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  • Anschlussflug USA verpasst - Entschädigung?
    chaoskindC chaoskind

    privacy wrote:
    Ursache von allem war ja offenbar der Inlandsflug mit der UA, zunächst mit Verspätung. Hinzu kommt als Ursache noch erschwerend das Glatteis hinzu, was den Anschlussflug unmöglich machte. "Höhere Gewalt - Wetterkapriolen".

    Die EU-Verordnung greift nicht für Flüge mit Nicht-EU-Fluggesellschaften aus Drittländern Richtung Europa. Entscheidend ist, wer den Flug durchführt.

    Gruß privacy

    PS: Sende Dir noch PN mit nachlesbaren Detailinfos

    Hallo privacy, und alle anderen für die zahlreichen Antworten und die PN. Ich werde mich jetzt wohl erstmal an LH bzgl der Hotel- und Verpflegungskosten, sowie dem Verdienstausfall bzw. 1 Urlaubstag. Ich denke hier habe ich gute Chancen zumindest den entstandenen Verlust auszugleichen.
    Das mit der EU Fluggastverordnung habe ich verstanden, und ich denke auch dass sich LH  auf das schlechte Wetter berufen wird was ja nun einmal der Grund des Übels war. Mir geht es auch nicht darum, möglichst viel aus der Sache rauszuholen, vor Gericht möchte und werde ich schon gar nicht gehen.
    Es ist mir einfach nur daran gelegen, nicht auf den Extrakosten sitzen zu bleiben, welche ich ja definitiv nicht zu verantworten habe.
    Und mehr als Nein sagen können die ja auch nicht.
    Zusätzlich werde ich nochmal meine Versicherungspolice prüfen ob ich hier noch etwas machen kann.
    Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug USA verpasst - Entschädigung?
    chaoskindC chaoskind

    Hallo,

    ich habe über Lufthansa einen USA Flug gebucht, alles auf einem Ticket (Lufthansa)
    Hinflug war prima, nur beim Rückflug gab es massive Probleme: Mein Zubringer-Inlandsflug mit UA (über LH gebucht) nach ORD hatte Verspätung. Geplante Umsteigezeit 1:40 wäre ausreichend gewesen. Nun ist mein Zubringer zuerst schon mit 40 min Verspätung gestartet (mir wurde vom Bodenpersonal gesagt es würde trotzdem alles zeitlich reichen, ohne Probleme!), konnte dann wg vereister Landebahn nicht landen und nach der Landung zudem nicht ans Gate fahren da dieses noch durch eine andere Maschine blockiert war. Ankunft schlussendlich erst zur selben Zeit als mein Weiterflug nach MUC gestartet ist... leider ohne mich.
    Am LH Schalter war dann auch niemand mehr, so dass ich mich an United gewandt habe welche mich für den nächsten Tag spät nachmittags umgebucht haben da am selben Abend und auch am nächsten Morgen nichts mehr nach Deutschland oder Europa ging/frei war.
    Mir wurden auch auf Nachfrage keine Hotel- oder Verpflegungsgutscheine gegeben, lediglich eine Telefonnummer unter welcher ich ein vergünstigtes Hotel buchen konnte. Diese Hotelkosten mussten jedoch von mir getragen werden.
    Zudem wurde mir nahe gelegt am nächsten Tag 5 Std vor geplanten Abflug am LH Schalter mir den umgebuchten Flug bestätigen zu lassen.
    Am nächsten Tag war ich dann planmäßig wieder am Flughafen, wie geraten 5 Stunden vor Abflug, lediglich hat der LH Schalter erst 3,5 Stunden vorher geöffnet... gut, da kann LH ja nichts dafür wenn mir United das so erzählt und ich weitere, unnötige Stunden an diesem wunderschönen Flughafen verbringe o_O
    Mein Flug wurde schlussendlich bestätigt, ich konnte einchecken, wieder keine Chance auf Verpflegungsgutscheine oder sonstiges, da sich niemand verantwortlich fühlte.
    Statt MUC wurde ich dann nach FRA geflogen und auf einen weiteren Anschluss 3,5 (!) Std. nach Landung, obwohl es einen früheren, freien, Weiterflug gegeben hätte.
    Somit bin ich mit einer Verspätung von 20 Stunden erst einen Tag später angekommen, und musste dafür kurzfristig einen weiteren Urlaubstag nehmen.
    Nun habe ich nach ausführlichen Recherchen keine Ahnung, inwiefern LH für die entstandenen Kosten (zumindest Hotel und Verpflegung in ORD) aufkommt. Lt. EU Verordnung eher nicht, obwohl es zeitweise heisst dass diese auch greift wenn man mit einer EU Fluggesellschaft fliegt?
    Habe ich überhaupt Chancen auf Erstattung?Wie sieht es mit dem Verdienstausfall aus?
    Vielen Dank im Voraus wenn mir hier jemand behilflich sein könnte!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • dringend! fluggesellschaft hat flug storniert
    chaoskindC chaoskind

