Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
CliffideoC

Cliffideo

@Cliffideo
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Cliffideo
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.2k
Themen
8
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @korinthen-kacker sagte:

    Insgesamt wird die Entschädigung eine interessante Angelegenheit: 110 M€ pro Geschäftsjahr (01.11.19 - 30.10.19)? Bedeutet das, dass Reisen bis 30.10.19 (Start- oder Enddatum der Reise, Buchungsdatum?) ein Versicherungsfall sind und Reisen ab dem 1.11.19 (Start- oder Enddatum der Reise, Buchungsdatum?) ein zweiter Versicherungsfall? Dann wären wir schon bei 220 M€ Versicherungssumme? Und wenn die 110 M€ pro Reiseveranstalter zur Verfügung stehen, lägen wir bei zwei Veranstaltern gleich `mal bei 440 M€ od. 880 M€ bei vier Veranstaltern? Gibt es dazu Infos? Und wenn alle Stricke reisen - sehe ich immer noch eine mögliche Staatshaftung im Hintergrund wegen ungenügender Umsetzung der EU-Richtlinie. Nur meine unbedeutende Meinung

    die 110 Mio gelten nicht pro Reiseveranstalter, sondern pro Versicherungsunternehmen in einem Geschäftsjahr, Bislang ist ausschließlich die Zürich-Versicherung aufgetreten, Kaera sorgt für die Abwicklung. Ein weiteres Versicherungsunternehmen schein bislang nicht beteiligt zu sein.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Da ja keiner zurückblättert und nachliest:

    Auch hier im Forum wäre es toll, wenn in erster Linie auf die Fragen der gestrandeten Urlauber eingegangen wird und nicht 20x der schon gebuchte Urlaub in 2020 beweint wird.

    Es wäre schön, wenn alle nicht unmittelbar Betroffenen nun etwas die Füße stillhalten.
    Die Insolvenzversicherung hat jetzt alle Hände voll zu tun, die gestrandeten Urlauber nach Hause zu bekommen, offene Hotelrechnungen vor Ort zu begleichen, damit die Gäste nicht noch vom Hotelier zur Kasse gebeten oder vor die Tür gesetzt werden und so weiter.

    Die Rückzahlungen für abgesagte Reisen werden erst einmal gesammelt und viel später bearbeitet und ausgewertet, da hilft es nix, wenn man heute die Hotlinenummern verstopft und die Zürich-Versicherung von der aktuellen Arbeit abhält. Diese besteht darin, in den nächsten 1-2 Wochen alle gestrandeten Urlauber aus dem Ausland nach Hause zu bringen. In diesem Umfang ist das bisher einzigartig und noch nie gemacht worden, die bisherigen Insolvenzen von JT, GTI und anderen sind ein Fliegenschiß dagegen.

    Daher noch mal meine Bitte: Wenn Ihr zuhause seid, habt Ihr keine direkte Not. Das Geld ist zwar weg, aber ihr braucht es nicht zum Leben!
    Verschiebt den Urlaub auf einen späteren Zeitpunkt und vergrößert das aktuelle Chaos nicht noch!

    Danke schön!

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @zuegi sagte:

    Und wie soll dein "Wunschdenken" gehen? TC Deutschland hat Isolvenz angemeldet ?
    Klar ist der Schaden eingetroffen, vor genau etwa 45min

    ist er eben nicht. Insolvenz heißt nicht Ende Gelände.
    Wenn der Insolvenzverwalter Möglichkeiten sieht, durch stattfindende Reisen Geld in die Kasse zu bekommen, und sowohl Hotel, Flug und die Zahlung des Reisenden stehen zur Verfügung, dann kann die Reise wie gebucht stattfinden. Vielleicht ist es deshalb seit 1-2 Tagen wieder möglich, die Reiseunterlagen für gebuchte Reisen herunterzuladen, was ja abgeschaltet war.
    Problem wird sein, in der Schnelle einen Überblick über die Buchungslage zu bekommen. Jede Leistung muss dann sofort bezahlt werden, da kein Hotel oder Airline Zahlungszusagen mehr annehmen, damit die Reise wie gebucht stattfinden kann.
    Daher sind die Reisen in den nächsten Tagen sicherlich abzuschreiben, aber ab einem Datum X wäre eine Wiederaufnahme des Reisegeschäfts wieder möglich, siehe JT oder Ab-in-den-Urlaub, die ja auch insolvent waren und wieder mit neuem Eigner im Geschäft sind.

