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  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    @katjaworld
    Auch wenn ich das anders sehe, aber mal unterstellt, deine Ansicht ist zutreffend (du gehörst ja auch nicht zu den Ahnungslosen 😉   ), ist das Ergebnis das gleiche: Kein Vertrag, keine Pflicht irgendwas zu zahlen.

    Aber wer weiss schon, was die Österreicher oder andere Experten auf Lager haben. Vielleicht hätte ja die TO sofort Kontakt aufnehmen müssen  und nmitteilen. "Stopp, ich will ja in Wirklichkeit nicht zu euch" 😆

    So, und jetzt zu den Cocktails von molly mommsen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Auch das noch, ein Ösi. Da kann man narürlich nicht erwarten, dass dies bei der Fragestellung erwähnt wird.

    Nur eines noch, damit ihr nicht ganz dumm sterben müßt und gültig für deutsches Vertragsrecht aus dem Ansbacher Studienkommentar zum Zivilrecht:

    "Eine Annahme mit Änderung gilt als Ablehnung mit einem neuen Antrag. Die Wirkung tritt ein, ohne daß dies dem Erklärenden bewußt sein muß."

    Und zur Weiterbildung der bereits erwähnte Trainer Zivilrecht, hier zum Thema Zustandekommen des Vertrags.

    Vielleicht ist es aber auch zuviel verlangt zu erwarten, dass sich jemand mit dem Thema beschäftigt, wenn es doch viel einfacher ist, dumme Sprüche zu klopfen. Dazu braucht es ja nicht viel.

    So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug. 😆

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Offensichtlich interessiert sich hier tatsächlich niemand mehr für das Gesetz. Ich frage mich nur, wozu es eines gibt?

    Und was g_m hier schreibt, ist gelinde gesagt, falsch und zwar so falsch, dass es falscher nicht mehr geht.

    Wieso sind sich alle darüber im Klaren, dass Missverständnisse aufzuklären sind? Wo ist denn das bitte schön verankert.

    Nimm es bitte nicht persönlich, aber soviel Unsinn hätte ich von dir nicht erwartet.

    Natürlich ist das Zimmer nichtzu bezahlen, es gibt ja keinen Vertrag.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Haarspalterei wenn man die einschlägige Rechtsnorm zitiert ❓

    Bestätigt wurde die Übernachtung 13. - 15.05., also indirekt auch 13. - 14.05.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    chepriC chepri

    Mein Gott, und da wundert man sich noch, wenn man Vorurteile gegen Pauschalurlauber hat. Nur gut, dass ich hier auch schon andere kennen gelernt habe, aber für Leute deines Schlages habe ich absolut nichts übrig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Nun die Frage hier ist, ob die Willenserklärung des Hotels wirklich ein Fall des 150 II BGB ist. Schließlich enthält sie ja den gewünschten Termin, macht aber mehr daraus.Nun kann man der Meinung sein, dies ist eine Erweiterung und deshalb keine Annahme des Angebots, sondern seinerseits ein neues Angebot.
     
    Wer ist anderer Meinung und behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen, allerdings nur insoweit, wie die beiden Willenserklärungen deckungsgleich sind?
    Dann allerdings wäre auch die TO zur Leistung verpflichtet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    elisabeth5974 wrote:
    die frage war nach dem datum - es war der 13. zum 14. mai. also hat bei der buchungsbestätigung die hälfte gestimmt.
    .
    Wäre gut gewesen, wenn du das gleich geschrieben hättest, denn nun wird es interessant.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Moment! Den Leerstand hat er nicht etwa durch die "Unhöflichkeit" der TO erfahren, sondern dikese tatsache ist dem Umstand geschuldet, dass er nicht in der Lage ist, ein Buchung zu durchzuführen, wie es hätte sein sollen. Schließlich hat der Hotelier die falschen Daten in seinen Reservierungskalender eingetragen.

    Zudem habe ich nicht die Ansicht geäüßert, dass es hier um Schadenersatz geht, sondern geschrieben, dass Begriffe in´s Spiel gebracht werden, die nicht zum Vertragsrecht passen.

    Und letztendlich habe ich nicht behauptet, dass meine Ansicht die herrschende Meinung ist, obwohl ich sie in diesem Fall uneingeschränkt teile. Vielleicht hätte ich ja auch die Rechtsnorm zitieren sollen (dachte halt, dass dies auch allgemein bekannt ist), auf die sich diese Meinung stützt, die genau genommen keine Meinung, sondern ein Rechtsakt ist. Diskussionen könnte allenfalls das darin vorkommende Wörtchen "gilt" auslösen.