    Hallo!
    also, Aero Flight beharrt auf die Eu-Verordnung, welche knallhart auf dem Stornofax mitgeteilt wird.
    Der genaue Wortlaut:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der von Ihnen gebuchte Flug von uns nicht durchgeführt werden kann.
    Die Stornierung erfolgt gegen Erstattung des geleisteten Flugpreises.

    Die EU-Verordnung vom 17.02.2005 gestattet diese Stornierung, wenn die Information der Annullierung dem Fluggast mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug liegt und sieht in diesem Fall keine Ausgleichszahlung, Ersatzbeförderung oder die Übernahme von Mehrkosten durch einen anderen Anbieter vor.

    Für entstandene Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen und verbleiben

    Bla Bla Bla

    Das Reisebüro meint auch "**** happens" und kann leider nicht weiterhelfen

    Airlines

  • dringend! fluggesellschaft hat flug storniert
    chaoskindC chaoskind

    Danke für die hilfreichen Antworten!
    Wir haben jetzt einen Air Berlin Flug gefunden, ab einem anderen Flughafen, der nicht ganz so teuer ist wie Condor. Dennoch kostet der fast ein Drittel mehr als Aero-Flight, aber die Mehrkosten werden wir auf jeden Fall einreichen und hoffen dass die gezahlt werden.

    Airlines

  • dringend! fluggesellschaft hat flug storniert
    chaoskindC chaoskind

    Hallo, danke für die schnelle Antwort.
    Der Flug wurde bereits kostenlos storniert (findet ja nicht statt) und die Anzahlung wird zurücküberwiesen.
    Ein anderer Termin ist auch nicht möglich, problematisch ist es eben nur mit der Hotelbuchung und den daraus entstehenden Stornokosten...

    Airlines

  • dringend! fluggesellschaft hat flug storniert
    chaoskindC chaoskind

    Hallo, ich bräuchte dringend mal eure Hilfe:

    Meine Schwester hat für sich und ihre Famile eine Reise nach Gran Canaria gebucht.
    Das war keine Pauschalreise sondern so ein Kombi Angebot, mit Flug und Hotel extra.
    Heute hat sie einen Anruf von ihrem Reisebüro bekommen, dass die Fluglinie Aero Flight den gebuchten Flug nicht durchführt und storniert hat...

    Laut Schreiben gestattet die EU-Verordnung das Storno wenn die Info mindestens 14 Tage vorher erfolgt, bla bla, und es steht ihr keine Ausgleichzahlung oder Ersatzbeförderung zu, und auch keine Übernahme der Mehrkosten durch einen anderen Anbieter.
    Da liegt auch das Problem: Condor hat zwar noch Flüge, allerdings kosten die fast das Doppelte...

    Nun steht sie da, ohne Flug aber mit einer Hotelbuchung die ja auch Stornokosten mit sich bringt, da es ja unabhängig gebucht wurde. Deckt so etwas die Rücktrittsversicherung ab, oder kann sie die Stornokosten für das Hotel bei der Aero Flight einreichen????

    Denn der teurer Condor Flug kommt auf keinen Fall in Frage.
    Was kann man da machen?

    Gruss, Mona

    Airlines

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    chaoskindC chaoskind

    @ agnes:

    ohne mich hier jetzt gross aufregen zu wollen, finde ich deine Äusserung "Erschreckend, wie sich minder juristisch bewanderte in Foren äussern." sehr unverschämt und beleidigend.
    Soll dass heissen, dass sich hier nur Juristen und Profis bezüglich Reiserecht etc auslassen dürfen, aber das minderbemittelte Volk soll am besten die Klappe halten?