    Denkmodell: Airline Condor ist wieder safe, Flüge sind möglich. Nun sucht der Insolvenzveranstalter, bzw. sein Mitarbeiterteam alle gebuchten Passagiere raus, die in konzerneigene Hotels wie Sentido, Iberostar, etc. gebucht sind, weil dort die Zahlungsbereitschaft am schnellsten wieder hergestellt werden kann und die Transfers dazu. Nun haben aber von diesen machbaren Buchungen ein Großteil von Schlaubis eine Rücklastschrift ausgesprochen, also fallen diese Vorgänge wieder hintenrunter. Ein Puzzlespiel mit 1.000.000 Teilen ist da zu bewältigen..

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @hainza sagte:

    Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

    Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

    Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

    Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

    Mit einer Rückzahlung der Versicherung würde ich in diesem Jahr nicht mehr rechnen, bislang lag die Quote, bei kleineren Veranstaltern und nicht dem zweitgrößten Deutschlands, bei gut einem Jahr.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @nsc08 sagte:

    Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?

    Noch ist doch gar kein Schaden eingetroffen.
    Wunschdenken wäre, alle Reisen ab dem 28.9 finden wieder wie gewohnt statt, die ausgestellten Tickets und Reiseunterlagen behalten ihre Gültigkeit...
    Dann wärst Du mit Deiner heutigen Schadensmeldung für eine Reise ab dem 29.9. aber sowas von daneben.

    Reiseveranstalter

  • Neckermann
    CliffideoC Cliffideo

    @sonnestrand75 sagte:

    Interessiert aber die Fluggesellschaften nicht, die die Kunden von TC trotzdem nicht mitnehmen. Siehe Eurowings und Tuifly, trotz erfolgtem Check-In.

    Das trifft nicht auf Ryanair zu. hier muss beim Einbuchen sofort durch den Reiseveranstalter bezahlt werden.

    Tipp: Zum Online-Checkin bei Ryanair hat der Reiseveranstalter eine vorgegebene Emailadresse verschickt.
    Diese kann man im Ryanairaccount gegen eine eigene Emailadresse ändern, danach hat der Reiseveranstalter keinen Zugriff mehr auf Eure Buchung. Bislang hat aber noch nicht ein einziger Urlauber von einer verweigerten Mitnahme bei Ryanair geschrieben, so dass diese Flüge relativ safe sind.
    Eurowings, TUIfly, Corendon und andere sind Bedarfs- oder Charterairlines, deren Flüge nicht sofort beim Einbuchen durch den Veranstalter bezahlt werden müssen, daher ist da eine Flugverweigerung wegen Nichtbezahlung oder Stornierung möglich.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Es wäre schön, wenn alle nicht unmittelbar Betroffenen nun etwas die Füße stillhalten.
    Die Insolvenzversicherung hat nun alle Hände voll zu tun, die gestrandeten Urlauber nach Hause zu bekommen, offene Hotelrechnungen vor Ort zu begleichen, damit die Gäste nicht noch vom Hotelier zur Kasse gebeten oder vor die Tür gesetzt werden und so weiter.

    Die Rückzahlungen für abgesagte Reisen werden erst einmal gesammelt und viel später bearbeitet und ausgewertet, da hilft es nix, wenn man heute die Hotlinenummern verstopft und die Zürich-Versicherung von der aktuellen Arbeit abhält. Diese besteht darin, in den nächsten 1-2 Wochen alle gestrandeten Urlauber aus dem Ausland nach Hause zu bringen. In diesem Umfang ist das bisher einzigartig und noch nie gemacht worden, die bisherigen Insolvenzen von JT, GTI und anderen sind ein Fliegenschiß dagegen.