    § 150 II BGB
    Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Jetzt kommen wir aber auf Abwege. Die Schadensminderungspflicht ist ein Begriff, der zum Schadensersatzrecht gehört (254 I und II BGB)

    Hier ist doch folgendes passiert.
    Die TO gibt ein Angebot ab.
    Vom Hotel folgt die Annahme des Angebots mit verändertem Inhalt.
    Nach herrschender Meinung ist dies die Ablehnung des ursprünglichen Angebots, verbunden mit einem neuen Angebot.
    Damit nun ein Vertrag zustande kommt, muss dieses von der TO angenommen werden. Nachdem Schweigen nicht als Zustimmung gilt, ist kein Vertrag zustande gekommen.
    Und nachdem die TO angeblich schon dreimal versucht hat, diese Unstimmigkeit bezüglich des Termins zu bereinigen, ist schon verständlich, dass sie es aufgegeben hat, mit diem Hotel einen vertrag zu schließen.
    Das sie als Akt der Höflichkeit ein "Ich hab die Lust verloren"-mail hätte schreiben können, hab ich ja oben schon erwähnt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, natürlich braucht es keinen weiteren Vertrag o.ä. Auch bei der Buchungsbestätigung einer Pauschalreise kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
    Die crux hier liegt in den abweichend genannten Terminen. Schließlich schreibt auch die DEHOGA auf der von dir verlinkten Seite:

    "Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellungbereitzuhalten**. ..."**

    Und ganz wichtig steht dort auch:

    Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Und da sind wir wieder bei der Frage: Ist denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen bzw. gibt es zwei übereinstimmende WE.

    Und darum eben meine Ansicht: Die Schlamperei des Hotels hat für die TO keine Folgen. Ich hoffe nur, sie die gesamten mails noch um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass sie keinen Vertrag geschlossen hat und deshalb nicht Leistungspflichtig ist. Trotzdem würden mich immer noch die Daten interessieren, zu denen sie eigentlich reisen wollte.

    Dass das Verhalten der TO nicht gerade die feine englische Art war, ist auch klar. Auch wenn sie genervt war, dass es im dritten Anlauf wieder nicht klappte zu einem terminlichen Konsens zu kommen, wäre es ein Akt der Höflichkeit gewesen dem Hotel mitzuteilen, dass man sich nun um ein anderes Quartier bemühen werde. Wie amn das formuliert, ist eine andere Sache und es wäre sicher möglich gewesen, seinen Unmut zu zeigen.

    Anstand und Moral haben (leider) in Rechtsfragen aber oftmals keinen Platz.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubssüchtig, egal wie..es ist warm, es ist schön, es klitzert am Strand...ich will es?
    chepriC chepri

    Effi78 wrote:
    Wichtig ist mir auch, das es nicht in die gleiche Stadt/Land geht. Es muß immer was Neues sein. Immer an den selben Ort fahren würde mich langweilen.

    Ich bewundere ehrlich deine Fähigkeit, innerhalb einesAufenthalts/Urlaubs eine Stadt/ein Land umfassend kennen zu lernen. Ich habe das bisher nicht geschafft, vermutlich ist das auch eine Frage des Alters. Aber vielleicht genügt es dir ja auch, einen oberflächlichen Eindruck zu bekommen. Schließlich schaffen manche Touristen aus dem Fernen Osten ganz Europa in zwei Wochen.

    Allgemeine Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Auch auf die Gefahr hin, dass du mir wieder vorwerfen wirst, ich will dir etwas reinwürgen, möchte ich daran erinnern, dass Leistungen (=Zahlung) nur auf der Grundlage eines Vertrags (oder einer gesetzlichen Grundlage, aber das dürfte wohl ausgeschlossen sein) fällig werden.

    Deshalb meine Frage:
    Liegt ein Vertrag vor?
    Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
     
    Was nun ist aber eine Willenserklärung überhaupt?
    Die Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf eine Rechtsfolge zielt.
    Hier wohl der Abschluss eines Beherbergungsvertrags

    Zum weiteren Studium empfehle ich den Zivilrechtstrainer von Prof. Klaus Moritz, Uni Hamburg, ausschnittsweise hier zu finden: BGB_Jura_Uni_Hamburg

    Zwar sind noch nicht alle Fakten bekannt, insbesonders der Termin, den die TO eigentlich buchen wollte, aber derzeit neige ich ganz stark zu der Ansicht, dass kein Vertrag vorliegt und demzufolge auch keine Leistung geschuldet wird.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    chepriC chepri

    Ich frage mich jetzt, wie wir den Bogen von der Besenkammer auf Ischias zur Kinderbetreuung eines 16jährigen teens schlagen können. 😆

    Aber mit Besenkammer gibt es doch was, oder nicht?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
    chepriC chepri

    Erste Prüfung:
    Ist ein Vertrag zustande gekommen?

    Und dann reden wir wieder weiter

    P.S. Was waren deine "Wunschdaten"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    chepriC chepri

    doc3366 wrote:
    Das ist aber für @ Chepri`s Verhältnisse schon eher allgemein formuliert!

