Guten Morgen allerseits!
Nach allen Informationen und Halbgaren, was vorliegt, stelle ich mal folgende Thesen auf:
Regierung und Versicherer, einschließlich bzw. insbesondere Charge-back-Versicherer haben sich "hinter den Kulissen" bereits im Wesentlichen auf die Art und den Umfang der Regulierung verständigt:
Kosten der Rückholung einschl. "Freikauf" Urlauber bei den Hoteliers fallen unter 651r Abs.1 Satz 2 BGB und kommen extra. Daher ist es auch egal, dass da 50% an die Hoteliers ging, fällt halt nicht in die Quotierung.
Geschäftsjahr ist 31.10.2019 zu Ende, ab 01.11.2019 neuer Topf. Ausschlaggebend Reisezeitraum, nicht Insolvenzdatum. Daher wollen/können die auch Anfang Dezember auszahlen.
So, jetzt dürfen vs und Anhang wieder draufhauen.
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