Bei den Linienfluggesellschaften kenne ich diese Klausel schon. Hintergrund ist die von Dir bereits beschriebene Tarifgestaltung (sehr teure Tickets bei Tagestouren).
Man kann dies jedoch trotzdem durch die Buchung von 2 Flügen umgehen, indem man zweimal den Rückflug verfallen lässt.
Beispiel: man will von Stuttgart nach London und am selben Tag zurück. Man bucht also
Stuttgart-London-Stuttgart sowie
London-Stuttgart-London (jeweils mit einem Rückflug einige Tage später)
und tritt von jeder Buchung nur den ersten Flug an. Und den Rückflug kann man dann ja verfallen lassen; da fragt dann ja niemand mehr danach.
Unabhängig von der Rechtsprechung gehen jedoch viele Fluggesellschaften dazu über, verstärkt one-way-Tarife anzubieten. Angefangen haben damit die Billigflieger, aber die etablierten Gesellschaften ziehen teilweise nach.
Gruß
Chris