    Nun, Schweigen als Zustimmung im Privatverkehr ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, im Rechtswesen nicht vorgesehen.
    Auch unter Vollkaufleuten ist es nicht automatisch so, wenn dich das interessiert, schau mal die §§ 362 ff HGB an.
    Im vorliegendem Fall wäre zunächst mal zu prüfen, welchen Rechtscharakter eine derartige Mitteilung hat. Dazu hab ich aber gerade in diesem Fall keine Lust.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aktuelle Situation in Tunesien
    chepriC chepri

    Chris34 wrote:
    Aber ist ok 😉   ich behalte die Infos zukünftig.

    Du wirst dir doch von solch Kleingeistern und Spiessern nicht den Mund verbieten lassen. Reihe mich in die Riege der user wie gastwirt oder hertraud ein und bin fest überzeugt, dass noch viele andere deine Infos dankbar aufnehmen.

    Tunesien

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    chepriC chepri

    @Markus Strehl
    Eigentlich bin ich ja hier schon weg, aber das was du bringst, ist so was von daneben!
    Normalerweise findet jeder meine Unterstützung, der nicht die gebuchte Leistung erhält und gerade wenn jemand a la carte speisen will und sich dann am buffet bedienen muss, hat er mein volles Mitgefühl.
    Nur das was du rüberbringst ist vom ersten Beitrag an immer wieder der gleiche Eindruck: Mosern, meckern und ganz wichtig Geld rausholen. Es geht dir in Wahrheit überhaupt nicht darum, ob das Essen a la carte oder am buffet angeboten wird, es geht dir nur darum, dass du etwas gefunden hast oder glaubst etwas gefunden zu haben wo am reklamieren kann. Wer in Hotelbewertungen darauf eingeht, dass die angegebenen 50m zur U-Bahn in Wahrheit 100m waren ist ein notorischer *********, der vermutlich im Urlaub nichts anderes zu tun hat, als seinen Mitmenschen auf die Nerven zu gehen.
    Was bin ich froh, dass ich mittlerweile dort Urlaub mache, wo ich nicht auf solche Zeitgenossen treffe.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    chepriC chepri

    berndundtina wrote:
    Ob uns ein Richter Recht gibt, dass eine 16 jährige unbedingt noch eine Betreuung braucht erscheint uns halt fraglich

    Darauf kommt ea aber überhaupt nicht an. Und wenn du mich fragst, sind die letzten zwei Seiten das Überflüssigste überhaupt.
    Schade, dass ihr das wesentliche nicht verstanden habt, aber anscheinend hat das alltours. Denn mit dem neuen Vorschlag dürfte wirklich alles in Ordnung sein, mehr kann man wirklich nicht verlangen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Alltoura Club mehr
    chepriC chepri

    Hallo,

    der § 651 a II BGB kommt in den Fällen zum Tragen, wo der Reisevermittler als Reiseveranstalter tätig wird, und sagt aus, dass er sich dann nicht darauf berufen kann, lediglich Vermittler zu sein.

    Eine umfangreiche Abhandlung zu diesem Thema findet sich z.B. hier-> Zentrale Bedeutung des § 651 a Abs. 2 BGB

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mitbringsel für Ägypter
    chepriC chepri

    Am Besten ist es, mehr Trinkgeld zu geben und zusätzlich etwas zu schenken 😄

    Im übrigen finde ich die oft geschmähten Sammeltipboxen nicht das Schlechteste. Werden dadurch doch auch dienstbare Geister belohnt, die daran beteiligt sind, den Aufenthalt angenehm zu gestalten (Gärtner, Wäscherei, technische Dienste etc). Ich bin mir sicher, wenn es da eine Box gäbe, die ausschließlich für dieses Personal gedacht ist, würde mehr Ebbe als Flut in dieseer Box herrschen. Jetzt aber nicht schreiben, "ich gebe immer dem Gärtner etc. was ab und würde selbstverständlich auch in diese Box mein Bakschisch werfen, denn zum Einen sind HC-user nicht die dumpfe Masse AI-Urlauber sondern weltoffene, am Gastland interessierte Reisende, und zum Anderen werden sich die Trinkgeldverweigerer nicht in großer Zahl outen "Was soll denn das, schließlich wird er für´s rasenmähen ja von meinem Reisepreis schon bezahlt".

    Das häufig gebrachte Argument, bei Sammelboxen würde auch faules, unfreundliches Personal mit Sonderleistungen bedacht, ist nicht so schlagkräftig wie angenommen. Wenn ein Mitglied der Truppe aufgrund seines Verhaltens auffällig wenig zum Sammelergebnis beiträgt, wird dieses von seinen Mitstreitern besser auf Trab gebracht, als es Gäste tun könnten. Das funktioniert sowohl bei Personal im Restaurant als auch im housekeeping.

    Ägypten
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