    Ich denke mal, dafür ist ein Forum doch da, und ich habe von Anfang an geschrieben dass ich da thematisch leider nicht so bewandert bin, jedoch gerne die Meinung anderer dazu wüsste da ich eben KEIN Profi im Reiserecht bin.
    Fakt ist, dass ich die Stellungnahme und Erklärungen sehr aufmerksam gelesen hatte, und genau diese Erläuterungen waren mir wichtig, um mir von der Situation ein Bild machen zu können.

    Dass ich mit meinen minderbemittelten Fragen und (für mich in diesem Fall ähnlich nachvollziehbaren) etwas überzogenen Vergleichen hier nachgefragt habe, und auch sehr professionelle und anschauliche Erklärungen erhalten habe ist mein gutes Recht, da im "armen Deutschland" doch immer noch die Meinungsfreiheit vorherrscht, oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    chaoskindC chaoskind

    embedo, ich bin natürlich auch dafür, dass die Sicherheit der Urlauber an erster Stelle kommt.
    Jedoch kann man hier glaube ich nicht davon sprechen, dass der Profit im Vordergrund stand.

    Meiner Meinung nach ist hier allein der Betreiber der Anlage verantwortlich, Sícherheitsmängel auszuschliessen. In diesem Fall der Hotelier, der ja auch verurteilt wurde.
    Mit der Vorlage der Genehmigung hast du recht, und das mag hier wohl auch der Ausschlag des Urteils gewesen sein.

    Aber wenn ich z.B. eine Reise nach Florida, Disneyworld buche, und -worst scenario- eine Achterbahn verunglückt und es kommen dabei Fahrgäste ums Leben. Kann ich (bzw. meine Angehörigen) dann den deutschen Veranstalter dafür zur Rechenschaft ziehen?
    Immerhin hat er dies Reise so angeboten und verkauft....
    Ich weiss dass das etwas überzogen ist, aber auch hier sind es Fremdleistungen, und davon distanziert sich eigentlich jeder Veranstalter im voraus.

    Natürlich bin ich kein Jurist, und das Gericht wir schon seine wohl berechtigten Gründe für das Urteil haben, aber aus meiner Sicht kann ich das nicht so ganz nachvollziehen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    chaoskindC chaoskind

    Ich denke, selbst wenn diese Poolanlage legal und im Ausschreibungsbereich vom Veranstalter sein würde, man kann doch nicht erwarten, dass dieser tagtäglich in jedem einzelnen Hotel auf die Suche nach eventuellen Sicherheitsmängeln geht.

    Kaum auszudenken, wenn das durchgeht, dann kann man doch wegen jeder herumliegenden Glasscheibe (was natürlich nicht vorkommen sollte, aber trotzdem) die "Schuld" beim Veranstalter suchen....

    Wenn ich mich an einer Fischgräte verschlucke, mach ich doch auch nicht den Verkäufer in meinem Feinkostladen dafür verantwortlich...

    Da kann ich nur zustimmen, dass der Richter wohl einen im Tee hatte...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Salzburg
    chaoskindC chaoskind

    Hallo,

    ich kann dir nur empfehlen, mal in den Salzburger Zoo Hellbrunnzu fahren (nicht zu verwechseln mit dem Münchner Zoo Hellabrunn :-))
    Ich war vor einigen Jahren mal dort und es war wirklich sehr schön!
    Ja und dann natürlich das übliche Programm, wie Mönchsberg mit Festung Hohensalzburg, Schloss Mirabell, Salzburger Dom...

    Geht auch mal in die Getreidegasse (Altstadt) die hat sehr viel Flair uns ist mir in besonders guter Erinnerung geblieben (Likör-Verkostung g)

    Viel Spass in Salzburg!

    Mona

    Österreich

  • Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...
    chaoskindC chaoskind

    Hallo,

    ich habe gestern (schon fast im Halbschlaf) in den Nachrichten (RTL-Nachtjournal??? weiss es nicht genau) folgendes mitbekommen:

    Der Veranstalter ITS wurde hier zu einer Entschädigungszahlung von ca. 70.000 EURO verklagt, da ein Junge im Hotel, welches über ITS gebucht wurde, im Pool ertrank. Anscheinend war etwas mit dem Ansaugteil im Pool nicht OK, und der Kleine konnte nicht mehr auftauchen.
    Ich finde das natürlich sehr tragisch, und die Angehörigen haben mein vollstes Beileid.

