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  • Stern TV Sendung - Hotelbewertungsseiten
    chepriC chepri

    carofeli wrote:
    ... dass einer direkt beauftragt wird, Positiv-Bewertungen zu schreiben, erscheint mit zweifelhaft,

    Hier gibt es Agenturen, die diesen Service anbieten. Du kannst für jedes Produkt in den verschiedensten Bewertungsportalen die gewünschte Bewertung bestellen. Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Firmen die Konkurrenz schlecht beurteilen haben lassen. Es ist einfach ein Irrglaube blind darauf zu vertrauen, dass eine Bewertung auch das wiedergibt, was der Realität entspricht. Es kann sein, muss aber nicht. Und in der Tourismusbranche wird ganz sicher auch vieles so laufen, wie es nicht soll.
    Aber natürlich kann sich HC nicht hinstellen und lauthals verkünden, wir wissen schon, dass 20% der eingestellten Bewertungen getürkt sind, was wäre das denn für ein Marketing. Viel wichtiger ist die Zahl der Bewertungen, denn damit hebt man sich von Mitbewerbern ab und dies fördert man ja auch kräftig. Dazu läßt man verlautbaren, dass man höchst komplizierte Prüfungsmechanismen hat, die verständlicherweise geheim bleiben müssen, und einmal jährlich kommt der TÜV.
    Aber es gibt auch Haushaltsgeräte mit Prüfzertifikat die lebensgefährlich sind!

    Schöne heile Welt herrscht auf dem Reisemarkt ganz bestimmt nicht.

    Allgemeine Fragen

  • Alltours Teil I
    chepriC chepri

    Karlchen1234 wrote:
    Im Reisebüro konnte man uns dann auch noch erklären...Ja, Probleme mit Alltours seinen keine Ausnahme und man würde Reisen auch nur über diese buchen wenn es keine andere Möglichkeit gäbe....

    Diese Aufklärung hätte vielleicht früher erfolgen sollen 😆

    Reiseveranstalter

  • Routenänderung MSC Orchestra
    chepriC chepri

    Holginho wrote:
    Auch da gehen wir völlig d'accord.

    Schade, denn das ist ja langweilig. Vielleicht hätte ich doch den Rat geben sollen, man könne ja auch, falls der RV nicht einsichtig ist, auf die Einhaltung des Vertrags pochen, und diese Einhaltung notfalls auch gerichtlich einklagen.
    Andrerseits ist der TO ja auch selber schuld, bestimmt hat er vor der Buchung nicht mit dem Kapitän der MSC Orchestra Kontakt gehabt und sich die Reiseroute von diesem bestätigen lassen.

    Na ja, vielleicht nicht ganz wörtlich nehmen diesen Beitrag

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Routenänderung MSC Orchestra
    chepriC chepri

    Ich hab auch nicht dich gemeint bezügl. "Hinweis" 😉
    Und wenn ich ehrlich bin, finde ich es auch nicht okay was hier läuft. Natürlich müßte man jetzt wissen, was der Grund für die Routenänderung ist, aber grundsätzlich sollte man sich schon darauf verlassen können, das zu bekommen, was man bucht.
    Da würde mich auch die Rechnung "ein tag mehr Vollpension" in überhaupt keiner Weise trösten, aber vermutlich muss man ein besonderes "Spar-Gen" in seinem Erbgut haben, um sofort und überall auch noch den kleinsten finanziellen Vorteil erkennen zu können.
    Allerdings ändert das auch nichts an meiner Meinung, dass rechlich hier nicht viel zu holen sein wird. Und um die rechtliche Seite geht es ja und nicht um den Vorteil eines weiteren Seetages oder eines zusätzlichen Hafens.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Routenänderung MSC Orchestra
    chepriC chepri

    Holginho wrote:
    kein Gericht wird einen Fall von geringfügigen Änderungen verhandeln.

    Leider leider bleibt dem werten Gericht nichts anderes übrig.

