Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, natürlich braucht es keinen weiteren Vertrag o.ä. Auch bei der Buchungsbestätigung einer Pauschalreise kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Die crux hier liegt in den abweichend genannten Terminen. Schließlich schreibt auch die DEHOGA auf der von dir verlinkten Seite:
"Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellungbereitzuhalten**. ..."**
Und ganz wichtig steht dort auch:
Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Und da sind wir wieder bei der Frage: Ist denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen bzw. gibt es zwei übereinstimmende WE.
Und darum eben meine Ansicht: Die Schlamperei des Hotels hat für die TO keine Folgen. Ich hoffe nur, sie die gesamten mails noch um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass sie keinen Vertrag geschlossen hat und deshalb nicht Leistungspflichtig ist. Trotzdem würden mich immer noch die Daten interessieren, zu denen sie eigentlich reisen wollte.
Dass das Verhalten der TO nicht gerade die feine englische Art war, ist auch klar. Auch wenn sie genervt war, dass es im dritten Anlauf wieder nicht klappte zu einem terminlichen Konsens zu kommen, wäre es ein Akt der Höflichkeit gewesen dem Hotel mitzuteilen, dass man sich nun um ein anderes Quartier bemühen werde. Wie amn das formuliert, ist eine andere Sache und es wäre sicher möglich gewesen, seinen Unmut zu zeigen.
Anstand und Moral haben (leider) in Rechtsfragen aber oftmals keinen Platz.