    Daher noch mal meine Bitte: Wenn Ihr zuhause seid, habt Ihr keine direkte Not. Das Geld ist zwar weg, aber ihr braucht es nicht zum Leben!
    Verschiebt den Urlaub auf einen späteren Zeitpunkt und vergrößert das aktuelle Chaos nicht noch! Danke schön!

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @mucmuli sagte:

    Sehe ich genauso. Da erwarte ich mehr. Dir Provision von TC/NEC hat HC ja auch längst eingestrichen. Service gleich 0.

    Provisionen zahlt der Veranstalter erst einen Monat nach Rückkehr der Reisenden an das Reisebüro. Ihr könnt Euch also vorstellen, dass die Reisebüros und auch Holidaycheck aktuell sehr viel Arbeit mit den aktuell abgesagten und nicht stattfindenden Reisen haben, ohne auch nur einen Cent Provision dafür zu erhalten. Bitte beachtet dies bei Euren Kommentaren, dass hier sehr viele für Euch Überstunden schieben, ohne dafür bezahlt zu werden.

    Reiseveranstalter

  • Freunde besuchen / Einführung
    CliffideoC Cliffideo

    Wichtig bei Alkohol (das Jägermeister-Mitbringsel)
    Du hast nichts über Dein Alter geschrieben. Solltest Du unter 21 sein, bekommst Du größte Probleme bei der Einreise mit Alkohol.
    Als erste Adresse gibst Du die Deiner Freunde oder Deines Hotels an, falls Du nicht bei ihnen wohnst.

    Mit getragenen Markenklamotten bekommst Du keine Probleme. Hast Du aber 5 originalverpackte Fussballtrikots im Koffer, könnte Dir eine gewerbliche Verwendung unterstellt werden.
    Dasselbe gilt für ein neuwertiges Notebook, hier bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du den Kaufbeleg dabei hast. Vor allem bei der Rückreise nach Europa könnte dieser vom Zoll nachgefragt werden (Du hättest es ja günstig in den USA gekauft haben können.)

    Vor Flugticketkauf unbedingt erst ESTA beantragen. Wird dieses abschlägig beschieden und Du hast schon ein Ticket gekauft, kannst Du dieses nicht mehr kostenfrei stornieren und musst es im schlimmsten Falle verfallen lassen oder ein zeitaufwendiges Visum beantragen.

    Und nochwas zu ESTA: Wenn Du dort eine Frage mit JA beantworten musst, kann es abgelehnt werden.

    Sonstiges USA

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Dass keine Lastschrifteinzüge für bereits gebuchte Reisen stattfinden, hat folgenden Hintergrund:
    Wenn ein Unternehmen einer Bank den Auftrag erteilt, Gelder per Lastschrift einzuziehen, wird die Kreditwürdigkeit des Unternehmens geprüft, da die Bank gewährleisten muss, Rücklastschriften ausführen zu können.
    Anscheinend wurde zu einem bestimmten Stichtag Thomas Cook und seinen angeschlossenen Unternehmen diese Lastschriftgenehmigung entzogen.
    Wie berichtet, werden aktuell noch Zahlungen über Kreditkarte eingezogen. Hier kann man dann, wenn die Lesitung nicht erfolgt (Flug abgesagt, Hotel storniert) ein sogenanntes Chargeback bei der Kreditkartenbank auslösen. Hierzu benötigt man aber eine schriftliche Bestätigung, dass die Leistung nicht erbracht worden ist, kann also frühestens nach Beginn der nicht mehr stattfindenden Reise beantragt werden.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Nochmals der Hinweis für alle, die wenigstens die Flugtickets nutzen wollen:
    Bisher gab es keine Hinweise, dass ausgestellte Tickets und E-Tickets von Linienfluggesellschaften nicht genutzt werden können.
    Dazu zählen beispielsweise Lufthansa, Swiss, Singapore Airlines, Etihad, Emirates und viele weitere mehr.
    Diese Tickets werden erst ausgestellt, wenn sie bezahlt worden sind. Ein ausgestelltes Ticket kann vom Veranstalter nicht mehr storniert werden. Auch Ryanair und Easyjet kann man hier dazuzählen.
    Wenn man dort die Zugangsdaten zum Online-Checkin erhält, ist der Flug bezahlt und kann genutzt werden, ebenso der Rückflug.