    Und narürlich ist der Hinweis von Belang! Stünde er nicht in den AGB, wäre jede Abweichung eine Vertragsverletzung. Zudem wird nicht lapidar "Änderungen sind möglich" in den AGB stehen, denn im Unterschied zu manchem user sind die Juristen der Veranstalter durchaus in der Lage, das was sie meinen, auch auszudrücken, so dass Interpretationen nicht erforderlich sind.
    Vermutlich meint lugansk, dass im Zweifelsfall ein Gericht entscheidet, ob die AGB überhaupt rechtmäßig sind. Oder er meint etwas ganz anderes, aber das wird er schon noch schreiben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil: Schlafmangel gehört zur Pauschalreise
    chepriC chepri

    Dass es die SZ-headline war ändert nichts an der Tatsache, dass es billig ist. Zudem wird man ja nicht gezwungen, diese Überschrift zu übernehmen. Es sei denn, selber fällt einem nichts ein oder, was wohl eher zutrifft, man identifiziert sich damit.

    Was nun das Urteil als solches angeht gebe ich dir insofern recht, dass man es nicht allzu hoch hängen sollte. Es ist sicher interessant, die Begründung nachvollziehbar, aber der Fall allein ist schon so speziell, dass dieses Urteil sicher nicht allzuoft als Maßstab dienen wird.

    Über Urteile diskutieren (im Sinne von richtig/falsch) finde ich der Würde des Gerichts nicht angemessen und "Urteilsschelte" steht meiner Meinung nach niemanden zu. Ausgenommen der nächsthöheren Instanz, auch wenn da manchmal noch andere Faktoren eine Rolle spielen.

    Das soll es auch schon wieder gewesen sein zu diesem Theama von mir.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil: Schlafmangel gehört zur Pauschalreise
    chepriC chepri

    Neben vielem anderem stört mich hier schon die reißerische Threadüberschrift, die einer gro0en Tageszeitung alle Ehre machen würde. So etwas hat mit seriöser und objektiver Information nichts zu tun.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Routenänderung MSC Orchestra
    chepriC chepri

    Anapia wrote:
    wenn sich unter den Lesern ein im Reiserecht versierter Jurist befände, der mir Tips geben könnte,

    der wird sich hüten, hier Rechtsberatung zu machen.
    Meine persönliche Meinung: Ein kostenloser Rücktritt von der Reise dürfte schwerlich durchzusetzen sein, wenn sich der Veranstalter quer legt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schauinsland Reisen
    chepriC chepri

    Neben der fehlenden Quelle solltest du evtl. auch darauf achten, dass es nicht immer und überall gestattet ist, komplette oder nahezu komplette Artikel zu kopieren. Korrekt handelt, wer ein paar Zeilen o.ä. setzt und dann zur Qulle verlinkt. Allerdings kann das verlinken bei HC manchmal etwas problematisch sein.

    Reiseveranstalter

  • Flug - Umweg München - Enfidha über Düsseldorf
    chepriC chepri

    Lugansk wrote:
    Du erzählst doch die ganze Zeit den Unsinn das ganze würde nur 30 Minuten Umweg bedeuten.
     Ich habe nicht mit diesem Schwachsinn angefangen.

    Jetzt mal gaaaaanz langsam extra für dich (wozu eigentlich?):

    Wunschflug:

    Flieger startet in München (Ereignis A) fliegt Richtung Ziel (Ereignis B) macht unterwegs Zwischenlandung (Ereignis C) und nimmt Passagiere auf (Ereignis D). Startet dann wieder (Ereignis E) und fliegt zum Ziel wo gelandet wird (Ereignis F)

    Ist-Flug:

    Flieger startet in München (Ereignis A) fliegt nach Düsseldorf (Ereignis PFUI) macht Zwischenlandung (Ereignis C) und nimmt Passagiere auf (Ereignis D). Startet dann wieder (Ereignis E) und fliegt zum Ziel wo gelandet wird (Ereignis F)

    So, und die Differenz von Ereignis B des Wunschflugs und des Ereignis PFUI des IST-Flugs sind die bewußten 30 min. Alle anderen Ereignisse, die die Reisedauer verlängern finden auch dann statt, wenn der Flug in Richtung Ziel durch eine Zwischenlandung unterbrochen wird.
    Vielleicht hast du noch nicht gemerkt, dass es hier nicht grundsätzlich um den Unterschied der Reisezeit bei "Direktflug" zu "non-stopp Flug" geht, sondern einzig und allein um die Tatsache, dass die TO wohl zuerst dachte, die Verlängerung sei auf die (zugegebenermaßen auf den ersten Blick wirklich unsinnig erscheinende) Reiseroute über Düsseldorf zurück zu führen.

