gern allen unseren Gästen günstige Flugzeiten anbieten. Jedoch ist dies aufgrund des heutigen Flugaufkommens und der damit einhergehenden starken Auslastung der Flughäfen nicht immer möglich."Also weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter sehen es ein, dass die "Beschädigung der Nachtruhe" am Rückreisetag ein Mangel darstellt.
Bevor wir nun aber den Urlaub stornieren würden, würden wir die späten, unliebsamen, Rückflugzeiten unter Vorbehalt akzeptieren.
Wären nun vor der Reise noch Schritte angeraten oder sollte man sich nun eher auf den Urlaub freuen und ggf. nach der Reise noch etwas unternehmen? -
Flugzeitänderung vor der Reise@vonschmeling sagte:
@Carsten89
Gem. aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei der Änderung selbstverständlich um einen Mangel und besteht m.E. ein Anspruch auf eine Minderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten insgesamt.
Es gibt diverse Urteile, die diese Auffassung stützen.Meinst du als Beispiel das BGH Urteil aus 2013 (X ZR 24/13)? Oder welches könnte man als Unterstreichung anführen?
-
Flugzeitänderung vor der ReiseIch habe meinem Reisebüro "check24" geschrieben und auch eine Antwort erhalten.
Die Antwort ist, dass es sich um keinen Reisemangel handelt. Mit der Begründung, der An- und Abreisetag sind keine Urlaubstage und dienen ausschließlich der An- und Abreise.
Ich hätte die Möglichkeit, kostenpflichtig den Flug umzubuchen.
Auf meine Bitte hin den Late-Check-Out zu bezahlen und das All-Inclusive-Angebot bis zur Abreise zu verlängern, wurde nicht darauf eingegangen.Kann man nun im Vorfelde noch etwas unternehmen?
-
Flugzeitänderung vor der ReiseHallo!
Ich habe im Dezember 2017 für September 2018 eine Pauschalreise gebucht.
Hinflug um 02:30 ab Hannover
Rückflug um 16:40 ab Heraklion, Ankunft in Hannover um 19:20Heute habe ich eine Mail mit einer Flugzeitenänderung bekommen:
Der Hinflug wurde vorverlegt um 20 Minuten auf 02:10, der Rückflug einige Stunden später auf 23:50 ab Heraklion, Ankunft in Hannover 02:25 Uhr.Meine Frage: Kann dies als Mangel gewertet werden? Ich habe gelesen, dass es natürlich grundsätzlich unverbindliche Flugzeiten sind, jedoch bei Ankunft in der Nacht kann es als Störung der Nachtruhe gewertet werden und somit als erheblicher Mangel.
Kennt dies jemand?
Oder kann man vom Reisebüro verlangen, im Hotel das All-Inclusive-Angebot zu verlängern? Ich rechne damit, dass der Transfer nun erst gegen 20 Uhr vom Hotel stattfinden wird, als wie vorher gegen 12 Uhr.Vielen Dank für eure Hilfe!
-
Reiseveranstalter bucht einfach umÜberflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Ich hatte kurzzeitig die Befürchtung, dass mir ein Strick dadurch gedreht wird, dass ich die Reise dann gutgläubig angetreten bin und der RV es so verstanden hätte, als wäre die Änderung für mich konkludent in Ordnung.
Ich habe mir zum Glück die Lastschrift widerrufen und warte auf die nächste Schutzbehauptung seitens des RV. -
Reiseveranstalter bucht einfach umÜberflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Es wurde nicht nur eine höhere Zimmerkategorie gebucht, sondern war auch der Strand nicht direkt am Nebengebäude, sondern 300m entfernt.
Außerdem hatten wir jede (!) Nacht (aufgrund des unterliegenden Irish-Pubs) Lärm bis 3 Uhr nachts.
Lt. deiner Verweisung sind diese Mängel kumulativ, nicht alternativ. Ich darf also alle drei Mängel vom Reisepreis abziehen, max. bis 50% den Reisepreis mindern, wenn ich diese Tabelle richtig verstanden habe. -
Reiseveranstalter bucht einfach umIch habe leider auf mein Problem noch keine passende Antwort gefunden:
Ich habe im November 2015 eine Pauschalreise gebucht, ein Doppelzimmer im 4 Sterne Hotel, direkte Strandlage. Beginn der Reise: Anfang Juni 2016.Ende Mai 2016 (drei Tage vor Reisebeginn) teilte mir mein Reisebüro per Mail mit, "dass sich mein gebuchtes Zimmer im Nebengebäude des Hotels befindet, der Reisepreis verringert sich um 26 EUR(2,5%). MfG"
Erst bei Ankunft stellte sich heraus, dass es ein 3 Sterne Nebengebäude ist, 300m entfernt vom Strand. Mängel wurden unverzüglich der Reiseleitung angezeigt, sie konnte jedoch nicht helfen.
RV beruft sich nun darauf, sie hätten vor der Abreise informiert.
Was meint ihr, kann eine höhere Entschädigung als die 2,5% gefordert werden?
Danke!

Gibt es auch das passende Preisverzeichnis dazu?