    Tipp bei Ryanair: Man bekommt ja Zugriff über eine vorgegebene Emailadresse des Veranstalters zum Online-Checkin.
    Diese kann man im Account auf seine eigene Emailadresse ändern. Ab dann hat der Veranstalter keinen Zugriff mehr auf die Buchung und ein evt. Storno geht nicht mehr, um ein paar EUR an Gebühren zurückzuholen. Ob dies auch bei anderen Fluggesellschaften funktioniert, müssen andere berichten.

    Probleme mit Flügen treten bei den Charter- oder Bedarfsfluggesellschaften auf. Hierzu gehört Condor, Corendon, Tuifly, Sundair und anscheinend auch Eurowings. Hier wird kein festes Ticket nach Buchung ausgestellt und es muss auch nicht sofort vom Veranstalter an die Fluggesellschaft bezahlt werden. Die Fluggesellschaft bekommt das Geld für diejenigen Passagiere, die schlußendlich in der Maschine sitzen oder eben bei einem Veranstalterstorno nicht.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @julkus sagte:

    So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.

    Danke für die Klarstellung

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @davinci17 sagte:

    Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.

    Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
    Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
    Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Nochmal: Wer ein gültiges, ausgestelltes Flugticket hat, kann den Flug antreten. Da ändert auch der Hinweis des Reiseveranstalters nix, dass an genau diesem Reisetag alle bei ihm gebuchten Reisen abgesagt sind.
    Probleme gibt es bei der Pauschalbuchung mit den Charterairlines der Reiseveranstalter, Condor, Corendon, Sundair, vielleicht auch TUIfly. Bei diesen Bedarfsfluglinien kann der Veranstalter Flüge einbuchen und erst später zahlen (oder auch nicht, wie gerade jetzt)

    Bei Linienfluggesellschaften wird das Ticket erst dann ausgestellt, wenn voll bezahlt ist. Dazu zählt Lufthansa, Thai, Swiss, aber auch Ryanair und Easyjet.
    Hat man von diesen Gesellschaft ein gültiges ausgestelltes Ticket oder die Online-Checkin-daten bei den beiden letzteren, dann kann dieser Flug nicht mehr vom Reiseveranstalter abgesagt oder sogar verboten werden.

    Und zu den "gierigen" Hoteliers:
    Stellt Euch folgendes vor: Ihr seid Hotelbesitzer und Euer schönes 100-Zimmer-Hotel war im Juli voll ausgebucht, jede Woche reisten 200 Personen ab und an, mit einem Hotelreisepreis von 500 EUR pro Person und Woche, macht eine Summe von 200 Personen x 500 EUR x 4 Wochen gleich 400.000 EUR, die 1-2 Monate nach der Abreise der Gäste üblicherweise durch den Reiseveranstalter bezahlt wird.
    Diese Summe fehlt dem Hotelier jetzt schon und diese 800 Reisenden sind alle schon lange abgereist und für den Hotelier nicht mehr greifbar. Und auch die Gelder für die 800 August-Gäste werden nicht mehr bezahlt, nochmal 400.000 EUR Verlust bei weiterlaufenden Kosten.
    Wundert es dann, wenn jetzt neue Urlauber anreisen, für die vom TC-Reiseveranstalter sicherlich auch nix mehr bezahlt wird, dass die Hoteliers nun die Notbremse ziehen und Leistung gegen Geld verlangen?

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    sorry, vs, das pauschale "nein" kann ich so nicht stehenlassen

    @sugerbabe sagte:

    Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

    Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

    1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr ja

    2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen nein

    3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. ja

    Man kann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen nein, erst nach einer nichterbrachten Leistung

    Ist das so richtig ?