    Im Gegensatz zu dir scheint sie aber die Erklärungen verstanden zu haben, wobei ich jetzt allerdings fürchte, auch meine Rechnung wird nicht dazu führen, dass du sagst "Aaaaaahh jetzt wird mir einiges klar. Es ist ja egal ob der Flieger 1 Stunde in Düsseldorf oder am Allgäu-Airport rumsteht und wartet bis es wieder losgeht. "
    Nein, ich glaube du wirst weiterhin aufstampfen und schreiben "Aber über Düsseldorf dauert es viel länger als 30min"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten
    chepriC chepri

    @MarkusStrehl
    So klingt das aber schon ganz anders. Allerdings würde ich mich darauf nicht unbedingt verlassen, denn die Auslegung, was ein "erheblicher Mangel" bzw. wann die Reise erheblich beeinträchtigt ist, ist durchaus nicht einheitlich.
    Hinzu kommt noch das Ptoblem, dass der Urlauber nie sicher sein kann, wieviele "Prozente er gerade errreicht hat", denn auch das wird äußerst unterschiedlich ausgelegt.
    Und wie schon mehrmals erwähnt, ich hätte größte Bedenken, wegen des fehlenden Meerblicks auf einen gravierenden Mangel zu kommen. Aber im Einzelfall und bei entsprechender Begründung mag dies auch durchaus möglich sein

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug - Umweg München - Enfidha über Düsseldorf
    chepriC chepri

    Für unseren Sachverhalt spielt es auch keine Rolle, dass dem Schreiber dieser Seiten der Begriff "Direktflug" nicht klar ist. Allerdings macht mich eine solche Ungenauigkeit schon immer besonders kritisch im Hinblick auf die Brauchbarkeit der weiteren Informationen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten
    chepriC chepri

    Markus Strehl wrote:
    Da hier ein Mangel vorliegt, gibt es zwischen 5 - 10 % Erstattung.

    Es gibt auch Mängel wo es weniger, aber auch solche, wo es deutlich mehr gibt

    Eine Kündigung des Urlaubs ist lt. BGB erst ab 20 % Mangel möglich.

    DIE Stelle würde mich aber brennend interessieren

    versuche vor ber Buchung die Dinge zu klären

    😆

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten
    chepriC chepri

    Claudia86 wrote:
    Wenn ich diese Buchung auch noch bestätigt bekomme, ist doch eigentlich alles klar.

    Denkt man eigentlich zu Recht und so sollte es auch sein. Allerdings werden sicher die allermeisten Buchungsbestätigungen das enthalten, was der Kunde haben wollte, sprich gebucht hat. Und wenn ich mir dann anschaue, wie oft es zu Reklamationen kommt, weil eben kein MB-Zimmer, oder kein beheizter pool vor Ort anzutreffen war, halte ich relativ wenig von diesen Buchungsbestätigungen in Bezug auf das, was vor Ort dann wirklich angetroffen wird. Zu Überbuchungen dürfte es dann ja eigentlich überhaupt nicht kommen.
    Allerdings hilft das TO alles nicht weiter. Er selbst hat geschrieben, es gäbe kein alternatives Hotel, also hat er nur die Möglichkeit die angebotene Minderung zu akteptieren bzw. noch ein wenig mehr rauszuholen oder den steinigen Weg einer Stornierung zu gehen. Möglicherweise rät ihm auch noch jemand dazu, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude anzumelden und schon sind alle wieder glücklich. Also ich persönlich glaube nicht, dass eine kostenfreie Stornierung rechtens ist, aber wer weiss schon, wie ein Gericht entscheidet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten
    chepriC chepri

    Was du forderst ist zwar schön und gut, wobei ich Zweifel habe, ob der fehlende Meerblick im Streitfall tatsächlich als ein solch gravierender Mangel angesehen wird (meine meinung ist nein, aber sicher kann man das auch anders begründen) nur ist zu bedenken, dass wohl nichts zu machen sein wird, falls sich der RV quer legt. Der Rechtsweg bis zum Uralaubsbeginn wird zeitlich wohl kaum abzuschließen sein.
    Zudem hat der TO diese Möglichkeit selber schon in seinem Ausgangsposting ausgeschlossen:

    "... hätten im Februar auch noch ein anderes gleichwertiges Hotel haben können, jetzt im Juni natürlich nicht mehr..."

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten
    chepriC chepri

    kalamos3 wrote:
    Ich denke, dass  zuviel Zimmer mit Meerblick gebucht wurden und der Druckfehler dafür herhalten soll, damit man nicht dafür haften muss. Und so en Verhalten nenne ich verschaukeln und finde es unseriös. Das ist kein kleiner Fehler, der mal so unterlaufen kann und wenn, merkt man ihn nicht nach 4 Monaten sondern viel früher.

    a) Was verstehst du unter "haften". Es ist vollkommen egal, warum du die gebuchte Leistung nicht bekommst, der Mangel ist vorhanden und du hast Anspruch auf entsprechende Minderung ( eben die angebotenen 5%, die ggf. ein wenig nach oben korregierbar sind)

    b) Woher du deine Kenntnis über die Verfahrensabläufe des RV kennst ist mir rätselhaft und wieso du so sicher behaupten kannst, "so was merkt man früher"
    Natürlich wäre es schön, wenn es keine Druckfehler gäbe, aber der Veranstalter hat eine ganze Menge Zimmerbeschreibungen und wer weiß. wie groß die einkalkulierte Zeit zum Korrekturlesen ist.

    Noch eines gebe ich zu bedenken: Möglicherweise gibt es sogar die gebuchten Zimmer im Hotel, aber halt nicht mehr für diesen Veranstalter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • User-Kommunikation anlässlich der Unruhen in Ägypten
    chepriC chepri

    Ich will dir nicht zu nahetreten, jeder hat das Recht auf seine Meinung und schließlich wird es hier auch OT.
    Nur wenn jemand behauptet, es gäbe in Luxor nicht wirklich viel zu sehen, frage ich mich, mit welchen Erwartungen er dorthin gefahren ist bzw. was er unter "interessantem" versteht. Natürlich, wenn du ein Fan des "Alten Reiches" bist, entdeckst du nicht allzuviel, aber für eine Woche bei oberflächlicher Betrachtung sollte es auch reichen. Aber für jede einzelne Säule in der Großen Säulenhalle des Tempels von Karnak geht schon eine gehörige Zeit drauf. Und abgesperrt ist meines Wissens nach dort auch nichts.
    Also wer sich für alte Steine und die Kultur des Alten Ägyptens interessiert wird sicher mit einem Aufenthalt (noch dazu als Tagesausflug) mit Besichtigung nicht fertig werden. Es ist aber überhaupt keine Pflicht, dass dies alle Urlauber gleichermaßen izu interessieren hat und soll keinerlei Wertung, sondern nur meine Meinung sein.

    Ägypten

  • LMX - meine Erfahrungen
    chepriC chepri

    Wenn die so intensiv prüfen, kann ja nur positives dabei rauskommen 😄
    Und wie schön dein Beitrag doch ohne Zitat ist.

    P.S. Danke für die PN

    Reiseveranstalter

  • Druckfehler im Katalog nach 4 Monaten
    chepriC chepri

    kalamos3 wrote:
    welche Möglichkeiten bleiben uns, doch noch die gewünschte Leistung zu erhalten?

    Wie um alles in der Welt soll man jetzt ein Familienzimmer mit Meerblick im Alba Resort verwirklichen? Denn das wolltest du doch, oder?
    5% Preisreduzierung ist in etwa das, was du bekommen hättest, wenn man dich überhaupt nicht verständigt hätte (viele Veranstalter tun das sicher nicht)  und du den Rechtsweg beschritten hättest (Mängelanzeige, Abhilfeverlangen, Minderung Klage). Möglicherweise legt der Veranstalter noch ein wenig drauf, aber das dürfte es dann schon gewesen sein.
    Sicher ist die Sache für dich ärgerlich, aber deshalb von "ich bin verschaukelt worden" zu sprechen, ist schon ein wenig übertrieben. Schön zumindest, dass dir keine Fehler unterlaufen.

    P.S. Ich habe kein besonderes Verhältnis zu TUI und bin auch kein RB-Mitarbeiter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • User-Kommunikation anlässlich der Unruhen in Ägypten
    chepriC chepri

    @
    busterblood
     na da hast du aber ein falsches Wissen. Und warum soll man sich Luxor nur einmal antun? Stell dir vor, es gibt sogar die Möglichkeit, in Luxor Urlaub zu machen, Und das wesentlich angenehmer als in Ballergadha. Man hat die Wahl, ob man ein kleines einfaches, dafür aber nahe an der Bevölkerung angesiedeltes Hotel möchte, bis hin zu Luxuhotels ohne AI-Geschrei wie z.B. das Al Moudir

    Ägypten
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