    Aber meine Frage nun dazu:
    Sind denn die Veranstalter tatsächlich für so etwas verantwortlich? Klar, muss sich ITS vergewissern, dass die angebotenen Hotels keine Sicherheitsmängel aufweisen, und das ist ein erheblicher! Aber wenn das nun während der laufenden Feriensaison passiert, kann man doch von keinem Veranstalter erwarten, in jedem Hotel alles durchzuchecken, m.E. wäre in diesem Fall das Hotel zur Rechenschaft zu ziehen.

    Hat irgendjemand hier das Gerichtsurteil im Detail, bzw. was haltet ihr davon?

    Gruss, Mona

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nörgel-Tourismus
    chaoskindC chaoskind

    Hallo,
    nachdem ich mir jetzt diese Beiträge durchgelesen habe, muss ich auch mal meinen Senf dazu geben:
    Ich kann den o.g Aussagen nur beipflichten, denn ein Grossteil der Urlauber nehmen sich tatsächlich viel zu viel raus und gehen schon von Beginn an auf "Fehlersuche", da kann eine einzige kleine Kakerlake (welche in manchen Ländern einfach "Standard" sind, wie bei uns Ameisen) schon den ganzen Urlaub vermiesen und zur Tragödie ausarten, Schuld daran ist natürlich nur das Hotel, der Veranstalter oder sonstige...
    Ich meine auch nicht eine ganze Invasion der Krabbeltierchen, oder wirklich schlimme, berechtigte Reklamationsgründe, sondern diese ganzen Lapalien die hochgespielt werden.
    Aber wer oder was bringt denn diese Leute dazu?
    Erstens mal die allgegenwärtige "Geiz ist Geil"-Mentalität, in der Hoffnung für 3,50 einen Super-Urlaub verleben zu können.
    Urlaub ist Luxus, und man bekommt i.d.R. genau das, wofür man bezahlt. Ich kann doch nicht erwarten, zum Super-Schnäppchenpreis ins beste Hotel am Platz zu kommen. Denn diese Hotels haben Ihre Kunden, und sind auch nicht auf "Billigmeier" angewiesen.
    Was natürlich nicht heissen soll, dass man für einen moderaten Preis nicht auch einen schönen Urlaub haben kann, sondern eher dass heutzutage von vielen Leuten nicht mehr nach der Leistung bzw. Qualität entschieden wird als nur noch nach dem Preis. Das finde ich schade.
    Es wird von allen erwartet, das Beste so billig wie möglich zu bekommen, aber ich persönlich möchte gar keinen "billigen Urlaub". Dann schon eher günstig, wenn ich das mal so ausdrücken darf! In einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis!!!
    In zweiter Linie wird man doch auch mit dem Thema Reisereklamationen von allen Ecken und Enden zugemüllt, im Radio hört man nichts anderes mehr, als wie sich die Reisemängel darstellen, wo wann und bei wem man am besten Ansprüche stellen kann, und wie man dabei am geschicktesten vorgeht, um noch richtig viel rauszuholen.
    Schaltet man den Fernseher an, sieht man in sämtlichen Reportagesendungen nur noch lange Gesichter von Urlaubern, die "gerade der Hölle entkommen sind"..., und wie böse nicht die Veranstalter und Hoteliers sind.
    Dadurch stiften doch die Medien regelrecht dazu an, erst mal zu seinem Anwalt zu rennen, und versuchen am besten alles zurück zu bekommen, weil der Urlaub doch im Nachhinein betrachtet ja wirklich sehr schlimm war.
    Da hat der Kellner einem mal nicht ins verschlafene, morgenmuffelige Gesicht gelacht, schon war das Personal unfreundlich und der Service total mies.....
    Wenn man nach 2 Wochen der Putzfrau noch immer mal kein Trinkgeld gegeben hat, und die Handtuchformationen auf dem Bett auf einmal ausgeblieben sind, war das natürlich auch ein riesen Manko....
    Aber bevor ich hier jetzt noch mehr ins Detail gehe, ich glaube jeder weiss was gemeint ist, und ich wiederhole mich nochmals, es geht natürlich nicht um berechtigte Reklamationen!!!!
    Geiz ist eben nicht immer geil, und man muss ha auch immer im Trend der Zeit sein und alles bemängeln und bemäkeln, was einem die Medien vorsetzen....
    Gruss, Mona

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