    Danke

    Reiseveranstalter

  • Condor (DE)
    CliffideoC Cliffideo

    Hallo @kslrlsa,

    die Boeing 767-300 von Condor sind zwischen 17 und 27 Jahren alt. Eigentlich kann Dir kaum besseres passieren als eine Umbuchung auf eine andere Airline mit moderneren Maschinen.. Die wenigen neueren Maschinen von Condor fliegen im Kurzstreckenbereich, daher das Durchschnittsalter der Flotte von etwa 17 Jahren..

    Airlines

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @hacksy
    Klar kannst Du Dir selbst ein alternatives Hotel buchen, welches natürlich von Dir selbst bezahlt werden muss.

    Flüge mit Ryanair, für die man Einloggdaten für den Online-Checkin erhalten hat, können nicht mehr storniert werden von Thomas Cook, da diese Daten erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben werden.
    Dasselbe gilt für ausgestellte Linienflugtickets wie bei der Thai, Lufthansa und ähnlichen Linienflugesellschaften. Ein bereits ausgestelltes Flugticket/E-Ticket kann vom Veranstalter nicht mehr storniert werden.
    Daher auch 100% Stornokosten, wenn man ein solches Ticket umbuchen oder namechangen will (Ich gehe mal von den günstigen nichtänderbaren Touristentickets aus, die beim flexiblen Packaging in der Regel gebucht werden)

    Bei Hotels sollte man davon ausgehen, dass diese storniert wurden, ob nun vom Hotelbesitzer selbst oder von TC. Hier wird erst einige Zeit nach Abreise der Gäste der Hotelpreis vom Veranstalter beglichen. Viele Hotelbesitzer haben daher kein Vertrauen mehr, dieses Geld noch zu erhalten und nehmen daher entweder die Reisenden selbst in Anspruch, stornieren schon vor der Anreise oder verweigern die Inbezugnahme des Zimmers.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    @RNSWS: Siehe meinen Beitrag von 17:08

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    CliffideoC Cliffideo

    Bereits ausgestellte Tickets mit etix wie Lufthansa und andere Linienfluggesellschaften sollten problemlos genutzt werden können.
    Wenn ein Linienflugticket ausgestellt ist, kann es nicht mehr storniert werden, da die Fluggesellschaft ihr Geld erhalten hat.
    Gleiches gilt für Ryanair. Wenn man dort die Möglichkeit hat, sich in den Online-Checkin einzuloggen mit der mitgeteilten Login-Daten vom Veranstalter und seine Sitzplätze reserviert hat, ist der Flug meines Wissens safe und kann nicht mehr vom Veranstalter storniert werden, da Ryanair die Login-Daten erst nach Bezahlung des Flugpreises herausgibt.
    Mit Hotel und Transfer durch TC und seine Unternehmen vor Ort sieht es dann eher schlecht aus - alternative Hotelzimmer können teuer sein und müssen selbst bezahlt werden.

    Wie sieht es eigentlich mit der EU-Flugausgleichszahlung aus, wenn man seinen Flug über Thomas Cook gebucht und bezahlt hat, aber von der noch nicht insolventen Condor der Flug verweigert wird? Man sollte dann auf jeden Fall auf dem Flughafen auf einer schriftlichen Absage des Fluges durch die Fluggesellschaft bestehen, um sich weitere Schritte vorzubehalten.

    Reiseveranstalter

  • Condor (DE)
    CliffideoC Cliffideo

    Zum Thema Überbrückungskredit:
    Der Insolvenzverwalter der Air Berlin hat in den letzten Tagen die letzte Rate des Überbrückungskredits von 150 Mio EUR an die Bundesregierung zurückbezahlt, es fehlen nur noch die Zinsen dafür.

    Air Berlin war tief in den roten Zahlen, Condor ist profitabel im schwarzen Bereich und macht Gewinne. Warum sollte hier kein Überbrückungskredit gewährt werden? Nur weil gerade die Klimadiskussion läuft und CO2-Erzeuger nicht mehr unterstützt werden sollen?

    Airlines
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag